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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21142
OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07 (https://dejure.org/2007,21142)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.06.2007 - 2 M 82/07 (https://dejure.org/2007,21142)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 2 M 82/07 (https://dejure.org/2007,21142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    EMRK Art. 3; ; GG Art. ... 16a Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; AufenthG § 60; ; AufenthG § 60a Abs. 2; ; AsylVfG § 24 Abs. 2; ; AsylVfG § 26a; ; AsylVfG § 34a Abs. 2; ; AsylVfG § 42 Abs. 1; ; AsylVfG § 71 Abs. 1; ; AsylVfG § 71 Abs. 5 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Abschiebung in den "sicheren Drittstaat": Folgeantrag; Bundesamt; Ausländerbehörde; Zuständigkeit; Rechtsschutz, vorläufiger; Drittstaat, sicherer; Konzept normativer Vergewisserung; Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aussetzung der Abschiebung in den "sicheren Drittstaat"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Geltendmachung von verfolgungsunabhängigen Gründen gegen eine Abschiebung durch den betroffenen Ausländer nur gegenüber dem Bundesamt; Geltendmachung von einem vorläufigen Rechtsschutzantrag nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Eine andere Beurteilung ist dann geboten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen das Bundesverfassungsgericht (vgl. Urt. v. 14.05.1996 (2 BvR 1938, 2315/93, NVwZ 1996, 700 [705 f.]) eine Ausnahme von dem der "Drittstaatenregelung" zu Grunde liegenden "Konzept normativer Vergewisserung" angenommen hat.

    Eine andere Beurteilung ist allerdings dann geboten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen das Bundesverfassungsgericht (vgl. Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938, 2315/93, NVwZ 1996, 700 [705 f.]) eine Ausnahme von dem der "Drittstaatenregelung" zu Grunde liegenden "Konzept normativer Vergewisserung" angenommen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2004 - 13 S 2210/04

    Aussetzung der Abschiebung - vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ausländerbehörde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ist ein vorläufiger Rechtsschutzantrag nach überwiegender Auffassung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, das Bundesamt zu verpflichten, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (bzw. vor einer erneuten Mitteilung) nicht abgeschoben werden darf (VGH BW, Beschl. v. 26.10.2004 - 13 S 2210/04 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 17.02.2004 - 18 B 326/04 -, AuAS 2004, 155; BayVGH, Beschl. v. 29.01.2007 - 11 AE 07.30057 -, Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.08.2000 - 4 Bs 48/00.

    In besonderen Ausnahmefällen kann zwar aus Gründen effektiven Rechtsschutzes auch ein Gesuch um vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ausländerbehörde zulässig sein, das auf deren Verpflichtung zur vorläufigen Aussetzung der Abschiebung gerichtet ist, wobei allerdings eine Sachprüfung hinsichtlich der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG im Eilverfahren gegenüber der Ausländerbehörde wegen deren Bindung an die vorliegende Bundesamtsentscheidung nicht stattfindet (vgl. VGH BW, Beschl. v. 26.10.2004, a. a. O.).

  • OVG Hamburg, 14.08.2000 - 4 Bs 48/00

    D (A), Verfahrensrecht, Folgeantrag, Abschiebung, Abschiebungsandrohung, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ist ein vorläufiger Rechtsschutzantrag nach überwiegender Auffassung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, das Bundesamt zu verpflichten, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (bzw. vor einer erneuten Mitteilung) nicht abgeschoben werden darf (VGH BW, Beschl. v. 26.10.2004 - 13 S 2210/04 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 17.02.2004 - 18 B 326/04 -, AuAS 2004, 155; BayVGH, Beschl. v. 29.01.2007 - 11 AE 07.30057 -, Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.08.2000 - 4 Bs 48/00.

    A - AuAS 2001, 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2004 - 18 B 326/04

    D (A), Verfahrensrecht, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Aufenthaltsbeendende …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ist ein vorläufiger Rechtsschutzantrag nach überwiegender Auffassung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, das Bundesamt zu verpflichten, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (bzw. vor einer erneuten Mitteilung) nicht abgeschoben werden darf (VGH BW, Beschl. v. 26.10.2004 - 13 S 2210/04 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 17.02.2004 - 18 B 326/04 -, AuAS 2004, 155; BayVGH, Beschl. v. 29.01.2007 - 11 AE 07.30057 -, Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.08.2000 - 4 Bs 48/00.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 18 B 1141/99

    Gefährdung bei Rückkehr in den Kongo wegen politischer Betätigung im Ausland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Zur Gewährung effektiven Rechtschutzes ermöglicht es § 83a AsylVfG bei unmittelbar bevorstehender Abschiebung, dass der Ausländerbehörde das Ergebnis des Verfahrens formlos mitgeteilt wird (vgl. VGH BW, Beschl. v. 09.02.2000 - 18 B 1141/99 -, AuAS 2000, 107).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2000 - 2 R 186/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    An der früher vertretenen gegenteiligen Auffassung (Beschl. v. 31.05.2000 - 2 R 186/00 -, Juris) hält der Senat nicht mehr fest.
  • VGH Bayern, 29.01.2007 - 11 AE 07.30057
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ist ein vorläufiger Rechtsschutzantrag nach überwiegender Auffassung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, das Bundesamt zu verpflichten, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (bzw. vor einer erneuten Mitteilung) nicht abgeschoben werden darf (VGH BW, Beschl. v. 26.10.2004 - 13 S 2210/04 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 17.02.2004 - 18 B 326/04 -, AuAS 2004, 155; BayVGH, Beschl. v. 29.01.2007 - 11 AE 07.30057 -, Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.08.2000 - 4 Bs 48/00.
  • VG Magdeburg, 12.03.2009 - 3 B 77/09

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, …

    Nach Auffassung des Gerichtes ist insbesondere auch nicht im Hinblick auf § 34 a Abs. 2 AsylVfG das vorliegende Rechtsschutzverfahren unzulässig, denn zum einen ist das Verfahren gemäß § 34 a AsylVfG z.Z. bestandskräftig abgeschlossen und auch nicht wieder aufgegriffen worden (vgl. Bescheid des Bundesamtes für Migration vom 10.3.2009), zum anderen ist bei inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen die Zuständigkeit der Ausländerbehörde gegeben, so dass unabhängig von § 34 a AsylVfG die Entscheidung von der Antragsgegnerin über die Erteilung einer Duldung zu treffen ist (vgl. insoweit auch OVG LSA, Beschluss vom 5.6.2007, 2 M 82/07; VG Ansbach, Beschluss vom 30.6.2005, AN 19 E 05.01990).

    Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit ist effektiver Rechtsschutz erforderlich, so dass das Gesuch um vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ausländerbehörde zu richten (vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 5.6.2007, 2 M 82/07).

  • VG Regensburg, 15.09.2008 - RO 3 E 08.30124

    Rückschiebung von Asylbewerber nach Griechenland zulässig

    Es kommen daher allenfalls individuelle Gründe mit im Vergleich zu den obigen Fäl len vergleichbarer Schwere in Betracht, um ausnahmsweise ein Abschiebungsverbot nach Griechenland und eine Durchbrechung der Regel des § 34a Abs. 2 AsylVfG an nehmen zu können (…vgl. VG München vom 30.5.2008 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt vom 5.6.2007 Az. 2 M 82/07).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2011 - 2 M 28/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Abschiebungsschutz bei abgelehntem Folgeantrag

    Auch nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ist ein vorläufiger Rechtsschutzantrag grundsätzlich gegen die C. zu richten mit dem Ziel, das Bundesamt zu verpflichten, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (bzw. vor einer erneuten Mitteilung) nicht abgeschoben werden darf (vgl. Beschl. d. Senats v. 05.06.2007 - 2 M 82/07 -, Juris, m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007 - 2 M 82/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34525
OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007 - 2 M 82/07 (https://dejure.org/2007,34525)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.03.2007 - 2 M 82/07 (https://dejure.org/2007,34525)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. März 2007 - 2 M 82/07 (https://dejure.org/2007,34525)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Verfahrensrecht, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, einstweilige Anordnung, Rechtsweggarantie

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.10.1986 - 7 D 8/86

    Strahlenbelastung; Störfall; Atomkraftwerk; Atomare Anlage; Vorbelastung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007 - 2 M 82/07
    Ihre Statthaftigkeit entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO ist für das erstinstanzliche Verfahren von den Verwaltungsgerichten allgemein anerkannt; Zweck eines solchen Beschlusses ist es, evtl. für den endgültigen Beschluss noch fehlende Sachverhaltsumstände aufzuklären oder die rechtliche Problematik aufzuarbeiten (OVG LSA, Beschl. v. 08.04.1992 - 3 OVG M 19/92 - Beschl. v. 24.02.1993 - 2 M 161/92 - HambOVG, Beschl. v. 10.03.1988 - OVG Bs V 10/88 -, DÖV 1988, 887; NdsOVG, Beschl. v. 28.10.1986 - 7 O 8, 10/86 -, NVwZ 1987, 75 [75]; BayVGH, Beschl. v. 10.12.1981 - 22 Cs 81 A/2589 -, NVwZ 1982, 685 [696];… Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 RdNr. 170;… Finkelnburg/Jenk, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNrn.

    Dies rechtfertigt die Befugnis auch für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (wie hier offenbar: Finkelnburg/Jenk, a. a. O., RdNr. 1013; ebenso - wenngleich nur für ein erstinstanzliches Verfahren -: NdsOVG, NVwZ 1987, 75 [75]; a. A.: BayVGH, NVwZ 1982, 685 [687]).

  • VGH Bayern, 10.12.1981 - 22 CS 81 A.2589
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007 - 2 M 82/07
    Ihre Statthaftigkeit entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO ist für das erstinstanzliche Verfahren von den Verwaltungsgerichten allgemein anerkannt; Zweck eines solchen Beschlusses ist es, evtl. für den endgültigen Beschluss noch fehlende Sachverhaltsumstände aufzuklären oder die rechtliche Problematik aufzuarbeiten (OVG LSA, Beschl. v. 08.04.1992 - 3 OVG M 19/92 - Beschl. v. 24.02.1993 - 2 M 161/92 - HambOVG, Beschl. v. 10.03.1988 - OVG Bs V 10/88 -, DÖV 1988, 887; NdsOVG, Beschl. v. 28.10.1986 - 7 O 8, 10/86 -, NVwZ 1987, 75 [75]; BayVGH, Beschl. v. 10.12.1981 - 22 Cs 81 A/2589 -, NVwZ 1982, 685 [696];… Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 RdNr. 170;… Finkelnburg/Jenk, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNrn.

    Dies rechtfertigt die Befugnis auch für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (wie hier offenbar: Finkelnburg/Jenk, a. a. O., RdNr. 1013; ebenso - wenngleich nur für ein erstinstanzliches Verfahren -: NdsOVG, NVwZ 1987, 75 [75]; a. A.: BayVGH, NVwZ 1982, 685 [687]).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007 - 2 M 82/07
    Die Regelung trägt damit vor allem dem Gebot des Art. 19 Abs. 4 GG Rechnung (…so auch Finkelnburg/Jenk, a.a.O.), "effektiven Rechtsschutz" zu gewähren und die Behörde zu hindern, vor der gerichtlichen Kontrolle "vollendete Tatsachen" zu schaffen (vgl. dazu bes. im Ausländerrecht: BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [401/402]).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007 - 2 M 82/07
    wirkt diese "Grundsatznorm für die gesamte Rechtsordnung" (BVerfG, Beschl. v. 23.08.1981 - 2 BvR 1107, 1124/77, 195/79 -, BVerfGE 58, 1 [40]) auf die Regelungen für Rechtsmittelverfahren derart ein, dass die gerichtliche Kontrolle in allen durch Gesetz eröffneten höheren Instanzen wirksam sein muss (BVerfG, Beschl. v. 17.03.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 [99]).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007 - 2 M 82/07
    wirkt diese "Grundsatznorm für die gesamte Rechtsordnung" (BVerfG, Beschl. v. 23.08.1981 - 2 BvR 1107, 1124/77, 195/79 -, BVerfGE 58, 1 [40]) auf die Regelungen für Rechtsmittelverfahren derart ein, dass die gerichtliche Kontrolle in allen durch Gesetz eröffneten höheren Instanzen wirksam sein muss (BVerfG, Beschl. v. 17.03.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 [99]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007 - 2 M 82/07
    Obgleich Art. 19 Abs. 4 GG nur eine gerichtliche Kontrollinstanz gewährleistet (BVerfG, Beschl. v. 22.06.1960 - 2 BvR 37/60 -, BVerfGE 11, 232 [2331, st. Rspr.).
  • OVG Hamburg, 02.02.1998 - 6 Bs 23/98

    Stillhalteabkommen; Rechtliche Unmöglichkeit; Abschiebung; Ausländer; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007 - 2 M 82/07
    Mit Erlass vom 25.08.1998 - 42.21-12231-06 - hat das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt unter Bezugnahme auf einen (allerdings nur die Frage der Duldung betreffenden) Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (HambOVG, Beschl. v. 02.02.1998 - 6 Bs 23/98 -, InfAuslR 1998, 225 f) darauf hingewiesen, es bestehe keine Verpflichtung, "ohne entsprechenden Beschluss" auf einen Eilantrag hin von einer Abschiebung abzusehen; gleichzeitig hat das Ministerium den Ausländerbehörden vorgegeben, im gerichtlichen Verfahren darauf hinzuweisen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen fortgesetzt würden, auch wenn ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren laufe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.1993 - 2 M 161/92
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007 - 2 M 82/07
    Ihre Statthaftigkeit entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO ist für das erstinstanzliche Verfahren von den Verwaltungsgerichten allgemein anerkannt; Zweck eines solchen Beschlusses ist es, evtl. für den endgültigen Beschluss noch fehlende Sachverhaltsumstände aufzuklären oder die rechtliche Problematik aufzuarbeiten (OVG LSA, Beschl. v. 08.04.1992 - 3 OVG M 19/92 - Beschl. v. 24.02.1993 - 2 M 161/92 - HambOVG, Beschl. v. 10.03.1988 - OVG Bs V 10/88 -, DÖV 1988, 887; NdsOVG, Beschl. v. 28.10.1986 - 7 O 8, 10/86 -, NVwZ 1987, 75 [75]; BayVGH, Beschl. v. 10.12.1981 - 22 Cs 81 A/2589 -, NVwZ 1982, 685 [696]; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 RdNr. 170; Finkelnburg/Jenk, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNrn.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.1992 - 3 M 19/92
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2007 - 2 M 82/07
    Ihre Statthaftigkeit entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO ist für das erstinstanzliche Verfahren von den Verwaltungsgerichten allgemein anerkannt; Zweck eines solchen Beschlusses ist es, evtl. für den endgültigen Beschluss noch fehlende Sachverhaltsumstände aufzuklären oder die rechtliche Problematik aufzuarbeiten (OVG LSA, Beschl. v. 08.04.1992 - 3 OVG M 19/92 - Beschl. v. 24.02.1993 - 2 M 161/92 - HambOVG, Beschl. v. 10.03.1988 - OVG Bs V 10/88 -, DÖV 1988, 887; NdsOVG, Beschl. v. 28.10.1986 - 7 O 8, 10/86 -, NVwZ 1987, 75 [75]; BayVGH, Beschl. v. 10.12.1981 - 22 Cs 81 A/2589 -, NVwZ 1982, 685 [696]; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 RdNr. 170; Finkelnburg/Jenk, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNrn.
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