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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2015 - 2 M 121/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30720
OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2015 - 2 M 121/15 (https://dejure.org/2015,30720)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.09.2015 - 2 M 121/15 (https://dejure.org/2015,30720)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 (https://dejure.org/2015,30720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 25b Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 25b Abs 2 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis für nachhaltig integrierte Ausländer; Täuschung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 6; AufenthG § 25b
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem Ausländer bei nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland; Vorsätzliche Täuschung des Ausländers über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem Ausländer bei nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland; Vorsätzliche Täuschung des Ausländers über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2015 - 18 B 486/14

    Anforderungen an die Annahme der nachhaltigen Integration eines Ausländers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2015 - 2 M 121/15
    Von dem Versagungstatbestand des § 25b Abs. 2 AufenthG nicht erfasste (zurückliegende) Täuschungen und Straftaten stehen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dann entgegen, wenn sie nach ihrer Art oder Dauer so bedeutsam sind, dass sie das Gewicht der nach § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AufenthG relevanten Integrationsleistungen für die nach Abs. 1 Satz 1 maßgebliche Annahme der nachhaltigen Integration beseitigen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 21.07.2015 - 18 B 486/14 -, juris RdNr. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2015 - 2 M 17/15

    Ermessensduldung aus dringenden persönlichen Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2015 - 2 M 121/15
    Insoweit verweist das Verwaltungsgericht auf den Beschluss des Senats vom 31.03.2015 im Verfahren 2 M 17/15 .
  • VG Saarlouis, 18.08.2016 - 6 L 966/16

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration

    Die zwingende Versagungsvorschrift des § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG ("ist zu versagen") bezieht sich allein auf ein gegenwärtiges Täuschungsverhalten des Ausländers, so dass zurückliegende Täuschungshandlungen insofern generell unbeachtlich sind (Anschluss OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.09.2015 - 2 M 121/15 -, juris, Rz 10).

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann bei der Anwendung des § 25b Abs. 1 AufenthG nicht außer Betracht bleiben, dass der Ausländer vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht hat; in der Vergangenheit liegende Täuschungshandlungen des Ausländers können danach vielmehr dazu führen, dass ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, in dem von der Titelerteilung nach Satz 1 des § 25b Abs. 1 AufenthG abgesehen werden kann (Anschluss OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.09.2015 - 2 M 121/15 -, juris, Rz 10).

    Jedoch bezieht sich dieser Ausschlusstatbestand - anders als § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG - schon nach seiner Formulierung, wie auch der Antragsgegner im angefochtenen Bescheid insofern zutreffend ausführt, allein auf ein gegenwärtiges Täuschungsverhalten des Ausländers, so dass zurückliegende Täuschungshandlungen insofern generell unbeachtlich sind (…vgl. dazu auch BT-Drs. 18/4097, S. 42, wonach diese Regelung ausdrücklich "nur an aktuelle Mitwirkungsleistungen des Ausländers" anknüpft; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.07.2015 - 18 B 486/14 -, juris, Rz. 8; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.09.2015 - 2 M 121/15 -, juris, Rz. 10; VG Düsseldorf…, Urteil vom 28.04.2016 - 8 K 6556/16 -, juris, Rz. 46;… Samel, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 25b Rz. 31;… Zühlcke, in: HTK-AuslR, § 25b, a.a.O., Rz. 4).

    Rn. 15 Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann freilich bei der Anwendung des § 25b Abs. 1 AufenthG gleichwohl nicht außer Betracht bleiben, dass der Ausländer vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht hat; in der Vergangenheit liegende Täuschungshandlungen des Ausländers können danach vielmehr dazu führen, dass ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, in dem von der Titelerteilung nach Satz 1 des § 25b Abs. 1 AufenthG abgesehen werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.09.2015 - 2 M 121/15 -, juris, Rz. 10; ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.07.2015 - 18 B 486/14 -, juris, Rz. 8 ff., das in systematischer Hinsicht abweichend von einer sog. erweiternden Auslegung des Satzes 2 des § 25b Abs. 1 AufenthG ausgeht;… ebenso Zühlcke, in: HTK-AuslR, a.a.O., Rz. 5 ff.;… vgl. auch BT-Drucks. 18/4097, S. 44: "keine Amnestie für jedes Fehlverhalten in den vorangegangenen Verfahren"; zustimmend auch AAH, Teil III).

    Von dem Versagungstatbestand des § 25b Abs. 2 AufenthG nicht erfasste (zurückliegende) Täuschungen und Straftaten stehen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dabei (nur) dann entgegen, wenn sie nach ihrer Art oder Dauer so bedeutsam sind, dass sie das Gewicht der nach § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AufenthG relevanten Integrationsleistungen für die nach Absatz 1 Satz 1 maßgebliche Annahme der nachhaltigen Integration beseitigen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.09.2015 - 2 M 121/15 -, juris, Rz. 10; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.07.2015 - 18 B 486/14 -, juris, Rz. 15; ebenso AAH, Teil III).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 2 M 69/22

    Kein Abschiebungsschutz bis zu einer abschließenden Entscheidung über einen …

    Dies ändert aber nichts daran, dass der zwingende Versagungsgrund des § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG ein aktuelles Fehlverhalten des Ausländers voraussetzt (BVerwG…, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - a.a.O. Rn. 56; OVG NRW…, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 - juris Rn. 8; Beschluss des Senats vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 - juris Rn. 10 ; HambOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2017 - 1 Bs 207/16 - juris Rn. 31; NdsOVG…, Beschluss vom 4. September 2019 - 13 LA 146/19 - juris Rn. 5;… Röcker, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 25b AufenthG Rn. 32).

    Jedoch dürfte bei einer in der Vergangenheit liegenden Identitätstäuschung unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausnahmefall von der Regelerteilungsnorm des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG ("soll") anzunehmen sein mit der Folge, dass über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG (nur) nach Ermessen zu entscheiden ist (Beschluss des Senats vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 - a.a.O. Rn. 10 ; HambOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2017 - 1 Bs 207/16 - a.a.O. Rn. 42 ff.; SchlHOVG…, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - 4 MB 49/21 - a.a.O. Rn. 28;… offen: Röcker, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 25b AufenthG Rn. 32).

    Rn. 38 Maßgeblich für die Frage, ob ein solcher Ausnahmefall anzunehmen ist, sind in erster Linie Art und Dauer der in der Vergangenheit liegenden Identitätstäuschung (OVG NRW…, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 - a.a.O. Rn. 15; Beschluss des Senats vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 - a.a.O. Rn. 10 ;… Kluth, in: Kluth/Heusch, a.a.O., § 25b AufenthG Rn. 28a) sowie der Zeitraum zwischen der Richtigstellung von Identität und Staatsangehörigkeit und der Antragstellung bzw. der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25b Abs. 1 AufenthG (HambOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2017 - 1 Bs 207/16 - a.a.O. Rn. 47; SchlHOVG…, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - 4 MB 49/21 - a.a.O. Rn. 27).

  • OVG Hamburg, 19.05.2017 - 1 Bs 207/16

    Einstweiliger Rechtsschutz der Ausländerbehörde gegen ein erstinstanzlich …

    Rn. 31 aa) § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur für den Fall zwingend aus, dass der Ausländer (noch) aktuell die Aufenthaltsbeendigung u.a. durch Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert (…so auch Samel in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 25b AufenthG Rn. 31;… Fränkel in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 25b AufenthG Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.9.2015, 2 M 121/15, EzAR-NF 33 Nr. 45, juris Rn. 10;… OVG Münster, Beschl. v. 21.7.2015, 18 B 486/14, juris Rn. 8).

    lässt sich systematisch am besten in der Form erfassen, dass es als möglicher Ausnahmefall von der Regelerteilungsnorm des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG angesehen wird (…so wohl auch Hailbronner, a.a.O., § 25b AufenthG Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.9.2015, 2 M 121/15, EzAR-NF 33 Nr. 45, juris Rn. 10;… angedeutet auch bei OVG Münster, Beschl. v. 21.7.2015, 18 B 486/14, juris Rn. 15, dort wohl unter Vertauschung von Satz 1 und 2).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2022 - 2 M 53/22

    Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 2004 § 25b

    Dies ändert aber nichts daran, dass der zwingende Versagungsgrund des § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG ein aktuelles Fehlverhalten des Ausländers voraussetzt (BVerwG…, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - a.a.O. Rn. 56; OVG NRW…, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 - juris Rn. 8; Beschluss des Senats vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 - juris Rn. 10 ; HambOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2017 - 1 Bs 207/16 - juris Rn. 31; NdsOVG…, Beschluss vom 4. September 2019 - 13 LA 146/19 - juris Rn. 5;… Röcker, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 25b AufenthG Rn. 32).

    Jedoch dürfte bei einer in der Vergangenheit liegenden Identitätstäuschung unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausnahmefall von der Regelerteilungsnorm des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG ("soll") anzunehmen sein mit der Folge, dass über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG (nur) nach Ermessen zu entscheiden ist (Beschluss des Senats vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 - a.a.O. Rn. 10 ; HambOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2017 - 1 Bs 207/16 - a.a.O. Rn. 42 ff.; SchlHOVG…, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - 4 MB 49/21 - a.a.O. Rn. 28;… offen: Röcker, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 25b AufenthG Rn. 32).

    Rn. 40 Maßgeblich für die Frage, ob ein solcher Ausnahmefall anzunehmen ist, sind in erster Linie Art und Dauer der in der Vergangenheit liegenden Identitätstäuschung (OVG NRW…, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 - a.a.O. Rn. 15; Beschluss des Senats vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 - a.a.O. Rn. 10 ;… Kluth, in: Kluth/Heusch, a.a.O., § 25b AufenthG Rn. 28a) sowie der Zeitraum zwischen der Richtigstellung von Identität und Staatsangehörigkeit und der Antragstellung bzw. der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25b Abs. 1 AufenthG (HambOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2017 - 1 Bs 207/16 - a.a.O. Rn. 47; SchlHOVG…, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - 4 MB 49/21 - a.a.O. Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2019 - 13 LA 146/19

    Ausnahmefall; Ausweisungsinteresse; gegenwärtig; Integration; …

    Durch die Verwendung der Zeitform des Präsens hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass nur aktuelle Täuschungshandlungen die Voraussetzungen dieses Ausschlusstatbestandes erfüllen sollen (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21.7.2015 - 13 B 486/14 -, juris Rn. 11; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 23.9.2015 - 2 M 121/15 -, juris Rn. 10;… OVG Hamburg, Beschl. v. 19.5.2017 - 1 Bs 207/16 -, juris Rn. 31, offenlassend: Sächs. OVG, Beschl. v. 2.9.2016 - 3 B 168/16 -, juris Rn. 6;… OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 18.10.2016 - 7 B 10201/16 -, juris Rn. 4).

    Ein Ausnahmefall liegt demnach vor, wenn die Täuschungshandlung aufgrund ihrer Art oder Dauer so bedeutsam ist, dass sie das Gewicht der nach § 25b Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 5 AufenthG relevanten Integrationsleistungen für die Annahme der erforderlichen nachhaltigen Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse beseitigt (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21.7.2015, a.a.O., Rn. 15; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 23.9.2015, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Hamburg, 11.04.2017 - 1 Bs 55/17

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen nachhaltiger Integration in die …

    Allerdings kommt in Betracht, dass die Verletzung von Mitwirkungspflichten in der Vergangenheit einerseits einen Ausnahmefall begründen kann, so dass trotz Vorliegens der die Vermutung der nachhaltigen Integration begründenden Umstände des § 25b Abs. 1 Satz 2 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis nicht zu erteilen ist (vgl. in diesem Sinn zu einer langjährigen fehlenden Passvorlage: OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.9.2015, 2 M 121/15, juris Rn. 10;… OVG Münster, Beschl. v. 21.7.2015, 18 B 486/14, juris Rn. 15).

    Rn. 18 Daneben mag in Betracht kommen, die in § 25b Abs. 1 Satz 2 AufenthG enthaltene Formulierung "dies setzt regelmäßig voraus" auch für solche Umstände zu öffnen, die im Ergebnis der Annahme einer nachhaltigen Integration entgegenstehen (…so OVG Münster, Beschl. v. 21.7.2015, 18 B 486/14, juris Rn. 7 ff.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.9.2015, 2 M 121/15, EzAR-NF 33 Nr. 45, juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2019 - 2 M 76/19

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Nichtdurchführung des Visumverfahrens

    Diese Regelung knüpft nach dem Wortlaut und der Begründung zum Gesetzentwurf (…vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 44) nur an aktuelle Handlungen des Ausländers an (vgl. Beschluss des Senats vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 - juris Rn. 10 ; OVG RP…, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 7 B 10201/16 - juris Rn. 4; NdsOVG…, Beschluss vom 4. September 2019 - 13 LA 146/19 - juris Rn. 5 ff., jew. m.w.N.), die hier nicht in Rede stehen.

    Von dem Versagungstatbestand des § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG nicht erfasste (zurückliegende) Täuschungen und Straftaten stehen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dann entgegen, wenn sie nach ihrer Art oder Dauer so bedeutsam sind, dass sie das Gewicht der nach § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AufenthG relevanten Integrationsleistungen für die nach Abs. 1 Satz 1 maßgebliche Annahme der nachhaltigen Integration beseitigen (Beschluss des Senats vom 23. September 2015, a.a.O., OVG RP…, Beschluss vom 18. Oktober 2016, a.a.O., NdsOVG…, Beschluss vom 4. September 2019, a.a.O, Rn. 6 ff.; jew. m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2016 - 7 B 10201/16

    Berücksichtigung von zurückliegenden, nicht (mehr) gegenwärtigen Täuschungen über …

    Insbesondere ist das Verwaltungsgericht unter Einbeziehung der einschlägigen Gesetzesbegründung, der zufolge trotz der Beschränkung in § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG auf aktuelle Mitwirkungspflichten "keine Amnestie für jedes Fehlverhalten in den vorangegangenen Verfahren" erteilt wird (…vgl. BT-Drucks. 18/4097, S. 44), und der bisher hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 -, juris, Rn. 11 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 -, juris, Rn. 10) zu Recht davon ausgegangen, dass die Regelung eines zwingenden Versagungsgrundes bei gegenwärtiger Täuschung (§ 25 b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) keine Sperrwirkung für eine Berücksichtigung zurückliegender Täuschungen bei der nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu treffenden Ermessensentscheidung nach sich zieht.

    Mithin kann - wie das Verwaltungsgericht zutreffend folgert - ein schwerwiegendes Fehlverhalten in dieser Hinsicht deshalb, auch wenn es nicht aufrechterhalten wird, die Annahme einer nachhaltigen Integration im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG ausschließen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 - juris, Rn. 8 ff; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 -, juris, Rn. 10;… Zühlcke, HTK-AuslR/§ 25 b AufenthG/zu Abs. 2, Stand: 23.09.2016, Rn. 2; vgl. ferner: OVG RP, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 7 B 10592/15.OVG -, n. v.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2019 - 2 M 30/19

    Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration

    Von dem Versagungstatbestand des § 25b Abs. 2 AufenthG nicht erfasste (zurückliegende) Täuschungen und Straftaten stehen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dann entgegen, wenn sie nach ihrer Art oder Dauer so bedeutsam sind, dass sie das Gewicht der nach § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AufenthG relevanten Integrationsleistungen für die nach Abs. 1 Satz 1 maßgebliche Annahme der nachhaltigen Integration beseitigen (vgl. Beschl. v. 23.09.2015 - 2 M 121/15 -, juris RdNr. 10;… so auch SaarlVG, Urt. v. 18.08.2016 - 6 L 966/16 -, juris RdNr. 15).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2022 - 13 ME 91/22

    Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration; Beschwerde; Identität; …

    Rn. 7 "Durch die Verwendung der Zeitform des Präsens hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass nur aktuelle Täuschungshandlungen die Voraussetzungen dieses Ausschlusstatbestandes erfüllen sollen (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21.7.2015 - 13 B 486/14 -, juris Rn. 11; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 23.9.2015 - 2 M 121/15 -, juris Rn. 10;… OVG Hamburg, Beschl. v. 19.5.2017 - 1 Bs 207/16 -, juris Rn. 31, offenlassend: Sächs. OVG, Beschl. v. 2.9.2016 - 3 B 168/16 -, juris Rn. 6;… OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 18.10.2016 - 7 B 10201/16 -, juris Rn. 4)..

    Ein Ausnahmefall liegt demnach vor, wenn die Täuschungshandlung aufgrund ihrer Art oder Dauer so bedeutsam ist, dass sie das Gewicht der nach § 25b Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 5 AufenthG relevanten Integrationsleistungen für die Annahme der erforderlichen nachhaltigen Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse beseitigt (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21.7.2015, a.a.O., Rn. 15; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 23.9.2015, a.a.O., Rn. 10).".

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 19 CS 18.164

    Beachtlichkeit zurückliegender Identitätstäuschungen

  • VG Aachen, 21.02.2018 - 8 K 2894/16

    Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung; Nichterfüllung …

  • OVG Sachsen, 02.09.2016 - 3 B 168/16

    Aufenthaltserlaubnis, Integration, Identität, Täuschung, Ausweisungsinteresse, …

  • VG Düsseldorf, 28.04.2016 - 8 K 6556/15

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Aufhebung der …

  • VG Schleswig, 17.05.2018 - 11 B 45/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Halle, 09.03.2020 - 1 A 49/17

    Identitätstäuschung, Bleiberecht, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, …

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