Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 M 111/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beteiligte eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) sind notwendige Beteiligte eines Verfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO
Verfahrensgang
- VG Magdeburg - 4 B 632/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 M 111/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2003 - 2 M 370/02
Kein Nachbarschutz gegen lediglich nicht auszuschließende Belastung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 M 111/03
Deshalb war die Firma ... hier als Änderungsantragstellerin erneut beizuladen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 05.02.2003 - 2 M 370/02 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2004 - 2 M 277/04
Nachbarwiderspruch gegen baurechtliche Abweichung hat keine aufschiebende Wirkung
Bereits im Beschluss vom 15.07.2003 im Verfahren - 2 M 111/03 - hatte der Senat ausgeführt, dass der von der Beschwerdeschrift nunmehr erneut unterstellte Geschehensablauf nicht zu belegen vermag, dass die Antragsgegnerin von dem ihr eingeräumten Ermessen keinen Gebrauch gemacht habe. - OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2004 - 2 M 308/04
Parteistellung bei Verfahren nach § 80 VII VwGO - Zulässigkeit einer Gaststätte
In einem solchen Fall sind die Beteiligten des Änderungsverfahrens automatisch und notwendig dieselben wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (OVG LSA, Beschl. v. 15.07.2003 - 2 M 111/03 - ebenso BVerwG, Beschl. v. 27.01.1982 - BVerwG 4 ER 401.81 -, BVerwGE 64, 347 [355]), weil der Streitgegenstand beider Verfahren derselbe ist (OVG LSA, Beschl. v. 07.01.1998 - B 2 S 867/97 -, unter Hinweis auf VGH BW, Beschl. v. 19.09.1995 - 8 S 2485/95 -, NVwZ 1995, 1004).
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