Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
Rechtswidrigkeit dienstlicher Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil
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- rechtsportal.de
Untersagung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle des Leiters des Werkdienstes der Justizvollzugsanstalt mit einem Mitbewerber; Anwendung und Geltung der Beurteilungsrichtlinie für die Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein; Beurteilungen ohne abschließendes ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 24.03.2023 - 12 B 59/22
- OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Sie können deshalb auch nicht für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 41 ff.).Insoweit teilt der Senat die dazu ergangene (neuere) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 41-45 m. w. N., siehe auch schon Beschluss des Senats vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Rn. 14 , Ls 4).
Rn. 10 2. Die kein Gesamturteil enthaltenden Beurteilungen können auch nicht allein deswegen einer Auswahlentscheidung zugrunde gelegt werden, weil das Bundesverwaltungsgericht erstmals mit Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - entschieden hat, dass ein Gesamturteil erforderlich sei, und damit seine vorherige Rechtsprechung aus dem Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, nach der sich die dort aufgeführten Befähigungsmerkmale (in der dortigen Beurteilungsrichtlinie "Potenzialabschätzung" genannt) einer generellen und bezugsunabhängigen Gesamtbewertung oder gar Notenvergabe entzögen (…juris Rn. 41-44), aufgegeben hat (Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 44) und die dadurch veranlasste Änderung des Landesbeamtengesetzes (vgl. § 59 LBG künftig) sowie der Allgemeinen Laufbahnverordnung (vgl. §§ 39 ff. ALVO künftig) erst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird (vgl. Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung beamten-, laufbahn- und mitbestimmungsrechtlicher Regelungen vom 3. Mai 2022, GVOBl. S. 551).
Rn. 12 So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Juli 2021 (a. a. O.) hinsichtlich der dortigen Beurteilungsrichtlinien angenommen, dass, soweit die normativen Vorgaben für die Erstellung der angegriffenen Anlassbeurteilung durch die dortige Beklagte unzureichend waren, weil es an grundlegenden normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen fehlte, dies für einen Übergangszeitraum hinzunehmen sei (- 2 C 2.21 -, Gliederungspunkt 3 des Urteils, juris Rn. 24-40).
Vergleichbares hat es aber ausdrücklich nicht für die Frage des fehlenden Gesamturteils (- 2 C 2.21 -, Gliederungspunkt 4 des Urteils, juris Rn. 41-49) ausgeführt.
Die Erstellung einer ordnungsgemäßen dienstlichen Beurteilung der Klägerin sei eine originäre Aufgabe der Beklagten als Dienstherrin und nicht des Gerichts (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 49).
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
Beamtenrecht -Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Rn. 9 Den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 -, juris Rn. 34-45), wonach es nicht zwingend eines Gesamturteils bedürfe, das sämtliche Merkmale des Art. 33 Abs. 2 GG einbezieht, sowie der dieser Argumentation folgenden Beschwerdebegründung (zu II.1) folgt der Senat nicht.Rn. 11 Entgegen den Ausführungen in der Beschwerdebegründung und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 -, juris Rn. 48) liegt kein Fall vor, in dem die vorhandenen Verwaltungsvorschriften - eine normative Regelung fehlt insoweit - für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden könnten, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden.
Rn. 16 Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 -, juris) hat zwar hinsichtlich der Möglichkeit einer vorübergehenden Weitergeltung auf die vorgenannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 verwiesen (…juris Rn. 47), verhält sich aber nicht zum Erfordernis der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der betroffenen Regelungen (…juris Rn. 48-56).
- BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14
Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Die vorübergehende Fortgeltung der Regelungen wird in Kauf genommen, um noch verfassungsfernere Zustände zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 -, juris Rn. 47 m. w. N.).Rn. 14 a) Die Möglichkeit der übergangsweisen Anwendung beschränkt sich auf Regelungen, die einem bereichsspezifischen Gesetzesvorbehalt nicht genügen und inhaltlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35.14, juris Rn. 47 m. w. N.).
- BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14
Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Rn. 10 2. Die kein Gesamturteil enthaltenden Beurteilungen können auch nicht allein deswegen einer Auswahlentscheidung zugrunde gelegt werden, weil das Bundesverwaltungsgericht erstmals mit Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - entschieden hat, dass ein Gesamturteil erforderlich sei, und damit seine vorherige Rechtsprechung aus dem Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, nach der sich die dort aufgeführten Befähigungsmerkmale (in der dortigen Beurteilungsrichtlinie "Potenzialabschätzung" genannt) einer generellen und bezugsunabhängigen Gesamtbewertung oder gar Notenvergabe entzögen (…juris Rn. 41-44), aufgegeben hat (…Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 44) und die dadurch veranlasste Änderung des Landesbeamtengesetzes (vgl. § 59 LBG künftig) sowie der Allgemeinen Laufbahnverordnung (vgl. §§ 39 ff. ALVO künftig) erst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird (vgl. Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung beamten-, laufbahn- und mitbestimmungsrechtlicher Regelungen vom 3. Mai 2022, GVOBl. S. 551). - BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07
Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Gleiches gilt für das zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 (2 C 24.07) zur fehlenden normativen Grundlage für die Beihilfevorschriften. - OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Rn. 15 Die vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 22), des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 13. Dezember 2022 - 2 A 446/21 -, juris Rn. 21) sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…Beschluss vom 31. Januar 2023 - 1 B 890/22 -, juris Rn. 35) betreffen allesamt Fälle, in denen inhaltlich nicht zu beanstandende Regelungen dem bereichsspezifischen Gesetzesvorbehalt nicht genügten. - OVG Sachsen, 13.12.2022 - 2 A 446/21
Regelbeurteilung; Beurteilungszeitraum; Gesamturteil
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Rn. 15 Die vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (…Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 22), des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13. Dezember 2022 - 2 A 446/21 -, juris Rn. 21) sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…Beschluss vom 31. Januar 2023 - 1 B 890/22 -, juris Rn. 35) betreffen allesamt Fälle, in denen inhaltlich nicht zu beanstandende Regelungen dem bereichsspezifischen Gesetzesvorbehalt nicht genügten. - VGH Hessen, 31.01.2023 - 1 B 890/22
Konkurrentenstreit um Vorsitzendenstelle am Landessozialgericht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Rn. 15 Die vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (…Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 22), des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 13. Dezember 2022 - 2 A 446/21 -, juris Rn. 21) sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 31. Januar 2023 - 1 B 890/22 -, juris Rn. 35) betreffen allesamt Fälle, in denen inhaltlich nicht zu beanstandende Regelungen dem bereichsspezifischen Gesetzesvorbehalt nicht genügten. - OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22
Beurteilung der fachlichen Leistung eines Tarifbeschäftigten - Vergleich von …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Insoweit teilt der Senat die dazu ergangene (neuere) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 41-45 m. w. N., siehe auch schon Beschluss des Senats vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Rn. 14 , Ls 4).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
Auswahlentscheidung für den neuen Generalstaatsanwalt
Rn. 63 Dabei muss das begründete Gesamturteil, um als Grundlage eines Leistungsvergleichs zwischen Bewerbern zu dienen, sich auf das innegehabte Statusamt beziehen und sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG enthalten (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 44 ff. m. w. N. unter Aufgabe von BVerwG…, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, juris Rn. 44;… vgl. dazu auch Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Ls und Rn. 9 , und vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 , jeweils zu sogenannten Ankreuzbeurteilungen). - OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von …
Wie das Verwaltungsgericht auf Grundlage des vorgenannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (…juris Ls 3 und Rn. 41 ff.;… bestätigt mit Urteilen vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N. …und vom 1. Februar 2024 - 2 A 1.23 -, juris Rn. 14) zutreffend angenommen hat, ist für die Rechtswidrigkeit der Beurteilung des Beigeladenen (und darauf beruhend der getroffenen Auswahlentscheidung des Antragsgegners;… siehe hierzu nur Beschluss des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, juris Rn. 3 m. w. N.) ausschlaggebend, dass es ihr an dem zwingend erforderlichen, alle Einzelmerkmale umfassenden abschließenden Gesamturteil fehlt, so dass die Beurteilung nicht die ihr im Bereich von Auswahlentscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG zukommende Funktion - den danach gebotenen Vergleich der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen - erfüllen und sie damit keine taugliche Grundlage für ein Stellenbesetzungsverfahren sein kann (…vgl. hierzu auch die ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, juris Ls 3 und Rn. 14 ; vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Ls 2 und Rn. 5 ff. …sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ).Rn. 10 Überdies ist das Verwaltungsgericht entgegen der Beschwerde auf Grundlage der Senatsrechtsprechung zutreffend zu der Auffassung gelangt, dass ein Bewerber, dessen dienstliche Beurteilung kein Gesamturteil enthält und dies (trotz entsprechender Bemühungen der Auswahlbehörde oder aus anderen Gründen) auch nicht nachträglich zu erlangen wäre, so dass die Beurteilung rechtswidrig verbleibt, ausnahmsweise aus der Beförderungskonkurrenz ausscheiden müssen wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 12 a. E.; vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 …sowie vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 ).
Richtiger Ausgangspunkt dessen ist die auch vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte, auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) beruhende Annahme, dass ohne eine dienstliche Beurteilung der Bewerber, die entsprechend den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG ein abschließendes, alle Einzelmerkmale umfassendes und aussagekräftiges Gesamturteil enthält und somit rechtswidrig verbleibt, keine Auswahlentscheidung für die ausgeschriebene Stelle getroffen werden kann (…vgl. nur Senatsbeschluss vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 9 sowie vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 ), wobei es entgegen der vom Antragsgegner im Rahmen der Beschwerde mehrfach geäußerten Sichtweise gerade nicht lediglich um eine fehlende "Formalie" geht, die die praktische Wirksamkeit des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Betroffenen aus Art. 33 Abs. 2 GG zu vereiteln drohte, sondern um einen originär dem jeweiligen Dienstherrn obliegenden, fehlenden inhaltlichen Teil des Beurteilungsvorgangs.
Zudem wird das auch vom Senat und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für zwingend erforderlich gehaltene abschließende, die drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zusammenfassende Gesamturteil einer Beurteilung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 4 S 27/21 -, juris Rn. 3 ff., vom 22. Dezember 2022 - 4 S 33/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 13. September 2023 - 4 S 22/23 -, juris Rn. 4 ff., jeweils zu Brandenburg…, vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 16. November 2023 - OVG 4 S 37/23 -, juris Rn. 18 f., jeweils zu Berlin;… VGH Kassel, Beschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 48 …und vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 103;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Juli 2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 34…, vom 8. August 2022 - 5 ME 62/22 -, juris Ls 1 und Rn. 19 …sowie vom 11. Juni 2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 18; OVG Münster…, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 B 1356/21 -, juris Rn. 8 ff. …und Urteil vom 24. November 2021 - 6 A 2717/19 -, juris Rn. 39 ff. …sowie Beschlüsse vom 30. November 2021 - 1 B 1341/21 -, juris Rn. 47 ff., vom 5. Dezember 2022 - 6 B 838/22 -, juris Rn. 10 ff.;… vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 61 …und vom 6. Juni 2025 - 6 B 854/24 -, juris Rn. 10 ff.;… OVG Saarlouis, Urteile vom 13. Januar 2022 - 1 A 58/20 -, juris Ls 2 und 3 und Rn. 39, 79 f., - 1 A 75/21 -, juris Ls und Rn. 50, 90 f. und - 1 A 74/21 -, juris Ls und Rn. 40, 80 f.;… OVG Bautzen, Beschlüsse vom 5. Dezember 2022 - 2 B 274/22 -, juris Rn. 18…, vom 13. Oktober 2021 - 2 B 286/21 -, juris Rn. 17 …und vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris Rn. 12;… OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Ls 2 und Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -, juris Rn. 34 ff., Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Rn. 8 und 11; siehe auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 9 ) - soweit ersichtlich - bislang lediglich vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 - (…juris Rn. 33 ff.) sowie im Schrifttum (…vgl. Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 83. Lieferung, 4/2025, Rn. 257) abgelehnt.
- VG Schleswig, 11.11.2024 - 12 B 55/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung
Rn. 13 Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hat auch die zur Entscheidung berufene Kammer (vgl. VG Schleswig…, Beschluss vom 24. März 2023 - 12 B 59/22 -, juris Rn. 16 ff.), ebenso wie das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG Schleswig, Beschlüsse vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, Leitsatz 3 und Rn. 14 , vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, Leitsatz 1 und Rn. 5 ff., …und vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, Rn. 7 ff.; beide juris) Beurteilungen, die kein den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG abschließendes, alle Einzelmerkmale umfassendes und aussagekräftiges Gesamturteil enthielten, als rechtswidrig angesehen, sodass insofern auch keine rechtmäßige Auswahlentscheidung für die ausgeschriebene Stelle getroffen werden konnte (siehe in diesem Zusammenhang auch VG Cottbus…, Urteil vom 17. Dezember 2021 - 4 K 448/21 -, Rn. 46 ff.; VG Magdeburg…, Beschluss vom 3. November 2021 - 5 B 164/21 MD -, Rn. 19 ff.; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, Rn. 11 f.; alle juris).So heißt es bereits im Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 - (…Rn. 12; siehe dazu auch OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, Rn. 22 ; vgl. auch VG Schleswig…, Beschluss vom 24. März 2023 - 12 B 59/22 -, Rn. 17 ; vgl. auch OVG Schleswig…, Beschluss vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, Rn. 9 ; alle juris):.
- OVG Schleswig-Holstein, 01.07.2024 - 2 MB 21/23
Dienstliche Beurteilung; Gesamturteil; Auswahlentscheidung; objektive …
Rn. 9 Ohne eine dienstliche Beurteilung der Bewerber, die entsprechend den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG ein abschließendes, alle Einzelmerkmale umfassendes und aussagekräftiges Gesamturteil enthält, kann keine Auswahlentscheidung für die ausgeschriebene Stelle getroffen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 ) und ist auch kein - erst bei gleicher Eignung der Bewerber aufgrund des zuvor getätigten Beurteilungs- und Zeugnisvergleichs zulässiges - Auswahlgespräch durchzuführen. - OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
Möglichkeit der Auswahl eines Bewerbers in einem erneuten, fehlerfreien …
Maßgeblich ist, wie bereits dargetan, in erster Linie das - hier für den Beigeladenen sprechende - abschließende Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 58; BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 42; Beschluss des Senats vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 6 ). - VG Schleswig, 07.08.2023 - 12 B 30/23 Die Art und Weise, wie das zusammenfassende Gesamturteil als Ergebnis der umfassenden Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Merkmale zu bilden ist, ist von Art. 33 Abs. 2 GG nicht vorgegeben und unterliegt deshalb der Gestaltung durch den Normgeber; diesem ist es lediglich verwehrt, eines der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG bei der Bildung des Gesamturteils unberücksichtigt zu lassen (siehe dazu vertiefend: OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn 6 ff.; sowie: BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 41 ff.).
Dies führt zur Rechtswidrigkeit der streitbefangenen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 7 f.;… Kammerbeschluss vom 24. März 2023 - 12 B 59/22 -, juris Rn. 16).
- VG Schleswig, 29.07.2026 - 24 B 23/26 Fehlerhafte Beurteilungen dürfen, soweit sich der Fehler auf die Auswahlentscheidung auswirken kann, nicht als Grundlage einer Auswahlentscheidung herangezogen werden, weil diese Entscheidungen sich auf die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung auswirken (vgl. OVG B-Stadt…, Beschluss vom 01.07.2024 - 2 MB 21/23 -, Rn. 8 f., juris m. w. N..; Beschluss vom 27.06.2023 - 2 MB 6/23 -, Rn. 10 ff, juris.).
- VG Schleswig, 04.08.2026 - 24 B 32/26 Fehlerhafte Beurteilungen dürfen, soweit sich der Fehler auf die Auswahlentscheidung auswirken kann, nicht als Grundlage einer Auswahlentscheidung herangezogen werden, weil diese Entscheidungen sich auf die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung auswirken (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 8 f. m. w. N..; Beschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 10 ff.).
- VG Schleswig, 23.07.2026 - 12 B 41/26
Stellenbesetzung Mängel bei der Abweichung von Zweitbeurteiler zum Erstbeurteiler
Fehlerhafte Beurteilungen dürfen, soweit sich der Fehler auf die Auswahlentscheidung auswirken kann, nicht als Grundlage einer Auswahlentscheidung herangezogen werden, weil diese Entscheidungen sich auf die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung auswirken (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 8 f. m. w. N..; Beschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 10 ff.). - VG Schleswig, 20.12.2024 - 12 B 67/24
Antrag auf einstweilige Anordnung in einem Stellenbesetzungsverfahren
Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 …und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 79; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 6 ). - VG Schleswig, 29.01.2026 - 12 B 60/25
Begründungserfordernis bei abweichender Zweitbeurteilung
- VG Schleswig, 28.01.2026 - 24 B 2/26
Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung
- VG Schleswig, 14.03.2025 - 12 B 81/24
Stellenbesetzung - Begründung einer erheblichen Verschlechterung des …
- VG Schleswig, 19.12.2024 - 12 B 64/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Bewerbung
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