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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1254/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,35614
OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1254/04 (https://dejure.org/2004,35614)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.12.2004 - 2 ME 1254/04 (https://dejure.org/2004,35614)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 2 ME 1254/04 (https://dejure.org/2004,35614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 197
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14

    Anspruch auf Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis nach einseitig …

    Rn. 30 Es kann in diesem Zusammenhang auch nicht als unzulässiges Überraschungsangebot oder gar als nicht zu rechtfertigende Ausnutzung der Arglosigkeit des Klägers angesehen werden, wenn ihm sein Dienstherr bei gleichzeitigem Verzicht auf eine straf- und disziplinarrechtliche Ahndung seiner Dienstpflichtverletzungen mit Blick auf einen folgenden beruflichen Neuanfang das unverzügliche Ausscheiden aus dem Dienst im Wege eines freiwilligen Entlassungsverfahrens nahe legt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2004 - 2 ME 1254/04 - NVwZ-RR 2006, 197).

    Rn. 34 Weder die Entlassung vor Ablauf der 2-Wochenfrist noch die Annahme des Entlassungsantrags verletzen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht nach § 78 BBG (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2004 - 2 ME 1254/04 - NVwZ-RR 2006, 197).

    Eine lückenlose Kontrolle ist nicht möglich und muss weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2004 - 2 ME 1254/04 - NVwZ-RR 2006, 197, 198).

  • VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 14.621

    Fehlende Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten

    Rn. 35 Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht kann es dem Dienstherrn gebieten, einen Entlassungsantrag nicht anzunehmen, wenn der Beamte sich bei Antragstellung erkennbar in einem Zustand heftiger seelischer Erregung befindet oder außergewöhnliche Umstände ihn zur Antragstellung veranlasst haben und bei verständiger Würdigung anzunehmen ist, dass er den Antrag bei vernünftiger oder reiflicher Überlegung nicht gestellt hätte (…st. Rspr., z.B. VG Schleswig, U.v. 7.11.2014 - 12 A 27/14 - juris Rn. 33;… VG Bayreuth, U.v. 17.5.2013 - B 5 K 11.1032 - juris Rn. 38;… VG Gelsenkirchen, U.v. 28.9.2010 - 12 K 5527/08 - juris Rn. 29;… OVG NRW, B.v. 11.10.2004 - 1 B 1764/04 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, B.v. 23.12.2004 - 2 ME 1245/04 und 2 ME 1254/04 - juris;… Battis, BBG, § 33 Rn. 3).
  • VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4

    Landesbeamter, Beamtenverhältnis auf Widerruf, Entlassung, Entlassungsantrag, …

    Rn. 27 Das Ergehen der Entlassungsverfügung vor dem Ablauf der Rücknahmefrist stellt auch keine Verletzung der dem Dienstherrn nach § 45 BeamtStG obliegenden Fürsorgepflicht dar (vgl. z.B. NdsOVG, B.v. 23.12.2004 - 2 ME 1254/04 - NVwZ-RR 2006, 197;… VG München, U.v. 6.4.2016 - M 5 K 15.4012 - juris Rn. 19).
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