Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 16.05.2003 - 2 ME 100/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wiederholung von Prüfungsleistungen im Rahmen einer Diplomvorprüfung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs 2 DiplPrO ND; § 6 Abs 4 DiplPrO ND; § 123 VwGO
Diplomvorprüfung; Prüfungsleistung; Prüfungsunfähigkeit; Prüfungsverfahren; Rügerecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 07.02.2003 - 5 B 152/03
- OVG Niedersachsen, 16.05.2003 - 2 ME 100/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92
Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2003 - 2 ME 100/03
Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1994 - 6 C 37.92 -, BVerwGE 96, 126, 129 f.; Beschlüsse des Senats v. 17.6.1998 - 2 L 4561/97 - u. v. 4.6.1998 - 2 L 3421/97 -;… Niehues, aaO, RdNrn. 83, 164 und 195).
- VG Cottbus, 18.02.2011 - 1 K 1054/08
Mitwirkungspflicht des Prüflings im Prüfungsverfahren
Kenntnis von seiner Prüfungsunfähigkeit hat ein Prüfling vielmehr schon dann, wenn ihm sein gesundheitlicher Zustand (speziell seine gesundheitlichen Beschwerden) in den wesentlichen Merkmalen bewusst ist und er die Auswirkungen der Erkrankung auf seine Leistungsfähigkeit im Sinne einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" erfasst (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 -, juris [Rn. 32], NVwZ-RR 1994, 442;… BVerwG, Beschl. v. 22. September 1993 - 6 B 36.93 -, juris [Rn. 4], Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 16. Mai 2003 - 2 ME 100/03 -, juris [Rn. 8];… Bayerischer VGH, Urt. v. 16. April 2002 - 7 B 01.1889 -, juris [Rn. 18]). - OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 2 LA 116/03
Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und …
Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels zu ermöglichen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1994 - 6 C 37.92 -, BVerwGE 96, 126, 129 f; Beschlüsse d. Sen. v. 8.10.2003 - 2 PA 306/03 - u. v. 16.5.2003 - 2 ME 100/03 - Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 - Prüfungsrecht -, 3. Aufl. 1994, RdNrn. 83, 164 u. 195).
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