Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 2 M 98/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Teilnahme von Gleichstellungsbeauftragter an Führungsklausur der Dienststelle
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Gleichstellungsbeauftragten auf Teilnahme an den Führungsklausuren der Dienststelle
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Hamburg, 25.05.2009 - 1 Bs 85/09
Teilnahmerecht der Gleichstellungsbeauftragten an Führungsklausuren
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 2 M 98/09
Soweit sich das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2007 (- 1 BS 79/07 -, zit. nach juris) auf eine grammatikalische Auslegung und die Verwendung des Perfekts in der Norm gestützt hat, ist diese Rechtsprechung wenige Tage nach der hier angegriffenen erstinstanzlichen Entscheidung ausdrücklich und mit anders lautenden Hinweisen auf die Entstehungsgeschichte der Norm aufgegeben worden (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 25.05.2009 - 1 BS 85/09 -, zit. nach juris Rn. 5).Jedenfalls in den Fällen - wie hier -, in denen das besonders ausgestaltete Vorverfahren bereits durchlaufen wurde bzw. entbehrlich ist, würde der generelle Ausschluss der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eine drohende Rechtsverletzung sehenden Auges in Kauf nehmen (vgl. mit selbigem Ergebnis OVG Hamburg, Beschl. vom 25.05.2009 - 1 BS 85/09 -, a.a.O.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.04.2008 - 4 S 3/08 -, zit. nach juris Rn. 7;… OVG Münster, Beschl. v. 14.12.2007 - 1 B 1839/07 -, zit. nach juris Rn. 42 ff.;… a.A. Sächsisches OVG, Beschl v. 17.08.2007 - 2 BS 208/07 - zit. nach juris Rn. 7 ff.;… von Roetteken, BGleiG, Stand Mai 2008, § 22 Rn. 31, 34a).
Während nämlich die Rechte der Antragstellerin als Gleichstellungsbeauftragte bei einer Verweigerung des nach den obigen Ausführungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr zustehenden Teilnahmerechts bei einer Verweigerung des begehrten vorläufigen Rechtsschutzes vollständig und unwiderruflich ausgeschlossen würden, sind auf Seiten der Antragsgegnerin keine vergleichbaren Interessen im Falle der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beeinträchtigt (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 22. Mai 2008 - 6 B 16/09 -, vgl. zur Interessenabwägung: OVG Hamburg, Beschl. v. 25.05.2009 - 1 Bs 85/09 -, zit. nach juris Rn. 12 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2008 - 3 LB 26/06
Anspruch eines Gleichstellungsbeauftragten auf Teilnahme an den Führungsklausuren …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 2 M 98/09
Der Willensbildungsprozess, auch wenn letztverbindliche Entscheidungen erst auf höherer Ebene getroffen werden, setzt nach den Ausführungen der Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die Materialien zur Strukturentwicklung der Zollverwaltung (Feinkonzept 2007) bereits auf der Ebene der Hauptzollämter an (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 09.12.2008 - 3 LB 26/06 -, S. 7).Bereits aus den Gesetzgebungsmaterialien wird, wenn in Zusammenhang mit der Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten ausdrücklich von der "Teilnahme an Besprechungen" die Rede ist (…vgl. BT-Drs. 14/5679, S. 30 zu § 19 Abs. 1 Nr. 3), selbstverständlich die persönliche Anwesenheit als eine Form ihrer Mitwirkung vorausgesetzt (vgl. mit näheren Ausführungen zur Entstehungsgeschichte: OVG Schleswig, Urt. v. 09.12.2009 - 3 LB 26/06 -, S. 8 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 1 B 1839/07
Antrag auf die Verpflichtung der Agentur für Arbeit auf die Verpflichtung einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 2 M 98/09
Jedenfalls in den Fällen - wie hier -, in denen das besonders ausgestaltete Vorverfahren bereits durchlaufen wurde bzw. entbehrlich ist, würde der generelle Ausschluss der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eine drohende Rechtsverletzung sehenden Auges in Kauf nehmen (vgl. mit selbigem Ergebnis OVG Hamburg…, Beschl. vom 25.05.2009 - 1 BS 85/09 -, a.a.O.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.04.2008 - 4 S 3/08 -, zit. nach juris Rn. 7; OVG Münster, Beschl. v. 14.12.2007 - 1 B 1839/07 -, zit. nach juris Rn. 42 ff.;… a.A. Sächsisches OVG, Beschl v. 17.08.2007 - 2 BS 208/07 - zit. nach juris Rn. 7 ff.;… von Roetteken, BGleiG, Stand Mai 2008, § 22 Rn. 31, 34a).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 3.08
Einstweiliger Rechtsschutz - Organstreitigkeit des Gleichstellungsbeauftragten …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 2 M 98/09
Jedenfalls in den Fällen - wie hier -, in denen das besonders ausgestaltete Vorverfahren bereits durchlaufen wurde bzw. entbehrlich ist, würde der generelle Ausschluss der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eine drohende Rechtsverletzung sehenden Auges in Kauf nehmen (vgl. mit selbigem Ergebnis OVG Hamburg…, Beschl. vom 25.05.2009 - 1 BS 85/09 -, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.04.2008 - 4 S 3/08 -, zit. nach juris Rn. 7;… OVG Münster, Beschl. v. 14.12.2007 - 1 B 1839/07 -, zit. nach juris Rn. 42 ff.;… a.A. Sächsisches OVG, Beschl v. 17.08.2007 - 2 BS 208/07 - zit. nach juris Rn. 7 ff.;… von Roetteken, BGleiG, Stand Mai 2008, § 22 Rn. 31, 34a). - OVG Hamburg, 12.09.2007 - 1 Bs 79/07
Anrufung des Gerichts durch Gleichstellungsbeauftragten nach BGleiG § 22 Abs 3 …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 2 M 98/09
Soweit sich das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2007 (- 1 BS 79/07 -, zit. nach juris) auf eine grammatikalische Auslegung und die Verwendung des Perfekts in der Norm gestützt hat, ist diese Rechtsprechung wenige Tage nach der hier angegriffenen erstinstanzlichen Entscheidung ausdrücklich und mit anders lautenden Hinweisen auf die Entstehungsgeschichte der Norm aufgegeben worden (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 25.05.2009 - 1 BS 85/09 -, zit. nach juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 17.08.2007 - 2 BS 208/07
Begrenzung der Rechte des Gleichstellungsbeauftragten auf die im …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 2 M 98/09
Jedenfalls in den Fällen - wie hier -, in denen das besonders ausgestaltete Vorverfahren bereits durchlaufen wurde bzw. entbehrlich ist, würde der generelle Ausschluss der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eine drohende Rechtsverletzung sehenden Auges in Kauf nehmen (vgl. mit selbigem Ergebnis OVG Hamburg…, Beschl. vom 25.05.2009 - 1 BS 85/09 -, a.a.O.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.04.2008 - 4 S 3/08 -, zit. nach juris Rn. 7;… OVG Münster, Beschl. v. 14.12.2007 - 1 B 1839/07 -, zit. nach juris Rn. 42 ff.; a.A. Sächsisches OVG, Beschl v. 17.08.2007 - 2 BS 208/07 - zit. nach juris Rn. 7 ff.;… von Roetteken, BGleiG, Stand Mai 2008, § 22 Rn. 31, 34a).
- OVG Niedersachsen, 28.09.2009 - 5 ME 156/09
Persönliche Teilnahme eines Gleichstellungsbeauftragten an Führungsklausuren mit …
Ein Verfahren nach § 123 VwGO ist indes in Organstreitigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten mit ihrer Dienststelle grundsätzlich statthaft (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.11.2007 - 5 ME 222/07-, juris Rn 26; OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 4 f. BA, V. n. b.; OVG Hamburg, Beschluss vom 25.5.2009 - 1 Bs 85/09 -, juris Rn 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.4.2008 - 4 S 3.08 -, juris Rn 7; OVG Schleswig, Beschluss vom 2.1.2008 - 3 MB 54/07 -, juris Rn 44; OVG Münster, Beschluss vom 14.12.2007 - 1 B 1839/07 -, juris Rn 42; von Roetteken, BGleiG, § 22 Rn 11, 31; a. A. OVG Bautzen, Beschluss vom 17.8.2007 - 2 BS 208/07 -, juris Rn 6).Der Senat schließt sich mit Blick auf die Entstehungsgeschichte des § 22 BGleiG, die in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 25. Mai 2009 (…a. a. O., Rn 5) im Einzelnen wiedergegeben worden ist, dieser Rechtsauffassung an (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 4 f. BA, V. n. b.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10.4.2008, a. a. O.; OVG Münster…, Beschluss vom 14.12.2007, a. a. O.).
Während das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 24. März 2006 (- 8 K 4902/04 -, juris Rn 24 ff.) mit beachtlichen Erwägungen einen dahingehenden Anspruch verneint hat, hat die Rechtsprechung - soweit ersichtlich - ansonsten ganz überwiegend der Gleichstellungsbeauftragten ein solches Recht auf aktive Teilnahme an Führungsklausuren mit gleichstellungsrelevanten Inhalten zuerkannt (vgl. zu Hauptsacheverfahren: OVG Schleswig, Urteil vom 9.12.2008 - 3 LB 26/06 -, juris Rn 25 ff. mit zustimmender Anmerkung von von Roetteken, Gleichstellung in der Praxis 2009 S. 37; VG Köln, Urteil vom 12.10.2006 - 15 K 326/05 -, juris Rn 23 ff; vgl. zu Verfahren der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes: OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 6 ff. BA, V. n. b.; VG Schleswig, Beschluss vom 22.5.2009 - 6 B 19/09 -, S. 2 BA, V. n. b.).
Denn die Antragstellerin hat nicht dargelegt, dass und gegebenenfalls welche gleichstellungsrelevanten Inhalte auf Führungsklausuren behandelt werden, die nach der für November 2009 (45. Kalenderwoche) anberaumten Führungsklausur stattfinden werden (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 4 BA, V. n. b.).
Hinsichtlich der Führungsklausuren, die im Oktober 2009 (43. Kalenderwoche) und November 2009 (45. Kalenderwoche) stattfinden, geht die Interessenabwägung dagegen zulasten der Antragsgegnerin aus (vgl. ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 8 BA, V. n. b.; vgl. auch VG Schleswig, Beschluss vom 22.5.2009 - 6 B 19/09 -, S. 3 BA, V. n. b.; a. A. OVG Hamburg…, Beschluss vom 25.5.2009, a. a. O., Rn 12 ff.).
Demgegenüber werden im Falle der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes keine vergleichbaren Rechte der Antragsgegnerin beeinträchtigt (vgl. ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 8 BA, V. n. b.; VG Schleswig, Beschluss vom 22.5.2009 - 6 B 19/09 -, S. 3 BA, V. n. b.).
Es kommt hinzu, dass der Antragstellerin als Gleichstellungsbeauftragten auf den Führungsklausuren weder ein Stimm- noch ein Vetorecht zusteht (vgl. ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 8 BA, V. n. b.).
Die von dem Verwaltungsgericht vorgenommene Halbierung des Auffangwertes (§ 52 Abs. 2 GKG) hält der Senat nicht für gerechtfertigt, weil die Entscheidung über das Begehren der Antragstellerin einer Vorwegnahme der Hauptsache gleichkommt (vgl. ebenso Nds. OVG…, Beschluss vom 9.11.2007, a. a. O., Rn 37; OVG Münster…, Beschluss vom 14.12.2007, a. a. O., Rn 76; OVG Hamburg, Beschluss vom 21.2.2008 - 1 Bs 286/07 -, juris Rn 10; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10.4.2008, a. a. O., Rn 25; a. A. OVG Bautzen…, Beschluss vom 17.8.2007, a. a. O., Rn 17; OVG Hamburg…, Beschluss vom 12.9.2007, a. a. O., Rn 13, …und Beschluss vom 25.5.2009, a. a. O., Rn 15; OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 3, 9 BA, V. n. b.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2012 - 1 A 2043/11
Hinzuziehen der Gleichstellungsbeauftragten im Verfahren einer arbeitsrechtlichen …
Rn. 15 BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, BVerwGE 136, 263 = juris, Rn. 25 f.; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 2 M 98/09, Rn. 14.
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Rechtsprechung
| Schlichtungsstelle der Evangelischen Kirche von Westfalen, 01.07.2010 - 2 M 98/09 |
Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekvw.de
§§ 41, 42 Buchstabe c MVG.EKD
Eingruppierung, Empfang, Kassenverwaltung, Telefonzentrale
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