Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 49 Abs 3 BLV 2009, Art 33 Abs 2 GG
Beurteilung der fachlichen Leistung eines Tarifbeschäftigten - Vergleich von Beurteilungen - Notwendigkeit eines abschließenden Gesamturteils - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2 ; MBG SH § 59
Vergleich mit den anderen Beschäftigten desselben Statusamts bzw. der selben Entgeltgruppe als Bezugspunkt der Beurteilung der fachlichen Leistung; Zwingende Aufnahme eines abschließenden Gesamturteils in eine dienstliche Beurteilung; Erstellung eines solchen ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 08.08.2022 - 12 B 27/22
- OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22
Die Erstellung eines solchen Gesamturteils ist Aufgabe des Dienstherrn und kann nicht durch das Gericht ersetzt werden (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2/21 -, juris Rn. 34, 49).Die Erstellung eines solchen Gesamturteils ist Aufgabe des Dienstherrn und kann nicht durch das Gericht ersetzt werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Leitsatz 3 sowie Rn. 41-49 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
Besetzungsstreit um Generalstaatsanwaltsstelle, einstweilige Anordnung erlassen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22
Insbesondere handelt es sich beim Rechtsbehelf in der Hauptsache nicht um eine Verpflichtungsklage, sondern um eine auf Unterlassen gerichtete Leistungsklage (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 2 m. w. N.).Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. Beschluss des Senats vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56 m. w. N.).
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22
Mit dieser Anknüpfung an das Statusamt sollen die im Wesentlichen identischen Leistungsanforderungen den Maßstab bestimmen, anhand dessen die Arbeitsqualität und die Arbeitsquantität einzustufen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 28 sowie Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 53 …und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 -, Rn. 10 jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22
Mit dieser Anknüpfung an das Statusamt sollen die im Wesentlichen identischen Leistungsanforderungen den Maßstab bestimmen, anhand dessen die Arbeitsqualität und die Arbeitsquantität einzustufen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 28 …sowie Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 53 …und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 -, Rn. 10 jeweils m. w. N.). - BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04
Verfassungsmäßigkeit der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22
Letzteres dürfte zwar Zweifeln unterliegen (stRspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 -, juris Rn. 9 ff., 13 f.), hierzu verhält sich die Beschwerde aber nicht. - BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22
Vergleichsgruppenbildung bei der dienstlichen Beurteilung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22
Mit dieser Anknüpfung an das Statusamt sollen die im Wesentlichen identischen Leistungsanforderungen den Maßstab bestimmen, anhand dessen die Arbeitsqualität und die Arbeitsquantität einzustufen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 28 …sowie Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 53 und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 -, Rn. 10 jeweils m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
Auswahlentscheidung für den neuen Generalstaatsanwalt
Weiter geht es zurecht davon aus, dass der Vergleich der Bewerber im Rahmen der Auswahlentscheidung vor allem anhand aktueller aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen hat, die auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen und ein abschließendes Gesamturteil (Gesamtnote) enthalten, in das sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen (vgl. nur Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 - Rn. 5 mit Verweis auf den Beschluss des Senats vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 - Ls 3 und Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Ls 3 und Rn. 41-49, jeweils juris). - OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von …
Wie das Verwaltungsgericht auf Grundlage des vorgenannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (…juris Ls 3 und Rn. 41 ff.;… bestätigt mit Urteilen vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N. …und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 -, juris Rn. 14) zutreffend angenommen hat, ist für die Rechtswidrigkeit der Beurteilung des Beigeladenen (und darauf beruhend der getroffenen Auswahlentscheidung des Antragsgegners;… siehe hierzu nur Beschluss des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, juris Rn. 3 m. w. N.) ausschlaggebend, dass es ihr an dem zwingend erforderlichen, alle Einzelmerkmale umfassenden abschließenden Gesamturteil fehlt, so dass die Beurteilung nicht die ihr im Bereich von Auswahlentscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG zukommende Funktion - den danach gebotenen Vergleich der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen - erfüllen und sie damit keine taugliche Grundlage für ein Stellenbesetzungsverfahren sein kann (vgl. hierzu auch die ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Ls 3 und Rn. 14 ;… vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Ls 2 und Rn. 5 ff. …sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ).Danach ist die Erstellung eines Gesamturteils in einer Beurteilung originäre Aufgabe des Dienstherrn und kann weder durch den Antragsgegner - als die Auswahlentscheidung treffender fremder Dienstherr -, noch durch das Gericht ersetzt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Ls 4 und Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, Ls. 3 sowie Rn. 41-49 m. w. N.).
Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. hierzu nur Beschluss des Senats vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Rn. 15 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 01.07.2024 - 2 MB 21/23
Dienstliche Beurteilung; Gesamturteil; Auswahlentscheidung; objektive …
Weiter geht es zurecht davon aus, dass der Vergleich der Bewerber im Rahmen der Auswahlentscheidung vor allem anhand aktueller aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen hat, die auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen und ein abschließendes Gesamturteil (Gesamtnote) enthalten, in das sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen (vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, Ls. 3 und Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG, BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, Ls. 3 und Rn. 41-49; jeweils juris).Rn. 6 Das Verwaltungsgericht hat weiter zutreffend erkannt, dass aufgrund fehlender Vergleichbarkeit der Beurteilung des Antragstellers einerseits und des Dienstzeugnisses des Beigeladenen andererseits die Antragsgegnerin grundsätzlich gehalten gewesen wäre, eine Vergleichbarkeit herzustellen, bevor es die Auswahlentscheidung ausschließlich auf Auswahlgespräche stützt (…so ebenfalls Senatsbeschlüsse vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, Rn. 6 ff. und vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, jeweils juris).
Zwar ist die Erstellung eines Gesamturteils grundsätzlich Aufgabe des Dienstherrn des Antragstellers und kann weder durch die Antragsgegnerin noch durch das Gericht ersetzt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, Ls. 3 und Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, Ls. 3 sowie Rn. 41-49 m. w. N.; jeweils juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Rechtswidrigkeit dienstlicher Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil
Insoweit teilt der Senat die dazu ergangene (neuere) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 41-45 m. w. N., siehe auch schon Beschluss des Senats vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Rn. 14 , Ls 4). - VG Schleswig, 11.11.2024 - 12 B 55/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung
Rn. 13 Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hat auch die zur Entscheidung berufene Kammer (vgl. VG Schleswig…, Beschluss vom 24. März 2023 - 12 B 59/22 -, juris Rn. 16 ff.), ebenso wie das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG Schleswig, Beschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, Leitsatz 3 und Rn. 14 , vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, Leitsatz 1 und Rn. 5 ff., …und vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, Rn. 7 ff.; beide juris) Beurteilungen, die kein den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG abschließendes, alle Einzelmerkmale umfassendes und aussagekräftiges Gesamturteil enthielten, als rechtswidrig angesehen, sodass insofern auch keine rechtmäßige Auswahlentscheidung für die ausgeschriebene Stelle getroffen werden konnte (siehe in diesem Zusammenhang auch VG Cottbus…, Urteil vom 17. Dezember 2021 - 4 K 448/21 -, Rn. 46 ff.; VG Magdeburg…, Beschluss vom 3. November 2021 - 5 B 164/21 MD -, Rn. 19 ff.; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, Rn. 11 f.; alle juris).An einem "zwingend erforderlichen abschließenden Gesamturteil" (so OVG Schleswig, Beschluss vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, Leitsatz 3 und Rn. 14 ;… vgl. auch OVG Schleswig, Beschlüsse vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, Rn. 12 , …und vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, Rn. 7, 9; alle juris), in das sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen müssen, fehlt es nämlich gerade.
- OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2025 - 2 MB 2/25
Besetzung der Stelle eines Senatsvorsitzes gestoppt
Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. hierzu nur Senatsbeschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Rn. 15 und vom 16. Juli 2025 - 2 MB 17/24 -, juris Rn.16 m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
Stellenbesetzung einer Professur; maßgeblicher Zeitpunkt für Überprüfung der …
Weiter bedarf es für jede auf der Berufungsliste vorgeschlagene Person einer Darlegung und Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen (§ 5 Abs. 3 Satz 2 Buchst. e Berufungssatzung) sowie einer Beurteilung (§ 5 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b Berufungssatzung), in die sämtliche vom Berufungsausschuss bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen (vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, Ls. 3 und Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG, BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, Ls. 3 und Rn. 41-49; jeweils juris). - VG Schleswig, 29.05.2026 - 24 B 13/26
Erfordernis einer Anlassbeurteilung in einem Regelbeurteilungssystem
Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird ( OVG Schleswig, Beschluss vom 28.03.2023 - 2 MB 16/22 -, Rn. 15 , juris). - VG Schleswig, 26.04.2023 - 12 B 62/22 Ausschlaggebend für die Auswahlentscheidung des Antragsgegners ist ausschließlich die dienstliche Beurteilung des Antragstellers und das Statusamt, das er in dem dort beurteilten Zeitraum bekleidet hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 28.03.2023 - 2 MB 16/22 -, Seite 7 des Beschlusses, noch nicht veröffentlicht).
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