Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 33 Abs 2 GG
Ausschluss eines Beamten in der Freistellungphase der Altersteilzeit von einem Auswahlverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Altersteilzeit im Blockmodell; Benachteiligungsverbot; Bewerbung um ein Beförderungsamt; Eignungsmangel; Freistellungsphase; Konkurrentenverfahren; Restdienstzeit; Zumutbarkeit
- rechtsportal.de
Altersteilzeit im Blockmodell; Benachteiligungsverbot; Bewerbung um ein Beförderungsamt; Eignungsmangel; Freistellungsphase; Konkurrentenverfahren; Restdienstzeit; Zumutbarkeit
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 07.11.2024 - 12 B 56/24
- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 12.07.2019 - 2 BvR 612/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Beschränkung des Zugangs zu Leitungsämtern auf …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können danach grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. nur: BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 12. Juli 2019 - 2 BvR 612/19 -, juris Rn. 16 m. w. N.).Dies gilt etwa für die mit Verfassungsrang ausgestatteten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, insbesondere für das Lebenszeitprinzip und das Alimentationsprinzip (vgl. zum Ganzen: BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 12. Juli 2019 - 2 BvR 612/19 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
Gleiches gilt für Ausnahmen bei der Vergabe von Ämtern im Rahmen von Beförderungsverfahren (vgl. zum Ganzen: BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 12. Juli 2019 - 2 BvR 612/19 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
Rn. 8 Der generelle Ausschluss eines Bewerbers vom Auswahlverfahren mangels hinreichender Restdienstzeiten stellt eine Ausnahme vom und einen Eingriff in den in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsgrundsatz dar und bedürfte - unabhängig von der Zulässigkeit einer derartigen Regelung - einer gesetzlichen Grundlage (vgl. dazu BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 12. Juli 2019 - 2 BvR 612/19 -, juris Rn. 30 m. w. N.).
Rn. 10 Das Verwaltungsgericht hat sich mit den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im stattgebenden Kammerbeschluss vom 12. Juli 2019 (- 2 BvR 612/19 -, Rn. 30) zur Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für einen generellen Ausschluss eines Bewerbers vom Auswahlverfahren mangels hinreichender Restdienstzeiten nicht auseinandergesetzt, sondern auf davor und danach ergangene obergerichtliche Rechtsprechung zur Ungeeignetheit eines Bewerbers für ein Beförderungsamt mangels angemessener Restdienstzeit verwiesen.
Rn. 11 Selbst wenn man mit dieser vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen und nach dem stattgebenden Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2019 (- 2 BvR 612/19 -) ergangenen Rechtsprechung (OVG Münster…, Beschluss vom 3. Februar 2023 - 6 B 1133/22 -, juris Rn. 10 ff.
und OVG Magdeburg …, Beschluss vom 3. Juli 2023 - 1 M 37/23 -, juris Rn. 11 ; Rn.13) davon ausginge, dass die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum Erfordernis einer normativen Grundlage für den Ausschluss eines Bewerbers für ein Beförderungsamt wegen fehlender angemessener Restdienstzeit (…vgl. dort juris Rn. 30) nicht auf einen Fall - wie hier -, in welchem durch die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell gar keine (aktive) Dienstzeit mehr verbliebe, übertragbar seien, sind die diese Annahme tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts mehr als zweifelhaft.Rn. 12 Dies gilt gleichsam für die vor dem stattgebenden Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2019 (- 2 BvR 612/19 -) ergangene und vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Rechtsprechung (BVerwG…, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, juris Rn. 22
;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, juris Rn. 4 …und vom 4. November 2011 - 5 ME 319/11 -, juris Rn. 13 ; VGH München…, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 CE 06.3302 -, juris Rn. 62 ; vgl. aber VGH München…, Beschluss vom 13. November 2019 - 4 S 2408/19 -, juris Ls 1 und 2 sowie Rn. 9 f., wonach das Erfordernis von Restdienstzeiten bei Auswahlentscheidungen um Beförderungsämter eignungsfremden Zwecken dient und der hiermit verbundene Eingriff in Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlagebedarf>). - OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
Auswahlentscheidung für den neuen Generalstaatsanwalt
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Hinsichtlich aller explizit erstinstanzlich (oder im Beschwerdeverfahren) erörterter Aspekte müssen die Beteiligten mit der Möglichkeit rechnen, dass die Beschwerdeentscheidung auf andere als die vom Verwaltungsgericht tragend zugrunde gelegten Gründe gestützt wird, ohne dass es insoweit eines gesonderten Hinweises bedürfte (vgl. dazu nur Beschluss des Senats vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 - juris Rn. 44 m. w. N.).Denn das Verwaltungsgericht hat immer dann, wenn sich die Auswahlentscheidung auf der ersten Stufe seiner Prüfung als fehlerhaft erweist, auf der zweiten Stufe zu überprüfen, ob für den Antragsteller in einem erneuten Auswahlverfahren die ausreichende Möglichkeit besteht, dass er anstelle der Beigeladenen zum Zuge kommt (vgl. dazu nur: Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, und vom 10. Februar 2024 - 2 MB 6/24 - jeweils juris und jeweils Rn. 3 m. w. N.).
Dieses ist anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (vgl. nur Beschluss des Senats vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 3, 74 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 41 m. w. N.).
Dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (sogenannte Ausschärfung bzw. Einzelausschöpfung; vgl. dazu Beschluss des Senats vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 76 ).
Insoweit besteht auch die hier ausreichende Möglichkeit, dass der Antragsteller anstelle der mit dem gleichen Gesamturteil bewerteten Beigeladenen, bei deren Beurteilung eine ordnungsgemäße Begründung des Gesamturteils gleichfalls erfolgen muss, nach dessen Neufassung bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt (vgl. dazu nur: Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, und vom 10. Februar 2024 - 2 MB 6/24 - jeweils juris und jeweils Rn. 3 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2025 - 2 MB 13/24
Beurteilung bei einer Beförderung während des (Regel-)Beurteilungszeitraums
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Denn das Verwaltungsgericht hat immer dann, wenn sich die Auswahlentscheidung auf der ersten Stufe seiner Prüfung als fehlerhaft erweist, auf der zweiten Stufe zu überprüfen, ob für den Antragsteller in einem erneuten Auswahlverfahren die ausreichende Möglichkeit besteht, dass er anstelle der Beigeladenen zum Zuge kommt (vgl. dazu nur: Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, …und vom 10. Februar 2024 - 2 MB 6/24 - jeweils juris und jeweils Rn. 3 m. w. N.).Insoweit kann der Bewerbungsverfahrensanspruch (Art. 33 Abs. 2 GG) durch eine fehlerhafte Beurteilung verletzt sein, weil eine solche nicht Grundlage einer Auswahlentscheidung sein kann (vgl. nur Beschluss des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
Rn. 37 Die Erstellung einer ordnungsgemäßen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers - hier mit einem gewichteten Gesamturteil - ist eine originäre Aufgabe des Antragsgegners als dessen Dienstherr (vgl. dazu nur BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 49) und nicht die des die Beurteilung nur überprüfenden Senats (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, juris Rn. 16 ).
Insoweit besteht auch die hier ausreichende Möglichkeit, dass der Antragsteller anstelle der mit dem gleichen Gesamturteil bewerteten Beigeladenen, bei deren Beurteilung eine ordnungsgemäße Begründung des Gesamturteils gleichfalls erfolgen muss, nach dessen Neufassung bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt (vgl. dazu nur: Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, …und vom 10. Februar 2024 - 2 MB 6/24 - jeweils juris und jeweils Rn. 3 m. w. N.).
- BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Dies wird allenfalls bei Dienstherrn mit einem kleinen Personalbestand - was hier nicht der Fall ist - in Betracht kommen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 -, juris Rn. 15 m. w. N.).Der generelle Ausschluss von Beförderungsverfahren in der Freistellungsphase bzw. in dem gesamten verblockten Zeitraum der Altersteilzeit verstößt gegen das in § 66 Abs. 2 Satz 1 LBG normierte Benachteiligungsverbot, so dass nach der normativen Wertung des § 63 Abs. 2 LBG, der mit seinem Verweis auf die sinngemäße Anwendung des § 61 Abs. 3 Satz 2 LBG dem zum Kernbestand der von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Strukturprinzipien gehörenden Grundsatz der Hauptberuflichkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 -, juris Rn. 12 m. w. N.) Geltung verschaffen will, dem Beamten aus Rechtsgründen ein Festhalten an der Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell billigerweise nicht mehr angesonnen werden kann.
Rn. 19 Soweit sich das Verwaltungsgericht für seine Rechtsauffassung auf Ausführungen und Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteilen vom 16. Oktober 2008 (…- 2 C 15.07 -, juris Rn. 20) und vom 30. Oktober 2008 (- 2 C 48.07 -, juris Rn. 87) zur Unzumutbarkeit des Festhaltens am Blockmodell bzw. an der Teilzeitbeschäftigung bezieht, betreffen die dort zugrundeliegenden Fälle keine Bewerbungen um ein Beförderungsamt aus der Freistellungsphase einer verblockten Altersteilzeit, sondern während der Freistellungshase anhaltende Erkrankungen sowie körperliche Beeinträchtigungen (…- 2 C 15.07 -, juris Rn. 3) und während der Teilzeitbeschäftigung nachteilig veränderte Einkommensverhältnisse infolge der Veränderung einer familiären Situation (- 2 C 48.07 -, juris Rn. 1 f., 8).
- BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vom Dienstherrn vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 - Ls 3 und Rn. 39 m. w. N.).Vielmehr beschränken sich die Darlegungen auf die Beschreibung des Arbeitsbereichs des Antragstellers und die Würdigung seiner dienstlichen Leistungen, ohne diese im Einzelnen zu gewichten (so auch in BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris Rn. 41).
- BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Dieses ist anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (…vgl. nur Beschluss des Senats vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 3, 74 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 41 m. w. N.).Rn. 37 Die Erstellung einer ordnungsgemäßen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers - hier mit einem gewichteten Gesamturteil - ist eine originäre Aufgabe des Antragsgegners als dessen Dienstherr (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 49) und nicht die des die Beurteilung nur überprüfenden Senats (…vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, juris Rn. 16 ).
- BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16
Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Das Erfordernis einer Begründung des Gesamturteils von im Ankreuzverfahren erstellten dienstlichen Beurteilung kann ferner dann entfallen, wenn bereits die der dienstlichen Beurteilung zugrundeliegenden Beurteilungsrichtlinien (Beurteilungsgrundsätze) hinreichend deutliche Aussagen zum Gewicht der Einzelbewertungen und zur Herleitung (Bildung) des Gesamturteils aus diesen Einzelbewertungen enthalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 -, juris Rn. 15. sowie - 2 C 21.16 - juris Rn. 67 ff., letzteres zu einer dem nicht genügenden Richtlinienvorgabe, die die Bildung des Gesamturteils durch rein arithmetische Errechnung aus dem Durchschnitt der sämtlich gleichgewichteten Einzelnoten mit kaufmännischer Rundung vorsah). - BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16
Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Das Erfordernis einer Begründung des Gesamturteils von im Ankreuzverfahren erstellten dienstlichen Beurteilung kann ferner dann entfallen, wenn bereits die der dienstlichen Beurteilung zugrundeliegenden Beurteilungsrichtlinien (Beurteilungsgrundsätze) hinreichend deutliche Aussagen zum Gewicht der Einzelbewertungen und zur Herleitung (Bildung) des Gesamturteils aus diesen Einzelbewertungen enthalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 -, juris Rn. 15. sowie - 2 C 21.16 - juris Rn. 67 ff., letzteres zu einer dem nicht genügenden Richtlinienvorgabe, die die Bildung des Gesamturteils durch rein arithmetische Errechnung aus dem Durchschnitt der sämtlich gleichgewichteten Einzelnoten mit kaufmännischer Rundung vorsah). - BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Die Begründungspflicht für das Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung bei uneinheitlichem Leistungsbild zielt auf die Herstellung einer materiell richtigen Entscheidung und nicht auf ihre Darstellung (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 130 zur Begründungspflicht bei der Festsetzung der Alimentation). - BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17
BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Andernfalls besteht das naheliegende Risiko, dass "jeweils nachträglich ein 'passendes' Kriterium für denjenigen Beamten nachgeschoben wird, der ein Rechtsmittel eingelegt hat" (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 48 m. w. N.). - BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 15.07
Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit; …
- BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens
- BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 3.24
Erfolgloser Konkurrentenstreit über einen militärischen Dienstposten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 1 B 821/12
Zumutbarkeit der Fortsetzung der beamtenrechtlichen Altersteilzeit
- BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes …
- BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11
Altersteilzeit; dringende dienstliche Belange; Beweislast
- OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11
Annahme einer die Beförderung ausschließende Eignungsbeschränkung eines Beamten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2023 - 1 M 37/23
Beamtenbeförderung; fehlende Dienstleistung für das angestrebte Beförderungsamt
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 4 S 2408/19
Erfordernis von Restdienstzeiten bei Auswahlentscheidung um Beförderungsamt
- OVG Niedersachsen, 29.09.2005 - 5 ME 203/05
Altersteilzeit; Beförderung; Freistellung; Freistellungsphase; Rechtsmissbrauch
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 6 B 1133/22
Beförderung eines Hauptbrandmeisters während der Freistellungsphase der …
- VGH Bayern, 19.02.2007 - 3 CE 06.3302
- OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2025 - 2 MB 2/25
Besetzung der Stelle eines Senatsvorsitzes gestoppt
Insoweit besteht auch die hier ausreichende Möglichkeit, dass die Antragstellerin anstelle des (noch) mit dem gleichen Gesamturteil bewerteten Beigeladenen nach Neufassung der Beurteilung (unter Beachtung der oben genannten Grundsätze zu II. 2.) bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt (vgl. dazu nur: Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, …und vom 10. Februar 2024 - 2 MB 6/24 - jeweils juris und jeweils Rn. 3 m. w. N.; vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 21. August 2025 - 2 MB 16/24 - z. V. v.).
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