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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 2 ME 312/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14587
OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 2 ME 312/03 (https://dejure.org/2003,14587)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.09.2003 - 2 ME 312/03 (https://dejure.org/2003,14587)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. September 2003 - 2 ME 312/03 (https://dejure.org/2003,14587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Berücksichtigung der Leistungsentwicklung beim Bewerbungsverfahrensanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 7 BRRG ; § 8 Abs. 1 NBG,NI
    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch eine getroffene Auswahlentscheidung bei der Beförderung zur Kreisamtperson; Eingeschränkte verwaltungsgerichtliche Nachprüfung dienstlicher Beurteilungen; Anforderungen an das Vorliegen des Bestrebens einer sachwidrigen ...

  • Judicialis

    BRRG § 7; ; GG Art. 33 II; ; NBG § 8 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch eine getroffene Auswahlentscheidung bei der Beförderung zur Kreisamtperson; Eingeschränkte verwaltungsgerichtliche Nachprüfung dienstlicher Beurteilungen; Anforderungen an das Vorliegen des Bestrebens einer sachwidrigen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 2 ME 312/03
    Dies sind im Regelfall die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (…BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170(171)), weil sie den gegenwärtigen Leistungsstand der Bewerber wiedergeben (BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 - BVerwG 2 C 31.01 -, Buchholz 239.9 § 20 SaarlBG Nr. 1 = IÖD 2003, 147(148)).

    Als zusätzliches Erkenntnismittel können neben der aktuellen (Anlass-)Beurteilung aber auch ältere dienstliche Beurteilungen Berücksichtigung finden, weil diese vor allem bei einem Vergleich von Bewerbern bedeutsame Rückschlüsse und eine Prognose über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen (BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, aaO).

    Vor allem dann, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr Beamten zu treffen ist, deren Leistungsstand in den aktuellen Anlassbeurteilungen im Wesentlichen gleich beurteilt worden ist, ist es mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, die früheren Beurteilungen bei der Auswahl zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, aaO;… Urt. v. 27.2.2003, aaO, S. 172;… Senat, Beschl. v. 5.6.2003, aaO).

    Hierbei kommt den früheren dienstlichen Beurteilungen gegenüber den sog. Hilfskriterien eine vorrangige Bedeutung zu (BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, aaO;… Senat, Beschl. v. 5.6.2003, aaO), weil sie anders als die Hilfskriterien unmittelbar bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung des Bewerbers in dem angestrebten Beförderungsamt ermöglichen.

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 2 ME 312/03
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich daher darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Nds. OVG, Beschl. v. 5.6.2003 - 2 ME 123/03 -, NordÖR 2003, 311(313)).

    Vor allem dann, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr Beamten zu treffen ist, deren Leistungsstand in den aktuellen Anlassbeurteilungen im Wesentlichen gleich beurteilt worden ist, ist es mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, die früheren Beurteilungen bei der Auswahl zu berücksichtigen (…BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, aaO;… Urt. v. 27.2.2003, aaO, S. 172; Senat, Beschl. v. 5.6.2003, aaO).

    Hierbei kommt den früheren dienstlichen Beurteilungen gegenüber den sog. Hilfskriterien eine vorrangige Bedeutung zu (…BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, aaO; Senat, Beschl. v. 5.6.2003, aaO), weil sie anders als die Hilfskriterien unmittelbar bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung des Bewerbers in dem angestrebten Beförderungsamt ermöglichen.

    Die Dienstvorgesetzten C. (als Erstbeurteiler) und D. (als Zweitbeurteilerin) haben in den die Gesamtbeurteilung tragenden Passagen der dienstlichen Beurteilungen für die Beigeladene und den Antragsteller fast wörtlich übereinstimmende Formulierungen gewählt, so dass eine Binnendifferenzierung zu Gunsten des Antragstellers oder der Beigeladenen, die die Auswahlentscheidung zu Gunsten eines der Bewerber gerechtfertigt hätte (s. dazu Beschl. des Senats v. 5.6.2003, aaO. S. 314f.), in den Beurteilungen vom 20. Dezember 2002 nicht erfolgt ist.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 2 ME 312/03
    Dies sind im Regelfall die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170(171)), weil sie den gegenwärtigen Leistungsstand der Bewerber wiedergeben (…BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 - BVerwG 2 C 31.01 -, Buchholz 239.9 § 20 SaarlBG Nr. 1 = IÖD 2003, 147(148)).

    Vor allem dann, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr Beamten zu treffen ist, deren Leistungsstand in den aktuellen Anlassbeurteilungen im Wesentlichen gleich beurteilt worden ist, ist es mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, die früheren Beurteilungen bei der Auswahl zu berücksichtigen (…BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, aaO; Urt. v. 27.2.2003, aaO, S. 172;… Senat, Beschl. v. 5.6.2003, aaO).

    Hierzu hätte er aber nach den soeben dargelegten Grundsätzen (s. Tz. 2.1) die die Leistungsentwicklung der beiden Bewerber abbildenden älteren dienstlichen Beurteilungen in den Blick nehmen müssen, nicht aber das Ergebnis des Auswahlgesprächs vom 19. März 2003; denn bei diesem Auswahlgespräch handelt es sich - im Vergleich zu den vorliegenden älteren dienstlichen Beurteilungen - lediglich um ein Hilfskriterium, welches erst nach Ausschöpfung aller unmittelbar leistungsbezogener Erkenntnisquellen, zu denen auch die älteren dienstlichen Beurteilungen gehören, hätte herangezogen werden dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, aaO, S. 170).

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 5 ME 55/22

    Leistungsentwicklung; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Vorbeurteilung

    Rn. 38 die Rede (Nds. OVG, Beschluss 15.9.2003 - 2 ME 312/03 -, juris Rn. 10), und auch der beschließende Senat ist stets davon ausgegangen, dass mit dem Gesichtspunkt der Leistungsentwicklung die Ergebnisse der Vorbeurteilungen angesprochen sind.
  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03

    Parallelentscheidung zu OLG Köln 2 VA (Not) 4/03 v. 19.08.2003

    Primär sei auf die Anlassbeurteilung und als zusätzliches Kriterium auf frühere Beurteilungen zurückzugreifen, während es sich bei dem Eindruck aus einem Auswahlgespräch lediglich um ein Hilfskriterium handele, welches erst nach Ausschöpfung aller unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen, zu denen auch ältere dienstliche Beurteilungen gehören, bei gleichem Leistungsstand herangezogen werden dürften (vgl. OVG Lüneburg vom 15.09.2003 - 2 ME 312/03 - [bisher nur verfügbar bei Beck-Online unter BeckRS 2003 24651]).
  • VG Lüneburg, 07.12.2004 - 1 B 73/04

    Anordnungsanspruch; Auswahl; Auswahlfehler; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Erst dann, wenn alle diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber immer noch als im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind sogenannte Hilfskriterien heranzuziehen, bei denen der Dienstherr grundsätzlich nicht an eine bestimmte Reihenfolge gebunden ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl 2004, 317;… Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.01 -, IÖD 2003, 170;… Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, a. a. O.; Beschl. v. 15.9.2003 - 2 ME 312/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 2 ME 368/03

    Rechtsschutzinteresse des unterlegenen Rechtsmittelführers bei Erledigung …

    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren ergibt sich aus § 13 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Satz 1 lit. a, 14, 20 Abs. 3 GKG, wobei der Senat nach seiner ständigen Festsetzungspraxis (s. etwa die Beschl. v. 15.9.2003 - 2 ME 312/03 -, IÖD 2003, 254, u. Beschl. v. 29.7.12002 - 2 OA 121/02 -) die Hälfte des 13fachen Betrages des monatlichen Endgrundgehalts der umstrittenen Beförderungsstelle (hier: A 11 und mithin nach der aktuellen Besoldungstabelle 2.796,45 EUR) für ein Hauptsacheverfahren und im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 20 Abs. 3 GKG hiervon 50 % festsetzt.
  • VG Lüneburg, 05.09.2007 - 1 B 13/07

    Ausschreibung; Auswahl; Auswahlfehler; Auswahlgespräch; Auswahlkommission; …

    Sind die Bewerber gleich beurteilt, sind zunächst leistungsbezogene Hauptkriterien und sodann sog. Hilfskriterien heranzuziehen, bei denen der Dienstherr grundsätzlich nicht an eine bestimmte Reihenfolge gebunden ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl 2004, 317;… Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.01 -, IÖD 2003, 170;… Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, a. a. O.; Beschl. v. 15.9.2003 - 2 ME 312/03 -).
  • OVG Saarland, 08.09.2004 - 1 W 32/04

    Einstweilige Untersagung des Vollzugs von Beförderungsentscheidungen; Dienstliche …

    so zutreffend OVG Münster, Beschluss vom 17.12.2003 - 6 B 2172/03 -, IÖD 2004, 54 = DÖD 2004, 171; vgl. im gegebenen Zusammenhang auch den Beschluss des OVG Münster vom 27.2.2004 - 6 B 2451/03 -, IÖD 2004, 147, wo mit Rücksicht auf die erwähnte jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Verpflichtung zur vorrangigen inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen, also zu einer Auswertung von Einzelfeststellungen im Rahmen des Qualifikationsvergleichs angenommen wird; siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.9.2003 - 2 ME 312/03 -, IÖD 2003, 254 = DÖD 2004, 164.
  • VG Lüneburg, 18.09.2007 - 1 B 20/07

    Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Auswahlfehler; …

    Sind die Bewerber gleich beurteilt, sind zunächst leistungsbezogene Hauptkriterien und sodann sog. Hilfskriterien heranzuziehen, bei denen der Dienstherr grundsätzlich nicht an eine bestimmte Reihenfolge gebunden ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl 2004, 317;… Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.01 -, IÖD 2003, 170;… Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, a. a. O.; Beschl. v. 15.9.2003 - 2 ME 312/03 -).
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