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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2018 - 2 M 56/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44287
OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2018 - 2 M 56/18 (https://dejure.org/2018,44287)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.11.2018 - 2 M 56/18 (https://dejure.org/2018,44287)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. November 2018 - 2 M 56/18 (https://dejure.org/2018,44287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauO LSA § 12 Abs. 1, § 14; VwGO § 80 Abs. 5.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO LSA § 12 Abs. 1 ; LSA-BauVorlV § 14 Abs. 1
    Beweislastverteilung hinsichtlich der Standsicherheit für das Verfahren vor Errichtung einer baulichen Anlage; Bestimmung des für die Regelung der Vollziehung relevanten Interesses auf der Grundlage einer allgemeinen Interessenabwägung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauherr muss Standsicherheit nachweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der Standsicherheit eines Gebäudes durch den Bauherrn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweislastverteilung hinsichtlich der Standsicherheit für das Verfahren vor Errichtung einer baulichen Anlage; Bestimmung des für die Regelung der Vollziehung relevanten Interesses auf der Grundlage einer allgemeinen Interessenabwägung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr muss Standsicherheit nachweisen! (IBR 2019, 158)

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2018 - 2 M 56/18
    Die im EGVP-Übermittlungsverfahren eingesetzte qualifizierte elektronische Signatur, die sich nicht auf das einzelne elektronische Dokument, sondern den mehrere Dateien umfassenden Nachrichtencontainer bezieht, genügt nicht den Anforderungen des § 55a Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 VwGO i.V.m. § 4 Abs. 2 ERVV, wonach eine solche Container-Signatur nicht (mehr) verwendet werden darf (vgl. dazu BSG, Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B -, juris, RdNr. 5).

    Ob dem zu folgen ist (zweifelnd: BSG, Beschl. v. 09.05.2018, a.a.O., RdNr. 6), kann indes dahinstehen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2015 - 3 M 54/15

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bezüglich des Nachbargebäudes im Rahmen einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2018 - 2 M 56/18
    Dieser Grundsatz gilt jedenfalls, wenn der Bestandsschutz des Gebäudes entfallen ist, weil ein baufälliges Gebäude eine funktionsentsprechende Nutzung nicht mehr zulässt (vgl. OVG MV, Beschl. v. 11.08.2015 - 3 M 54/15 -, juris, RdNr. 8, m.w.N.).

    Dieser Grundsatz gilt jedenfalls, wenn der Bestandsschutz des Gebäudes entfallen ist, weil ein baufälliges Gebäude eine funktionsentsprechende Nutzung nicht mehr zulässt (vgl. OVG MV, Beschl. v. 11.08.2015 - 3 M 54/15 -, juris, RdNr. 8, m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 06.03.2018 - 13 WF 45/18

    Verbot der Übermittlung mehrerer elektronischer Dokumente mit einer gemeinsamen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2018 - 2 M 56/18
    Rn. 11 Allerdings soll das Verbot der Container-Signatur nach einem Beschluss des OLG Brandenburg vom 06.03.2018 (13 WF 45/18 - juris, RdNr. 9 ff.) einer auf sein Regelungsziel bezogenen einschränkenden Auslegung bedürfen, um nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG zu verstoßen.
  • BGH, 10.09.2013 - VI ZB 61/12

    Wiedereinsetzung: Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der Faxnummer bei …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2018 - 2 M 56/18
    Die Kanzleiangestellte muss allerdings auch angewiesen worden sein, nach Übersendung des fristgebundenen Schriftsatzes den Sendebericht auszudrucken und diesen auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle zu überprüfen und die Frist erst zu löschen, wenn eine solche Überprüfung erfolgt ist (zum Ganzen BGH, Beschl. v. 10.09.2013 - VI ZB 61/12 -, juris, RdNr. 9, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2013 - 2 M 168/12

    Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2018 - 2 M 56/18
    Lassen sich aber im Eilverfahren die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren noch nicht hinreichend klar voraussehen, so ist das für die Regelung der Vollziehung vorrangige bzw. nachrangige Interesse auf der Grundlage einer allgemeinen Interessen- bzw. Folgenabwägung zu bestimmen (vgl. Beschl. d. Senats v. 11.03.2013 - 2 M 168/12 -, juris, RdNr. 14; OVG NW, Beschl. v. 09.04.2018 - 4 B 500/18 -, juris, RdNr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2018 - 4 B 500/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ordnungsverfügung betreffend eine …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2018 - 2 M 56/18
    Lassen sich aber im Eilverfahren die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren noch nicht hinreichend klar voraussehen, so ist das für die Regelung der Vollziehung vorrangige bzw. nachrangige Interesse auf der Grundlage einer allgemeinen Interessen- bzw. Folgenabwägung zu bestimmen (vgl. Beschl. d. Senats v. 11.03.2013 - 2 M 168/12 -, juris, RdNr. 14; OVG NW, Beschl. v. 09.04.2018 - 4 B 500/18 -, juris, RdNr. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Rn. 29 Lassen sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren noch nicht hinreichend klar voraussehen, ist das für die Regelung der Vollziehung vorrangige bzw. nachrangige Interesse auf der Grundlage einer allgemeinen Interessen- bzw. Folgenabwägung zu bestimmen (vgl. Beschl. des Senats v. 06.11.2018 - 2 M 56/18 -, juris, RdNr. 23, m.w.N.).
  • BSG, 20.03.2019 - B 1 KR 7/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verbot der Container-Signatur - …

    Dem postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten steht die qeS für elektronische Dokumente zur Verfügung (vgl ebenso BVerwG Beschluss vom 7.9.2018 - 2 WDB 3/18 - NVwZ 2018, 1880, 1881 = Juris RdNr 8; BAG Beschluss vom 15.8.2018 - 2 AZN 269/18 - MDR 2018, 1519, 1520 = Juris RdNr 6 f; Hessisches LAG Urteil vom 18.10.2018 - 11 Sa 70/18 - Juris RdNr 23; OLG Frankfurt Beschluss vom 29.8.2018 - 14 U 52/18 - MDR 2018, 1460, 1461 = Juris RdNr 13 f;… offen gelassen von BSG SozR 4-1500 § 65a Nr. 4 RdNr 6; OVG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss vom 6.11.2018 - 2 M 56/18 - Juris RdNr 11)..
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2022 - 2 L 92/21

    Kosten eines im Wege der unmittelbaren Ausführung veranlassten Abbruchs eines …

    Soweit gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geforderte dauerhafte Standsicherheit eines Gebäudes nicht mehr gewährleistet ist, muss der Verantwortliche darlegen und belegen, dass trotz der auf Lichtbildern zu erkennenden erheblichen Schäden am Gebäude und der Einschätzung des von der Bauaufsichtsbehörde beauftragten Bausachverständigen die erforderliche Standsicherheit gegeben ist (vgl. Beschluss des Senats vom 6. November 2018 - 2 M 56/18 - juris Rn. 19 , m.w.N.).

    Soweit gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geforderte dauerhafte Standsicherheit des in Rede stehenden Gebäudes nicht mehr gewährleistet ist, muss der Verantwortliche darlegen und belegen, dass trotz der auf Lichtbildern zu erkennenden erheblichen Schäden am Gebäude und der Einschätzung des von der Bauaufsichtsbehörde beauftragten Bausachverständigen die erforderliche Standsicherheit gegeben ist (vgl. Beschluss des Senats vom 6. November 2018 - 2 M 56/18 - juris Rn. 19 , m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2024 - 2 M 106/24

    Abrissverfügung; dauerhafte Standsicherheit eines Gebäudes

    Soweit gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geforderte dauerhafte Standsicherheit der baulichen Anlage nicht mehr gewährleistet ist, muss der Verantwortliche darlegen und belegen, dass trotz erkennbarer erheblicher Schäden am Gebäude und der sachverständigen Einschätzung der Bauaufsichtsbehörde die erforderliche Standsicherheit gegeben ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. November 2018 - 2 M 56/18 - juris Rn. 19 | m.w.N., …und vom 29. November 2022 - 2 L 92/21.Z - juris Rn. 14 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2021 - 2 M 114/20

    Bauordnungsrechtliche Anordnung einer Gebäudesicherung; Lebensgefahr

    Gefordert ist eine dauerhafte Standsicherheit (vgl. Beschluss des Senats vom 6. November 2018 - 2 M 56/18 - juris Rn. 19 , m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2024 - 2 M 82/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen denkmalschutzrechtliche Anordnungen; …

    Ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund sich (teilweise) widersprechender sachverständiger Einschätzungen offen, ob ein Gebäude die erforderliche Standsicherheit noch besitzt, ist das für die Regelung der Vollziehung vorrangige bzw. nachrangige Interesse auf der Grundlage einer allgemeinen Interessen- bzw. Folgenabwägung zu bestimmen (vgl. Beschluss des Senats vom 6. November 2018 - 2 M 56/18 - juris, Rn. 23 , m.w.N.).
  • VG Trier, 21.03.2022 - 9 K 3552/21

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden an einer baulichen Anlage auf Grundlage des …

    Rn. 46 Die Beweislast dafür, dass eine bestimmte bauliche Anlage standsicher ist, trägt nämlich der jeweilige Bauherr bzw. Grundstückseigentürmer (…Jeromin, a.a.O., § 13 Rn. 22a; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. November 2018 - 2 M 56/18 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße)…, Beschluss vom 8. November 2019 - 5 L 1029/19.NW -, juris Rn. 30 ).
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