Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kosten für einen privaten Sachverständigen einer Partei
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 162 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein privates Sachverständigengutachten bei vorheriger Gutachtenerstattung durch das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher Sachverständiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein privates Sachverständigengutachten bei vorheriger Gutachtenerstattung durch das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher Sachverständiger
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
Nimmt in wasserrechtlichen Verfahren das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729
Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist - aus Gründen des aus dem Rechtsstaatsgebot und dem allgemeinen Grundsatz Gleichheitsgrundsatz folgenden Grundsatzes der prozessualen Chancen- und Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfG, B.v. 25.7.1979 - 2 BvR 878/74 - BVerfGE 52, 131/144, 156; B.v. 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417/3419; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris) - ausnahmsweise nur dann als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mithilfe eines Privatgutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann.Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gutachten erforderlich ist, um mit einiger Aussicht auf Erfolg das Gericht zu einer förmlichen Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - NJW 2003, 1443/1444; B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136/137; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris).
Da sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich höheres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (ständige Rechtsprechung, BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).
Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es daher eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).
Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigengutachtens nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um fachspezifische Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).
- VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729
Aufwendungen für Privatgutachten sind nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).Da sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich höheres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (ständige Rechtsprechung, BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).
Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es daher eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).
Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigengutachtens nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um fachspezifische Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).
- VGH Bayern, 10.04.2013 - 15 N 11.2513
Erledigung eines Normenkontrollverfahrens nach ergänzendem Verfahren
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729
Rn. 1 Die Antragsteller wandten sich in der Hauptsache am 25. Mai 2010 mit einem Normenkontrollantrag gegen die Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sondergebiet ..." des Antragsgegners (Az. 15 N 10.1270 fortgeführt unter Az. 15 N 11.2513).Dieses Gutachten wurde in der mündlichen Verhandlung vom 31. Januar 2012 (in den nunmehrigen Verfahren Az. 15 N 11.2513 und 15 N 11.2514) vom anwesenden Gutachter erläutert.
Das gerichtliche Gutachten war schließlich Gegenstand der weiteren mündlichen Verhandlung am 26. Februar 2013 (in den Verfahren Az. 15 N 11.2513 und 15 N 11.2514).
- VGH Bayern, 10.04.2013 - 15 N 11.2514
Erledigung eines Normenkontrollverfahrens nach ergänzendem Verfahren
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729
Dieses Gutachten wurde in der mündlichen Verhandlung vom 31. Januar 2012 (in den nunmehrigen Verfahren Az. 15 N 11.2513 und 15 N 11.2514) vom anwesenden Gutachter erläutert.Das gerichtliche Gutachten war schließlich Gegenstand der weiteren mündlichen Verhandlung am 26. Februar 2013 (in den Verfahren Az. 15 N 11.2513 und 15 N 11.2514).
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729
Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist - aus Gründen des aus dem Rechtsstaatsgebot und dem allgemeinen Grundsatz Gleichheitsgrundsatz folgenden Grundsatzes der prozessualen Chancen- und Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfG, B.v. 25.7.1979 - 2 BvR 878/74 - BVerfGE 52, 131/144, 156; B.v. 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417/3419; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris) - ausnahmsweise nur dann als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mithilfe eines Privatgutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann. - BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729
Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist - aus Gründen des aus dem Rechtsstaatsgebot und dem allgemeinen Grundsatz Gleichheitsgrundsatz folgenden Grundsatzes der prozessualen Chancen- und Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfG, B.v. 25.7.1979 - 2 BvR 878/74 - BVerfGE 52, 131/144, 156; B.v. 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417/3419; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris) - ausnahmsweise nur dann als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mithilfe eines Privatgutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann. - BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
Strafverfahren: Vom Nebenkläger in Auftrag gegebenes Privatgutachten; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729
Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gutachten erforderlich ist, um mit einiger Aussicht auf Erfolg das Gericht zu einer förmlichen Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - NJW 2003, 1443/1444; B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136/137; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris). - BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
Ablehnung der Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagen des Verteidigers im …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729
Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gutachten erforderlich ist, um mit einiger Aussicht auf Erfolg das Gericht zu einer förmlichen Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - NJW 2003, 1443/1444; B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136/137; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris). - VGH Bayern, 03.12.2003 - 1 N 01.1845
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729
Rn. 9 1. Für die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss entscheidet das Gericht in der Besetzung, in der die zugrundliegende Kostenlastentscheidung getroffen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2003 - 1 N 01.1845 - BayVBl 2004, 505).
- OVG Hamburg, 17.02.2020 - 3 So 12/19
Denkmalrechtliche Streitigkeit; prozessuale Notlage; Erforderlichkeit der …
Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.4.2010, 9 KSt 19/09, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 48, juris Rn. 2; Beschl. v. 11.4.2001, 9 KSt 2/01, NVwZ 2001, 919, juris Ls; VGH München, Beschl. v. 19.3.2014, 2 M 13.1729, JurBüro 2014, 372, juris Rn. 11). - VG München, 11.02.2019 - M 8 M 18.3067
Privatgutachten als notwendige Aufwendungen
Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (…vgl. BVerwG, B. v. 20.4.2010 - 9 KSt 19/09 - juris Rn. 2; B. v. 11.4.2001 - BVerwG 9 KSt 2/01 - NVwZ 2001, 919; BayVGH, B. v. 19.3.2014 - 2 M 13.1729 - beck-online 2014, 49158 Rn. 1 m. w. N.;… BayVGH, B. v. 28.6.2011 - M 8 11.40017 - juris Rn. 7 m. w. N.). - VG München, 30.01.2017 - M 18 M 16.5453
Erstattungsfähigkeit der Kosten für privates Sachverständigengutachten
Rn. 21 2. Aufwendungen für Privatgutachten sind nur ausnahmsweise erstattungsfähig (BayVGH, Beschl.v. 19.3.2014 Az: 2 M 13.1729, juris RdNr. 11).
- VG Augsburg, 14.05.2014 - Au 1 M 14.689
Antrag auf Entscheidung des Gerichts; Kostenfestsetzung; außergerichtliche …
Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes davon auszugehen, dass die Kosten für ein im Verfahren vorgelegtes Privatgutachten oder die Beiziehung eines privaten Sachverständigen nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind, da in Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes des § 86 Abs. 1 VwGO der Sachverhalt grundsätzlich vom Gericht von Amts wegen zu erforschen ist (…BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - BayVBl 2010, 477 Rn. 5; zuletzt BayVGH, B.v. 19.3.2014 - 2 M 13.1729 - juris Rn. 11). - VG München, 23.06.2014 - M 8 M 13.5193
Kostenerinnerung; Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens; notwendige …
Rn. 15 Die Frage, ob darüber hinaus der fachlichen Stellungnahme des LfD angesichts der fachlichen Autorität der staatlichen Fachbehörden ein besonderes Gewicht zukommt und es deshalb nicht nur mit bloßem Bestreiten widerlegt werden kann, kann im vorliegenden Fall dahin stehen (…vgl. VG München B.v. 02.02.2012, Az. M 9 M 11.4148 - juris Rn. 5 bejahend, mit Verweis auf BayVGH B. v. 27.07.2011 - 22 M 10.2119 - juris; BayVGH, B. v. 19.03.2014 - 2 M 13.1729 - juris Rn. 12 zu Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts; BayVGH, B. v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris). - VG Augsburg, 13.03.2023 - Au 9 M 22.1539
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, fehlende Anhörung, Gebührenerhöhung …
Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs davon auszugehen, dass die Kosten für ein im Verfahren vorgelegtes Privatgutachten oder die Beiziehung eines privaten Sachverständigen nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind, da in Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes des § 86 Abs. 1 VwGO der Sachverhalt grundsätzlich vom Gericht von Amts wegen zu erforschen ist (BayVGH, B.v. 19.3.2014 - 2 M 13.1729 - juris Rn. 11).
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