Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7891
OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21 (https://dejure.org/2021,7891)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.03.2021 - 2 M 14/21 (https://dejure.org/2021,7891)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. März 2021 - 2 M 14/21 (https://dejure.org/2021,7891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,7891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60c Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Anforderungen an qualifizierte Berufausbildung zur Ausbildungsduldung eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21
    Bei einem Ausbildungsverhältnis, das nicht unter § 60c AufenthG (juris: AufenthG 2004) fällt, ist eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) nicht von vornherein ausgeschlossen, so dass etwa eine Qualifizierungsmaßnahme von einer Ermessensduldung erfasst werden kann (vgl. VGH BW, Beschluss vom 4. Januar 2017 - 11 S 2301/16 - juris Rn. 24).

    Bei einem Ausbildungsverhältnis, das nicht unter § 60c AufenthG fällt, ist eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG nicht von vornherein ausgeschlossen, so dass etwa ein (weiterer) Schulbesuch oder eine Qualifizierungsmaßnahme von einer Ermessensduldung erfasst werden können (vgl. VGH BW, Beschluss vom 4. Januar 2017 - 11 S 2301/16 - juris Rn. 24).

    Das der Behörde nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG eingeräumte Ermessen ist grundsätzlich weit (vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 4. Januar 2017, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2015 - 2 M 17/15

    Ermessensduldung aus dringenden persönlichen Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21
    Rn. 53 Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 31. März 2015 - 2 M 17/15 - juris Rn. 8 , m.w.N.) liegt kein Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO vor, wenn das der Behörde gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG eingeräumte Ermessen nicht dahin reduziert ist, dass nur die derzeitige Unterlassung der Abschiebung in Betracht kommt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 M 29/15

    Notwendigkeit einer Abschiebungsankündigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21
    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist grundsätzlich auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 8. Juni 2015 - 2 M 29/15 - juris Rn. 8 , m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2011 - 18 A 2513/10

    Erforderlichkeit einer Belehrung eines Ausländers über die aufenthaltsrechtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21
    Unabhängig davon ist eine Ausländerbehörde auch unter Berücksichtigung des § 82 Abs. 3 AufenthG nicht gehalten, einen Ausländer über alle Eventualitäten seines Handelns im Vorfeld zu belehren (OVG NW, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 18 A 2513/10 - juris Rn. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2020 - 7 B 11114/20

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21
    Rn. 46 Soweit die Antragstellerin meint, es komme nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auf den Zeitpunkt des Abschlusses bzw. der Vorlage des Arbeitsvertrages vom 27. August 2020 an, weil nach dem Willen des Gesetzgebers die Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses ein Vollstreckungshindernis darstelle, widerspricht dies nicht nur dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes, sondern auch dem Willen des Gesetzgebers (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. November 2020 - 7 B 11114/20 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 30.11.2009 - 3 B 174/08

    Fiktionswirkung des § 81 Abs 4 AufenthG bei verspäteter Antragstellung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21
    Ist der Ausländer aus Sicht der Ausländerbehörde ausreichend sach- und/oder rechtskundig und wird er insbesondere durch eine rechtskundige Person, etwa einen Rechtsanwalt, vertreten, besteht aber grundsätzlich keine Pflicht zur Beratung des Ausländers, es sei denn, es muss sich der Behörde aufdrängen, dass der Vertreter selbst beratungsbedürftig ist (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 B 174/08 - juris Rn. 5, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21
    Da die Behörde bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet ist, dem Ausländer eine Duldung von Amts wegen zu erteilen, kann es diesem nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie dieser Pflicht im Einzelfall trotz Vorliegens der Voraussetzungen nicht nachkommt und den Aufenthalt lediglich faktisch duldet (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 24, m.w.N.).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21
    Zu diesem Rechtsverständnis habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6. März 2002 (2 BvR 397/02) festgestellt, dass schon dann, wenn sich herausstelle, dass die Abschiebung nicht ohne Verzögerung durchgeführt werden könne oder der Zeitpunkt der Abschiebung ungewiss sei, unabhängig von einem Antrag des Ausländers - als gesetzlich vorgeschriebene förmliche Reaktion auf ein Vollstreckungshindernis - eine Duldung zu erteilen sei.
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21
    Unter einem "Rechtsanspruch" versteht das Bundesverwaltungsgericht allgemein einen Anspruch, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - juris Rn. 21, m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21
    Die in dieser Vorschrift angeordnete Bindung gilt nicht nur für positive, sondern auch für negative Entscheidungen (BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 - juris Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 7 B 10178/20

    Weiterhin keine Ausbildungsduldung für "Prümer Taliban"

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2019 - 2 M 130/19

    Verspäteter Antrag nach Erlöschen des Aufenthaltstitels löst keine …

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2010 - 8 ME 163/10

    Berufung eines Ausländers auf den Schutz seines Privatlebens bei Aufenthalt ohne …

  • VG Würzburg, 28.09.2022 - W 7 E 22.1253

    Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung

    Die bloß vorgelagerte oder vorbereitende Tätigkeit als hauswirtschaftliche Helferin genügt insoweit nicht (OVG LSA, B.v. 4.3.2021 - 2 M 14/21 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Die bloß vorgelagerte oder vorbereitende Tätigkeit als hauswirtschaftliche Helferin genügt insoweit nicht (OVG LSA, B.v. 4.3.2021 - 2 M 14/21 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Zum anderen stand ihr auch kein Rechtsanspruch auf eine solche Duldung zu, sodass offenbleiben kann, ob ein solcher Anspruch im Rahmen des § 60c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ausreichend wäre (…vgl. Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 60c Rn. 25; OVG LSA, B.v. 4.3.2021 - 2 M 14/21 - juris Rn. 23;… wie hier offenlassend: BayVGH, U.v. 4.8.2021 - 19 B 21.1268 - juris Rn. 21 f. m.w.N.).

    Bei den in § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG genannten Gründen kann es nur um solche gehen, die nur eine weitere vorübergehende Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet erfordern (…BVerwG, U.v. 7.9.1999 - 1 C 6.99 - juris Rn. 18;… SächsOVG, B.v. 10.1.2022 - 3 B 412/21 - juris Rn. 28 m.w.N.), wovon auch das Interesse an der ordnungsgemäßen Beendigung einer nicht unter § 60c Abs. 1 AufenthG fallenden Qualifizierungsmaßnahme erfasst sein kann (OVG LSA, B.v. 4.3.2021 - 2 M 14/21 - juris Rn. 50 m.w.N.).

  • VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21

    Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis; …

    Rn. 100 Vgl. dazu etwa: Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 B 174/08 -, juris, Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. März 2021 - 2 M 14/21 -, juris, Rn. 59; Kallerhoff/Fellenberg, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 25 Rn. 24.
  • VGH Bayern, 04.08.2021 - 19 B 21.1268

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Rn. 21 Ob insoweit - wie das Verwaltungsgericht meint - im Rahmen des § 60c Abs. 2 Nr. 2 AufenthG entgegen dem Gesetzeswortlaut ("im Besitz einer Duldung") allein ein Anspruch auf Erteilung einer Duldungsbescheinigung gem. § 60a Abs. 4 AufenthG ausreichend ist, kann vorliegend dahinstehen (…offenlassend: SächsOVG, B.v. 20.4.2021 - 3 B 37/21 - juris Rn. 13;… dafür: wohl OVG Bln-Bdg, B.v. 26.5.2021 - OVG 3 S 32/21 - juris Rn. 5, 7; wohl OVG LSA, B.v. 4.3.2021 - 2 M 14/21 - juris Rn. 23;… wohl OVG RhPf, B.v. 7.5.2020 - 7 B 10178/20.OVG - juris Rn. 9;… wohl VG Düsseldorf, B.v. 21.7.2021 - 22 L 1398/21 - juris Rn. 16;… Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Februar 2021, § 60c Rn. 17;… Breidenbach in BeckOK AuslR, Kluth/Heusch, Stand 1.7.2020, § 60c Rn. 5;… Röder in BeckOK Migrations- und IntegrationsR, Decker/Bader/Kothe, Stand 1.5.2021, § 60c Rn. 34;… Eichler/Mantel in Huber/Mantel, AufenthG/AsylG, 3. Auflage 2021, § 60c Rn. 17).
  • VG Stuttgart, 27.03.2026 - 16 K 3655/26

    Ausbildungsduldung; Ausbildung zur Pflegefachfrau; Aufnahme der Ausbildung nach …

    Indes genügt für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals auch das Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung einer Duldung nach § 60a AufenthG (vgl. OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 03.12.2024 - 6 MB 28/24 -, juris Rn. 41; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.03.2021 - 2 M 14/21 -, juris Rn. 23; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 07.05.2020 - 7 B 10178/20.OVG -, juris Rn. 9; VG München…, Beschluss vom 04.09.2025 - M 24 E 25.5589 -, juris Rn. 32 f.;… Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, 15. Aufl. 2025, AufenthG § 60c Rn. 23;… NK-AuslR/Stahmann, 3. Aufl. 2023, AufenthG § 60c Rn. 9).
  • VG Bayreuth, 15.06.2026 - B 6 E 26.723

    Ausbildungsduldung, keine fristgerechte Identitätsklärung, Passvorlage nach …

    Die Kammer teilt die Auffassung des Antragsgegners, dass die Voraussetzungen einer Duldung zum Zwecke der Fortführung einer Berufsausbildung in § 60c AufenthG speziell und differenziert geregelt sind und daher nicht dadurch umgangen werden können, dass dem Ausländer für das gleiche Duldungsbegehren eine Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt wird (vgl. auch OVG LSA, B.v. 4.3.2021 - 2 M 14/21 - juris Rn. 50;… Dietz in Hailbronner, AuslR, Stand 1.12.2025, § 60c AufenthG Rn. 108).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2025 - 2 M 74/25

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau eines Deutschen

    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist grundsätzlich auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 4. März 2021 - 2 M 14/21 - juris Rn. 28 , m.w.N.).
  • VG Dresden, 13.06.2025 - 12 K 690/19
    OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4. März 2021 - 2 M 14/21 -, juris, Rn. 28.
  • VG Magdeburg, 10.08.2021 - 3 B 162/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Abschiebung in die Russische Föderation; …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen ist derjenige der Antragstellung auf Ausbildungsduldung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4.3.2021 - 2 M 14/21 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 20.04.2021 - 3 B 37/21

    Kein nochmaliger Anspruch auf Duldung wegen der Suche eines neuen …

    Dabei kann der Senat auch dahinstehen lassen, ob der Antragsteller einen solchen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 60c Abs. 2 Nr. 2 AufenthG auch über einen Zeitraum von drei Monaten gehabt haben muss oder ob er von diesem Erfordernis nach § 104 Abs. 17 AufenthG i. d. F. v. 15. August 2019 befreit ist, sowie ob im Rahmen des § 60c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG überhaupt ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "im Besitz einer Duldung" ausreicht (vgl. dazu OVG LSA, Beschl. v. 4. März 2021 - 2 M 14/21 -, juris Rn. 23 m. w. N. und Rn. 32).
  • VG Bayreuth, 11.05.2021 - B 6 E 21.407

    Duldung zur Betreuung des geistig behinderten Bruders mit Aufenthaltsrecht

    Denn § 60c AufenthG sperrt als spezielle Norm die Erteilung einer allgemeinen Duldung für eine qualifizierte Ausbildung (OVG Magdeburg, B. v. 04.03.2021 - 2 M 14/21 - juris Rn. 50;… Dietz in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Jan. 2021, § 60c AufenthG Rn. 107).
  • VG Bayreuth, 01.10.2025 - B 6 E 25.1004

    Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs, Kein Anspruch auf …

  • VG Schleswig, 26.08.2024 - 11 B 65/24
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen-Anhalt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht