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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23666
OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10 (https://dejure.org/2010,23666)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.12.2010 - 2 LB 24/10 (https://dejure.org/2010,23666)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - 2 LB 24/10 (https://dejure.org/2010,23666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 6; BGS § 9 Abs. 4
    Höhe einer vom Beklagten geforderten Schmutzwassergebühr sowie Vorauszahlung für das Folgejahr; Frischwasserbezug als grundsätzlich zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Abwassergebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe einer vom Beklagten geforderten Schmutzwassergebühr sowie Vorauszahlung für das Folgejahr; Frischwasserbezug als grundsätzlich zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Abwassergebühren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10
    Rn. 22 Mit Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3/93 - (Die Gemeinde 1995, 243 = DÖV 1995, 826 = NVwZ-RR 1995, 594 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 = ZKF 1995, 205 = DWW 1995, 289 = DÖV 1995, 826) hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine Abwassersatzung, die die Gebühren nach dem Frischwassermaßstab bemisst, mit dem allgemeinen Gleichheitssatz dann unvereinbar sei, wenn sie die Wassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation gelangen, nur insoweit gebührenfrei lässt, als sie jährlich 60 m³ übersteigen.

    Aus Rechtsgründen wird einer gänzlichen Abschaffung eines Grenzwertes als sog. Bagatellgrenze jedenfalls nichts entgegenstehen (so auch BVerwG, Beschl. v. 28.03.1995 - 8 N 3/93 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10
    Danach verletzt der Gesetzgeber den allgemeinen Gleichheitssatz nur dann, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstiger einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden lässt (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 20.03.1979 - 1 BvR 111/74 -, 1 BvR 283/78 -, E 51, 1 = NJW 1979, 2295 = DVBl. 1979, 582, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91

    Mengenrabatt; Großverbraucher; Zinskalkulation; Gebührenkalkulation; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10
    Dies hat seinen Grund darin, dass derjenige, der eine Abzugsmenge geltend machen will, den Nachweis dafür auf eigene Kosten zu führen hat (Senatsurteil v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48 = NVwZ-RR 1993, 158 = SchlHA 1992, 156) und dass die Beschaffungs-, Einbau- und Unterhaltungskosten eines gesonderten Frischwasserzählers angesichts des Zwanges zur turnusmäßigen Erneuerung durch einen geeichten Zähler die Gebührenersparnis bei derart geringen Abzugsmengen sehr bald aufzehren, wenn nicht sogar überschreiten werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1997 - 9 A 1921/95

    Satzungsregelung; Gemeinde ; Benutzungsgebühren ; Niederschlagswasserbeseitigung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10
    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in verschiedenen Urteilen eine Bagatellgrenze von 20 m³ jährlich für gerechtfertigt gehalten (hiervon veröffentlicht: Urt. v. 10.03.1997 - 9 A 1921/95 -, NWVBl. 1997, 422).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01

    Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10
    Dieser Auffassung hat sich der Senat mit Normenkontrollurteil vom 22. Januar 2003 - 2 K 1/01 -, Die Gemeinde 2005, 46 = NordÖR 2003, 424 = SchlHA 2003, 255) angeschlossen.
  • BVerwG, 12.02.1974 - VII B 89.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10
    So sind Satzungsregelungen gebilligt worden, die den Grenzwert für die nicht abzugsfähige Wassermenge auf 60 m³ im Jahr (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1974 - VII B 89.73 -, KStZ 1974, 171 = …
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1986 - 2 A 2306/82
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2010 - 2 LB 24/10
    26, 87; VGH BW, Urt. v. 10.07.1979 - II 1096/78 -, KStZ 1980, 93; OVG NW Urt. v. 06.02.1986 - 2 A 2306/82 -, ZMR 1986, 335 = DWW 1986, 321 = DÖV 1986, 888) oder auch 8 m³ pro Monat "für laufend wiederkehrende Verwendungszwecke" (Senatsurteil v. 02.02.1993 - 2 L 312/91 -) festgelegt hatten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 2646/11

    Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, dürfen …

    Rn. 34 Vgl. auch: OVG Schl.-H., Urteil vom 10. Dezember 2010 - 2 LB 24/10 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. März 2009 - 2 S 2650/08 -, VBlBW 2009, 472; Nds. OVG, Urteil vom 13. Februar 1996 - 9 K 1853/94 -, OVGE MüLü 46, 334 = NdsVBl.
  • VG München, 30.11.2023 - M 10 K 20.3377

    Untätigkeitsklage, Widerspruchsfrist, Rechtsbehelfsbelehrung (fehlerhaft), …

    Die Rechtsprechung ist solchen pauschalen Abzugsbegrenzungen in der jüngeren Vergangenheit kritisch gegenüber getreten (bzgl. der Grenze von 12 m3 neben BayVGH, B.v. 18.11.2019 - 20 B 17.1852 - juris Rn. 4 f., auch OVG SH, U.v. 10.12.2010 - 2 LB 24/10 - juris Rn. 20, 26;… bzgl. der Grenze von 20 m3 OVG NRW, U.v. 3.12.2012 - 9 A 2646/11 - juris Rn. 41; VGH BW, U.v. 19.3.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn.18).

    Gleichwohl kann die rechtliche Beurteilung des § 10 Abs. 4 Buchst. a BGS/EWS der Beklagten hier offen bleiben, da bei einer unterstellten Rechtswidrigkeit dieser Bestimmung insoweit nur von einer Teilnichtigkeit des § 10 Abs. 4 Buchst. a BGS/EWS auszugehen wäre (vgl. OVG SH, U.v. 10.12.2010 - 2 LB 24/10 - juris Rn. 31).

    Diese Regelung, die dem Gebührenpflichtigen den Nachweis des Verbrauchs auf dem Grundstück aufbürdet, ist nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 20.09.2004 - 23 CS 04.2321 - BeckRS 2004, 34184; OVG SH, U.v. 10.12.2010 - 2 LB 24/10 - juris Rn. 24;… VGH BW U.v. 19.3.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 23;… VG München U.v. 7.2.2013 - M 10 K 12.4589 - juris Rn. 19).

    Auch hiergegen ist nichts zu erinnern (BayVGH, B.v. 20.09.2004 - 23 CS 04.2321 - BeckRS 2004, 34184; OVG SH, U.v. 10.12.2010 - 2 LB 24/10 - juris Rn. 24;… VGH BW, U.v. 19.3.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 23).

  • OVG Saarland, 24.09.2014 - 1 A 481/13

    Nichtigkeit abwassergebührenrechtlicher Satzungsvorschriften bei Absetzung …

    2010 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig Holstein(OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 10.12.2010 - 2 LB 24/10 -, juris) sich erneut mit der Problematik zu befassen; es beanstandete - wie zuvor bereits die 1. Instanz - einen Grenzwert von 12 cbm jährlich und führte aus, es sei kein sachliches Kriterium ersichtlich, das bei der Anwendung des modifizierten Frischwassermaßstabs Beschränkungen der Abzugsmenge rechtfertigen könne.

    Die erstinstanzliche Überlegung, der Satzungsgeber hätte die Satzung ohne die Begrenzung der Abzugsmenge wohl nicht verabschieden wollen, trage die Annahme der Gesamtnichtigkeit nicht, da die Bestimmung einer Bagatellgrenze angesichts deren grundsätzlicher Unzulässigkeit nicht im Gestaltungsermessen des Satzungsgebers stehe.(OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 10.12.2010, a.a.O., Rdnr. 31) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2012(OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 3.12.2012, a.a.O., Rdnrn. 73 ff.) im Anschluss an die Feststellung, die beanstandete Bagatellregelung sei unwirksam, geprüft, ob der Nachweis geführt sei, dass die als Abzugsmenge geltend gemachte Wassermenge nicht in die Abwasseranlage eingeleitet worden sei, was nur dahin verstanden werden kann, dass es nicht von einer Gesamtnichtigkeit der Maßstabsregelung ausgegangen ist.

  • VGH Bayern, 18.11.2019 - 20 B 17.1852

    Unwirksamkeit einer Beitrags- und Gebührensatzung

    Die Festlegung derartiger Bagatellgrenzen darf nicht pauschal erfolgen; vielmehr muss sich ihre Rechtfertigung aus den konkreten Umständen im jeweiligen Gemeindegebiet ergeben (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, B.v. 28.3.1995 - 8 N 3/93; OVG NRW. U.v. 3.12.2012 - 9 A 2646/11; OVG Schleswig, U.v. 10.12.2010 - 2 LB 24/10; BayVGH, B.v. 18.11.1999 - 23 N 99.1617 - alle juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 MB 10/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Erhebung von Schmutzwassergebühren; Erhebung einer …

    Insoweit ist der Frischwasserbezug zwar grundsätzlich ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Berechnung der Entwässerungsgebühren (vgl. dazu nur Urteil des Senats vom 10. Dezember 2010 - 2 LB 24/10 -, juris, Rn. 22 mit Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3.93 -, juris Rn. 16).

    In seinen bisherigen Entscheidungen hatte der Senat nicht abschließend darüber zu befinden, in welcher Höhe eine hinsichtlich der Abzugsmenge satzungsrechtlich bestimmte Bagatellgrenze rechtlich unbedenklich wäre (…vgl. Urteile des Senats vom 22. Januar 2003 - 2 K 1/01 -, juris, Rn. 35 und vom 10. Dezember 2010 - 2 LB 24/10 -, juris, Ls und Rn. 21 ff. m.w.N).

  • VG München, 08.11.2012 - M 10 K 12.3281

    Abwassergebühr; Bagatellgrenze für Abzugsausschluss nachgewiesenen …

    Unter Hinweis darauf, dass eine Rechtfertigung mit zunehmender Automatisierung des Abrechnungssystem unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität an Gewicht verliere und im Hinblick auf die notwendigen Aufwendungen für den Nachweis der zurückgehaltenen Mengen nur ein relativ geringer Prozentsatz der Anlagenbenutzer von der Möglichkeit des Abzugs Gebrauch mache, hätten der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (U. vom 19.3.2009 Az. 2 S 2650/08 ) und das Oberverwaltungsgericht Schleswig (U. vom 10.12.2010 Az. 2 LB 24/10 ) eine satzungsmäßig festgelegte Bagatellgrenze nicht mehr mit Art. 3 Abs. 1 GG für vereinbar erklärt.

    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen finden dort ihre Grenze, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte, auch mit Blick auf die Verwaltungsvereinfachung, fehlt (…BVerwG a.a.O. RdNr. 11; VGH Baden-Württemberg vom 19.3.2009 Az. 2 S 2650/08 RdNr. 13; OVG Schleswig-Holstein vom 10.12.2010 Az.: 2 LB 24/10 RdNr. 25).

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