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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25498
OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22 (https://dejure.org/2022,25498)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 (https://dejure.org/2022,25498)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 (https://dejure.org/2022,25498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    VVSH-2030.30-SF
    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Beurteilungsmerkmal der juristischen bzw. justizpolitischen Expertise; Anforderungsprofil; Auswahlgespräche; Relevanz von Nebentätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass des Ministerpräsidenten zur Übertragung personalrechtlicher Befugnisse im Geschäftsbereich der Landesregierung (Delegationserlass) vom 17. August 2018; Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung; ...

  • rechtsportal.de

    Erlass des Ministerpräsidenten zur Übertragung personalrechtlicher Befugnisse im Geschäftsbereich der Landesregierung (Delegationserlass) vom 17. August 2018; Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung; ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auswahlverfahren gestoppt: Neue Entscheidung über Besetzung der Generalstaatsanwalts-Stelle

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Ernennung neuer Generalstaatsanwältin in Schleswig-Holstein vorläufig gestoppt - Ernennung neuer Generalstaatsanwältin in Schleswig-Holstein vorläufig gestoppt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren bei unvollständigem Anforderungsprofil

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Oberverwaltungsgericht stoppt Ernennung einer neuen Generalstaatsanwältin - Beurteilung der ausgewählten Bewerberin ist fehlerhaft und nicht ausreichend aussagekräftig - Ernennung der ausgewählten neuen Generalstaatsanwältin in Schleswig-Holstein gestoppt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
    Weitere Erkenntnisquellen - hier also zu den Nebentätigkeiten und der aus dieser folgenden "Expertise" - können nur ergänzend herangezogen werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 48 m. w. N.).

    Daher sind im Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die eine Bewerberin oder ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, juris Rn. 21…, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 36, zur Zulässigkeit und den Grenzen von Anforderungsprofilen allgemein vgl. auch: BVerfG…, Beschluss vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 15 ff., BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 VR 1.13 - Rn. 28).

    Erkenntnisquelle für das Auswahlverfahren sind jedoch wie ausgeführt in erster Linie die dafür erstellten dienstlichen Beurteilungen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 48 m. w. N.).

    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 …und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
    Der eigentliche Leistungsvergleich verletzt Art. 33 Abs. 2 GG, wenn nicht unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte in die Auswahlentscheidung einfließen oder die Leistungsmerkmale fehlerhaft gewichtet werden oder gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern unter Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit auf unterschiedliche Maßstäbe zurückgegriffen wird (stRspr, vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 20-21, 24 m. w. N., vom 29. November 2012 - 2 C 6.11-, juris Rn. 23 ff., zuletzt vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 30 f., …sowie Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 -, juris Rn. 15).

    Dieser ist verletzt, wenn ein Leistungsvergleich gar nicht möglich ist, weil es bereits an tragfähigen Erkenntnissen über das Leistungsvermögen, d. h. an aussagekräftigen dienstlichen Beurteilungen fehlt, wenn nicht unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte in die Auswahlentscheidung einfließen, wenn die Leistungsmerkmale fehlerhaft gewichtet werden oder wenn sie objektiv eine einseitige Bevorzugung einer Bewerberin oder eines Bewerbers bewirken (stRspr, vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 20-21, 24 m. w. N., zu letzterem auch: BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11-, juris Rn. 24).

    Ein Verstoß gegen den durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Bewerbungsverfahrensanspruch liegt vor, wenn die Entscheidung ohne tragfähige Erkenntnisse über das Leistungsvermögen getroffen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 24).

    Rn. 50 b) Zudem fehlt es an einer entsprechenden Berücksichtigung der Nebentätigkeiten und vorherigen dienstlichen Erfahrungen des Antragstellers und damit an gleichen Bewertungsmaßstäben für den Antragsteller und die Beigeladene (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 52).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
    Der eigentliche Leistungsvergleich verletzt Art. 33 Abs. 2 GG, wenn nicht unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte in die Auswahlentscheidung einfließen oder die Leistungsmerkmale fehlerhaft gewichtet werden oder gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern unter Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit auf unterschiedliche Maßstäbe zurückgegriffen wird (stRspr, vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 20-21, 24 m. w. N., vom 29. November 2012 - 2 C 6.11-, juris Rn. 23 ff., zuletzt vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 30 f., …sowie Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 -, juris Rn. 15).

    Rn. 6 1. Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG kann - wie bereits ausgeführt - insbesondere durch Fehler bei den über die Bewerberinnen und Bewerber erstellten dienstlichen Beurteilungen verletzt sein, da die Auswahlentscheidung grundsätzlich anhand dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
    Der eigentliche Leistungsvergleich verletzt Art. 33 Abs. 2 GG, wenn nicht unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte in die Auswahlentscheidung einfließen oder die Leistungsmerkmale fehlerhaft gewichtet werden oder gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern unter Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit auf unterschiedliche Maßstäbe zurückgegriffen wird (stRspr, vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 20-21, 24 m. w. N., vom 29. November 2012 - 2 C 6.11-, juris Rn. 23 ff., zuletzt vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 30 f., …sowie Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 -, juris Rn. 15).

    Dieser ist verletzt, wenn ein Leistungsvergleich gar nicht möglich ist, weil es bereits an tragfähigen Erkenntnissen über das Leistungsvermögen, d. h. an aussagekräftigen dienstlichen Beurteilungen fehlt, wenn nicht unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte in die Auswahlentscheidung einfließen, wenn die Leistungsmerkmale fehlerhaft gewichtet werden oder wenn sie objektiv eine einseitige Bevorzugung einer Bewerberin oder eines Bewerbers bewirken (stRspr, vgl. grundlegend: BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 20-21, 24 m. w. N., zu letzterem auch: BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11-, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
    Dabei können Art und Umfang der ausgeübten Nebentätigkeit sowie die sie prägenden Merkmale, der Erwerb von im Hauptamt nützlichen Zusatzqualifikationen sowie eine von der Beamtin bzw. dem Beamten bei der Ausübung der Nebentätigkeit gezeigte besondere Bereitschaft, Initiative oder Belastbarkeit eine Rolle spielen (vgl. für die Einbeziehung von Nebentätigkeiten in Beurteilungen OVG Münster…, Beschluss vom 7. März 2016 - 6 A 623/14 -, juris Rn. 9-11; kritisch zur Einbeziehung von Nebentätigkeiten: BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris LS und Rn. 39).

    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14;… BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
    Zudem darf ein Anforderungsprofil zur Konkretisierung der Auswahlkriterien nur solche Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsmerkmale enthalten, die für das Amt ohne Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG gefordert werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, juris LS 2, Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
    Daher sind im Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die eine Bewerberin oder ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, juris Rn. 21…, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 36, zur Zulässigkeit und den Grenzen von Anforderungsprofilen allgemein vgl. auch: BVerfG…, Beschluss vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 15 ff., BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 VR 1.13 - Rn. 28).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14;… BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 …und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
    Daher sind im Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die eine Bewerberin oder ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, juris Rn. 21, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 36, zur Zulässigkeit und den Grenzen von Anforderungsprofilen allgemein vgl. auch: BVerfG…, Beschluss vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 15 ff., BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 VR 1.13 - Rn. 28).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 …und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der …

  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21

    Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen …

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 4 S 2543/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilung und …

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von …

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 1 B 1183/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - 6 A 623/14

    Neuerteilungsbegehren eines Kriminalhauptkommissars bzgl. seiner …

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24

    Auswahlentscheidung für den neuen Generalstaatsanwalt

    Ebenfalls zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch (Art. 33 Abs. 2 GG) durch eine fehlerhafte Beurteilung, die nicht Grundlage einer Auswahlentscheidung sein kann, verletzt sein kann (vgl. nur Beschluss des Senats vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 6 mit Verweis auf die stRspr d. BVerwG, vgl. Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 31).

    Rn. 50 Unabhängig davon war der Antragsgegner auch in der Sache zu einem Abbruch des ersten Auswahlverfahrens bereits deshalb berechtigt, weil ihm durch unanfechtbaren Beschluss des Senats vom 21. September 2022 (- 2 MB 8/22 -, juris) im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt worden war, die Stelle der Generalstaatsanwältin bzw. des Generalstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein mit der (vormaligen) Beigeladenen (und jetzigen Antragstellerin) oder anderweitig endgültig zu besetzen, bevor über die Bewerbung des damaligen Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden worden ist.

    Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass der Senat im Beschluss vom 21. September 2022 (- 2 MB 8/22 -, juris Rn. 49, 50) die Anlassbeurteilung der Antragstellerin im Vergleich zu der Anlassbeurteilung des seinerzeitigen denselben Beurteilungsrichtlinien unterliegenden Mitbewerbers u. a. deshalb beanstandet hatte, weil in ihrer Beurteilung außerdienstliche Nebentätigkeiten in dem Einzelmerkmal "Fachkenntnisse" anders als beim Mitbewerber berücksichtigt worden sind (c.).

    Rn. 108 c. An diesem Ergebnis ändert sich auch nichts dadurch, dass der Senat die Anlassbeurteilung der Antragstellerin in seinem Beschluss vom 21. September 2022 (- 2 MB 8/22 -, juris Ls 6 und Rn. 49, 50) u. a. deshalb beanstandet hat, weil in dem Einzelmerkmal "Fachkenntnisse" anders als bei dem dortigen Antragsteller außerdienstliche Nebentätigkeiten berücksichtigt worden sind.

  • VG Schleswig, 18.07.2024 - 12 B 34/24

    Neuer Generalstaatsanwalt darf nicht ernannt werden

    Durch Beschluss vom 21. September 2022 (Az.: 2 MB 8/22 ) untersagte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht dem Antragsgegner, die Stelle mit der damaligen Beigeladenen (und hiesigen Antragstellerin) oder anderweitig endgültig zu besetzen, bevor über die Bewerbung des damaligen Antragstellers unter Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden worden ist.

    Die Bewerber um das Amt haben einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr ihre Bewerbungen nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (vgl. vertiefend: OVG Schleswig, Beschluss vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Rn. 23 Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG kann insbesondere durch Fehler bei den über Bewerber erstellten dienstlichen Beurteilungen verletzt sein, da die Auswahlentscheidung grundsätzlich anhand dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen ist ( OVG Schleswig, Beschluss vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 6 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 31).

    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu Mitbewerbern chancenlos sein wird ( OVG Schleswig, Beschluss vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56 m. w. N.).

  • VG Schleswig, 10.04.2025 - 12 B 89/24

    Besetzung einer Planstelle der Besoldungsgruppe R3 für einen Vorsitzenden Richter …

    Ein Fall des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 69 Abs. 2 LJG liegt nicht vor, da es sich beim Rechtsbehelf in der Hauptsache um eine auf Unterlassen gerichtete Leistungsklage handelt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 2 ).

    Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG…, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56 ).

    Dies gilt jedoch nur, wenn diese mehr als nur einen zu vernachlässigenden Umfang sowie eine hinreichende inhaltliche Qualität aufweisen und demzufolge in ihrer Ausprägung von solchem Gewicht sind, dass sie auf die Bewertung des jeweiligen Leistungsmerkmals (mit-)bestimmenden Einfluss nehmen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13.12.2023 - 2 B 8.23 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 46 ).

  • VG Schleswig, 29.09.2022 - 12 B 34/22
    Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn.8; OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56).

    Dieser allgemeine Grundsatz gilt auch für Anlassbeurteilungen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 9).

    Dies gilt erst Recht vor dem Hintergrund, dass Beurteilungen von Bewerbern auch bei unterschiedlichen Beurteilungszeiträumen grundsätzlich vergleichbar sind, solange sie eine hinreichende Länge aufweisen (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 12).

  • VG Schleswig, 29.07.2026 - 24 B 23/26
    Dies wäre ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren unter Berücksichtigung von Art. 33 Abs. 2 GG erst dann der Fall, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, Rn. 83, juris; BVerwG…, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Rn. 8, juris; OVG B-Stadt, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, Rn. 56 , juris).

    Rn. 8 Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG kann insbesondere durch Fehler bei den über Bewerber erstellten dienstlichen Beurteilungen verletzt sein, da die Auswahlentscheidung grundsätzlich anhand dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen ist (vgl. OVG B-Stadt, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, Rn. 6 , juris unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 07.07.2021 - 2 C 2.21 -, Rn. 31, juris).

  • VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23

    Besetzung von zwei Vorsitzendenstellen am Oberverwaltungsgericht gestoppt - …

    Ein Fall des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 69 Abs. 2 LJG liegt nicht vor, da es sich beim Rechtsbehelf in der Hauptsache um eine auf Unterlassen gerichtete Leistungsklage handelt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 2 ).

    Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn.8; OVG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56 ).

  • VG Schleswig, 04.08.2026 - 24 B 32/26
    Rn. 7 Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG…, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig, Beschluss vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56 ).

    Rn. 9 Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG kann insbesondere durch Fehler bei den über Bewerber erstellten dienstlichen Beurteilungen verletzt sein, da die Auswahlentscheidung grundsätzlich anhand dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 6 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 31).

  • VG Schleswig, 16.11.2023 - 12 B 49/23
    Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002, Az. BvR 857/02, Rn. 13; BVerwG…, Beschluss vom 20. Januar 2004, Az. 2 VR 3.03, Rn. 8; OVG Schleswig, Beschluss vom 21. September 2022, Az. 2 MB 8/22 , Rn. 56 ; jeweils juris).

    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002, Az. 2 BvR 857/02, Rn. 13-14; BVerwG…, Beschluss vom 23. Januar 2020, Az. 2 VR 2.19, Rn. 22; BVerwG…, Beschluss vom 20. Januar 2004, Az. 2 VR 3.03, Rn. 8; OVG Schleswig, Beschluss vom 21. September 2022, Az. 2 MB 8/22 , Rn. 56 ; jeweils juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2025 - 2 MB 13/24

    Beurteilung bei einer Beförderung während des (Regel-)Beurteilungszeitraums

    Es hat ebenfalls zu Recht angenommen, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch (Art. 33 Abs. 2 GG) durch eine fehlerhafte Beurteilung, die nicht Grundlage einer Auswahlentscheidung sein kann, verletzt sein kann (vgl. nur Beschluss des Senats vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 6 mit Verweis auf die stRspr d. BVerwG, vgl. Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 31).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22

    Beurteilung der fachlichen Leistung eines Tarifbeschäftigten - Vergleich von …

    Insbesondere handelt es sich beim Rechtsbehelf in der Hauptsache nicht um eine Verpflichtungsklage, sondern um eine auf Unterlassen gerichtete Leistungsklage (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 2 m. w. N.).

    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. Beschluss des Senats vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 56 m. w. N.).

  • VG Schleswig, 09.05.2023 - 12 B 68/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung für Beförderungsstellen

  • VG Schleswig, 07.08.2024 - 12 B 26/24
  • VG Schleswig, 20.07.2023 - 12 B 27/23
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2023 - 2 MB 21/22

    Zum Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren

  • VG Schleswig, 30.01.2024 - 12 B 61/23
  • VG Schleswig, 21.03.2025 - 12 B 2/25

    Nichtberücksichtigung eines internen Bewerbers um die Besetzung einer …

  • VG Schleswig, 02.08.2023 - 12 B 24/23
  • VG Schleswig, 26.04.2023 - 12 B 62/22
  • VG Schleswig, 28.01.2026 - 24 B 2/26

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2025 - 2 MB 2/25

    Besetzung der Stelle eines Senatsvorsitzes gestoppt

  • VG Schleswig, 22.07.2026 - 12 B 28/26

    Beförderungen

  • VG Schleswig, 09.07.2026 - 12 B 31/26

    Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei Streit um Beförderungsdienstposten

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2025 - 2 LA 123/20

    Anerkennung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten; Promotionszeiten; …

  • VG Schleswig, 24.03.2023 - 12 B 59/22
  • VG Schleswig, 23.07.2026 - 12 B 41/26

    Stellenbesetzung Mängel bei der Abweichung von Zweitbeurteiler zum Erstbeurteiler

  • VG Schleswig, 11.11.2024 - 12 B 55/24

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Schleswig, 29.05.2026 - 24 B 13/26

    Erfordernis einer Anlassbeurteilung in einem Regelbeurteilungssystem

  • VG Schleswig, 23.12.2024 - 12 B 75/24

    Beamtenrechtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Besetzung einer …

  • VG Schleswig, 03.11.2022 - 12 B 44/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren im Rahmen einer Abordnung

  • VG Schleswig, 30.01.2025 - 12 B 88/24

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Schleswig, 10.12.2024 - 12 B 45/24

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung - hier: fehlende Begründung der …

  • VG Schleswig, 26.02.2026 - 12 B 58/25
  • VG Schleswig, 09.05.2025 - 12 B 1/25

    Beförderungskonkurrenz zwischen zwei Beamten unterschiedlicher Statusämter

  • VG Schleswig, 04.06.2024 - 12 B 16/24
  • VG Schleswig, 15.01.2024 - 12 B 53/23

    Konkurrentenverfahren, wandlungsfähiger Dienstposten

  • VG Schleswig, 23.08.2023 - 12 B 23/23
  • VG Schleswig, 07.11.2024 - 12 B 56/24

    Anordnungsanspruch auf Nichtbesetzung einer Beförderungsstelle

  • VG Schleswig, 23.05.2024 - 12 B 15/24
  • VG Schleswig, 12.07.2023 - 12 B 22/23
  • VG Schleswig, 29.01.2026 - 12 B 60/25

    Begründungserfordernis bei abweichender Zweitbeurteilung

  • VG Schleswig, 07.08.2023 - 12 B 30/23
  • VG Schleswig, 14.03.2025 - 12 B 81/24

    Stellenbesetzung - Begründung einer erheblichen Verschlechterung des …

  • VG Schleswig, 19.12.2024 - 12 B 64/24

    Einstweiliger Rechtschutz bei Bewerbung

  • VG Schleswig, 12.12.2023 - 12 B 48/23
  • VG Schleswig, 22.11.2023 - 12 B 50/23
  • VG Schleswig, 09.11.2023 - 12 B 57/23
  • VG Schleswig, 15.05.2024 - 12 B 11/24
  • VG Schleswig, 09.01.2026 - 12 B 57/25
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