Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2024 - 2 M 111/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Asylrechtlicher Beschwerdeausschluss; Unterlassung von Abschiebungsmaßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluss; Beschwerde; Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG ; AufenthG
- rechtsportal.de
Ausschluss; Beschwerde; Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG ; AufenthG
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.09.2024 - 2 B 250/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2024 - 2 M 111/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 30.04.2024 - 19 CE 24.661
Beschwerdeausschluss gemäß § 80 AsylG bei (Verfahrens-)Duldungen nach § 60a Abs. …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2024 - 2 M 111/24
Entscheidungen über Maßnahmen zum Vollzug der Abschiebungsandrohung im Sinne des § 80 AsylG (juris: AsylVfG 1992) sind auch solche, die auf die Unterlassung solcher Maßnahmen gerichtet sind (vgl. VGH München, Beschluss vom 30. April 2024 19 CE 24.661 -, juris Rn. 4).Entscheidungen "über Maßnahmen zum Vollzug der Abschiebungsandrohung" sind entgegen der dort geäußerten Auffassung (…SchlH OVG, a.a.O., juris Rn. 22 f.) auch solche, die auf die Unterlassung solcher Maßnahmen gerichtet sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. April 2024 - 19 CE 24.661 -, juris Rn. 4).
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2024 - 2 M 105/24
Beschwerdeausschluss bei Abschiebungsandrohung; Anspruch auf Verfahrensduldung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2024 - 2 M 111/24
Von dem Beschwerdeausschluss nach § 80 Var. 2 AsylG sind nach der Rechtsprechung des Senats auch die Fälle umfasst, in denen sich der betreffende Antragsteller mit seinem Eilrechtsschutzbegehren unter Berufung auf inlandsbezogene Abschiebungshindernisse im Sinne des § 60a Abs. 2 AufenthG gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen zum Vollzug einer gegen ihn gerichteten Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG wendet, und zwar auch dann, wenn der Antragsteller der Sache nach eine sogenannte Verfahrensduldung begehrt, die der Sicherung seines Verbleibs im Bundesgebiet für die Dauer eines laufenden Titelerteilungsverfahrens dient (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. November 2024 - 2 M 105/24 - juris Rn. 5 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Denn ein durch das Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel kann auch durch richterliche Entscheidung nicht zugelassen werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. Dezember 1982 - 9 B 3520.82 - juris Rn. 2; OVG LSA, Beschluss vom 5. November 2024 - 2 M 105/24 - juris Rn. 9 mit weiterem Rechtsprechungsnachweis).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2020 - 2 M 89/20
Abschiebung zur Nachholung des Visumverfahrens - Unzumutbarkeit der Trennung bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2024 - 2 M 111/24
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt, weil der Antragsteller nicht hinreichend glaubhaft gemacht habe, dass zwischen ihm und seinem Sohn eine Vater-Sohn-Beziehung im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 9. Oktober 2020 - 2 M 89/20 - juris Rn. 12 bis 15) besteht. - OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2024 - 6 MB 28/24
Reichweite des Beschwerdeausschlusses des § 80 Var. 2 AsylVfG 1992; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2024 - 2 M 111/24
Rn. 5 2. An seiner Auslegung des § 80 AsylG hält der Senat auch in Ansehung des von dem Antragsteller angeführten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 3. Dezember 2024 (- 6 MB 28/24 - juris) fest. - BVerwG, 06.12.1982 - 9 B 3520.82
Neues Asylverfahrensgesetz - Anhängige Asylstreitigkeiten - Rechtsmittelausschluß …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2024 - 2 M 111/24
Denn ein durch das Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel kann auch durch richterliche Entscheidung nicht zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1982 - 9 B 3520.82 - juris Rn. 2; OVG LSA…, Beschluss vom 5. November 2024 - 2 M 105/24 - juris Rn. 9 mit weiterem Rechtsprechungsnachweis).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2025 - 2 M 116/25
Beschwerdeausschluss bei Vollzug einer Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG - …
Von dem Beschwerdeausschluss nach § 80 Var. 2 AsylG sind auch die Fälle umfasst, in denen sich der betreffende Antragsteller mit seinem Eilrechtsschutzbegehren unter Berufung auf inlandsbezogene Abschiebungshindernisse im Sinne des § 60a Abs. 2 AufenthG gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen zum Vollzug einer gegen ihn gerichteten Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG wendet (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. November 2024 - 2 M 105/24 - juris Rn. 5 , m.w.N., und vom 19. Dezember 2024 - 2 M 111/24 - juris Rn. 3 ).Von dem Beschwerdeausschluss nach § 80 Var. 2 AsylG sind nach der Rechtsprechung des Senats auch die Fälle umfasst, in denen sich der betreffende Antragsteller mit seinem Eilrechtsschutzbegehren unter Berufung auf inlandsbezogene Abschiebungshindernisse im Sinne des § 60a Abs. 2 AufenthG gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen zum Vollzug einer gegen ihn gerichteten Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG wendet, und zwar auch dann, wenn der Antragsteller der Sache nach eine sogenannte Verfahrensduldung begehrt, die der Sicherung seines Verbleibs im Bundesgebiet für die Dauer eines laufenden Titelerteilungsverfahrens dient (…vgl. Beschluss des Senats vom 5. November 2024 - 2 M 105/24 - juris Rn. 5 , m.w.N., und vom 19. Dezember 2024 - 2 M 111/24 - juris Rn. 3 ).
Denn ein durch das Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel kann auch durch richterliche Entscheidung nicht zugelassen werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. Dezember 1982 - 9 B 3520.82 - juris Rn. 2;… Beschluss des Senats vom 5. November 2024, a.a.O., Rn. 9, m.w.N., und vom 19. Dezember 2024, a.a.O., Rn. 4).
- VGH Hessen, 07.02.2025 - 3 B 125/25
Beschwerdeausschluss bei Rechtsstreitigkeit über die einstweilige Aussetzung der …
Denn ein durch das Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel kann auch durch richterliche Entscheidung nicht statthaft werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. Dezember 1982 - 9 B 3520.82 -, juris Rn. 2; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - 2 M 111/24 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 5. November 2024 - 2 M 105/24 -, juris Rn. 9 m. w. N.).Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein dies für "realitätsfern" hält (OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - 2 M 111/24 -, juris Rn. 30), wird verkannt, dass allein die Eröffnung eines weiteren Rechtszugs zu Unsicherheiten beim Vollzug führt.
- OVG Schleswig-Holstein, 06.01.2025 - 6 MB 34/24
Aufenthaltsrecht; Ausschluss der Beschwerde in Rechtsstreitigkeiten über …
Ein durch das Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel kann auch durch richterliche Entscheidung nicht zugelassen werden (…VGH Kassel, Beschl. v. 17.09.2024 - 3 B 1689/24 -, juris Rn. 18; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.12.2024 - 2 M 111/24 -, juris Rn. 4).
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