Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstehen eines Rechtsgrundes für das endgültige Behaltendürfen einer auf einen Anschlussbeitrag geleisteten Vorauszahlung bzgl. Vorauszahlungsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entstehen eines Rechtsgrundes für das endgültige Behaltendürfen einer auf einen Anschlussbeitrag geleisteten Vorauszahlung bzgl. Vorauszahlungsvereinbarung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 26.01.2011 - 4 A 91/10
- OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11
Die vom Bundesverwaltungsgericht für das Erschließungsbeitragsrecht anerkannte (unter Verweis auf Urteil vom 05.09.1975 - IV CB 75/73, NJW 1976, 818 und Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 14/94, NVwZ-RR, 465) Tilgungswirkung der Vorausleistungen "ipso facto" auch ohne Erlass eines entsprechenden Verwaltungsakts im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht sei auch außerhalb des Erschließungsbeitragsrechts und auch für Fälle anzuerkennen, in denen die Vorausleistungen auf einer vertraglichen Regelung beruhten.Rn. 69 Eine solche materielle Tilgungswirkung von Vorauszahlungen "ipso facto" ist für das Erschließungsbeitragsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. Urteil vom 05.09.1975 - IV CB 75.73, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 = NJW 1976, 818; Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 14/94, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 125 = DVBl. 1996, 1046; Urteil vom 19.03.2009 - 9 C 10/08, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 135, KStZ 2009, 99).
- BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11
Die Forderung einer Vorauszahlung ist nämlich - worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat - auch dann zulässig, wenn entsprechendes Satzungsrecht überhaupt noch nicht besteht (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 22.08.1975 - IV C 7.73, BVerwGE 49, 125), nämlich nach § 8 Abs. 4 Satz 3 KAG, "sobald mit der Ausführung der Maßnahme begonnen wird".Diese Berechtigung der besonderen Arglosigkeit des auf vertraglicher Grundlage Vorleistenden hat das Bundesverwaltungsgericht bereits früher im Erschließungsbeitragsrecht anerkannt (Urteil vom 22.08.1975 - IV C 7.73, BVerwGE 49, 125):.
- BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73
Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11
Die vom Bundesverwaltungsgericht für das Erschließungsbeitragsrecht anerkannte (unter Verweis auf Urteil vom 05.09.1975 - IV CB 75/73, NJW 1976, 818 und Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 14/94, NVwZ-RR, 465) Tilgungswirkung der Vorausleistungen "ipso facto" auch ohne Erlass eines entsprechenden Verwaltungsakts im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht sei auch außerhalb des Erschließungsbeitragsrechts und auch für Fälle anzuerkennen, in denen die Vorausleistungen auf einer vertraglichen Regelung beruhten.Rn. 69 Eine solche materielle Tilgungswirkung von Vorauszahlungen "ipso facto" ist für das Erschließungsbeitragsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. Urteil vom 05.09.1975 - IV CB 75.73, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 = NJW 1976, 818; Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 14/94, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 125 = DVBl. 1996, 1046; Urteil vom 19.03.2009 - 9 C 10/08, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 135, KStZ 2009, 99).
- OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11
Rn. 23 Zwar bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des seinerzeit in § 4 der Satzung geregelten Beitragsmaßstabes, der je Vollgeschoss von 100 % der Grundstücksfläche ausging, obwohl dieser Beitragsmaßstab nicht vorteilsgerecht war (unter Verweis auf OVG Schleswig, Urteil vom 26.05.1999 - 2 K 23/97, NordÖR 1999, 304).Zwar hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass der in der Beitragssatzung 1996 ursprünglich verwendete Beitragsmaßstab (nach § 4 Abs. 2 wurden je Vollgeschoß 100 % der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht) im Urteil des Senats vom 26.05.1999 - 2 K 23/97, NordÖR 1999, 304 beanstandet wurde.
- OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08
Erledigung; Prozessrecht; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11
Der Senat hat dagegen bereits in seinem Urteil vom 27.01.2009 - 2 LB 43/08 - ausgeführt, dass den Vorauszahlungen nach § 8 Abs. 4 Satz 4 KAG die Funktion eines besonderen Vorfinanzierungsinstruments zukommt.Rn. 63 Der Senat hat zudem bereits in seinem Urteil vom 27.01.2009 - 2 LB 43/08 - ausgeführt, dass die im Steuerrecht hinsichtlich des Verhältnisses der Festsetzungen von Vorauszahlungen und endgültigen Festsetzungen geltenden Grundsätze nicht ohne Weiteres auf das Beitragsrecht nach § 8 KAG übertragen werden können.
- BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs für eine nach dem Beitritt der DDR …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27.04.2007 - 2 LB 25/06 - entschieden hat, gilt die fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 228 AO nicht nur für den abgabenrechtlichen Anspruch selbst, sondern auch für einen Anspruch auf Erstattung eines ohne Rechtsgrund gezahlten Beitrags (BFH, Urteil vom 07.02.2002 - VII R 33/01, BFHE 197, 569 = AgrarR 2002, 325), da dieser lediglich die Kehrseite des abgabenrechtlichen Anspruches bildet. - BVerwG, 10.08.2011 - 9 C 6.10
Erschließungsvertrag; Erschließungsunternehmer; Erschließungskosten; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11
Eine solche Vereinbarung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Vertragsparteien vor Entstehen der sachlichen Beitragspflichten einen im Wege der Prognose geschätzten Betrag vereinbaren, den der Schuldner "zur Ablösung" der Beitragsschuld zu zahlen hat und der später, abgesehen vom Eintritt einer jenseits der ablösungstypischen Risiken liegenden Entwicklung oder bei deutlichem Überschreiten der Prognose (sog. absolute Missbilligungsgrenze), nicht mehr in Frage gestellt werden soll (BVerwG, Urteil vom 10.08.2011 - 9 C 6/10). - BVerwG, 19.03.2009 - 9 C 10.08
Vorausleistung; Verrechnung; endgültiger Erschließungsbeitrag; Tilgungswirkung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11
Rn. 69 Eine solche materielle Tilgungswirkung von Vorauszahlungen "ipso facto" ist für das Erschließungsbeitragsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. Urteil vom 05.09.1975 - IV CB 75.73, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 = NJW 1976, 818; Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 14/94, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 125 = DVBl. 1996, 1046; Urteil vom 19.03.2009 - 9 C 10/08, Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 135, KStZ 2009, 99). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 15 B 524/09
Maßgeblichkeit des Erlasses eines endgültigen Beitragsbescheides für das …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11
Allerdings ist dagegen mit den Vertretern der Gegenmeinung (OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2009 - 15 B 524/09, KStZ 2009, 154;… Habermann in: Dewenter/Habermann/Riehl/Steenbock/Arndt/Mücke, KAG SH, Stand November 2010, § 8 Rn. 375, 377) darauf zu verweisen, dass die Beitragspflicht mit Eintritt der Festsetzungsverjährung gem. § 47 AO (i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG) erlischt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11905/17
Erstattung einer Vorausleistung auf Straßenbauausbaubeitrag
Im Regelfall bewirkt daher erst ein solcher Bescheid die Tilgung der Beitragsschuld in der durch ihn festgesetzten Höhe aufgrund der gezahlten Vorausleistung (ebenso OVG NW, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 15 B 524/09 -, KStZ 2009, 154) und stellt den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Vorausleistung in Höhe der endgültig entstandenen Beitragsschuld dar (so auch OVG SH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 LB 14/11 -, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung
Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 4 KAG, § 10 Satz 1 SAS können auf Beiträge angemessene Vorauszahlungen nur gefordert werden, sobald mit der Ausführung der Maßnahme begonnen wird (grundlegend zu Vorauszahlungen vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 27. Oktober 2011 - 2 LB 14/11 -, juris Rn. 47 …und vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, juris Rn. 38 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11905.17
Anspruch des Eigentümer eines Anliegergrundstücks einer ausgebauten …
Im Regelfall bewirkt daher erst ein solcher Bescheid die Tilgung der Beitragsschuld in der durch ihn festgesetzten Höhe aufgrund der gezahlten Vorausleistung (ebenso OVG NW, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 15 B 524/09 -, KStZ 2009, 154 ) und stellt den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Vorausleistung in Höhe der endgültig entstandenen Beitragsschuld dar (so auch OVG SH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 LB 14/11 -, juris).
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