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| OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 2 M 24/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 B 64/00
- OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 2 M 24/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98
Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 2 M 24/00
Der Antrag ist bereits unzulässig, soweit er sich auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO bezieht, denn es fehlt an ihrer erforderlichen Darlegung (§ 146 Abs. 5 S. 3 VwGO; vgl. dazu Beschl. des Senats vom 14.05.1999, 2 L 244/97, NordÖR 1999, 285 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95
Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 2 M 24/00
Allerdings kann der in Anspruch genommene Duldungsschuldner ungeachtet der Bestandskraft der an seinen Vater ergangenen Bescheide einwenden, die öffentliche Last sei mangels sachlicher Beitragspflicht nicht entstanden (…OVG Lüneburg, Urt. v. 15.09.1995, 9 L 6166/93, KStZ 1996, 238; OVG Münster, Urt. v. 10.08.1998, 22 A 2059/95, NWVBl. 1999, 100 = KKZ 1999, 16). - OVG Niedersachsen, 15.09.1995 - 9 L 6166/93
Kanalbaubeitrag; Zwangsvollstreckung; Einwände; Bestandskraft des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 2 M 24/00
Allerdings kann der in Anspruch genommene Duldungsschuldner ungeachtet der Bestandskraft der an seinen Vater ergangenen Bescheide einwenden, die öffentliche Last sei mangels sachlicher Beitragspflicht nicht entstanden (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.09.1995, 9 L 6166/93, KStZ 1996, 238;… OVG Münster, Urt. v. 10.08.1998, 22 A 2059/95, NWVBl. 1999, 100 = KKZ 1999, 16). - OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 254/94
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 2 M 24/00
Die Voraussetzungen für die sachliche Beitragspflicht sind gegeben; dies ist in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 12.12.1997 zu der den Vater des Antragstellers betreffenden Veranlagung ausführlich tatsächlich und rechtlich erörtert worden und vom Senat in einer Parallelsache auch in diesem Sinne entschieden worden (Urt. v. 30.09.1998, 2 L 254/94, NordÖR 1999, 315). - OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/97
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 2 M 24/00
Der Antrag ist bereits unzulässig, soweit er sich auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO bezieht, denn es fehlt an ihrer erforderlichen Darlegung (§ 146 Abs. 5 S. 3 VwGO; vgl. dazu Beschl. des Senats vom 14.05.1999, 2 L 244/97, NordÖR 1999, 285 m.w.N.).
- VG Schleswig, 15.11.2023 - 4 A 1/22
Duldungsbescheid; Restschuldbefreiung; Voreigentümer; Verwirkung
Rn. 43 Weiter setzt der Duldungsanspruch gegen den Erwerber eines Grundstücks voraus, dass der Steueranspruch gegenüber dem Voreigentümer festgesetzt wurde, dass der Steueranspruch fällig, vollstreckbar und nicht durch Verjährung oder auf sonstige Weise erloschen ist (BVerwG…, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 25.85 - juris Rn. 22; Niedersächsisches FG…, Urteil vom 23. August 2022 - 13 K 18/21 - juris Rn. 63; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 2 M 24/00 - n.v).
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