Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 34 Abs 1 BauGB
Nachbarwiderspruch gegen Balkonanlage; Zerstörung der Doppelhauseigenschaft eines Gebäudes durch Balkonanlage; Zulässigkeit grenzständiger Bebauung durch Bauordnungsrecht; Schutz vor fremder Einsichtnahme - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abstandsfläche; Balkon; Baugenehmigung; Doppelhaus; Einfügen; Einsichtnahme; Gebot der Rücksichtnahme; Innenbereich, unbeplanter; Nachbarwiderspruch; Nachbarwiderspruch gegen Balkonanlage
- rechtsportal.de
Doppelhauseigenschaft der Gebäude durch einseitige Errichtung einer grenzständigen Balkonanlage im rückwärtigen Bereich eines Doppelhauses; Einhaltung von Abstandsflächen der Balkone von an der Grundstücksgrenze errichteten Gebäuden; Erteilung einer Baugenehmigung zum ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Balkone müssen keine eigenen Abstandsflächen einhalten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachbarwiderspruch gegen Balkonanlage
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nachbarwiderspruch gegen Balkonanlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Doppelhauseigenschaft der Gebäude durch einseitige Errichtung einer grenzständigen Balkonanlage im rückwärtigen Bereich eines Doppelhauses; Einhaltung von Abstandsflächen der Balkone von an der Grundstücksgrenze errichteten Gebäuden; Erteilung einer Baugenehmigung zum ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 12.10.2015 - 2 B 180/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 768
- BauR 2016, 1527
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Im unbeplanten Innenbereich strahlt die Geschlossenheit nicht auf die (gesamten) unbebauten Flächen vor und hinter den Gebäudefronten aus (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -).Planungsrechtlich ist maßgebend, dass die offene Bauweise unter Doppelhäusern und Hausgruppen die bauliche Einheit "Doppelhaus" und "Hausgruppe" versteht, auf die sich in der offenen Bauweise der seitliche Grenzabstand bezieht, während innerhalb der Einheiten in der geschlossenen Bauweise zu bauen ist (Beschl. d. Senats v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, juris RdNr. 14).
Im unbeplanten Innenbereich strahlt die Geschlossenheit allerdings nicht auf die (gesamten) unbebauten Flächen vor und hinter den Gebäudefronten aus (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, a.a.O. RdNr. 15;… Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 7. Aufl., § 8 RdNr. 8).
Für die Zulässigkeit eines Anbaus an ein grenzständig errichtetes Wohngebäude kommt es daher - in bauplanungsrechtlicher Hinsicht - maßgeblich darauf an, ob der Anbau in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche den Rahmen nicht überschreitet, den die Umgebungsbebauung vorgibt (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, a.a.O. RdNr. 15).
- OVG Niedersachsen, 22.01.2014 - 1 ME 220/13
Abstandsrecht bzgl. des Anfügens einer Balkonanlage bei zwingend geschlossener …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Die Vorschrift ist auch auf Balkone anzuwenden, die nicht aus der Wand vorkragen, sondern auf Stützen/Stelzen vor die Gebäudewand gestellt werden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 22.01.2014 - 1 ME 220/13 -, juris RdNr. 16 zu § 5 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung vom 03.04.2012, Nds. GVBl. S. 46).Im zweiten stehen die konkurrierenden Nutzungsbelange selbst dann im Gleichgewicht, wenn die Abstände von der Grundstücksgrenze einander nicht vollständig entsprechen und der Balkon größer ist, als dies nach § 6 Abs. 6 Nr. 2 BauO LSA bei "Frontalstellung" reglementiert wird (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 22.01.2014 - 1 ME 220/13 -, a.a.O. RdNr. 18 ff. zu § 5 Abs. 3 NBauO).
Insoweit wird der Nachbar aber durch das Gebot der Rücksichtnahme ausreichend geschützt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 22.01.2014 - 1 ME 220/13 -, a.a.O. RdNr. 30).
- BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12
Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Rn. 17 Ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann mit seiner Klage nur durchdringen, wenn eine angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (BVerwG, Urt. v. 05.12.2013 - BVerwG 4 C 5.12 -, juris RdNr. 21 m.w.N.).Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot kann auch vorliegen, wenn ein Vorhaben zwar in jeder Hinsicht den aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmen wahrt, sich aber gleichwohl in seine Umgebung nicht einfügt, weil das Vorhaben es an der gebotenen Rücksicht auf die sonstige, also vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung fehlen lässt (BVerwG, Urt. v. 05.12.2013 - BVerwG 4 C 5.12 -, a.a.O.).
Ein Vorhaben, dessen Verwirklichung nicht (mehr) zu einem Doppelhaus, sondern zu einer einseitig grenzständigen Bebauung führt, für das es in der Umgebung an Vorbildern fehlt, fügt sich in den Rahmen der Umgebungsbebauung nicht ein (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.12.2013 - BVerwG 4 C 5.12 -, a.a.O. RdNr. 17;… Urt. v. 19.03.2015 - BVerwG 4 C 12.14 -, juris RdNr. 11).
- BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14
Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Ein Vorhaben, dessen Verwirklichung nicht (mehr) zu einem Doppelhaus, sondern zu einer einseitig grenzständigen Bebauung führt, für das es in der Umgebung an Vorbildern fehlt, fügt sich in den Rahmen der Umgebungsbebauung nicht ein (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.12.2013 - BVerwG 4 C 5.12 -, a.a.O. RdNr. 17; Urt. v. 19.03.2015 - BVerwG 4 C 12.14 -, juris RdNr. 11).Es geht um eine spezifische Gestaltung des Orts- und Straßenbildes, die darin liegt, dass das Doppelhaus den Gesamteindruck einer offenen, aufgelockerten Bebauung nicht stört, eben weil es als ein Gebäude erscheint (BVerwG, Urt. v. 19.03.2015 - BVerwG 4 C 12.14 -, a.a.O. RdNr. 19).
- BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Denn die erhöhte Nutzbarkeit des Grundstücks der Antragsteller und des Beigeladenen durch die Bebauung mit einem Doppelhaus wird durch den Verzicht auf seitliche Grenzabstände und damit auf Freiflächen, die dem Wohnfrieden dienen, "erkauft" (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.2000 - BVerwG 4 C 12.98 -, juris RdNr. 21). - BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14
Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Ihre (absolute) Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgebenden Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen an (BVerwG, Beschl. v. 03.04.2014 - BVerwG 4 B 12.14 -, juris RdNr. 3 m.w.N.). - BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97
Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Bei der Frage, ob eine rückwärtige Bebauung eines Grundstücks nach der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig ist, kommt es regelmäßig darauf an, in welchem Umfang die den Maßstab bildenden umliegenden Grundstücke eine rückwärtige Bebauung aufweisen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 - BVerwG 4 B 172.97 -, juris RdNr. 7). - VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15
Nachbarantrag gegen Grenzbalkon
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird (vgl. HessVGH, Beschl. v. 09.10.2015 - 4 B 1353/15 - juris RdNr. 10). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Das Rücksichtnahmegebot ist dabei zumindest aus tatsächlichen Gründen im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - BVerwG 4 B 128.98 -, juris RdNr. 4). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15
Die einseitige Errichtung einer grenzständigen Balkonanlage im rückwärtigen Bereich eines Doppelhauses zerstört die Doppelhauseigenschaft der Gebäude nicht, solange diese noch zu einem wesentlichen Teil aneinandergebaut sind (vgl. VGH BW, Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, juris RdNr. 8;… Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 22 BauNVO RdNr. 28). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06
Nachbarklage gegen nachträglichen Balkonanbau
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