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Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2002

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 2 M 106/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28472
OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 2 M 106/01 (https://dejure.org/2002,28472)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.01.2002 - 2 M 106/01 (https://dejure.org/2002,28472)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 2 M 106/01 (https://dejure.org/2002,28472)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 B 68/01
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 2 M 106/01
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 2 M 106/01
    Anknüpfungspunkt für die erhöhte Hundesteuer bei den in der Hunderassenliste aufgeführten Tieren ist nicht eine festgestellte oder vermutete individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Hundes, sondern ein genetisches Potential (im Anschluss an BVerwG, Urt. vom 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, NVwZ 2000, 929).

    Der im Streite liegende § 5 der Hundesteuersatzung der Antragsgegnerin vom 20.12.2000 entspricht in seiner Systematik und in seinen wesentlichen Formulierungen dem § 4 Abs. 3 einer Hundesteuersatzung, die durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.01.2000 - 11 C 8/99 - (NVwZ 2000, 929) für rechtmäßig erklärt worden ist.

    Das Lenkungsziel besteht vielmehr auch darin, ganz generell und langfristig im Satzungsgebiet solche Hunde zurückzudrängen, die auf Grund ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln (BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a.a.O., S. 931).

  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 2 M 106/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in dem angesprochenen Urteil ausgiebig mit den vom Antragsteller auch in diesem Verfahren eingebrachten Gesichtspunkten auseinandergesetzt und - im Hinblick auf daran geäußerte Kritik - im Beschl. v. 10.10.2001 (- 9 BN 2.01 -, DVBl. 2002, 67, 69) noch einmal hervorgehoben, Anknüpfungspunkt für die erhöhte Hundesteuer bei den in der Hunderassenliste aufgeführten Tieren sei nicht eine festgestellte oder vermutete individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Hundes, sondern ein genetisches Potential, das bei dem Hinzutreten weiterer Umstände die aufgelisteten Hunde zu einer Gefahr werden lassen könne.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 4 K 8/00

    Gefahrhundeverordnung, Gleichheitssatz, Übermaßverbot, Hunderasse, Kampfhund

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 2 M 106/01
    Dass der 4. Senat des erkennenden Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 29.05.2001 - 4 K 8/00 - in einigen der hier wesentlichen Fragen eine andere Auffassung vertreten hat, ist für die Entscheidung dieses Rechtsstreits unerheblich.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 2 M 106/01
    Nach summarischer Prüfung muss also die Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung zumindest ähnlich wahrscheinlich sein wie deren Richtigkeit (vgl. Beschl. d. Senats v. 14.05.1999 - 2 L 244/97 -, NordÖR 1999, 285).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 2 M 106/01
    Nach summarischer Prüfung muss also die Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung zumindest ähnlich wahrscheinlich sein wie deren Richtigkeit (vgl. Beschl. d. Senats v. 14.05.1999 - 2 L 244/97 -, NordÖR 1999, 285).
  • VG Schleswig, 20.02.2004 - 4 A 291/02
    Zur Begründung hat die Kammer in ihrer Rechtsprechung (Urteile vom 26.03.2001 - 4 A 802/00 und vom 11.03.2003 - 4 A 268/01 - Einzelrichter) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8/99 - BVerwGE 110, 265 = NVwZ 2000, 929) sowie des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig (Beschluss vom 30.01.2002 - 2 M 106/01 -) ausgeführt, dass im Abgabenrecht hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes von Art. 3 Abs. 1 GG - hier im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit - andere Maßstäbe gelten als im Recht der Gefahrenabwehr.
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2002 - 2 M 106/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28069
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2002 - 2 M 106/01 (https://dejure.org/2002,28069)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.01.2002 - 2 M 106/01 (https://dejure.org/2002,28069)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 2 M 106/01 (https://dejure.org/2002,28069)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 84.81

    Beamtenrecht - Gehorsamspflicht - Busfahrer - Beamte - Deutsche Bundesbahn

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2002 - 2 M 106/01
    Sie werden durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung bestimmt (BVerwGE 69, 303, 306, 81, 282, 286).
  • KG, 29.04.2016 - 5 U 142/15

    Wettbewerbsverstoß: Berechtigung eines Rechtsanwalts zum Führen eines …

    (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. Januar 2002, 2 M 106/01).
  • VG Berlin, 19.02.2025 - 4 L 847.24

    Nutzung von Wanddrucker kein zulassungspflichtiges Handwerk

    Gegen eine Verwaltungsaktqualität spricht bereits die äußere Gestaltung, wenn die hoheitliche Maßnahme - wie hier - weder als Bescheid noch als Verwaltungsakt bezeichnet wurde und keine Rechtsmittelbelehrung enthält (vgl. zu diesen Indizien: OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 2 M 106/01 - juris, 16).
  • VGH Hessen, 09.08.2024 - 1 B 567/24

    Laufbahnbefähigung

    Der im Anschluss an die Amtsbezeichnung Rektorin/Rektor jeweils im Spiegelstrich stehende Zusatz "einer Grundschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern" ist nicht Teil der Amtsbezeichnung, definiert indes als statusbestimmender Zusatz das Statusamt mit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 25/87 -, BVerwGE 81, 282, 286; OVG M-V, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 2 M 106/01 -, juris Rn. 22; grundlegend weiterhin Summer, ZBR 1982, 321, 338 f.;… an seiner gegenteiligen Auffassung im Beschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 267/22 -, juris Rn. 23 hält der Senat nicht fest).
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