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| OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23 |
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Anrechnung von Renten; Betriebsrente; Grob fahrlässige Unkenntnis; öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung; Regelverjährung; Rückforderung Versorgungsbezüge; Ruhen von Versorgungsbezügen; Überzahlung; VBL; Verjährung; Verjährungsbeginn; Versorgungsanstalt des Bundes und ...
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Anrechnung von Renten; Betriebsrente; Grob fahrlässige Unkenntnis; öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung; Regelverjährung; Rückforderung Versorgungsbezüge; Ruhen von Versorgungsbezügen; Überzahlung; VBL; Verjährung; Verjährungsbeginn; Versorgungsanstalt des Bundes und ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachforschungspflicht der Versorgungsfestsetzungsbehörde bei Kenntnis von erheblichen Vorbeschäftigungszeiten des Versorgungsempfängers
Verfahrensgang
- VG Bremen, 07.02.2023 - 7 K 2460/21
- OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 15.11.2016 - 2 C 9.15
Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge
Auszug aus OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Soweit das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 15.11.2016 zum Aktenzeichen 2 C 9.15 angenommen habe, dass der Versorgungsträger grob fahrlässig handle, wenn er bei Bestehen konkreter Anhaltspunkte für rentenrechtliche Vorbeschäftigungszeiten des Beamten vor der Festsetzung des Ruhegehalts nicht beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachfrage, ob eine Rente bezogen wird oder ein Rentenanspruch besteht, sei diese Rechtsprechung nicht auf den Fall eines Betriebsrentenanspruchs bei der VBL übertragbar.Der Ruhestandsbeamte, der eine unter diese Vorschrift fallende Rente bezieht oder beziehen könnte, kann deshalb durch die rentenversicherungspflichtige Beschäftigung seine Gesamtversorgung über die vom Gesetzgeber festgelegte Höchstgrenze hinaus nicht mehr steigern (BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9.15, juris Rn. 16).
Infolgedessen ist der zunächst in dem Versorgungsfestsetzungsbescheid vom 08.08.2011 liegende Rechtsgrund gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BremBeamtVG kraft Gesetzes weggefallen, soweit dem Kläger Versorgungsbezüge oberhalb der Höchstgrenze des § 66 Abs. 2 BremBeamtVG geleistet worden sind, ohne dass es der Feststellung des Ruhens durch Verwaltungsakt bedurfte (vgl. ausführlich BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9.15, juris Rn. 15 ff.).
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der Dienstherrin gegen den Beamten oder die Beamtin beträgt entsprechend § 195 BGB drei Jahre (BVerwG, Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 15.10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 Rn. 20, v. 17.03.2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 38 und v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn 24).
Die Rückforderungsansprüche der Beklagten sind im genannten Zeitraum jeweils monatlich im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 15.10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 Rn. 19; und v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 25).
Nicht erforderlich ist, dass die Behörde aus dieser Erkenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht (BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 26 m.w.N.).
Die den Rückforderungsanspruch der Beklagten begründenden Tatsachen sind also diejenigen, aus denen die unterbliebene Reduzierung der Versorgungsbezüge aufgrund der Ruhensregelung infolge des bestehenden, aber nicht rechtzeitig beantragten Anspruchs des Klägers auf den Bezug einer Altersrente der VBL folgt (BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 27;… BVerwG, Beschl. v. 21.02.2019 - 2 C 24/17, juris Rn. 13), namentlich also der Umstand, dass der Kläger in der Vergangenheit als Tarifbeschäftigter tätig war, dass er als solcher in der VBL pflichtversichert gewesen ist, dass er aufgrund seiner Pflichtversicherung ab 01.08.2011 einen Anspruch auf Betriebsrente der VBL erworben hat sowie die jeweilige Anspruchshöhe des Rentenanspruchs.
Dabei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 28;… Beschl. v. 28.06.2018 - 10 B 20/17, juris Rn. 12;… BGH, Urt. v. 27.09.2011 - VI ZR 135/10 - NJW 2011, 3573 Rn. 10 m.w.N. …und Urt. v. 23.03.2017 - III ZR 93/16 - NJW 2017, 2187 ).
Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem angenommen, dass die Dienstherrin dann, wenn die Versorgungsbehörde konkrete Anhaltspunkte für rentenrechtliche (Vorbeschäftigungs-) Zeiten des Beamten hat, vor der Festsetzung des Ruhegehalts beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachfragen muss, ob eine Rente bezogen wird oder ein Rentenanspruch besteht, um den Vorwurf grober Fahrlässigkeit nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auszuschließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 28 f;… Hamb. OVG, Urt. v. 30.11.2012 - 1 Bf 41/12, juris Rn. 31;… ähnlich OVG Bln.-BBg., Urt. v. 19.04.2017 - OVG 4 B 15.15, juris Rn. 40 und nachgehend BVerwG, Beschl. v. 21.02.2019 - 2 C 24/17, juris Rn. 15;… anders noch Bay.VGH, Beschl. v. 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556, juris Rn. 17 ff.).
Die grobe Fahrlässigkeit der Beklagten entfällt nicht deshalb, weil es der Kläger grob fahrlässig unterlassen hatte, 2011 die Betriebsrente zu beantragen bzw. der Beklagten seine Betriebsrentenberechtigung mitzuteilen (vgl. für gesetzliche Rentenansprüche BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 29 f.).
Die rechtlichen Maßstäbe, nach denen der Versorgungsfestsetzungsbehörde bei Kenntnis von Vorbeschäftigungszeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Rückforderungsanspruch begründenden Umständen gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB gemacht werden kann, sind seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.2016 - 2 C 9/15 - grundsätzlich geklärt.
- BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 24.17
Alimentationspflicht; Billigkeitsentscheidung; Ehescheidung; Kürzung der …
Auszug aus OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Die den Rückforderungsanspruch der Beklagten begründenden Tatsachen sind also diejenigen, aus denen die unterbliebene Reduzierung der Versorgungsbezüge aufgrund der Ruhensregelung infolge des bestehenden, aber nicht rechtzeitig beantragten Anspruchs des Klägers auf den Bezug einer Altersrente der VBL folgt (…BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 21.02.2019 - 2 C 24/17, juris Rn. 13), namentlich also der Umstand, dass der Kläger in der Vergangenheit als Tarifbeschäftigter tätig war, dass er als solcher in der VBL pflichtversichert gewesen ist, dass er aufgrund seiner Pflichtversicherung ab 01.08.2011 einen Anspruch auf Betriebsrente der VBL erworben hat sowie die jeweilige Anspruchshöhe des Rentenanspruchs.Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem angenommen, dass die Dienstherrin dann, wenn die Versorgungsbehörde konkrete Anhaltspunkte für rentenrechtliche (Vorbeschäftigungs-) Zeiten des Beamten hat, vor der Festsetzung des Ruhegehalts beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachfragen muss, ob eine Rente bezogen wird oder ein Rentenanspruch besteht, um den Vorwurf grober Fahrlässigkeit nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auszuschließen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 28 f;… Hamb. OVG, Urt. v. 30.11.2012 - 1 Bf 41/12, juris Rn. 31; ähnlich OVG Bln.-BBg., Urt. v. 19.04.2017 - OVG 4 B 15.15, juris Rn. 40 und nachgehend BVerwG, Beschl. v. 21.02.2019 - 2 C 24/17, juris Rn. 15;… anders noch Bay.VGH, Beschl. v. 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556, juris Rn. 17 ff.).
- OVG Hamburg, 30.11.2012 - 1 Bf 41/12
Rückforderung nicht verjährter Versorgungsbezüge; Anrechnung von Rentenleistungen
Auszug aus OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem angenommen, dass die Dienstherrin dann, wenn die Versorgungsbehörde konkrete Anhaltspunkte für rentenrechtliche (Vorbeschäftigungs-) Zeiten des Beamten hat, vor der Festsetzung des Ruhegehalts beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachfragen muss, ob eine Rente bezogen wird oder ein Rentenanspruch besteht, um den Vorwurf grober Fahrlässigkeit nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auszuschließen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 28 f; Hamb. OVG, Urt. v. 30.11.2012 - 1 Bf 41/12, juris Rn. 31;… ähnlich OVG Bln.-BBg., Urt. v. 19.04.2017 - OVG 4 B 15.15, juris Rn. 40 und nachgehend BVerwG, Beschl. v. 21.02.2019 - 2 C 24/17, juris Rn. 15;… anders noch Bay.VGH, Beschl. v. 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556, juris Rn. 17 ff.).Denn die grobe Fahrlässigkeit des Klägers ändert an der groben Fahrlässigkeit der Beklagten nichts (vgl. Hamb. OVG, Urt. v. 30.11.2012 - 1 Bf 41/12, juris Rn. 34;… OVG LSA, Beschl. v. 31.05.2011 - 1 L 53/11, juris Rn. 9).
- BVerwG, 28.06.2018 - 10 B 20.17
Rücknahme von Zuwendungen aus EU-Mitteln für ein Bauvorhaben aufgrund mehrerer …
Auszug aus OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Dabei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 28; Beschl. v. 28.06.2018 - 10 B 20/17, juris Rn. 12;… BGH, Urt. v. 27.09.2011 - VI ZR 135/10 - NJW 2011, 3573 Rn. 10 m.w.N. …und Urt. v. 23.03.2017 - III ZR 93/16 - NJW 2017, 2187 ).Das kommt etwa in Betracht, wenn der Behörde in ihrem Bereich Unterlagen vorliegen, durch deren Auswertung sie Kenntnis von anspruchsbegründenden Tatsachen erlangen konnte, soweit im jeweiligen Einzelfall hinreichender Anlass zu einer zur Aufdeckung solcher Tatsachen führenden Auswertung bestand (BVerwG, Beschl. v 28.06.2018 - 10 B 20/17, juris Rn. 12).
- BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
Auszug aus OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Den Beschäftigten erwächst gegenüber der Versorgungsanstalt ein versicherungsrechtlicher Zusatzversorgungsanspruch (BVerfG, Beschl. v. 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03, BVerfGE 131, 66-88, Rn. 2).Dass der mit dem Kläger abgeschlossene Arbeitsvertrag unter den damaligen "Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe" vom 4. November 1966 fiel, aus dem sich die Versicherungspflicht des Klägers in der VBL ergab (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03, juris Rn. 3), musste ihr ebenfalls bekannt sein.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 15.15
Rückforderung von Versorgungsbezügen; Ruhestandsbeamter; Aussetzung der Kürzung …
Auszug aus OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
I. Rechtsgrundlage für die von der Beklagten geforderte Rückzahlung von überzahlten Versorgungsbezügen ist ausgehend von dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG Bln-BBg, Urt. v. 19.04.2017 - OVG 4 B 15.15, juris Rn. 23) § 63 Abs. 2 des Bremischen Beamtenversorgungsgesetzes (BremBeamtVG) vom 14. November 2014 (Brem.GBl. S. 458) in der seit dem 01.05.2019 unverändert geltenden Fassung des Gesetzes vom 02.04.2019 (Brem.GBl. S. 174).Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem angenommen, dass die Dienstherrin dann, wenn die Versorgungsbehörde konkrete Anhaltspunkte für rentenrechtliche (Vorbeschäftigungs-) Zeiten des Beamten hat, vor der Festsetzung des Ruhegehalts beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachfragen muss, ob eine Rente bezogen wird oder ein Rentenanspruch besteht, um den Vorwurf grober Fahrlässigkeit nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auszuschließen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 28 f;… Hamb. OVG, Urt. v. 30.11.2012 - 1 Bf 41/12, juris Rn. 31; ähnlich OVG Bln.-BBg., Urt. v. 19.04.2017 - OVG 4 B 15.15, juris Rn. 40 und nachgehend BVerwG, Beschl. v. 21.02.2019 - 2 C 24/17, juris Rn. 15;… anders noch Bay.VGH, Beschl. v. 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556, juris Rn. 17 ff.).
- BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10
Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit; …
Auszug aus OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der Dienstherrin gegen den Beamten oder die Beamtin beträgt entsprechend § 195 BGB drei Jahre (BVerwG, Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 15.10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 Rn. 20, v. 17.03.2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 38 und v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn 24).Die Rückforderungsansprüche der Beklagten sind im genannten Zeitraum jeweils monatlich im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 15.10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 Rn. 19;… und v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 25).
- BGH, 23.03.2017 - III ZR 93/16
Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen nicht anlegergerechter Beratung: …
Auszug aus OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Dabei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 28;… Beschl. v. 28.06.2018 - 10 B 20/17, juris Rn. 12;… BGH, Urt. v. 27.09.2011 - VI ZR 135/10 - NJW 2011, 3573 Rn. 10 m.w.N. und Urt. v. 23.03.2017 - III ZR 93/16 - NJW 2017, 2187 ). - BGH, 27.09.2011 - VI ZR 135/10
Beginn der Verjährung in in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen: Grob …
Auszug aus OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Dabei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9/15, juris Rn. 28;… Beschl. v. 28.06.2018 - 10 B 20/17, juris Rn. 12; BGH, Urt. v. 27.09.2011 - VI ZR 135/10 - NJW 2011, 3573 Rn. 10 m.w.N. …und Urt. v. 23.03.2017 - III ZR 93/16 - NJW 2017, 2187 ). - OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14
Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe …
Auszug aus OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Denn der Performa Nord stand mit dem Kläger eine ganz naheliegende Erkenntnisquelle zur Verfügung, die die erforderlichen Informationen von der VBL ohne Probleme hätte beschaffen können und jedenfalls auf Verlangen der Performa Nord auch hätte beschaffen müssen, vgl. (jetzt) § 74 Abs. 2 Satz 2 BremBeamtVG bzw. § 1 Abs. 2 BremBeamtVG a.F. i.V.m. § 62 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG a.F. Die sich aus § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ergebenden Nachforschungsobliegenheiten können sich auch auf den Forderungsschuldner beziehen, wenn die Behörde - wie im Streitfall - dringende Veranlassung für weitere Ermittlungen hat (vgl. z.B. Nds. OVG, Urt. v. 28.04.2015 - 5 LB 141/14, juris Rn. 105). - OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19
Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung; …
- VGH Bayern, 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556
Beamtenversorgung
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 2 A 10834/13
Rückforderungsvorbehalt bei Versorgungsâ€" neben Rentenbezügen; Einwand des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2011 - 1 L 53/11
Beamter; Nichtmitteilung seiner Scheidung; Rückforderung
- BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung; …
- BVerwG, 17.02.1992 - 2 B 21.92
Beamte - Versicherungsrente - Ruhegehalt
- OVG Bremen, 24.08.2026 - 2 LA 222/24
Besoldung und Versorgung - Anspruchsentstehung; Betriebsrente; …
juris Rn. 13; NdsOVG, Urt. v. 10.02.2015 - 5 LB 134/14, juris Rn. 43; implizit auch OVG Bremen, Urt. v. 27.09.2023 - 2 LC 72/23, juris Rn. 33).Die zitierten Entscheidungen beziehen sich vielmehr entweder auf Fälle, in denen bereits zum Zeitpunkt der Bezügegewährung objektiv eine Überzahlung gegeben war, die vom Dienstherrn lediglich nicht rechtzeitig erkannt worden war (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.02.2019 - 2 C 24.17, juris Rn. 3, 12: Nichtanzeige eines Rentenbezugs der geschiedenen Ehefrau;… Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 15.10, Rn. 2, 19: Rechtsgrundlose Weitergewährung einer Zulage;… Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 4.11, Rn. 1, 13: Rechtsgrundlose Weitergewährung des Ortszuschlags) bzw. auf solche, in denen das Gesetz für die Entstehung des Rückforderungsanspruchs des Dienstherrn auf das Stellen eines Rentenantrags durch den Beamten verzichtet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9.15, juris Rn. 5; 25; OVG Bremen, Urt. v. 27.09.2023 - 2 LC 72/23, juris Rn. 37).
Wie das angegriffene Urteil ausführt, gehört zur Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen auch die der jeweiligen Höhe des Betriebsrentenanspruchs (OVG Bremen, Urt. v. 27.09.2023 - 2 LC 72/23, juris Rn. 41, 49 ff.).
ZR 135/10, NJW 2011, 3573 Rn. 10 m.w.N. und Urt. v. 23.03.2017 - III ZR 93/16, NJW 2017, 2187 ; OVG Bremen, Urt. v. 27.09.2023 - 2 LC 72/23, juris Rn. 43).
Insoweit verweist das angegriffene Urteil zu Recht darauf, dass der Erlass eines Rückforderungsbescheids die Verjährung hemmt, § 53 Abs. 1 Satz 1 BremVwVfG in der bis zum 05.04.2024 geltenden Fassung (OVG Bremen, Urt. v. 27.09.2023 - 2 LC 72/23, juris Rn. 54).
Wie bereits unter 1. a) aa) ausgeführt, entspricht diese Auslegung des § 66 Abs. 1 und 2 BremBeamtVG der soweit ersichtlich einhelligen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zu bundes- und landesrechtlichen Ruhensregelungen bei einem Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten oder Erwerbseinkommen (…BVerwG, Urt. v. 12.06.1975 - 2 C 45.73, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1 Satz 3;… Beschl. v. 31.03.2000 - 2 B 67.99, juris Rn. 5;… Urt. v. 26.11.2013 - 2 C 17.12, juris Rn. 13;… Urt. v. 08.06.2017 - 2 C 46.16, juris Rn. 17;… OVG NW, Urt. v. 05.11.2008 - 21 A 3542/06, juris Rn. 47;… VGH BW, Urt. v. 20.07.2010 - 4 S 1524/09, juris Rn. 24;… HessVGH, Urt. v. 18.12.2013 - 1 A 1585/12, juris Rn. 22;… BayVGH, Beschl. v. 03.02.2014 - 14 ZB 11.251, juris Rn. 13;… NdsOVG, Urt. v. 10.02.2015 - 5 LB 134/14, juris Rn. 43; implizit auch OVG Bremen, Urt. v. 27.09.2023 - 2 LC 72/23, juris Rn. 33).
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