Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 2 LA 7/08 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 A 328/05
- OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 2 LA 7/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 2 LA 7/08
Da unter dem erkennenden Gericht i.S.v. § 138 Nr. 1 VwGO nur der Spruchkörper zu verstehen ist, der die im Rechtsmittelverfahren angefochtene Entscheidung erlassen hat, scheidet eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts in einem dieser Endentscheidung vorausgehenden Verfahren als Grundlage einer erfolgreichen Besetzungsrüge grundsätzlich aus, selbst wenn der Ausgang dieses Verfahrens - wie im vorliegenden Fall der Entscheidung über einen Befangenheitsantrag - unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammenwirkung des erkennenden Gerichts im oben genannten Sinne hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1982 - 5 C 81.80 -, Buchholz 310, § 138 VwGO Nr. 21 u. Beschl. v. 13.06.1991 - 5 ER 614.90 -, Buchholz 310, § 138 VwGO Nr. 28).Allerdings kann sich eine fehlerhafte Besetzung der Richterbank bei der Entscheidung über die Ablehnung eines Richters, wie auch eine sachlich unrichtige Entscheidung über das Befangenheitsgesuch, dann ausnahmsweise als Verfahrensverstoß nach § 138 Nr. 1 VwGO darstellen, wenn hierfür willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren und der Beteiligte damit unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG seinem gesetzlichen Richter entzogen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.06.1991 - 5 ER 614.90 -, a.a.O.).
- OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05
Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 2 LA 7/08
Es ist nicht zu übersehen, dass in der Rechtsprechung der Zivilgerichte in jüngerer Zeit verschiedentlich - jedoch entgegen der auch dort wohl weitaus überwiegenden Meinung - die Auffassung vertreten worden ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter sei nicht der Spruchkörper zuständig, dem der Einzelrichter angehört, sondern der geschäftsverteilungsplanmäßige Stellvertreter des abgelehnten Einzelrichters (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.11.2005 - 3 W 220/05 - OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.05.2005 - 15 W 21/05 -, NJW-RR 2005, 931). - OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98
Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 2 LA 7/08
Zwar reicht es hierzu nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bereits aus, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung erstrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist, wie ein Misserfolg (Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, NordÖR 1999, 285 = NVwZ 1999, 1354).
- OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05
Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter ; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 2 LA 7/08
Es ist nicht zu übersehen, dass in der Rechtsprechung der Zivilgerichte in jüngerer Zeit verschiedentlich - jedoch entgegen der auch dort wohl weitaus überwiegenden Meinung - die Auffassung vertreten worden ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter sei nicht der Spruchkörper zuständig, dem der Einzelrichter angehört, sondern der geschäftsverteilungsplanmäßige Stellvertreter des abgelehnten Einzelrichters (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.11.2005 - 3 W 220/05 - OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.05.2005 - 15 W 21/05 -, NJW-RR 2005, 931). - BFH, 13.11.2007 - VII B 100/07
Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung - Erkrankung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 2 LA 7/08
Im Falle der Erkrankung eines anwaltlich vertretenen Beteiligten kann ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung nur angenommen werden, wenn die Notwendigkeit der Anwesenheit des Beteiligten im Termin substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht wird (BFH, Beschl. v. 13.11.2007 - VII B 100/07 -, BFH/NW 2008, 392). - VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95
Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch den Spruchkörper, dem der abgelehnte …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 2 LA 7/08
Eine solche umfassende Überprüfung entspricht aber nicht dem Sinn und Zweck der - auch der Entlastung des Rechtsmittelgerichts dienenden - Regelung in § 138 Nr. 1 VwGO, die nur bei den oben dargestellten, auf die im Rechtsmittelverfahren angegriffene Endentscheidung des Gerichts bezogenen Rechtsverstößen eingreifen soll (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95 -, NVwZ 1997, 311). - BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 81.80
Nutzungsausfallentschädigung für ein zum Ausbau eines Gewässers in Anspruch …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 2 LA 7/08
Da unter dem erkennenden Gericht i.S.v. § 138 Nr. 1 VwGO nur der Spruchkörper zu verstehen ist, der die im Rechtsmittelverfahren angefochtene Entscheidung erlassen hat, scheidet eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts in einem dieser Endentscheidung vorausgehenden Verfahren als Grundlage einer erfolgreichen Besetzungsrüge grundsätzlich aus, selbst wenn der Ausgang dieses Verfahrens - wie im vorliegenden Fall der Entscheidung über einen Befangenheitsantrag - unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammenwirkung des erkennenden Gerichts im oben genannten Sinne hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1982 - 5 C 81.80 -, Buchholz 310, § 138 VwGO Nr. 21 u. Beschl. v. 13.06.1991 - 5 ER 614.90 -, Buchholz 310, § 138 VwGO Nr. 28). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 23 A 58/98
Asylrechtliches Streitverfahren; Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 2 LA 7/08
Es wird - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte weit überwiegend davon ausgegangen, dass das zur Entscheidung über das Befangenheitsgesuch gegen einen Einzelrichter berufene Gericht die Kammer, der der abgelehnte Einzelrichter angehört, in der durch § 5 Abs. 3 Satz 2 VwGO bestimmten Zusammensetzung mit drei Berufsrichtern ist, soweit nicht der Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeit einer anderen Kammer des Gerichts vorsieht (vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.12.1995 - HA 12 S 81/95 -, VBlBW 1996, 97;… Hess. VGH, Beschl. v. 27.02.1996 - 13 ZU 1851/95 -, a.a.O.; OVG NW, Beschl. v. 06.08.1999 - 23 A 58/98 -, DVBl. 1999, 1671). - VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - A 12 S 81/95
Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch den Spruchkörper, dem der abgelehnte …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2008 - 2 LA 7/08
Es wird - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte weit überwiegend davon ausgegangen, dass das zur Entscheidung über das Befangenheitsgesuch gegen einen Einzelrichter berufene Gericht die Kammer, der der abgelehnte Einzelrichter angehört, in der durch § 5 Abs. 3 Satz 2 VwGO bestimmten Zusammensetzung mit drei Berufsrichtern ist, soweit nicht der Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeit einer anderen Kammer des Gerichts vorsieht (vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.12.1995 - HA 12 S 81/95 -, VBlBW 1996, 97;… Hess. VGH, Beschl. v. 27.02.1996 - 13 ZU 1851/95 -, a.a.O.; OVG NW, Beschl. v. 06.08.1999 - 23 A 58/98 -, DVBl. 1999, 1671).
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17
Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher …
Ob eine Straßenbaumaßnahme grundstücksbezogene Vorteile vermittelt, ist nicht aus der subjektiven Sicht des einzelnen Grundstückseigentümers und insbesondere nicht unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung seines Grundstücks, sondern objektiv zu beurteilen (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 28. Oktober 1997, - 2 L 281/95 - juris, Rn. 26 und Beschluss vom 8. Mai 2008 - 2 LA 7/08 - n.v.). - OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08
Aufwand; Einrichtung; Gemeindeanteil; Maßstab; Straßenausbaubeitrag; …
Der Vorteil der Erneuerung besteht darin, dass die verschlissene und abgängige Einrichtung durch eine neue ersetzt wird, wobei im Gegensatz zum Aus- oder Umbau die Beitragsfähigkeit der Erneuerung nicht erfordert, dass dem Grundstückseigentümer - im Vergleich zur erstmaligen Herstellung bzw. zum Ausbau - zusätzliche oder auch nur dieselben Vorteile geboten werden (std. Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 08.05.2008 - 2 LA 7/08 -, m.w.N.). - VG Oldenburg, 16.02.2009 - 13 A 1621/07
Selbstbeschaffung; Systemversagen; Unaufschiebbarkeit der Bedarfsdeckung; …
Dieses Urteil wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 07.10.2008 - 2 LA 7/08 - für wirkungslos erklärt, nachdem die Beteiligten in dem vom Kläger angestrengten Verfahren auf Zulassung der Berufung übereinstimmend die Erledigung der Hauptsache erklärt hatten.
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