Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 34 Abs 1 BauGB
Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Schutz vor Einsichtnahme auf das eigene Grundstück - baurechtsiegen.de
Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 Abs. 1
Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück; Bauordnungsrechtliche Abstandsflächenbestimmungen zum Schutz des Wohnfriedens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baunachbarrecht schützt nicht vor Nachbars Blicken!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grunstück durch das öffentliche Baunachbarrecht
Verfahrensgang
- VG Halle, 17.01.2022 - 2 B 270/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 M 121/20
Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn durch die Nutzung des Gebäudes Einsichtnahmemöglichkeiten in das Grundstück des Nachbarn geschaffen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 11 m.w.N.).Auch das Gebot der Rücksichtnahme hat nichts stets, sondern nur dann nachbarschützenden Charakter, wenn in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. grundlegend: BVerwG…, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 - juris Rn. 26 ff.; ferner: Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 17 ff.).
Der VGH Baden-Württemberg hat eine erdrückende Wirkung angenommen bei einem 3- bis 4-geschossigen Gebäude mit einer Traufhöhe von 13 bis 14 m und einer Giebelhöhe von 16 bis 17 m gegenüber einem eingeschossigen Wohnhaus, bei dem sämtliche Fenster zum Vorhaben hin ausgerichtet waren und das nur wenig mehr als 1 m von der Grundstücksgrenze und einer daran unmittelbar anschließenden Tiefgaragenzufahrt entfernt lag (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 S 1923/07 - juris Rn. 4 f.).Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 15 CS 10.1151 - juris Rn. 18; OVG NRW…, Urteil vom 10. März 2016 - 7 A 409/14 - juris Rn. 65; HessVGH…, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - juris Rn. 61; Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 25 ).
Das kann der Fall sein, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird, etwa wenn durch die Errichtung eines Balkons qualifizierte Einsichtnahmemöglichkeiten wie von einer "Aussichtsplattform" in ein etwa ein Meter entferntes Schlafzimmerfenster sowie in die benachbarten Terrassenbereiche geschaffen werden, wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet oder wenn eine bauliche Anlage den alleinigen Zweck hat, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2018 - 2 M 117/18
Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für den Ausbau (Anbau und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Weitergehende baunachbarrechtliche Abwehrrechte sind nur in Extremfällen zu erwägen (vgl. Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2018 - 2 M 117/18 - juris Rn. 23 m.w.N.).Er hält daher die Kosten des notwendig beigeladenen Bauherrn, unabhängig davon, ob er einen Antrag gestellt hat, in der Regel für erstattungsfähig, weil er ohne sein Zutun mit einem solchen Verfahren überzogen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2018 - 2 M 117/18 - a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Auch das Gebot der Rücksichtnahme hat nichts stets, sondern nur dann nachbarschützenden Charakter, wenn in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 - juris Rn. 26 ff.;… ferner: Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 17 ff.).
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Eine erdrückende Wirkung durch Höhe und Volumen hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise angenommen bei Errichtung eines 12-geschossigen Hochhauses in einem Abstand von 15 m an der engsten Stelle zu einem 2 ½-geschossigenGebäude (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 - juris Rn. 38). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Rn. 15 Sind die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten, kommt zumindest aus tatsächlichen Gründen eine Verletzung des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme in der Regel nicht mehr in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 - juris Rn. 3 f.). - VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Der VGH Baden-Württemberg hat eine erdrückende Wirkung angenommen bei einem 3- bis 4-geschossigen Gebäude mit einer Traufhöhe von 13 bis 14 m und einer Giebelhöhe von 16 bis 17 m gegenüber einem eingeschossigen Wohnhaus, bei dem sämtliche Fenster zum Vorhaben hin ausgerichtet waren und das nur wenig mehr als 1 m von der Grundstücksgrenze und einer daran unmittelbar anschließenden Tiefgaragenzufahrt entfernt lag (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 S 1923/07 - juris Rn. 4 f.).Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 15 CS 10.1151 - juris Rn. 18; OVG NRW…, Urteil vom 10. März 2016 - 7 A 409/14 - juris Rn. 65; HessVGH…, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - juris Rn. 61;… Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 25 ). - BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Einen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück vermittelt das öffentliche Baunachbarrecht, insbesondere das Gebot der Rücksichtnahme, in der Regel nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.82 - juris Rn. 5; Beschluss des Senats vom 10. Juni 2015 - 2 M 115/14 - BA S. 5 f., n.v.;… Beschluss vom 24. Februar 2016 - 2 M 159/15 - juris Rn. 23 ). - VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19
Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Der VGH Baden-Württemberg hat eine erdrückende Wirkung angenommen bei einem 3- bis 4-geschossigen Gebäude mit einer Traufhöhe von 13 bis 14 m und einer Giebelhöhe von 16 bis 17 m gegenüber einem eingeschossigen Wohnhaus, bei dem sämtliche Fenster zum Vorhaben hin ausgerichtet waren und das nur wenig mehr als 1 m von der Grundstücksgrenze und einer daran unmittelbar anschließenden Tiefgaragenzufahrt entfernt lag (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 S 1923/07 - juris Rn. 4 f.).Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 15 CS 10.1151 - juris Rn. 18; OVG NRW…, Urteil vom 10. März 2016 - 7 A 409/14 - juris Rn. 65; HessVGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - juris Rn. 61;… Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 25 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
Nachbarklage gegen Baugenehmigung; § 34 Abs. 1 BauGB; Einstufung einer baulichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Eine erdrückende Wirkung setzt voraus, dass das genehmigte Gebäude nach Höhe, Länge und Volumen erheblich größer ist als das Nachbargebäude (vgl. Beschluss des Senats vom 7. August 2017 - 2 M 64/17 - juris Rn. 16 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 7 A 409/14
Nichtannahme eines Gebietserhaltungsanspruch bei Gemengelage aufgrund keiner …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Der VGH Baden-Württemberg hat eine erdrückende Wirkung angenommen bei einem 3- bis 4-geschossigen Gebäude mit einer Traufhöhe von 13 bis 14 m und einer Giebelhöhe von 16 bis 17 m gegenüber einem eingeschossigen Wohnhaus, bei dem sämtliche Fenster zum Vorhaben hin ausgerichtet waren und das nur wenig mehr als 1 m von der Grundstücksgrenze und einer daran unmittelbar anschließenden Tiefgaragenzufahrt entfernt lag (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 S 1923/07 - juris Rn. 4 f.).Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 15 CS 10.1151 - juris Rn. 18; OVG NRW, Urteil vom 10. März 2016 - 7 A 409/14 - juris Rn. 65; HessVGH…, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - juris Rn. 61;… Beschluss des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - a.a.O. Rn. 25 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06
Nachbarklage gegen nachträglichen Balkonanbau
- VGH Bayern, 20.07.2010 - 15 CS 10.1151
Seniorenheim; Nachbarklage; Stellplätze; erdrückende Wirkung
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93
Schutz des Wohnfriedens - Abstandsflächenvorschriften - Schutz gegen Einblicke
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2020 - 2 B 1138/20
Verletzung des Rücksichtnahmegebotes hinsichtlich der Lage der im rückwärtigen …
- VG Halle, 17.01.2022 - 2 B 270/21
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23
Zur rechtlichen Sondersituation einer Doppelhausbebauung; Errichtung einer …
Mehr als ihm die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen zum Schutz des Wohnfriedens gewähren, kann ein Nachbar auch unter Berufung auf das Rücksichtnahmegebot grundsätzlich nicht verlangen (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224/82 - juris Rn. 5;… Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 11;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 - juris Rn. 43 ;… BayVGH, Beschl. v. 05.12.2022 - 15 ZB 22.2118 - juris Rn. 18; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 19.04.2022 - 2 M 19/22 - juris Rn. 17 f.; jeweils m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 192/22
Abstandsfläche; Ausnahme; Grenzbau; Doppelhaus; Balkonanlage; Gebot der …
Mehr als ihm die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen zum Schutz des Wohnfriedens gewähren, kann ein Nachbar auch unter Berufung auf das Rücksichtnahmegebot grundsätzlich nicht verlangen (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - 4 B 224/82 - juris Rn. 5;… Senatsbeschl. v. 26.11.1993 - 3 S 2606/93 - juris Rn. 11;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 - juris Rn. 43;… BayVGH, Beschl. v. 05.12.2022 - 15 ZB 22.2118 - juris Rn. 18; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 19.04.2022 - 2 M 19/22 - juris Rn. 17 f.; jeweils m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
Baugenehmigung; Einfügen eines Gebäudes in die nähere Umgebung; erdrückende …
Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 15 CS 10.1151 - juris Rn. 18; OVG NRW…, Urteil vom 10. März 2016 - 7 A 409/14 - juris Rn. 65; HessVGH…, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 B 2146/19 - juris Rn. 61;… Beschlüsse des Senats vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 25 , und vom 19. April 2022 - 2 M 19/22 - juris Rn. 12 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2025 - 2 M 108/24
Anfechtung einer Baugenehmigung
Etwas Anderes kann nur dann gelten, wenn durch die von dem streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgelöste Einsichtnahmemöglichkeit ein letzter intimer, der privaten Lebensgestaltung des Nachbarn zugeordneter Raum zerstört wird (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. Februar 2016 - 2 M 159/15 - juris Rn. 23 , und vom 19. April 2022 - 2 M 19/22 - juris Rn. 17 , jeweils m.w.N.). - KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 02.10.2023 - 0124/14 - II-0124/14-2023 - Vorinstanz: Az. 2 M 19/22 Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Die Beschwerde der Mitarbeitervertretung gegen den Beschluss der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen - 2. Kammer - vom 28. März 2023, A 2 M 19/22, wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 2 S 44.22
Was ist ein "Fremdenheim"?
Insoweit kann die Rechtsverletzung durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch noch nach Fertigstellung des Rohbaus vorläufig verhindert und hierdurch die Rechtsstellung der Antragsteller verbessert werden (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. April 2022 - 2 M 19/22 - BeckRS 2022, 8598 Rn. 7).
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