Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
Rechtsfolgen von Umsetzung; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung bei Abordnung zur Wahrnehmung einer zumutbaren Tätigkeit; Anordnung der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Jederzeitige Möglichkeit der Rückgängigmachung der Umsetzungen von Beamten; Anordnung der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit eines beabsichtigten Laufbahnwechsels sowie diesbezügliche Qualifizierungsmaßnahmen
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.03.2023 - 12 B 13/23
- OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16
Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23
Führt die Änderung zu einem unzulässigen Antrag, kann sie bereits deshalb nicht sachdienlich sein, weil sie den sachlichen Streit zwischen den Beteiligten von vornherein nicht endgültig beizulegen vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 CN 4.16 -, juris Rn. 10 m. w. N.). - BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13
Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23
Sie kann auf jeden organisations- oder personalwirtschaftlichen Grund gestützt werden und erfolgt allein im öffentlichen Interesse an einer möglichst optimalen Aufgabenerfüllung und Stellenbesetzung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 -, juris Rn. 18 m. w. N.). - BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04
Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23
Für die Polizeidienstfähigkeit ist ausschlaggebend, ob der Antragsteller jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder Stellung einsetzbar ist, die seinem statusrechtlichen Amt entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 -, juris Rn. 9 ff., Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, juris Rn. 10).
- BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23
Für die Polizeidienstfähigkeit ist ausschlaggebend, ob der Antragsteller jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder Stellung einsetzbar ist, die seinem statusrechtlichen Amt entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 -, juris Rn. 9 ff., Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, juris Rn. 10). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2017 - 8 B 11235/17
Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau ohne Erfolg
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23
Selbst wenn man annähme, dass diese ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO in Betracht kommen können (dafür etwa OVG Koblenz, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 8 B 11235/17 -, juris Rn. 50-51; OVG Hamburg…, Beschluss vom 2. August 2019 - 4 Bs 219/18 -, juris Rn. 10;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 25) oder jedenfalls in Fällen zulässig sind, in denen die Effektivität des Rechtsschutzes, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, dies gebietet (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 4 MB 43/16 -, juris Rn. 5 ), führte dies nicht zu einem anderen Ergebnis, da weder die Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO analog vorliegen noch die Effektivität des Rechtsschutzes eine Zulässigkeit der Antragsänderung im Beschwerdeverfahren gebietet. - OVG Hamburg, 02.08.2019 - 4 Bs 219/18
Rückholung eines abgeschobenen Ausländers nach Deutschland; Sachdienlichkeit der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23
Selbst wenn man annähme, dass diese ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO in Betracht kommen können (dafür etwa OVG Koblenz…, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 8 B 11235/17 -, juris Rn. 50-51; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. August 2019 - 4 Bs 219/18 -, juris Rn. 10;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 25) oder jedenfalls in Fällen zulässig sind, in denen die Effektivität des Rechtsschutzes, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, dies gebietet (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 4 MB 43/16 -, juris Rn. 5 ), führte dies nicht zu einem anderen Ergebnis, da weder die Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO analog vorliegen noch die Effektivität des Rechtsschutzes eine Zulässigkeit der Antragsänderung im Beschwerdeverfahren gebietet. - VGH Bayern, 02.11.2011 - 6 CE 11.1346
Bundesbeamtenrecht; dienstliche Anordnung; gemischte dienstlich-persönliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23
Insofern käme auch eine Ausnahme von der Folgepflicht aus § 35 Absatz 2 BeamtStG allenfalls in Betracht, wenn sich die dienstliche Weisung als evident rechtswidrig darstellte (vgl. VGH München, Beschluss vom 2. November 2011 - 6 CE 11.1346 -, juris Rn. 12;… Werres, in: BeckOK Beamtenrecht Bund, Stand: 1. März 2023, § 35 BeamtStG Rn. 8). - OVG Saarland, 21.06.2016 - 1 B 49/16
Versetzung in den Ruhestand; maßgeblicher Zeitpunkt, nachträgliche weitere …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23
Rn. 21 Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine dienstunfähigkeitsbedingte Versetzung in den Ruhestand ist allenfalls ausnahmsweise zu gewähren, wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit "aus der Luft gegriffen" bzw. offensichtlich rechtswidrig erscheint (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 1 B 49/16 -, juris Rn. 4 f. m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2021 - 6 B 1769/20
Umsetzung amtsangemessene Beschäftigung Vorwegnahme der Hauptsache …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23
Rn. 19 Insbesondere begründet allein der Umstand, dass ohne den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung ein nach Auffassung des Antragstellers rechtswidriger Zustand bis zu einer Entscheidung über die Hauptsache aufrechterhalten würde, noch keinen unzumutbaren oder schweren Nachteil, der aus Gründen des Gebots effektiven Rechtsschutzes eine Ausnahme von dem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache erfordert, sondern ist vielmehr regelmäßige Folge dieses Verbots (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 3. Dezember 2021 - 5 ME 92/21 -, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 6 B 1769/20 -, juris Rn. 7, jeweils m. w. N.). - OVG Sachsen, 14.11.2018 - 2 B 302/18
Umsetzung; Beteiligung des Personalrats; Ersatzmitglied
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 2 MB 7/23
Ein Anordnungsgrund ist - auch und gerade, wenn es um die vorläufige Rückgängigmachung einer Umsetzung geht - nur dann glaubhaft gemacht, wenn der Beamtin bzw. dem Beamten anderenfalls bis zur Entscheidung in der Hauptsache unwiederbringliche, nicht mehr rückgängig zu machende Rechtsverluste oder sonstige schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden (vgl. etwa OVG Münster…, Beschluss vom 8. September 2020 - 6 B 568/20 -, juris Rn. 5; OVG Bautzen, Beschluss vom 14. November 2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 13, jeweils m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 03.12.2021 - 5 ME 92/21
Beamter; Umsetzung; Vorwegnahme der Hauptsache; Zumutbarkeit
- OVG Sachsen, 14.10.2020 - 2 B 271/20
Umsetzung ohne sachlichen Grund; Anspruch auf Rückumsetzung bei unplausibler …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2020 - 6 B 568/20
Umsetzung Vorwegnahme der Hauptsache Anordnungsgrund
- OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 4 MB 43/16
Jagen im Jagdgatter; Erforderlichkeit der Jagdausübung
- VG Schleswig, 08.05.2026 - 12 B 16/26
Eilrechtsschutz gegen eine Umsetzung
Die persönlichen Belange der Beamtin bzw. des Beamten, die bzw. der ohnehin keinen Anspruch auf die Übertragung eines bestimmten konkret-funktionellen Amtes hat, müssen demgegenüber regelmäßig zurücktreten, es sei denn, die Beamtin bzw. der Beamte ist offensichtlich rechtswidrig behandelt worden oder es ist ihr bzw. ihm aus sonstigen Gründen schlechthin nicht zuzumuten, die Folgen der Umsetzung auch nur vorübergehend hinzunehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 12 ; OVG Bautzen…, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 2 B 271/20 -, juris Rn. 25;… Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 4 Rn. 71, jeweils m. w. N.).Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Antragsteller ein Anspruch auf die Übertragung eines bestimmten konkret-funktionellen Amtes nicht zusteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 1.06 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 12 ) und damit jeder Einsatz außerhalb des von ihm gewünschten Tätigkeitsfeldes eine Belastung nach sich zieht.
Sie ist eine innerorganisationsrechtliche Maßnahme, die die Individualsphäre des Beamten grundsätzlich nicht berührt (st. Rspr., vgl. grundsätzlich BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 -, juris;… vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 -, juris Rn. 18; OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 12 ).
Dieser ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes unabhängig davon, ob die Hauptsache vorweggenommen wird, nicht zu halbieren (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 38).
- VG Schleswig, 23.01.2026 - 12 B 2/26
Abwehr der Umsetzung einer Beamtin auf einen anderen Dienstposten durch …
Denn eine Umsetzung kann im Grundsatz jederzeit wieder rückgängig gemacht werden (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 12 ).Rn. 7 Vorliegend kann dahinstehen, ob Umsetzungen per se keine irreversiblen Rechtsverluste herbeiführen können (so: OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 12 ).
- OVG Saarland, 25.10.2024 - 2 B 163/24
Ruhen der Schulpflicht zwecks Besuchs einer Fernschule
Sie ist jedoch ausnahmsweise analog § 91 VwGO zulässig, wenn sie das Beschwerdegericht nicht mit einem vollständig neuen Streitstoff konfrontiert und darüber hinaus geeignet ist, den sachlichen Streit zwischen den Beteiligten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes endgültig auszuräumen.[vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 7.8.2024 - 1 B 61/24 -, juris, Rn. 32 - 33 (m.w.N.); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.7.2023 - 2 MB 7/23 -, juris, Rn. 10 (m.w.N.) sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.7.2017 - 8 B 11235/17 -, juris, Rn. 51][vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 7.8.2024 - 1 B 61/24 -, juris, Rn. 32 - 33 (m.w.N.); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.7.2023 - 2 MB 7/23 -, juris, Rn. 10 (m.w.N.) sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.7.2017 - 8 B 11235/17 -, juris, Rn. 51].
- OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2024 - 2 MB 8/24
Kein (unbedingter) Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Rn. 7 Allein der Umstand, dass ohne den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung ein nach Auffassung des Antragstellers (vgl. Beschwerdebegründung Ziffer 3.2.2) (offensichtlich) rechtswidriger Zustand bis zu einer Entscheidung über die Hauptsache aufrechterhalten würde, begründet noch keinen unzumutbaren oder schweren Nachteil, der aus Gründen des Gebots effektiven Rechtsschutzes eine Ausnahme von dem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache erfordert, sondern ist vielmehr regelmäßige Folge dieses Verbots (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 19 m. w. N.). - VG Schleswig, 01.07.2025 - 17 A 7/22
Disziplinarverfügung
Eine Befreiung von dieser Pflicht kommt nur in Betracht, wenn sich die Anordnung im Zeitpunkt ihres Erlasses als offensichtlich und in schwerwiegender Weise rechtswidrig erweist (vgl. VGH München…, Beschluss vom 2. November 2011 - 6 CE 11.1346 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 21 ). - OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2024 - 2 MB 3/24
Zurruhesetzung eines Polizeivollzugsbeamten
Bedacht hat der Senat dabei, dass private Ärzte - anders als ein Amts- oder Polizeiarzt - regelmäßig nicht in der Lage sind, abschätzen zu können, ob die bzw. der Untersuchte die speziellen Anforderungen der Dienst- bzw. der Polizeidienstfähigkeit erfüllt (vgl. Beschluss des Senats vom 21. Juli 2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 26 m.w.N). - VG Schleswig, 19.06.2026 - 12 B 46/26
Umsetzung entgegenstehende Rechtskraft
Dieser ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes unabhängig davon, ob die Hauptsache vorweggenommen wird, nicht zu halbieren (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 38 ). - VG Schleswig, 13.03.2024 - 12 B 4/24 Ein Anordnungsgrund besteht deswegen in Fällen solcher Art nur, wenn dem betroffenen Beamten in sonstiger Weise ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere, (schlechthin) unzumutbare Nachteile drohen (OVG Münster…, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 1 B 631/18 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 19 ).
- VG Schleswig, 11.09.2025 - 12 B 21/25
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Umsetzungsverfügung
Ein Anordnungsgrund ist - auch und gerade, wenn es um die vorläufige Rückgängigmachung einer Umsetzung geht - nur dann glaubhaft gemacht, wenn der Beamtin bzw. dem Beamten anderenfalls bis zur Entscheidung in der Hauptsache unwiederbringliche, nicht mehr rückgängig zu machende Rechtsverluste oder sonstige schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 20.12.2024 - 2 MB 5/24 -, n. v., und vom 21.07.2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 19 ;… Beschluss der Kammer vom 13.03.2024 - 12 B 4/24 -, juris Rn. 5 ). - VG Schleswig, 11.09.2025 - 12 B 22/25
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Umsetzungsverfügung
Ein Anordnungsgrund ist - auch und gerade, wenn es um die vorläufige Rückgängigmachung einer Umsetzung geht - nur dann glaubhaft gemacht, wenn der Beamtin bzw. dem Beamten anderenfalls bis zur Entscheidung in der Hauptsache unwiederbringliche, nicht mehr rückgängig zu machende Rechtsverluste oder sonstige schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 20.12.2024 - 2 MB 5/24 -, n. v., und vom 21.07.2023 - 2 MB 7/23 -, juris Rn. 19 ;… Beschluss der Kammer vom 13.03.2024 - 12 B 4/24 -, juris Rn. 5 ).
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