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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2013 - 2 M 141/13 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.09.2013 - 2 M 141/13 (https://dejure.org/2013,32976)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. September 2013 - 2 M 141/13 (https://dejure.org/2013,32976)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Bezügeeinbehalt bei Fernbleiben vom Dienst; Feststellung der Dienstfähigkeit; Beweiswürdigung zur Feststellung der Dienstfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 17.06.2013 - 1 B 183/13
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2013 - 2 M 141/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG ) …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2013 - 2 M 141/13
Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, stellt bei einer so angeordneten Untersuchung der Umstand, dass der Beamte ohne hinreichenden Grund der Weisung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, nicht nachkommt, in Anwendung des in § 444 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens ein erhebliches Indiz für die Dienstfähigkeit des Beamten dar.(BVerwG, Beschl. v. 19.06.2000 - 1 DB 13/00 -, zit. n. juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2012 - 2 M 1/12
Lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügung - Verbot, Wildfleisch als Lebensmittel …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2013 - 2 M 141/13
Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschl. des Senats vom 10.04.2012 - 2 M 1/12 -, m.w.N.). - BVerwG, 10.05.1995 - 1 DB 4.95
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2013 - 2 M 141/13
Der Tatbestand setzt vielmehr die Feststellung der Dienstfähigkeit im Sinne der Pflicht zur Dienstleistung zu bestimmter Zeit und an bestimmtem Ort voraus (BVerwG, Beschl. v. 10.05.1995 - 1 DB 4/95 -, zit. n. juris).
dejure.org
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