Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beamtenrechtliches Auswahlverfahren - Verfahrensfehler bei der Beurteilung der Bewerber
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 33 Abs 2 GG
Auswahl; Auswahlverfahren; Beamter; Beurteilung; Beurteilungszuständigkeit; Bewerbungsverfahrensanspruch; dienstliche Beurteilung; Verfahrensfehler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 08.11.1999 - 2 B 3850/99
- OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95
Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG , …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99
Im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Erstellung der Anlassbeurteilung des Beigeladenen vom 4. Juni 1999 hat bezüglich der Zuständigkeit für die Beurteilung des Leiters des "Vorbereitungsstabes Expo" auch keine von den Beurteilungsrichtlinien vom 4. Januar 1996 (…aaO) und der Verfügung des Polizeipräsidenten vom 18. Dezember 1997 abweichende und von dem Antragsgegner sowie dem Polizeipräsidenten gebilligte oder doch geduldete ständige Verwaltungspraxis bestanden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 17.1.1996 - BVerwG 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766, 1767;… Urt. v. 2.3.1995 - BVerwG 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238 f.;… NdsOVG, Urt. v. 9.12.1998 - 2 L 647/96 -). - BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94
Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99
Im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Erstellung der Anlassbeurteilung des Beigeladenen vom 4. Juni 1999 hat bezüglich der Zuständigkeit für die Beurteilung des Leiters des "Vorbereitungsstabes Expo" auch keine von den Beurteilungsrichtlinien vom 4. Januar 1996 (…aaO) und der Verfügung des Polizeipräsidenten vom 18. Dezember 1997 abweichende und von dem Antragsgegner sowie dem Polizeipräsidenten gebilligte oder doch geduldete ständige Verwaltungspraxis bestanden (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 17.1.1996 - BVerwG 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766, 1767; Urt. v. 2.3.1995 - BVerwG 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238 f.;… NdsOVG, Urt. v. 9.12.1998 - 2 L 647/96 -). - BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93
Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99
Es bleibt dann grundsätzlich der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, zwischen mehreren möglichen und den Leistungsgrundsatz wahrenden Auswahlkriterien zu wählen, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - BVerwG 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, 118; NdsOVG, Beschl. v. 10.5.1999 - 2 M 1679/99 - Beschl. v. 18.11.1999 - 5 M 2989/99 -).
- OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93
Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99
1997, 59, 60; Beschl. v. 5.4.1995 - 2 M 924/95 -, NdsRpfl.1995, 136, 138; Beschl. v. 7.10.1993 - 2 M 2841/93 - Beschl. v. 18.6.1993 - 5 M 1488/93 -, DVBl. 1993, 959). - OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 2 M 4952/96
Zustimmung des Personalrats zu einer Auswahlentscheidung von Bewerbern ; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99
25.11.1996 - 2 M 4952/96 -, NdsRpfl. - OVG Niedersachsen, 05.04.1995 - 2 M 924/95
Frauenförderung; Gleichberechtigung; Quote; Verhältnis zum Eignungsprinzip
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99
1997, 59, 60; Beschl. v. 5.4.1995 - 2 M 924/95 -, NdsRpfl.1995, 136, 138; Beschl. v. 7.10.1993 - 2 M 2841/93 - Beschl. v. 18.6.1993 - 5 M 1488/93 -, DVBl. 1993, 959). - OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99
Aktualität von Regelbeurteilungen;; Auswahlentscheidung; Beurteilung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99
Ob eine solche Situation gegeben ist, ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 5.8.1999 - 2 M 2045/99 -).
- OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 2 M 3526/99
Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung; …
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einen unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 - Beschl. v. 11.8.1995 - 5 M 2742/95 - m. w. Nachw.).Denn der Dienstherr muss seiner Auswahlentscheidung einen vollständigen Sachverhalt zu Grunde legen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.).
Es bleibt dann der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, zwischen mehreren möglichen und den Leistungsgrundsatz wahrenden Auswahlkriterien zu wählen, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - BVerwG 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, 118; Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 18.11.1999 - 5 M 2989/99 - Beschl. v. 10.5.1999 - 2 M 1679/99 -).
Es besteht auch die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit, dass der Antragsteller bei Vermeidung des vorstehend dargestellten Rechtsfehlers (Fehlen zeitnaher dienstlicher Beurteilungen der Bewerber) ausgewählt wird (…vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.1999, a.a.O.; ebenso Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.;… Beschl. v. 3.12.1999 - 2 M 3363/99 - Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).
Ob eine solche Situation gegeben ist, ist auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. Nds OVG, Beschl. .v. 9.2.2000, a.a.O.;… Beschl. v. 5.8.1999, a.a.O.).
Nach alledem ist es zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers erforderlich, ihm den beantragten einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. zur zeitlichen Begrenzung des einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen dieser Art, Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000, a.a.O.; Beschl. v. 25.11.1996 - 2 M 4952/96 -, NdsRpfl.
- OVG Niedersachsen, 24.02.2000 - 2 M 172/00
Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung; …
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.02.2000 - 2 M 4517/99 - Beschl. v. 11.08.1995 - 5 M 2742/95 - m.w.N.).Denn der Dienstherr muss seiner Auswahlentscheidung einen vollständigen Sachverhalt zugrunde legen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.02.2000, aaO).
Es bleibt dann grundsätzlich der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, zwischen mehreren möglichen und den Leistungsgrundsatz wahrenden Auswahlkriterien zu wählen, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - BVerwG 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, 118; Nds. OVG, Beschl. v. 09.02.2000, aaO; Beschl. v. 18.11.1999 - 5 M 2989/99 - Beschl. v. 10.05.1999 - 2 M 1679/99 -).
Wie bereits dargelegt wurde, sind bei der Auswahlentscheidung nicht nur die letzten dienstlichen Beurteilungen der Bewerber zu berücksichtigen, sondern zusätzlich auch alle nachprüfbaren Angaben, die sich auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung beziehen und aus denen sich das aktuelle Leistungsbild der Bewerber ergibt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.02.2000, aaO).
Es besteht auch die realistische, nicht nur entfernte Möglichkeit, dass die Antragstellerin bei Vermeidung des vorstehend dargestellten Rechtsfehlers (Fehlen einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung) ausgewählt wird (…vgl. zu diesem Erfordernis im Einzelnen Nds. OVG, Beschl. v. 18.03.1999, aaO; ebenso Beschl. v. 09.02.2000, aaO;… Beschl. v. 03.12.1999 - 2 M 3363/99 - Beschl. v. 05.08.1999, aaO).
Ob eine solche Situation gegeben ist, ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.02.2000, aaO;… Beschl. v. 05.08.1999, aaO).
- OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung …
Dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Fertigung der Überbeurteilung die Beurteilungsrichtlinien allgemein entgegen ihrem Wortlaut gehandhabt worden sind und dass das Niedersächsische Justizministerium eine solche von den Vorgaben der Beurteilungsrichtlinien abweichende ständige Verwaltungspraxis gebilligt oder doch geduldet hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urteil vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris; Urteil vom 2.3.1995 - 2 C 17.94 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2000 - 2 M 4517/99 -, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 16.8.2010 - 2 M 127/10 -, juris), ist weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich.
- OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03
Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung; …
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 -, Nds. VBl. 2001, 19; Beschl. v. 17.1.2002 - 2 MA 3800/01 - Beschl. v. 23.8.2002 - 5 ME 121/02 -). - OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
Anstellung; Anstellungsbewerber; Auswahl; Auswahlentscheidung; Beamter; …
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 - Beschl. v. 15.10.1999 - 5 M 2916/99 -). - OVG Bremen, 14.01.2002 - 2 B 157/01
Überprüfung von behördlichen Auswahlverfahren durch das Gericht ausschließlich …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen, 08.10.2004 - 2 ME 1143/04
Auswahlentscheidung; Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; dienstliche …
2004, 44 = NVwZ-RR 2004, 434), in einem zweiten Auswahlverfahren, dem eine verfahrensfehlerfrei zustande gekommene Beurteilung des Beigeladenen zu Grunde liegt, anstelle des Beigeladenen ausgewählt werden könnte, so ergibt sich hieraus, dass es zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers erforderlich ist, ihm den beantragten einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 427 = DÖD 2003, 17(18); Senat, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 -). - VG Gießen, 07.06.2010 - 5 L 162/10
Übertragung eines höherwertigen Richteramtes
Aufgrund dieser Überlegungen muss bei formal gleichem Gesamturteil die am innegehaltenen Amt ausgerichtete Beurteilung eines Beamten oder eines Richters mit einem höheren statusrechtlichen Amt in der Regel besser eingestuft werden als die eines Beamten oder Richters mit niedrigerem statusrechtlichem Amt (vgl. z.B. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 09.02.2000, RiA 2000, 292/OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.06.2000, RiA 2000, 306; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.10.2000, NVwZ-RR 2001, 254; Hess. VGH, Beschluss vom 26.04.2006 - 1 TG 684/06 - auch: BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris). - VG Gießen, 31.07.2001 - 5 G 618/01
Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Stelle eines …
Rn. 22 Zwar ist der Ausgangspunkt der Wertung des Antragsgegners nicht zu beanstanden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 09.02.2000, RiA 2000, 292; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.09.2000, NVwZ-RR 2001, 255; OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 26.10.2000, NVwZ-RR 2001, 254).
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