Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2012 - 2 LB 1/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Der Einfluss des betrieblichen Eingliederungsmanagements auf die Versetzung eines Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 03.06.2010 - 12 A 110/09
- OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2012 - 2 LB 1/12
- BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 47.12
- BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 11.01.2012 - 3 B 10.346
Dienstunfähigkeit, beschränkt auf den Beruf als Lehrer
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2012 - 2 LB 1/12
Hierfür spricht nicht zuletzt, dass der Gesetzgeber das Verfahren nach dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und das Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit einer Beamtin oder eines Beamten nicht näher aufeinander abgestimmt und auch nicht geregelt hat, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einer Nichteinhaltung der dem Dienstherrn gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX obliegenden Verpflichtungen ergeben (ausführlich hierzu: Bay. VGH, Beschl. v. 11.01.2012 - 3 B 10.346 - m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2009 - 3 LB 27/08
Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit; Durchführung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2012 - 2 LB 1/12
Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach der genannten Vorschrift ist auch und gerade unter Berücksichtigung beamtenrechtlicher Grundsätze keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zurruhesetzung einer Beamtin oder eines Beamten (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 19.05.2009 - 3 LB 27/08 - m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - 1 B 807/14
Anforderungen an ein im Zurruhesetzungsverfahren verwendetes ärztliches Gutachten
Rn. 21 Vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris, Rn. 30 a.E.; aus dem vorangegangenen Berufungsurteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. März 2012 - 2 LB 1/12 - UA S. 8, ergibt sich, dass im konkreten Fall ein Arzt der B.A.D. GmbH tätig geworden war. - VG Schleswig, 12.12.2013 - 12 A 266/11
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Rn. 37 Da der Kläger nach den betriebsärztlichen Feststellungen noch über ein sog. Restleistungsvermögen verfügte, war die Beklagte jedoch verpflichtet zu prüfen, ob der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung anderweitig verwendbar war (§ 44 Abs. 1 Satz 3 BBG; OVG Schleswig, Urteil vom 30.03.2012 - 2 LB 1/12 - ).Rn. 42 Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach §§ 84 Abs. 2, 93 SGB IX hingegen ist auch und gerade unter Berücksichtigung beamtenrechtlicher Grundsätze keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zurruhesetzung einer Beamtin oder eines Beamten, unabhängig davon, ob diese Bestimmungen überhaupt auf Beamte anwendbar sind (vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 19.05.2009 - 3 LB 27/08 - m.w.N. und vom 30.03.2012 - 2 LB 1/12 - ).
Hierfür spricht nicht zuletzt, dass der Gesetzgeber das Verfahren nach dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und das Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit einer Beamtin oder eines Beamten nicht näher aufeinander abgestimmt und auch nicht geregelt hat, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einer Nichteinhaltung der dem Dienstherrn gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX obliegenden Verpflichtungen ergeben (OVG Schleswig, Urteil vom 30.03.2012, a.a.O.).
- BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 47.12
Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand; betriebliches …
Schleswig-Holsteinisches VG - - AZ: VG 12 A 110/09 Schleswig-Holsteinisches OVG - 30.03.2012 - AZ: OVG 2 LB 1/12. - VG Schleswig, 14.09.2012 - 12 A 201/11
Zurruhesetzung eines Beamten (Einzelfall; Voraussetzungen bejaht)
Rn. 16 Hinsichtlich der vom Kläger gerügten unterbliebenen Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kann auf OVG Schleswig, Urteil vom 30.03.2012 - 2 LB 1/12 (unter Verweis auf Urteil vom 19.05.2009 - 3 LB 27/08) verwiesen werden, das entschieden hat, dass ein solches gerade unter Berücksichtigung beamtenrechtlicher Grundsätze keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zurruhesetzung einer Beamtin oder eines Beamten darstellt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".