Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2007 - 2 M 189/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VwGO § 44a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 44a
Kein gesonderter Rechtsbehelf gegen Verweigerung der Aktenübersendung in die Kanzlei der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers: Akteneinsicht; Aktenübersendung; Kanzlei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Kein gesonderter Rechtsbehelf gegen Verweigerung der Aktenübersendung in die Kanzlei der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Kein gesonderter Rechtsbehelf gegen Verweigerung der Aktenübersendung in die Kanzlei der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung der Übersendung einer behördlichen Weigerung, Akten im laufenden Verwaltungsverfahren in die Kanzlei der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers zu übersenden als eigenständig anfechtbare Verfahrenshandlung; Rechtsbehelf gegen die Verweigerung der ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 15.06.2007 - 1 B 48/07
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2007 - 2 M 189/07
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88
nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2007 - 2 M 189/07
Dieser Erledigungsfeststellungsantrag ist allein aufgrund der einseitigen Erledigungserklärung der dispositionsbefugten Antragstellerin anstelle des ursprünglichen Antrags rechtshängig geworden und auch im Übrigen zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1989 - 9 C 61/88 - BVerwGE 82, 41).Hinsichtlich der Begründetheit des Erledigungsfeststellungsantrags folgt der Senat - wie im Übrigen auch das Verwaltungsgericht - der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.04.1989 (Az.: 9 C 61/88 - a.a.O.) vertretenen Auffassung, wonach die mangelnde Zulässigkeit der Klage (hier: des Eilantrags) das Gericht hindert, die Erledigung der Hauptsache auszusprechen (…sog. vermittelnder Erledigungsbegriff, vgl. hierzu Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 161 RdNr. 23 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 13.80
Behördliche Verfahrenshandlungen - Ausschluß selbständiger Rechtsbeschwerden - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2007 - 2 M 189/07
Die behördliche Weigerung, Akten im laufenden Verwaltungsverfahren in die Kanzlei der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers zu übersenden, ist eine nicht selbständig anfechtbare Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a VwGO (so auch BVerwG, Urteil v. 27.05.1981 - 8 C 13/80 - Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 2).Gleiches gilt für Entscheidungen über die Art und Weise der Akteneinsichtsgewährung wie etwa die Fragen, ob im Rahmen der Akteneinsicht Abschriften (Fotokopien) erteilt werden (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 18.05.1995 - 7 CE 95.1069 - BayVBl. 1995, 631) oder dem Kläger Akteneinsicht durch Übersendung der ihn betreffenden Behördenakten in die Kanzlei seiner Prozessbevollmächtigten zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.05.1981 - 8 C 13/80 - Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 2).
- VGH Bayern, 18.05.1995 - 7 CE 95.1069
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2007 - 2 M 189/07
Gleiches gilt für Entscheidungen über die Art und Weise der Akteneinsichtsgewährung wie etwa die Fragen, ob im Rahmen der Akteneinsicht Abschriften (Fotokopien) erteilt werden (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 18.05.1995 - 7 CE 95.1069 - BayVBl. 1995, 631) oder dem Kläger Akteneinsicht durch Übersendung der ihn betreffenden Behördenakten in die Kanzlei seiner Prozessbevollmächtigten zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.05.1981 - 8 C 13/80 - Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 2).Als Rechtsbehelf im Sinne des § 44a VwGO ist auch der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO zu verstehen, weil dem Antragsteller im Wege der einstweiligen Anordnung nicht etwas gewährt werden könnte, was er im Klageweg nicht erreichen kann (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 18.05.1995 - 7 CE 95.1069 - BayVBl. 1995, 631).
- BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 7.77
Rechtsnatur der Entscheidung über die Verweigerung von Akteneinsicht
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2007 - 2 M 189/07
Zu den nach § 44a VwGO nicht selbständig anfechtbaren Verfahrenshandlungen zählt auch die behördliche Entscheidung über Einsicht in die Akten eines Verwaltungsverfahrens jedenfalls dann, wenn ein Beteiligter die Einsicht innerhalb des laufenden Verwaltungsverfahrens und für dieses begehrt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.1978 - VIII C 7.77 - Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 1).
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2012 - 8 R 14/11
Akteneinsicht im Flurbereinigungsverfahren
Durch diese Regelung, die eine eigenständige (negative) Zulässigkeitsvoraussetzung für verwaltungsgerichtliche Rechtsbehelfe darstellt, soll im Interesse der Verfahrensökonomie verhindert werden, dass der Abschluss von noch bei den Behörden anhängigen Verwaltungsverfahren durch Rechtsbehelfe verzögert und erschwert wird und die Gerichte mit Streitfällen befasst werden, obwohl das Verfahren noch gar nicht abgeschlossen und zudem noch offen ist, ob die Betroffenen überhaupt durch das Ergebnis des Verfahrens in der Sache beschwert bzw. in ihren Rechten betroffen werden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 30.07.2007 - 2 M 189/07 -, zit. nach JURIS;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 44a Rdnr. 1). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2016 - 2 M 136/15
Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits
Jedenfalls in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes setzt eine Erledigungsfeststellung die Zulässigkeit des ursprünglich gestellten Antrages nicht voraus (Änderung der Senatsrechtsprechung, OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.07.2007 - 2 M 189/07 -, juris, RdNr. 8).Auch wenn die von den Antragstellern beanstandete Entscheidung der Antragsgegnerin über die Einsicht in die Akten des ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahrens eine nach § 44a Satz 1 VwGO nicht selbständig anfechtbare Verfahrenshandlung darstellen und der ursprünglich gestellte Antrag nach § 123 VwGO deshalb unzulässig gewesen sein sollte (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 30.07.2007 - 2 M 189/07 -, juris, RdNr. 8; BVerwG, Beschl. v. 20.11.2012 - 1 WB 4.12 -, BVerwGE 145, 102 [105], RdNr. 22), hinderte dies die Vorinstanz nicht, die Erledigung der Hauptsache festzustellen.
Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 30.07.2007 (a.a.O., RdNr. 6) die Auffassung vertreten, dass die mangelnde Zulässigkeit der Klage oder des vorläufigen Rechtsschutzantrages das Gericht hindere, die Erledigung der Hauptsache auszusprechen.
- VGH Bayern, 19.04.2013 - 5 CE 13.643
Antrag auf Übersendung von Behördenakten (hier: Ausländer- und …
Rn. 7 Zu den nach § 44a VwGO nicht selbstständig anfechtbaren Verfahrenshandlungen gehört auch die behördliche Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht (herrschende Meinung: vgl. OVG LSA, B.v. 5.1.2012 - 8 R 14/11 - juris; B.v. 30.7.2007 - 2 M 189/07 - juris; Hess VGH, B. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - juris; OVG RhPf, B. v. 17.2.2000 - 2 B 10209/00 - juris; BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 - juris). - VG Gießen, 18.01.2011 - 8 K 1836/10
Klage auf Akteneinsicht
Wegen des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens ist noch offen, ob die von den behördlichen Verfahrenshandlungen Betroffenen überhaupt durch das Ergebnis des Verfahrens in der Sache beschwert bzw. in ihren Rechten verletzt sein können (vgl. OVG Sachsen - Anhalt, B. v. 30.07.2007 - 2 M 189/07 - juris). - VG Schleswig, 07.07.2020 - 11 B 51/20
Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Zu den nicht selbstständig anfechtbaren Verfahrenshandlungen in diesem Sinne gehört auch die behördliche Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht (…vgl. Beschluss der Kammer vom 03. April 2018 - 11 B 42/18 -, juris, Rn. 15; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 19. April 2013 - 5 CE 13.643 -, juris, Rn. 7; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 05. Januar 2012 - 8 R 14/11 -, juris, Rn. 5; Beschluss vom 30. Juli 2007 - 2 M 189/07 -, juris, Rn. 8; VG Gießen…, Urteil vom 18. Januar 2011 - 8 K 1836/10 -, juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - 8 C 13.80 -, juris;… Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16.15 -, juris, Rn. 20 f.), die auch im vorliegenden Fall streitgegenständlich ist.
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