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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.06.2010 - 2 ME 236/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23310
OVG Niedersachsen, 28.06.2010 - 2 ME 236/10 (https://dejure.org/2010,23310)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.2010 - 2 ME 236/10 (https://dejure.org/2010,23310)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 2 ME 236/10 (https://dejure.org/2010,23310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Dauer der Abschiebungsankündigung an einen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer nach Ablauf der befristeten Duldung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 50 Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 60a Abs. 5 S. 2 - 4 AufenthG
    Einmonatige vorherige Ankündigung einer Abschiebung im Falle des Erlöschens einer befristet erteilten Duldung nach Fristablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einmonatige vorherige Ankündigung einer Abschiebung im Falle des Erlöschens einer befristet erteilten Duldung nach Fristablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einmonatige vorherige Ankündigung einer Abschiebung im Falle des Erlöschens einer befristet erteilten Duldung nach Fristablauf

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 8 ME 47/10

    Entsprechende Anwendung des § 60a Abs. 5 S. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auf …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2010 - 2 ME 236/10
    § 60 a Abs. 5 Satz 4 AufenthG - wonach die durch Widerruf vorgesehene Abschiebung mindestens einen Monat vorher anzukündigen ist, wenn die Abschiebung länger als ein Jahr ausgesetzt war - ist auf die Fälle, in denen eine befristet erteilte Duldung nach Fristablauf erlischt, nicht entsprechend anzuwenden (wie Nds. OVG, Beschl. v. 16.3.2010 - 8 ME 47/10 -).

    § 60 a Abs. 5 Satz 4 AufenthG ist demnach auf die Fälle, in denen eine befristet erteilte Duldung nach Fristablauf erlischt, weder direkt noch entsprechend anzuwenden (so auch Nds. OVG, Beschl. v. 16.3.2010 - 8 ME 47/10 -, juris Langtext Rdnr. 4).

  • VG Düsseldorf, 16.04.2013 - 8 L 700/13

    Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Duldung i.R.e. Abschiebung

    Rn. 20 Vgl. ausführlich OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 2 ME 236/10 - Beschluss vom 16. März 2010 - 8 ME 47/10 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. April 2010 - 2 M 111/10 - zu einer auflösenden Bedingung VG Oldenburg, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 11 A 4635/12 -.
  • VG Stade, 26.09.2013 - 3 A 616/13

    Nebenbestimmung, Duldung, Abschiebung, Erlöschen, Widerruf, Ermessen, …

    Im Ergebnis kommt es auf diese Erwägungen nicht an, weil die Rechtswidrigkeit der Nebenbestimmung aus einem Ermessensfehler folgt (…ebenso im Ergebnis VG Oldenburg, a.a.O.), der darin besteht, dass nicht nur keinerlei Ermessenserwägungen angestellt worden sind (Ermessensausfall), sondern insbesondere hier nicht der Tatsache Rechnung getragen wurde, dass angesichts der ungeklärten Identität des Klägers nicht absehbar ist, wann überhaupt eine Abschiebung in Betracht kommen kann und ob dies während der Laufzeit der Geltungsdauer der Duldung der Fall ist (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, juris und, dem folgend, VG Stuttgart, Urteil vom 09. Februar 2012 - 11 K 2593/11 -, juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 2 ME 236/10 -, juris, wonach § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG auf die Fälle, in denen eine befristet erteilte Duldung nach Fristablauf erlischt, nicht entsprechend anzuwenden ist).
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