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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 2 M 40/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15683
OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 2 M 40/21 (https://dejure.org/2021,15683)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.05.2021 - 2 M 40/21 (https://dejure.org/2021,15683)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 2 M 40/21 (https://dejure.org/2021,15683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Zwangsgeldfestsetzung aufgrund einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Zwangsgelds zur Vollstreckung einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung; Nutzungsuntersagungsverfügung als Dauerverwaltungsakt

  • rechtsportal.de

    Festsetzung eines Zwangsgelds zur Vollstreckung einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung; Nutzungsuntersagungsverfügung als Dauerverwaltungsakt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsuntersagung bleibt bis zur Genehmigung in Kraft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zwangsgeldfestsetzung bei wirksamer Nutzungsuntersagungsverfügung

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13

    Auswahl; Bestandskraft; Beugemittel; Einwendung; Erforderlichkeit; Geeignetheit; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 2 M 40/21
    Rn. 31 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach dem Eintritt der Bestandskraft der Grundverfügung in der Weise verändert hat, dass die Verfügung sich nunmehr als rechtswidrig erweist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 4 LA 245/13 - juris Rn. 10; VGH BW…, Beschluss vom 28. September 2020 - 2 S 2597/20 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 B 87.10

    Auslegung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Heranziehung der Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 2 M 40/21
    Die Begründung bestimmt damit den Inhalt der getroffenen Regelung mit, sodass sie in aller Regel unverzichtbares Auslegungskriterium ist (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 3 B 87.10 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 11 A 2734/93

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung; Transportunternehmen; Außenbereich; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 2 M 40/21
    Rn. 27 Im Übrigen geht das Verwaltungsgericht zutreffend davon aus, dass eine Nutzungsuntersagungsverfügung grundsätzlich ein Dauerverwaltungsakt ist, weil sie nicht nur das Gebot beinhaltet, die beanstandete Nutzung (einmalig) einzustellen, sondern auch das Verbot, auf Dauer dieselbe oder eine vergleichbare Nutzung dort wieder aufzunehmen (OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 11 A 2734/93 - juris Rn. 13; BayVGH…, Urteil vom 23. Februar 2001 - 2 ZB 01.165 - juris Rn. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2020 - 2 S 2597/20

    Vollstreckung aus unanfechtbarer Grundverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 2 M 40/21
    Rn. 31 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach dem Eintritt der Bestandskraft der Grundverfügung in der Weise verändert hat, dass die Verfügung sich nunmehr als rechtswidrig erweist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 4 LA 245/13 - juris Rn. 10; VGH BW, Beschluss vom 28. September 2020 - 2 S 2597/20 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 7 B 591/20
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 2 M 40/21
    Daher kommt es nicht darauf an, ob es sich bei der Erklärung eines Vollstreckungsverzichts um eine Zusicherung handelt, die gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i.V.m. § 38 VwVfG der Schriftform bedarf (in diesem Sinne: OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 7 B 591/20 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 23.02.2001 - 2 ZB 01.165
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 2 M 40/21
    Rn. 27 Im Übrigen geht das Verwaltungsgericht zutreffend davon aus, dass eine Nutzungsuntersagungsverfügung grundsätzlich ein Dauerverwaltungsakt ist, weil sie nicht nur das Gebot beinhaltet, die beanstandete Nutzung (einmalig) einzustellen, sondern auch das Verbot, auf Dauer dieselbe oder eine vergleichbare Nutzung dort wieder aufzunehmen (OVG NRW…, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 11 A 2734/93 - juris Rn. 13; BayVGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - 2 ZB 01.165 - juris Rn. 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2024 - 2 L 38/24

    Festsetzung von Zwangsgeldern; Einwendungen gegen Bestandskraft des Grund-VA; …

    Es ist deshalb, solange der Verwaltungsakt wirksam ist, für dessen Vollstreckbarkeit grundsätzlich unerheblich, ob die Gründe, die für seien Erlass maßgeblich waren, tatsächlich vorgelegen haben (Beschluss des Senats vom 27. Mai 2021 - 2 M 40/21 - juris Rn. 30 ).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach dem Eintritt der Bestandskraft der Grundverfügung in der Weise verändert hat, dass die Verfügung sich nunmehr als rechtswidrig erweist (Beschluss des Senats vom 27. Mai 2021, a.a.O., Rn. 31, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869

    Untersagung der Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken

    Sie tritt daher grundsätzlich erst dann außer Kraft, wenn die bisher nicht genehmigte Nutzung nachträglich genehmigt wird (vgl. OVG LSA, B.v. 27.5.2021 - 2 M 40/21 - juris Rn. 27;… BayVGH, B.v. 23.2.2001 - 2 ZB 01.165 - juris Rn. 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.08.2025 - 2 M 66/25

    Festsetzung eines Zwangsgeldes in angedrohter Höhe; Ermessensausübung; …

    Es ist deshalb, solange der Verwaltungsakt wirksam ist, für dessen Vollstreckbarkeit grundsätzlich unerheblich, ob die Gründe, die für seien Erlass maßgeblich waren, tatsächlich vorgelegen haben (Beschluss des Senats vom 27. Mai 2021 - 2 M 40/21 - juris Rn. 30).
  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2021 - 5 L 955/21

    Festsetzung, Zwangsgeld, Zwangsgeldfestsetzung, Zwangsgeldandrohung

    Rn. 33 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 7 B 591/20 - juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 2 M 40/21 -, Rn. 40, juris.
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