Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1245/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Entgegennahme und Bescheidung eines Antrags eines Beamten auf Entlassung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 30 BBG
Anfechtung; Beamter; Belehrungspflicht; Beratungspflicht; Dienstherr; Disziplinarverfahren; Entlassung; Entlassungsantrag; Fürsorgepflicht; Post; unabdingbare Vertrauensgrundlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 02.09.2004 - 2 B 3199/04
- OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1245/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 197
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.11.1969 - II C 110.67
Anwendbarkeit von § 113 Ab. 1 und 2 BGB auf öffentlich-rechtliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1245/04
Er muss sich vielmehr entgegenhalten lassen, dass dem Dienstherrn bei Entgegennahme eines formgültigen Entlassungsantrags generell überhaupt keine allgemeine Verpflichtung trifft, einen Beamten über die Rechtsfolgen einer Entlassung zu belehren (BVerwG, Urt. v. 05.11.1969 - V C.43.69 -, BVerwGE 34, 168, 173). - BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97
Disziplinarmaßnahmen bei einer Veruntreuung durch einen Postbeamten - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1245/04
Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann nach der ständigen disziplinargerichtlichen Rechtsprechung nicht länger Beamter bleiben (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 06.05.1998 - 1 D 45/97 - Urt. v. 23.11.1988 - 1 D 25/88 -, Dok.Ber. B 1989, 135). - BVerwG, 23.11.1988 - 1 D 25.88
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1245/04
Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann nach der ständigen disziplinargerichtlichen Rechtsprechung nicht länger Beamter bleiben (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 06.05.1998 - 1 D 45/97 - Urt. v. 23.11.1988 - 1 D 25/88 -, Dok.Ber. B 1989, 135).
- OVG Hamburg, 12.09.2024 - 5 Bf 187/23
Entlassungsverlangen eines Beamten; Rücknahme der Erklärung; Zeitpunkt der …
Der Dienstherr kann daher die Entlassung grundsätzlich auch am Tag des Eingangs des Entlassungsantrags verfügen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.12.2004, 2 ME 1245/04, juris Rn. 7;… vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 11.10.2004, 1 B 1764/04, juris Rn. 5).Solches Vorgehen ist insbesondere dann nicht zu beanstanden - auch nicht im Sinne eines Ermessensfehlers -, wenn der Beamte hiervon im konkreten Einzelfall nicht überrascht wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.12.2004, 2 ME 1245/04, juris Rn. 7).
- VGH Hessen, 09.03.2012 - 1 B 2138/11
Rechtswidrigkeit der Entlassung eines Beamten wegen Verstoßes gegen die …
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn kann diesen im Einzelfall daran hindern, einem Entlassungsantrag des Beamten vor Verstreichen einer ausreichenden Überlegungszeit und gegebenenfalls auch vor einer eingehenden Aufklärung über die rechtlichen Folgen seines Antrags stattzugeben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 ME 1245/04 - juris; VG Aachen, Urteil vom 24. Januar 2008 - 1 K 106/07 - juris;… von Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, Stand: Oktober 2011, § 23 Beamtenstatusgesetz Rdnr. 177 m.w.N.). - VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 14.621
Fehlende Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten
Rn. 35 Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht kann es dem Dienstherrn gebieten, einen Entlassungsantrag nicht anzunehmen, wenn der Beamte sich bei Antragstellung erkennbar in einem Zustand heftiger seelischer Erregung befindet oder außergewöhnliche Umstände ihn zur Antragstellung veranlasst haben und bei verständiger Würdigung anzunehmen ist, dass er den Antrag bei vernünftiger oder reiflicher Überlegung nicht gestellt hätte (…st. Rspr., z.B. VG Schleswig, U.v. 7.11.2014 - 12 A 27/14 - juris Rn. 33;… VG Bayreuth, U.v. 17.5.2013 - B 5 K 11.1032 - juris Rn. 38;… VG Gelsenkirchen, U.v. 28.9.2010 - 12 K 5527/08 - juris Rn. 29;… OVG NRW, B.v. 11.10.2004 - 1 B 1764/04 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, B.v. 23.12.2004 - 2 ME 1245/04 und 2 ME 1254/04 - juris;… Battis, BBG, § 33 Rn. 3). - VG Gelsenkirchen, 28.09.2010 - 12 K 5527/08
Entlassungsantrag, Antrag auf Entlassung, Geldwäsche, Fürsorgepflicht, Rücknahme …
Rn. 30 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 1 B 1764/04 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 ME 1245/04 - GKÖD, § 30 Rn. 37.Rn. 40 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 1 B 1764/04 - (nicht veröffentlicht); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 ME 1245/04 - GKÖD, § 30 Rn. 27; Plog/Wiedow, BBG (alt), § 30 Rn. 5.
- VG Aachen, 24.01.2008 - 1 K 106/07 Rn. 22 vgl. Plog/Wiedow/Lehmhöfer/Beier, a. a. O., § 30 Rdnr. 4b; ebenso: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.12.2004 - 2 ME 1245/04 -, juris.
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