Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren; fehlendes Gesamturteil
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GG Art. 33 Abs. 2
Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren; fehlendes Gesamturteil - rechtsportal.de
GG Art. 33 Abs. 2
Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren; fehlendes Gesamturteil
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 11.11.2024 - 12 B 55/24
- OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (46)
- BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Rn. 4 a) Soweit die Beschwerde rügt, dass das vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - nicht zugrunde gelegt werden könne, da dort - grundlegend anders als in der vorliegenden Konstellation - derselbe Dienstherr sowohl für die Erstellung der betreffenden dienstlichen Beurteilung als auch für die Personalauswahlentscheidung zuständig gewesen sei, dringt er mit diesem Einwand nicht durch.Danach ist die Erstellung eines Gesamturteils in einer Beurteilung originäre Aufgabe des Dienstherrn und kann weder durch den Antragsgegner - als die Auswahlentscheidung treffender fremder Dienstherr -, noch durch das Gericht ersetzt werden (…vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Ls 4 und Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, Ls. 3 sowie Rn. 41-49 m. w. N.).
Hierzu merkt der Senat allerdings an, dass dieser Beschluss durch nachfolgende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, das der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Notwendigkeit eines Gesamturteils (grundlegend Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) folgt, überholt ist (…vgl. OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -juris Rn. 34 ff. …und Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Ls 2 und Rn. 8, 11).
Ungeachtet der vom Verwaltungsgericht überzeugend angezweifelten Frage der Aktualität der Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts überzeugt dieser Einwand auch deshalb nicht, weil die Notwendigkeit eines abschließenden Gesamturteils aus Art. 33 Abs. 2 GG folgt (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) und nicht aus etwaigen spezifischen landesrechtlichen Beurteilungsvorgaben.
Richtiger Ausgangspunkt dessen ist die auch vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte, auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) beruhende Annahme, dass ohne eine dienstliche Beurteilung der Bewerber, die entsprechend den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG ein abschließendes, alle Einzelmerkmale umfassendes und aussagekräftiges Gesamturteil enthält und somit rechtswidrig verbleibt, keine Auswahlentscheidung für die ausgeschriebene Stelle getroffen werden kann (…vgl. nur Senatsbeschluss vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 …sowie vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 ), wobei es entgegen der vom Antragsgegner im Rahmen der Beschwerde mehrfach geäußerten Sichtweise gerade nicht lediglich um eine fehlende "Formalie" geht, die die praktische Wirksamkeit des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Betroffenen aus Art. 33 Abs. 2 GG zu vereiteln drohte, sondern um einen originär dem jeweiligen Dienstherrn obliegenden, fehlenden inhaltlichen Teil des Beurteilungsvorgangs.
Rn. 14 Die vom Antragsgegner aufgezeigten, mitunter durchaus weitreichenden praktischen Auswirkungen eines Ausschlusses von Bewerbern aus Hamburg aus einem Stellenbesetzungsverfahren wegen eines fehlenden Gesamturteils hält der Senat letztlich für überschaubar bzw. für zeitlich und zahlenmäßig nur noch begrenzt relevant, da dem Hamburgischen Beurteilungssystem in Anlehnung an die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) auch und gerade im Hinblick auf das Erfordernis eines abschließenden Gesamturteils eine Novellierung bevorsteht (…vgl. zur insoweit bereits geänderten bzw. anwendbaren Rechtslage in Hamburg auch Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 10 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 01.07.2024 - 2 MB 21/23
Dienstliche Beurteilung; Gesamturteil; Auswahlentscheidung; objektive …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Wie das Verwaltungsgericht auf Grundlage des vorgenannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (…juris Ls 3 und Rn. 41 ff.;… bestätigt mit Urteilen vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N. …und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 -, juris Rn. 14) zutreffend angenommen hat, ist für die Rechtswidrigkeit der Beurteilung des Beigeladenen (und darauf beruhend der getroffenen Auswahlentscheidung des Antragsgegners;… siehe hierzu nur Beschluss des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, juris Rn. 3 m. w. N.) ausschlaggebend, dass es ihr an dem zwingend erforderlichen, alle Einzelmerkmale umfassenden abschließenden Gesamturteil fehlt, so dass die Beurteilung nicht die ihr im Bereich von Auswahlentscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG zukommende Funktion - den danach gebotenen Vergleich der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen - erfüllen und sie damit keine taugliche Grundlage für ein Stellenbesetzungsverfahren sein kann (…vgl. hierzu auch die ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Ls 3 und Rn. 14 ;… vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Ls 2 und Rn. 5 ff. sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ).Rn. 7 Selbst wenn der Antragsgegner - wie er insoweit richtig ausführt - als Auswahlbehörde grundsätzlich gehalten ist, weitere, in seinem Ermessen liegende Schritte zu veranlassen, um eine objektive Vergleichbarkeit der Beurteilungen zu erreichen (…vgl. hierzu nur Senatsbeschlüsse vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 12 ; vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 8 …sowie vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 64 m. w. N.), sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 Abs. 2 GG und die hierzu ergangene Rechtsprechung - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht disponibel.
Rn. 10 Überdies ist das Verwaltungsgericht entgegen der Beschwerde auf Grundlage der Senatsrechtsprechung zutreffend zu der Auffassung gelangt, dass ein Bewerber, dessen dienstliche Beurteilung kein Gesamturteil enthält und dies (trotz entsprechender Bemühungen der Auswahlbehörde oder aus anderen Gründen) auch nicht nachträglich zu erlangen wäre, so dass die Beurteilung rechtswidrig verbleibt, ausnahmsweise aus der Beförderungskonkurrenz ausscheiden müssen wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 12 a. E.;… vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ).
Wie der Senat bereits klargestellt hat, gilt dies insbesondere in den Fällen, in denen der Bewerber, dessen Beurteilung nicht den sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Mindestanforderungen entspricht, Bediensteter eines fremden Dienstherrn ist, auf den die Auswahlbehörde nur geringen Einfluss hat (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 a. E. zu einem Lehrer aus Hamburg).
Richtiger Ausgangspunkt dessen ist die auch vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte, auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) beruhende Annahme, dass ohne eine dienstliche Beurteilung der Bewerber, die entsprechend den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG ein abschließendes, alle Einzelmerkmale umfassendes und aussagekräftiges Gesamturteil enthält und somit rechtswidrig verbleibt, keine Auswahlentscheidung für die ausgeschriebene Stelle getroffen werden kann (vgl. nur Senatsbeschluss vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 …sowie vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 ), wobei es entgegen der vom Antragsgegner im Rahmen der Beschwerde mehrfach geäußerten Sichtweise gerade nicht lediglich um eine fehlende "Formalie" geht, die die praktische Wirksamkeit des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Betroffenen aus Art. 33 Abs. 2 GG zu vereiteln drohte, sondern um einen originär dem jeweiligen Dienstherrn obliegenden, fehlenden inhaltlichen Teil des Beurteilungsvorgangs.
Danach beträgt der Streitwert ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes - hier A 13 Z in der Einstiegserfahrungsstufe 4 - mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen bezogen auf den Zeitpunkt der instanzbegründenden Antragstellung (§ 40 GKG), hier November 2024 (12 x x 1/4; vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 13 m. w. N. …sowie vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 19 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
Auswahlentscheidung für den neuen Generalstaatsanwalt
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Rn. 7 Selbst wenn der Antragsgegner - wie er insoweit richtig ausführt - als Auswahlbehörde grundsätzlich gehalten ist, weitere, in seinem Ermessen liegende Schritte zu veranlassen, um eine objektive Vergleichbarkeit der Beurteilungen zu erreichen (…vgl. hierzu nur Senatsbeschlüsse vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 12 ;… vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 8 sowie vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 64 m. w. N.), sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 Abs. 2 GG und die hierzu ergangene Rechtsprechung - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht disponibel.Dem Senat ist aus anderen Konkurrentenverfahren bekannt, dass trotz eines nach den in der Freien und Hansestadt Hamburg (noch) geltenden Beurteilungsrichtlinien fehlenden Gesamturteils ein solches auf Anforderung der Auswahlbehörde im Zusammenhang mit einem laufenden Auswahlverfahren bei einem anderen Dienstherrn in der jüngeren Vergangenheit dennoch erstellt worden ist (siehe Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 64 bzgl. der BeurtRL-StA FHH und BeurtRL-FHH).
Vielmehr sprechen die vom Antragsgegner auszugsweise wiedergegebene Sichtweise der Hamburger Behörden sowie die derzeit stattfindende Novellierung des dortigen Beurteilungssystems (vgl. zur geänderten bzw. anwendbaren Rechtslage in Hamburg bereits Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 10 ) grundsätzlich für das Gegenteil.
Rn. 14 Die vom Antragsgegner aufgezeigten, mitunter durchaus weitreichenden praktischen Auswirkungen eines Ausschlusses von Bewerbern aus Hamburg aus einem Stellenbesetzungsverfahren wegen eines fehlenden Gesamturteils hält der Senat letztlich für überschaubar bzw. für zeitlich und zahlenmäßig nur noch begrenzt relevant, da dem Hamburgischen Beurteilungssystem in Anlehnung an die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) auch und gerade im Hinblick auf das Erfordernis eines abschließenden Gesamturteils eine Novellierung bevorsteht (vgl. zur insoweit bereits geänderten bzw. anwendbaren Rechtslage in Hamburg auch Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 10 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Rechtswidrigkeit dienstlicher Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Wie das Verwaltungsgericht auf Grundlage des vorgenannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (…juris Ls 3 und Rn. 41 ff.;… bestätigt mit Urteilen vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N. …und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 -, juris Rn. 14) zutreffend angenommen hat, ist für die Rechtswidrigkeit der Beurteilung des Beigeladenen (und darauf beruhend der getroffenen Auswahlentscheidung des Antragsgegners;… siehe hierzu nur Beschluss des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, juris Rn. 3 m. w. N.) ausschlaggebend, dass es ihr an dem zwingend erforderlichen, alle Einzelmerkmale umfassenden abschließenden Gesamturteil fehlt, so dass die Beurteilung nicht die ihr im Bereich von Auswahlentscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG zukommende Funktion - den danach gebotenen Vergleich der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen - erfüllen und sie damit keine taugliche Grundlage für ein Stellenbesetzungsverfahren sein kann (…vgl. hierzu auch die ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Ls 3 und Rn. 14 ; vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Ls 2 und Rn. 5 ff. …sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ).Rn. 10 Überdies ist das Verwaltungsgericht entgegen der Beschwerde auf Grundlage der Senatsrechtsprechung zutreffend zu der Auffassung gelangt, dass ein Bewerber, dessen dienstliche Beurteilung kein Gesamturteil enthält und dies (trotz entsprechender Bemühungen der Auswahlbehörde oder aus anderen Gründen) auch nicht nachträglich zu erlangen wäre, so dass die Beurteilung rechtswidrig verbleibt, ausnahmsweise aus der Beförderungskonkurrenz ausscheiden müssen wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 12 a. E.; vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 …sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ).
Richtiger Ausgangspunkt dessen ist die auch vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte, auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) beruhende Annahme, dass ohne eine dienstliche Beurteilung der Bewerber, die entsprechend den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG ein abschließendes, alle Einzelmerkmale umfassendes und aussagekräftiges Gesamturteil enthält und somit rechtswidrig verbleibt, keine Auswahlentscheidung für die ausgeschriebene Stelle getroffen werden kann (…vgl. nur Senatsbeschluss vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 sowie vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 ), wobei es entgegen der vom Antragsgegner im Rahmen der Beschwerde mehrfach geäußerten Sichtweise gerade nicht lediglich um eine fehlende "Formalie" geht, die die praktische Wirksamkeit des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Betroffenen aus Art. 33 Abs. 2 GG zu vereiteln drohte, sondern um einen originär dem jeweiligen Dienstherrn obliegenden, fehlenden inhaltlichen Teil des Beurteilungsvorgangs.
Zudem wird das auch vom Senat und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für zwingend erforderlich gehaltene abschließende, die drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zusammenfassende Gesamturteil einer Beurteilung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 4 S 27/21 -, juris Rn. 3 ff., vom 22. Dezember 2022 - 4 S 33/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 13. September 2023 - 4 S 22/23 -, juris Rn. 4 ff., jeweils zu Brandenburg…, vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 16. November 2023 - OVG 4 S 37/23 -, juris Rn. 18 f., jeweils zu Berlin;… VGH Kassel, Beschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 48 …und vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 103;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Juli 2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 34…, vom 8. August 2022 - 5 ME 62/22 -, juris Ls 1 und Rn. 19 …sowie vom 11. Juni 2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 18; OVG Münster…, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 B 1356/21 -, juris Rn. 8 ff. …und Urteil vom 24. November 2021 - 6 A 2717/19 -, juris Rn. 39 ff. …sowie Beschlüsse vom 30. November 2021 - 1 B 1341/21 -, juris Rn. 47 ff., vom 5. Dezember 2022 - 6 B 838/22 -, juris Rn. 10 ff.;… vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 61 …und vom 6. Juni 2025 - 6 B 854/24 -, juris Rn. 10 ff.;… OVG Saarlouis, Urteile vom 13. Januar 2022 - 1 A 58/20 -, juris Ls 2 und 3 und Rn. 39, 79 f., - 1 A 75/21 -, juris Ls und Rn. 50, 90 f. und - 1 A 74/21 -, juris Ls und Rn. 40, 80 f.;… OVG Bautzen, Beschlüsse vom 5. Dezember 2022 - 2 B 274/22 -, juris Rn. 18…, vom 13. Oktober 2021 - 2 B 286/21 -, juris Rn. 17 …und vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris Rn. 12;… OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Ls 2 und Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -, juris Rn. 34 ff., Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Rn. 8 und 11; siehe auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 9 ) - soweit ersichtlich - bislang lediglich vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 - (…juris Rn. 33 ff.) sowie im Schrifttum (…vgl. Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 83. Lieferung, 4/2025, Rn. 257) abgelehnt.
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2023 - 2 MB 21/22
Zum Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Rn. 7 Selbst wenn der Antragsgegner - wie er insoweit richtig ausführt - als Auswahlbehörde grundsätzlich gehalten ist, weitere, in seinem Ermessen liegende Schritte zu veranlassen, um eine objektive Vergleichbarkeit der Beurteilungen zu erreichen (vgl. hierzu nur Senatsbeschlüsse vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 12 ;… vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 8 …sowie vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 64 m. w. N.), sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 Abs. 2 GG und die hierzu ergangene Rechtsprechung - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht disponibel.Rn. 10 Überdies ist das Verwaltungsgericht entgegen der Beschwerde auf Grundlage der Senatsrechtsprechung zutreffend zu der Auffassung gelangt, dass ein Bewerber, dessen dienstliche Beurteilung kein Gesamturteil enthält und dies (trotz entsprechender Bemühungen der Auswahlbehörde oder aus anderen Gründen) auch nicht nachträglich zu erlangen wäre, so dass die Beurteilung rechtswidrig verbleibt, ausnahmsweise aus der Beförderungskonkurrenz ausscheiden müssen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 12 a. E.;… vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 …sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ).
Danach beträgt der Streitwert ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes - hier A 13 Z in der Einstiegserfahrungsstufe 4 - mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen bezogen auf den Zeitpunkt der instanzbegründenden Antragstellung (§ 40 GKG), hier November 2024 (12 x x 1/4;… vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 13 m. w. N. sowie vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 19 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22
Beurteilung der fachlichen Leistung eines Tarifbeschäftigten - Vergleich von …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Wie das Verwaltungsgericht auf Grundlage des vorgenannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (…juris Ls 3 und Rn. 41 ff.;… bestätigt mit Urteilen vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N. …und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 -, juris Rn. 14) zutreffend angenommen hat, ist für die Rechtswidrigkeit der Beurteilung des Beigeladenen (und darauf beruhend der getroffenen Auswahlentscheidung des Antragsgegners;… siehe hierzu nur Beschluss des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, juris Rn. 3 m. w. N.) ausschlaggebend, dass es ihr an dem zwingend erforderlichen, alle Einzelmerkmale umfassenden abschließenden Gesamturteil fehlt, so dass die Beurteilung nicht die ihr im Bereich von Auswahlentscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG zukommende Funktion - den danach gebotenen Vergleich der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen - erfüllen und sie damit keine taugliche Grundlage für ein Stellenbesetzungsverfahren sein kann (vgl. hierzu auch die ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Ls 3 und Rn. 14 ;… vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Ls 2 und Rn. 5 ff. …sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ).Danach ist die Erstellung eines Gesamturteils in einer Beurteilung originäre Aufgabe des Dienstherrn und kann weder durch den Antragsgegner - als die Auswahlentscheidung treffender fremder Dienstherr -, noch durch das Gericht ersetzt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Ls 4 und Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, Ls. 3 sowie Rn. 41-49 m. w. N.).
Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. hierzu nur Beschluss des Senats vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Rn. 15 ).
- BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20
Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Wie das Verwaltungsgericht auf Grundlage des vorgenannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (…juris Ls 3 und Rn. 41 ff.; bestätigt mit Urteilen vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N. …und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 -, juris Rn. 14) zutreffend angenommen hat, ist für die Rechtswidrigkeit der Beurteilung des Beigeladenen (und darauf beruhend der getroffenen Auswahlentscheidung des Antragsgegners;… siehe hierzu nur Beschluss des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, juris Rn. 3 m. w. N.) ausschlaggebend, dass es ihr an dem zwingend erforderlichen, alle Einzelmerkmale umfassenden abschließenden Gesamturteil fehlt, so dass die Beurteilung nicht die ihr im Bereich von Auswahlentscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG zukommende Funktion - den danach gebotenen Vergleich der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen - erfüllen und sie damit keine taugliche Grundlage für ein Stellenbesetzungsverfahren sein kann (…vgl. hierzu auch die ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Ls 3 und Rn. 14 ;… vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Ls 2 und Rn. 5 ff. …sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ).Dienstliche Beurteilungen sind - rechtlich wie tatsächlich - das entscheidende Instrument der Personalsteuerung, mit dem über das grundrechtsgleiche Recht des Beamten auf "ein angemessenes berufliches Fortkommen" entschieden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N.
), und dienen somit zumindest auch der beruflichen Förderung der Beamten, indem sie zur Verbesserung ihrer Wettbewerbssituation beitragen können (…vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Juli 2000 - 2 C 34.99 -, juris Rn. 13;… vgl. unter Hinweis darauf schon: Senatsurteil vom 12. November 2020 - 2 LB 1/20 -, juris Rn. 35). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
Beförderungsauswahlentscheidung; Beurteilungsvorschriften; dienstliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Hierzu merkt der Senat allerdings an, dass dieser Beschluss durch nachfolgende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, das der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Notwendigkeit eines Gesamturteils (…grundlegend Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) folgt, überholt ist (…vgl. OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -juris Rn. 34 ff. und Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Ls 2 und Rn. 8, 11).Zudem wird das auch vom Senat und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für zwingend erforderlich gehaltene abschließende, die drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zusammenfassende Gesamturteil einer Beurteilung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 4 S 27/21 -, juris Rn. 3 ff., vom 22. Dezember 2022 - 4 S 33/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 13. September 2023 - 4 S 22/23 -, juris Rn. 4 ff., jeweils zu Brandenburg…, vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 16. November 2023 - OVG 4 S 37/23 -, juris Rn. 18 f., jeweils zu Berlin;… VGH Kassel, Beschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 48 …und vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 103;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Juli 2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 34…, vom 8. August 2022 - 5 ME 62/22 -, juris Ls 1 und Rn. 19 …sowie vom 11. Juni 2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 18; OVG Münster…, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 B 1356/21 -, juris Rn. 8 ff. …und Urteil vom 24. November 2021 - 6 A 2717/19 -, juris Rn. 39 ff. …sowie Beschlüsse vom 30. November 2021 - 1 B 1341/21 -, juris Rn. 47 ff., vom 5. Dezember 2022 - 6 B 838/22 -, juris Rn. 10 ff.;… vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 61 …und vom 6. Juni 2025 - 6 B 854/24 -, juris Rn. 10 ff.;… OVG Saarlouis, Urteile vom 13. Januar 2022 - 1 A 58/20 -, juris Ls 2 und 3 und Rn. 39, 79 f., - 1 A 75/21 -, juris Ls und Rn. 50, 90 f. und - 1 A 74/21 -, juris Ls und Rn. 40, 80 f.;… OVG Bautzen, Beschlüsse vom 5. Dezember 2022 - 2 B 274/22 -, juris Rn. 18…, vom 13. Oktober 2021 - 2 B 286/21 -, juris Rn. 17 …und vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris Rn. 12; OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Ls 2 und Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -, juris Rn. 34 ff., Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Rn. 8 und 11;… siehe auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 9 ) - soweit ersichtlich - bislang lediglich vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 - (…juris Rn. 33 ff.) sowie im Schrifttum (…vgl. Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 83. Lieferung, 4/2025, Rn. 257) abgelehnt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 57/21
Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Hierzu merkt der Senat allerdings an, dass dieser Beschluss durch nachfolgende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, das der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Notwendigkeit eines Gesamturteils (…grundlegend Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) folgt, überholt ist (vgl. OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -juris Rn. 34 ff. …und Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Ls 2 und Rn. 8, 11).Zudem wird das auch vom Senat und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für zwingend erforderlich gehaltene abschließende, die drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zusammenfassende Gesamturteil einer Beurteilung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 4 S 27/21 -, juris Rn. 3 ff., vom 22. Dezember 2022 - 4 S 33/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 13. September 2023 - 4 S 22/23 -, juris Rn. 4 ff., jeweils zu Brandenburg…, vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 16. November 2023 - OVG 4 S 37/23 -, juris Rn. 18 f., jeweils zu Berlin;… VGH Kassel, Beschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 48 …und vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 103;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Juli 2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 34…, vom 8. August 2022 - 5 ME 62/22 -, juris Ls 1 und Rn. 19 …sowie vom 11. Juni 2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 18; OVG Münster…, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 B 1356/21 -, juris Rn. 8 ff. …und Urteil vom 24. November 2021 - 6 A 2717/19 -, juris Rn. 39 ff. …sowie Beschlüsse vom 30. November 2021 - 1 B 1341/21 -, juris Rn. 47 ff., vom 5. Dezember 2022 - 6 B 838/22 -, juris Rn. 10 ff.;… vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 61 …und vom 6. Juni 2025 - 6 B 854/24 -, juris Rn. 10 ff.;… OVG Saarlouis, Urteile vom 13. Januar 2022 - 1 A 58/20 -, juris Ls 2 und 3 und Rn. 39, 79 f., - 1 A 75/21 -, juris Ls und Rn. 50, 90 f. und - 1 A 74/21 -, juris Ls und Rn. 40, 80 f.;… OVG Bautzen, Beschlüsse vom 5. Dezember 2022 - 2 B 274/22 -, juris Rn. 18…, vom 13. Oktober 2021 - 2 B 286/21 -, juris Rn. 17 …und vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris Rn. 12; OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Ls 2 und Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -, juris Rn. 34 ff., Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Rn. 8 und 11;… siehe auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 9 ) - soweit ersichtlich - bislang lediglich vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 - (…juris Rn. 33 ff.) sowie im Schrifttum (…vgl. Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 83. Lieferung, 4/2025, Rn. 257) abgelehnt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21
Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Hierzu merkt der Senat allerdings an, dass dieser Beschluss durch nachfolgende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, das der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Notwendigkeit eines Gesamturteils (…grundlegend Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) folgt, überholt ist (vgl. OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -juris Rn. 34 ff. …und Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Ls 2 und Rn. 8, 11).Zudem wird das auch vom Senat und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für zwingend erforderlich gehaltene abschließende, die drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zusammenfassende Gesamturteil einer Beurteilung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 4 S 27/21 -, juris Rn. 3 ff., vom 22. Dezember 2022 - 4 S 33/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 13. September 2023 - 4 S 22/23 -, juris Rn. 4 ff., jeweils zu Brandenburg…, vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 16. November 2023 - OVG 4 S 37/23 -, juris Rn. 18 f., jeweils zu Berlin;… VGH Kassel, Beschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 48 …und vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 103;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Juli 2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 34…, vom 8. August 2022 - 5 ME 62/22 -, juris Ls 1 und Rn. 19 …sowie vom 11. Juni 2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 18; OVG Münster…, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 B 1356/21 -, juris Rn. 8 ff. …und Urteil vom 24. November 2021 - 6 A 2717/19 -, juris Rn. 39 ff. …sowie Beschlüsse vom 30. November 2021 - 1 B 1341/21 -, juris Rn. 47 ff., vom 5. Dezember 2022 - 6 B 838/22 -, juris Rn. 10 ff.;… vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 61 …und vom 6. Juni 2025 - 6 B 854/24 -, juris Rn. 10 ff.;… OVG Saarlouis, Urteile vom 13. Januar 2022 - 1 A 58/20 -, juris Ls 2 und 3 und Rn. 39, 79 f., - 1 A 75/21 -, juris Ls und Rn. 50, 90 f. und - 1 A 74/21 -, juris Ls und Rn. 40, 80 f.;… OVG Bautzen, Beschlüsse vom 5. Dezember 2022 - 2 B 274/22 -, juris Rn. 18…, vom 13. Oktober 2021 - 2 B 286/21 -, juris Rn. 17 …und vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris Rn. 12; OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Ls 2 und Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -, juris Rn. 34 ff., Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Rn. 8 und 11;… siehe auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 9 ) - soweit ersichtlich - bislang lediglich vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 - (…juris Rn. 33 ff.) sowie im Schrifttum (…vgl. Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 83. Lieferung, 4/2025, Rn. 257) abgelehnt.
- BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung; …
- BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16
Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung; …
- BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99
Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - 6 A 2717/19
Zusammenfassung von Beamten in einer Vergleichsgruppe für die Richtwertbildung …
- OVG Hamburg, 10.10.2017 - 5 Bs 111/17
Zulässigkeit strukturierter Auswahlverfahren als Grundlage für eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 1 B 1341/21
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines einstweiligen Anordnungsanspruchs
- VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20
Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose
- BVerwG, 29.07.2020 - 2 VR 3.20
Anforderungen an Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens
- BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
Beamtenrecht -Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung
- OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2021 - 2 MB 26/20
Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens, wenn dem Dienstherrn im Wege einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2021 - 4 S 27.21
Beamte; Erfordernis von normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen …
- OVG Niedersachsen, 08.08.2022 - 5 ME 62/22
Auseinandersetzung; Auseinandersetzungspflicht; Beurteilungsbeitrag; Bindung des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23
Konkurrentenstreit um die Besetzung eine Vorsitzendenstelle am Kammergericht
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18
Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im …
- OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 75/21
Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 1 B 726/22
Untersagung der Besetzung des Beförderungsdienstpostens mit einem Mitbewerber …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2025 - 2 MB 13/24
Beurteilung bei einer Beförderung während des (Regel-)Beurteilungszeitraums
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2022 - 4 S 33.22
Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht; dienstliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2022 - 6 B 838/22
Dienstliche Beurteilung; Begründung des Gesamturteils; Beurteilungsbeitrag; …
- OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 74/21
Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der …
- OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze
- OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21
Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht
- VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Konkurrenteneilverfahren
- OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der …
- OVG Niedersachsen, 11.06.2025 - 5 ME 39/25
Anordnungsgrund; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsmerkmale; dienstliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - 6 B 1356/21
Konkurrentenstreit; Stellenbesetzung; Auswahlkommission; paritätische Besetzung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
Bedeutung einer richterlichen Eignungsbewertung; Notwendigkeit einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 2 LB 1/20
Beurteilungsklage einer Richterin; Rechtsschutzbedürfnis nach Beförderung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2025 - 6 B 854/24
Stellenbesetzung; Konkurrentenstreit; Dienstliche Beurteilungen; Gesamturteil; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2023 - 4 S 22.23
Anwendung von Beurteilungsvorschriften für einen Übergangszeitraum (Brandenburg)
- OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
Konkurrentenstreit; weiterer Aufsichtsführender Richter; im wesentlichen gleiches …
- OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2025 - 2 MB 15/24
Neuausschreibung nach Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens, …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 24/18
Abbruch des Auswahlverfahrens; ungeeigneter Bewerber
- VG Hamburg, 03.04.2023 - 21 E 319/23
Dienstliche Beurteilung; Heranziehung von Rechtsnormen für einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2026 - 6 B 684/25
Konkurrentenstreitverfahren; Bewerbungsverfahrensanspruch; Anforderungsprofil; …
Zu letzterer Frage sei angemerkt, dass die vom OVG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 16.7.2025 - 2 MB 17/24 -, juris Rn. 10, gezogene Konsequenz Bedenken nicht entzogen ist, wonach der Bewerber, dessen Dienstherr nicht bereit ist, eine den rechtlichen Anforderungen genügende Beurteilung zu erstellen, aus der Beförderungskonkurrenz ausscheiden müsse; es erscheint fraglich, ob dies mit dem Anspruch des betroffenen Bewerbers auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bestenauswahl vereinbar ist. - OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2025 - 2 MB 2/25
Besetzung der Stelle eines Senatsvorsitzes gestoppt
Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (…vgl. hierzu nur Senatsbeschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Rn. 15 und vom 16. Juli 2025 - 2 MB 17/24 -, juris Rn.16 m. w. N.).
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