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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2023 - 2 MB 11/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21355
OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2023 - 2 MB 11/23 (https://dejure.org/2023,21355)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.08.2023 - 2 MB 11/23 (https://dejure.org/2023,21355)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. August 2023 - 2 MB 11/23 (https://dejure.org/2023,21355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 123 Abs 1 VwGO, Art 19 Abs 4 S 1 GG
    Rechtsschutzinteresse für vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz; Vorwegnahme der Hauptsache durch Teilnahme an Lehrgängen im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtfertigung einer Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Überwiegende Wahrscheinlichkeit des Erfolgs der Hauptsache

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16

    (Kein) Anspruch auf vorläufige Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2023 - 2 MB 11/23
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise überwiegende gewichtige Gründe entgegenstehen (stRspr, vgl. Beschluss des Senats vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 -?, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2021 - 6 B 1769/20

    Umsetzung amtsangemessene Beschäftigung Vorwegnahme der Hauptsache …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2023 - 2 MB 11/23
    Insbesondere begründet allein der Umstand, dass ohne den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung ein nach Auffassung des Antragstellers rechtswidriger Zustand - Verpflichtung zur Teilnahme an dem Lehrgang - bis zu einer Entscheidung über die Hauptsache aufrechterhalten würde, noch keinen unzumutbaren oder schweren Nachteil, der aus Gründen des Gebots effektiven Rechtsschutzes eine Ausnahme von dem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache erfordert, sondern ist vielmehr regelmäßige Folge dieses Verbots (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 3. Dezember 2021 - 5 ME 92/21 -?, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 6 B 1769/20 -?, juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2021 - 5 ME 92/21

    Beamter; Umsetzung; Vorwegnahme der Hauptsache; Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2023 - 2 MB 11/23
    Insbesondere begründet allein der Umstand, dass ohne den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung ein nach Auffassung des Antragstellers rechtswidriger Zustand - Verpflichtung zur Teilnahme an dem Lehrgang - bis zu einer Entscheidung über die Hauptsache aufrechterhalten würde, noch keinen unzumutbaren oder schweren Nachteil, der aus Gründen des Gebots effektiven Rechtsschutzes eine Ausnahme von dem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache erfordert, sondern ist vielmehr regelmäßige Folge dieses Verbots (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Dezember 2021 - 5 ME 92/21 -?, juris Rn. 9; OVG Münster…, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 6 B 1769/20 -?, juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2024 - 3 MB 22/23

    Annahme eines Anordnungsgrundes; Anwendbarkeit der Vergütungskriterien des …

    Rn. 6 Begehrt der Antragsteller - wie dies vorliegend der Fall ist - eine Vorwegnahme der Hauptsache, ist diese im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) dann gerechtfertigt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Erfolg der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist, die Sache also bei Anlegung eines strengen Maßstabs an die Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben wird (Anordnungsanspruch) und dass das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (Anordnungsgrund) (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 03.08.2023 - 2 MB 11/23 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2026 - 4 MB 14/26

    Auslegung eines behördlichen Schreibens; Anforderungen an vorbeugenden …

    Für vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz ist ein Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich zu verneinen, solange der Antragsteller in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung im Regelfall als angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen (vorläufigen) Rechtsschutz verwiesen werden kann und durch das Zuwarten auf die behördliche Maßnahme nicht die Gefahr besteht, dass irreversible Fakten geschaffen werden und dadurch möglicherweise nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 3. August 2023 - 2 MB 11/23 -, juris Rn. 15 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2026 - 3 MB 21/25

    Bewilligung von Schulbegleitung im einstweiligen Rechtsschutz trotz …

    Wird eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, ist diese im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) dann gerechtfertigt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass das Abwarten in der Hauptsache für einen Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 3. August 2023 - 2 MB 11/23 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2024 - 2 MB 8/24

    Kein (unbedingter) Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Rn. 4 Zutreffend hat das Verwaltungsgericht tragend darauf abgestellt, dass ein Anordnungsgrund bei Vorwegnahme der Hauptsache nur dann gegeben ist, wenn Rechtsschutz in der Hauptsache nicht rechtzeitig erlangt werden kann und dies zu schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen für den Antragsteller führt, die sich auch bei einem Erfolg in der Hauptsache nicht ausgleichen lassen, wobei zudem mindestens eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen muss (Senatsbeschluss vom 3. August 2023 - 2 MB 11/23 -, juris Rn. 27 m. w. N.), und diesen verneint.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2024 - 2 MB 19/23

    Nichtbestehen der Rechtspflegerprüfung; vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz

    Durch das Zuwarten auf die behördliche Maßnahme darf nicht die Gefahr bestehen, dass irreversible Fakten geschaffen werden und dadurch möglicherweise nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 3. August 2023 - 2 MB 11/23 -, Ls 1 und Rn. 15 m. w. N.; OVG Münster…, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - 1 B 943/23 -, juris Rn. 15 f. mit Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, juris Rn. 25 m.w.N).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2026 - 2 MB 5/25

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Anwärters auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis …

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise überwiegende gewichtige Gründe entgegenstehen (stRspr., vgl. Senatsbeschluss vom 3. August 2023 - 2 MB 11/23 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 02.06.2025 - 4 B 19/25

    Vollstreckung von Gewerbesteuerforderungen

    Rn. 34 Dabei ist die vom Antragsteller der Sache nach begehrte Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) dann gerechtfertigt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Erfolg der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist, die Sache also bei Anlegung eines strengen Maßstabs an die Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben wird (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 3. August 2023 - 2 MB 11/23 - juris Rn. 17 ).
  • VG Schleswig, 23.12.2024 - 12 B 78/24

    Einstweiliger Rechtschutz bei Beförderung

    Insofern muss eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen (…vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 30. September 1994 - 3 M 49/94 -, Rn. 6, vom 30. August 2005 - 3 MB 38/05 -, und vom 3. August 2023 - 2 MB 11/23 -, Rn. 27 m.w.N.; alle juris).
  • VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 46/24
    Rn. 32 Dabei ist die vom Antragsteller der Sache nach begehrte Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) dann gerechtfertigt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Erfolg der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist, die Sache also bei Anlegung eines strengen Maßstabs an die Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben wird (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 3. August 2023 - 2 MB 11/23 - juris Rn. 17 ).
  • VG Köln, 29.04.2024 - 8 L 608/24
    Rn. 31 Vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. August 2023 - 2 MB 11/23 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2017 - 13 B 762/17 -, juris, Rn. 15 f.
  • VG Schleswig, 10.09.2025 - 6 B 21/25

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • VG Schleswig, 22.11.2024 - 4 B 43/24

    Einstweiliger Rechtschutz bei Rundfunkbeitrag

  • VG Schleswig, 17.10.2024 - 4 B 36/24

    Einstweiliger Rechtschutz im Vollstreckungsverfahren

  • VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 49/24
  • VG Schleswig, 04.12.2024 - 4 B 33/24

    Einstweiliger Rechtschutz im Vollstreckungsverfahren

  • VG Schleswig, 05.01.2026 - 4 B 36/25

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen; …

  • VG Köln, 20.05.2025 - 8 L 1085/25
  • VG Schleswig, 25.07.2024 - 4 B 22/24

    Vorläufiger Rechtsschutzverfahren gegen eine Vollstreckungsankündigung

  • VG Schleswig, 27.02.2026 - 6 B 4/26
  • VG Schleswig, 03.02.2026 - 8 B 29/25

    Unzulässiger Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung, wegen offensichtlicher …

  • VG Schleswig, 03.04.2025 - 4 B 7/25
  • VG Schleswig, 24.10.2024 - 4 B 42/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Vollstreckungsankündigung

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