Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15 |
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Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits
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VwGO § 44a; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; VwGO § 123
Zulässigkeit eines Erledigungsfeststellungsantrags im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Beanspruchung der Arbeitskraft des Gerichts bei einem berechtigten Interesse bei Erledigung der Hauptsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Erledigungsfeststellungsantrags im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Beanspruchung der Arbeitskraft des Gerichts bei einem berechtigten Interesse bei Erledigung der Hauptsache
Verfahrensgang
- VG Halle, 23.09.2015 - 1 B 195/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2007 - 2 M 189/07
Kein gesonderter Rechtsbehelf gegen Verweigerung der Aktenübersendung in die …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Jedenfalls in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes setzt eine Erledigungsfeststellung die Zulässigkeit des ursprünglich gestellten Antrages nicht voraus (Änderung der Senatsrechtsprechung, OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.07.2007 - 2 M 189/07 -, juris, RdNr. 8).Auch wenn die von den Antragstellern beanstandete Entscheidung der Antragsgegnerin über die Einsicht in die Akten des ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahrens eine nach § 44a Satz 1 VwGO nicht selbständig anfechtbare Verfahrenshandlung darstellen und der ursprünglich gestellte Antrag nach § 123 VwGO deshalb unzulässig gewesen sein sollte (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 30.07.2007 - 2 M 189/07 -, juris, RdNr. 8; BVerwG, Beschl. v. 20.11.2012 - 1 WB 4.12 -, BVerwGE 145, 102 [105], RdNr. 22), hinderte dies die Vorinstanz nicht, die Erledigung der Hauptsache festzustellen.
Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 30.07.2007 (a.a.O., RdNr. 6) die Auffassung vertreten, dass die mangelnde Zulässigkeit der Klage oder des vorläufigen Rechtsschutzantrages das Gericht hindere, die Erledigung der Hauptsache auszusprechen.
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 31.10.1990 - BVerwG 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62 [66], RdNr. 20 in juris) vertritt allerdings die gegenteilige Auffassung, dass der vom Kläger allein noch beantragte Ausspruch des Gerichts, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, regelmäßig nicht davon abhängig sein könne, dass die Klage ursprünglich zulässig war.Dem entsprechend besteht auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 31.10.1990, a.a.O., m.w.N.) Einigkeit darüber, dass für die nach einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des Klägers vom Gericht in der Regel allein noch zu prüfende Frage, ob eine Erledigung der Hauptsache eingetreten ist oder nicht, es nicht darauf ankommt, ob die Klage ursprünglich begründet war; dem hat das Gericht - vorbehaltlich eines insoweit bestehenden schutzwürdigen Interesses des Beklagten an der gerichtlichen Feststellung, dass der mit der Klage erhobene Anspruch von Anfang an nicht bestanden habe - nicht nachzugehen.
- BVerwG, 15.11.2012 - 7 VR 9.12
Antrag auf Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 15.11.2012 - BVerwG 7 VR 9.12 -, juris, RdNr. 5) vertritt die Auffassung, dass es im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf die Zulässigkeit des ursprünglich gestellten Antrags im Erledigungsstreit grundsätzlich nicht ankomme, weil - anders als im Hauptsacheverfahren - dem Antragsgegner ebenso wie dem Antragsteller die Berufung auf ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO verwehrt sei.Rn. 10 Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt hinzu, dass dieses Verfahren nur auf eine vorläufige Regelung zielt und nicht der endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit der beanstandeten Maßnahme dient, so dass Fortsetzungsfeststellungsanträge unstatthaft sind (vgl. OVG NW, Beschl. v. 16.01.2013 - 13 B 1295/12 -, juris, RdNr. 5 f., m.w.N.) und dem Antragsgegner ebenso wie dem Antragsteller die Berufung auf ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO verwehrt ist (BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O.).
- BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12
Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Auch wenn die von den Antragstellern beanstandete Entscheidung der Antragsgegnerin über die Einsicht in die Akten des ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahrens eine nach § 44a Satz 1 VwGO nicht selbständig anfechtbare Verfahrenshandlung darstellen und der ursprünglich gestellte Antrag nach § 123 VwGO deshalb unzulässig gewesen sein sollte (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 30.07.2007 - 2 M 189/07 -, juris, RdNr. 8; BVerwG, Beschl. v. 20.11.2012 - 1 WB 4.12 -, BVerwGE 145, 102 [105], RdNr. 22), hinderte dies die Vorinstanz nicht, die Erledigung der Hauptsache festzustellen. - BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88
nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Dies entspricht der zu Hauptsacheverfahren ergangenen Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 25.04.1989 - BVerwG 9 C 61.88 -, BVerwGE 82, 41 [43], RdNr. 10 in juris) sowie des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 06.08.1987 - BVerwG 3 B 18.87 -, Buchholz 451, 54 MStG Nr. 11, RdNr. 9 in juris). - BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87
Erhöhung des Vermahlungsplafonds einer Mühle - Bemessung der Plafondmenge für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Dies entspricht der zu Hauptsacheverfahren ergangenen Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 25.04.1989 - BVerwG 9 C 61.88 -, BVerwGE 82, 41 [43], RdNr. 10 in juris) sowie des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 06.08.1987 - BVerwG 3 B 18.87 -, Buchholz 451, 54 MStG Nr. 11, RdNr. 9 in juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2014 - 2 M 36/14
Feststellung der Hauptsacheerledigung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Rn. 7 Auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren kann zulässigerweise ein Erledigungsfeststellungsantrag gestellt werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.07.2014 - 2 M 36/14 -, NVwZ-RR 2014, 822 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - 2 O 34/09
Streitwert bei Streitigkeiten um die Erteilung von Aufenthaltstiteln für mehrere …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Zwar ist bei Streitigkeiten um die Erteilung von Aufenthaltstiteln für mehrere Kläger gemäß Nr. 8.1 des Streitwertkataloges der Auffangwert pro Person anzusetzen (Beschl. d. Senats v. 13.05.2009 - 2 O 34/09 -, juris, RdNr. 3, m.w.N.). - OVG Sachsen, 28.12.2010 - 3 B 137/10
Einholung des Aufenthaltstitels gemäß § 39 Nr 3 AufenthV, falsche Angaben zur …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Eine Zusammenrechnung der Werte der einzelnen Anträge unterbleibt gemäß Nr. 1.1.3 des Streitwertkatalogs, weil die Antragsteller die begehrte Akteneinsicht als Rechtsgemeinschaft begehren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.12.2010 - 3 B 137/10 -, juris, RdNr. 16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - 13 B 1295/12
Statthaftigkeit von Fortsetzungsfeststellungsanträgen i.R.e. einstweiligen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Rn. 10 Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt hinzu, dass dieses Verfahren nur auf eine vorläufige Regelung zielt und nicht der endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit der beanstandeten Maßnahme dient, so dass Fortsetzungsfeststellungsanträge unstatthaft sind (vgl. OVG NW, Beschl. v. 16.01.2013 - 13 B 1295/12 -, juris, RdNr. 5 f., m.w.N.) und dem Antragsgegner ebenso wie dem Antragsteller die Berufung auf ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO verwehrt ist (…BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O.).
- VG Potsdam, 29.12.2022 - 4 L 827/22 Die Grundsätze über die Behandlung einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung gelten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend (BVerwG…, Beschluss vom 15. November 2012 - 7 VR 9/12 -, juris Rn. 4; VGH München…, Beschluss vom 1. Dezember 2003 - 3 CE 03.2098 -, juris Rn. 17;… Beschluss vom 28. März 2019 - 3 CE 18.2248 -, juris Rn. 5 ff.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 3 S 375/11 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 10. Juli 2017 - 9 S 1253/17 -, juris Rn. 7; OVG Bautzen…, Beschluss vom 17. August 2012 - 3 B 246/12 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 8. Mai 2015 - 5 B 12/15 -, juris Rn. 3; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 M 36/14 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 7. Januar 2016 - 2 M 136/15 -, juris Rn. 7).
Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO war im Zeitpunkt der Antragstellung auch zulässig, so dass es auf die Frage, ob die Zulässigkeit überhaupt Prüfungsgegenstand des Erledigungsfeststellungsrechtsstreits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. November 2012 - 7 VR 9/12 -, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 2 M 136/15 -, juris Rn. 7) nicht ankommt.
Da nach Erledigung der Hauptsache diese Sicherungsfunktion nicht mehr erfüllt werden kann, bleibt für eine gleichsam gutachtliche Feststellung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts oder der Vollziehbarkeitsanordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO kein Raum (VGH Mannheim…, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 3 S 375/11 -, juris Rn. 17; OVG Magdeburg, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 2 M 136/15 -, juris Rn. 9 f.; VGH München…, Beschluss vom 28. März 2019 - 3 CE 18.2248 -, juris Rn. 17 f.; im Ergebnis auch BVerwG…, Beschluss vom 15. November 2012 - 7 VR 9.12 -, juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 4 S 1045/20
Freihalteerklärung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren; Beschwerde …
Dabei kann offen bleiben, ob eine solche Feststellung auch in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes voraussetzt, dass der ursprüngliche Antrag zulässig war (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 07.01.2016 - 2 M 136/15 -, Juris Rn. 6 ff. unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung) und die Antragsgegnerin kein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung über den ursprünglichen Antrag hat (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.06.2011 - 3 S 375/11 -, Juris Rn. 17).
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