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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44129
OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21 (https://dejure.org/2021,44129)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.10.2021 - 2 M 102/21 (https://dejure.org/2021,44129)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Oktober 2021 - 2 M 102/21 (https://dejure.org/2021,44129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 III 1 Nr. 3 ; BauGB § 212a I
    Einsichtsmöglichkeit; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Interessenabwägung; Verschattung; Anfechtung einer Baugenehmigung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 III 1 Nr. 3 ; BauGB § 212a I
    Berücksichtigung nachbarrechtlicher Interessen bei (Zumutbarkeits-) Abwägung für Vorhaben im Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnen im Innenbereich: Kein Abwehranspruch gegen Vorhaben im Außenbereich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abwägung im Rahmen des Rücksichtnahmegebots zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 260
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2020 - 10 A 352/19
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21
    Dass derjenige, der die eigenen vier Wände verlässt, dabei gesehen und sogar beobachtet werden kann, liegt in der Natur der Sache (zum Ganzen: OVG NW, Urteil vom 8. April 2020 - 10 A 352/19 - juris Rn. 32 ff.).

    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass Fenster ungeachtet ihrer Größe regelmäßig nur für gelegentliche Ausblicke nach außen genutzt werden (vgl. OVG NW, Urteil vom 8. April 2020, a.a.O., Rn. 45).

  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21
    Sofern derjenige, der ein Vorhaben abwehren will, eine abwägungserhebliche schutzwürdige Position gegenüber dem Vorhaben besitzt, findet zwar eine (Zumutbarkeits-)Abwägung statt, bei der die Interessen der Beteiligten zu gewichten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1992 - 4 B 152.93 - juris Rn. 18).

    Sofern derjenige, der ein Vorhaben abwehren will, eine abwägungserhebliche schutzwürdige Position gegenüber dem Vorhaben besitzt, findet zwar eine (Zumutbarkeits-)Abwägung statt, bei der die Interessen der Beteiligten zu gewichten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1992 - 4 B 152.93 - juris Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2017 - 1 KN 171/16

    Ausgleichsmaßnahme; Flüchtling; Milieuschutz; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21
    Auch der Umstand, dass ein Grundstück am Ortsrand bzw. in Ortsrandnähe liegt, ändert nichts daran, dass es sich in Innerortslage befindet, wo Schutz vor Einsichtnahme in vorhandene Ruhebereiche in der Regel nicht besteht (vgl. NdsOVG, Urteil vom 26. Juli 2017 - 1 KN 171/16 - juris Rn. 80, m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21
    Das Bauplanungsrecht regelt die Nutzbarkeit der Grundstücke in öffentlich-rechtlicher Beziehung auf der Grundlage objektiver Umstände und Gegebenheiten mit dem Ziel einer möglichst dauerhaften städtebaulichen Ordnung und Entwicklung; dementsprechend stellt das baurechtliche Rücksichtnahmegebot nicht "personenbezogen" auf die Eigentumsverhältnisse oder die Nutzungsberechtigten zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 4 C 6.98 - juris Rn. 29, m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21
    Aus einer Baugenehmigung, die zur Ausnutzung eines bloß augenblicklichen Lagevorteils am Rande des Außenbereichs Gelegenheit bietet, lässt sich kein Schutz vor einer Verschlechterung der freien Aussicht von später genehmigten Gebäuden herleiten (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21
    Ein allgemeiner - dem Gebietserhaltungsanspruch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 2 BauGB vergleichbarer - bauplanungsrechtlicher Anspruch des Nachbarn auf die Bewahrung des Außenbereichs und damit ein Abwehranspruch gegen Vorhaben, die im Außenbereich objektiv nicht genehmigungsfähig sind, besteht hingegen nicht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. April 1995 - 4 B 47.95 - juris Rn. 2 f.; Beschluss vom 28. Juli 1999 - 4 B 38.99 - juris Rn. 5; BayVGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 15 ZB 20.469 - juris Rn. 9; OVG NW…, Urteil vom 19. Juni 2020 - 2 A 211/17 - Rn. 86, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 M 121/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21
    Das kann der Fall ein, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden, wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 27 , m.w.N.).
  • BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21
    Ein allgemeiner - dem Gebietserhaltungsanspruch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 2 BauGB vergleichbarer - bauplanungsrechtlicher Anspruch des Nachbarn auf die Bewahrung des Außenbereichs und damit ein Abwehranspruch gegen Vorhaben, die im Außenbereich objektiv nicht genehmigungsfähig sind, besteht hingegen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1995 - 4 B 47.95 - juris Rn. 2 f.;… Beschluss vom 28. Juli 1999 - 4 B 38.99 - juris Rn. 5; BayVGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 15 ZB 20.469 - juris Rn. 9; OVG NW…, Urteil vom 19. Juni 2020 - 2 A 211/17 - Rn. 86, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.01.2021 - 15 N 20.1018

    Unwirksamkeit einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21
    Rn. 16 Auch mit dieser Einwand vermag der Antragsteller nicht durchzudringen, auch wenn ihm darin zu folgen sein sollte, dass der gärtnerisch genutzte Teil seines Grundstücks dem Außenbereich zuzuordnen ist (vgl. zur Innenbereichslage von Hausgärten: BayVGH, Urteil vom 13. Januar 2021 - 15 N 20.1018 - juris Rn. 19, m.w.N.).
  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 24. April 1992 - 4 B 60.92 - juris) darauf verwiesen, dass unter dem Gesichtspunkt der Wertminderung ein Abwehranspruch nur dann in Betracht kommt, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2019 - 2 K 14/18

    Bebauungsplan, mit dem eine bereits bisher teilweise gewerblich genutzte Fläche …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 2 A 211/17
  • BVerwG, 05.10.2005 - 4 BN 39.05

    Grundstücksbezogenheit und typisierende Betrachtungsweise als Maßstab der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2018 - 2 M 117/18

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für den Ausbau (Anbau und …

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 15 ZB 20.469

    Baumwurfgefahr bei Errichtung eines Wohnhauses in Waldrandnähe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 7 A 1667/16

    Erteilung eines planungsrechtlichen Bauvorbescheids für die Erweiterung eines …

  • VG Magdeburg, 09.04.2024 - 4 A 150/22

    Einhaltung von Abstandsflächen bei Vorbauten; Wohnnutzung bei betreutem Wohnen

    Deshalb haben es selbst Eigentümer von nördlich gelegenen Grundstücken in bebauten Ortslagen in Mitteleuropa regelmäßig hinzunehmen, dass sie von südlich gelegenen Nachbargrundstücken verschattet werden (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 2 M 102/21 -, juris, Rn. 8 ).

    Insbesondere in bebauten innerörtlichen Bereichen gehört es zur Normalität, dass von benachbarten Grundstücken bzw. Gebäuden aus Einsicht in das eigene Grundstück oder Gebäude genommen werden kann, so dass Einsichtsmöglichkeiten regelmäßig hingenommen werden müssen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 2 M 102/21 -, juris, Rn. 22 ; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 3199/08 -, juris, Rn. 66).

    Dies ist bei qualifizierten Einsichtnahmemöglichkeiten in sehr nahegelegen Wohnräume oder Terrassenbereiche (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 2 M 102/21 -, juris, Rn. 22 ;… Beschluss vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 -, juris, Rn. 27 ;… Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris, Rn. 25 ) oder dann der Fall, wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 -, juris, Rn. 27 ).

  • VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22

    Baunachbarklage: Errichtung einer Dachterrasse auf einer Grenzgarage

    Dass derjenige, der die eigenen vier Wände verlässt, dabei gesehen und sogar beobachtet werden kann, liegt in der Natur der Sache (…OVG NW, Urt. v. 08.04.2020 - 10 A 352/19 - juris Rn. 32 ff.; zu alledem OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.10.2021 - 2 M 102/21 - juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 2 M 97/22

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung wegen Einsichtsmöglichkeit des …

    Dass derjenige, der die eigenen vier Wände verlässt, dabei gesehen und sogar beobachtet werden kann, liegt in der Natur der Sache (OVG NW…, Urteil vom 8. April 2020 - 10 A 352/19 - juris Rn. 32 ff.; Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2021 - 2 M 102/21 - juris Rn. 22 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2026 - 2 K 68/25

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis eines Eigentümers oder …

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es einen Anspruch auf Erhaltung der Außenbereichsqualität eines Grundstückes nicht gibt, weil die Freihaltung des Außenbereichs vor außenbereichsfremden Vorhaben ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 1995 - 4 B 47.95 - juris Rn. 2; …und vom 28. Juli 1999 - BVerwG 4 B 38.99 - juris Rn. 5; Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2021 - 2 M 102/21 - juris Rn. 17 , m.w.N.; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 29. April 2019 - OVG 10 S 17.19 - juris Rn. 10: OVG NRW…, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 10 B 478/23 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2025 - 2 M 54/25

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage mit Carport für vier …

    Das Verwirklichungsinteresse setzt sich zwar gegenüber dem Aufschubinteresse nicht regelhaft durch, hat aber als gesetzgeberische Grundentscheidung durch eine Gewichtungsvorgabe einen Vorsprung (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2021 - 2 M 102/21 - juris Rn. 30 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung für …

    Das Verwirklichungsinteresse setzt sich damit gegenüber dem Aufschubinteresse nicht regelhaft durch, hat aber als gesetzgeberische Grundentscheidung durch eine Gewichtungsvorgabe einen Vorsprung (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2021 - 2 M 102/21 - juris Rn. 30 ;… Kalb/Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, BauGB § 212a Rn. 47, m.w.N.).
  • VG Halle, 08.12.2021 - 2 B 229/21
    Rn. 15 Nach diesen Grundsätzen sind die an der Grundstücksgrenze zum Flurstück 6/2, also östlich, geplanten zwölf Stellplätze Nr. 1-12 voraussichtlich nicht gegenüber dem Antragsteller als Eigentümer des nördlichen Nachbargrundstücks unzumutbar (vgl. die Pläne Blatt 138, 140 der Beiakte A, vgl. zudem zur offenen Ausgang eines Eilverfahrens bei 30 Stellplätzen für ein Verwaltungsgebäude: OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 2 M 102/21 -, juris).
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