Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 ME 622/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 114 Abs 1 SchulG ND; § 114 Abs 3 S 1 SchulG ND; § 114 Abs 3 S 5 SchulG ND; § 114 Abs 5 SchulG ND; § 5 KomVerfG ND; Art 3 Abs 1 GG
Beförderungspflicht; Entfernungsvergleich; Erstattungspflicht; Mietwagenbeförderung; nächste Schule; nächstgelegene; Schule; Schülerbeförderung; Schülerbeförderung: Leistung, freiwillig; Schülerbeförderungskosten; Schülerbeförderungssatzung; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schülerbeförderungskosten - Beförderung mit Taxi in benachbarten Landkreis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Region Hannover muss Beförderungskosten für Schüler in benachbarten Landkreis übernehmen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Region Hannover muss Beförderungskosten für Schüler in benachbarten Landkreis ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Region Hannover muss Beförderungskosten für Schüler in benachbartem Landkreis in begrenztem Umfang übernehmen
- datev.de (Kurzinformation)
Region Hannover muss Beförderungskosten für Schüler in benachbarten Landkreis übernehmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Region Hannover muss Beförderungskosten für Schulbesuch in benachbartem Landkreis in begrenztem Umfang übernehmen - Schüler hat Anspruch auf Ersattung der Kosten für Zeitkarte im Personennahverkehr
Verfahrensgang
- VG Hannover, 12.07.2019 - 6 B 3156/19
- OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 ME 622/19
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 ME 622/19
Schließlich hat der Senat bereits entschieden, dass § 114 NSchG nicht danach differenziert, ob die "nächste Schule" in Niedersachsen oder in einem benachbarten Bundesland liegt (Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 40, NdsVBl 2015, 158).Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es sich bei der Schülerbeförderung um eine nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht geschuldete freiwillige Leistung handelt (vgl. Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66, NdsVBl 2015, 158) und der vorgenannte Sachgrund die zum Ausdruck gebrachte Differenzierung rechtfertigt (Art. 3 Abs. 1 GG).
- OVG Niedersachsen, 30.03.2021 - 2 ME 436/20
Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung; Freie Waldorfschule; …
Rn. 16 Denn grundsätzlich ist die Beförderungs- oder Erstattungspflicht nach § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG auf den Weg zur entfernungsmäßig nächsten Schule der von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Schulform begrenzt (vgl. Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 7).Zudem trifft § 114 Abs. 3 Satz 5 NSchG eine Regelung für eben diesen Fall (…vgl. LT-Drs. 13/1650, S. 23), der es nicht bedurft hätte, wenn die nächste Schule ohnehin nur innerhalb des Gebiets des Trägers der Schülerbeförderung liegen könnte (vgl. Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 9).
Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es sich bei der Schülerbeförderung - wie dargelegt - um eine nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht geschuldete freiwillige Leistung handelt (…vgl. Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, NdsVBl. 2015, 158, juris Rn. 66; Senatsbeschl. v. 27.3.2019 - 2 ME 729/18 -, juris Rn.11, v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 11) und der angegebene Sachgrund die zum Ausdruck gebrachte Differenzierung rechtfertigt (Art. 3 Abs. 1 GG).
Ihr Antrag ist mithin auf eine Geldleistung gerichtet, und in diesen Fällen orientiert sich der Streitwert nach § 53 Abs. 3 GKG grundsätzlich an dem (Jahres-)Betrag der bezifferbaren Kosten (vgl. Senatsurt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 - Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris, Rn. 15 u. v. 18.1.2021 - 2 LA 639/19 -, n.v.).
- OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LC 457/19
Aufwendungen erstattungsfähige; Bundesland anderes; Ersatzschule; Genehmigung; …
Einen allgemeinen Grundsatz, dass Schülerfahrkosten für Schulwege, die in ein benachbartes Bundesland führen, nicht übernommen werden, gibt es nicht (…vgl. Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 70, NdsVBl. 2015, 158; Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 9;… BayVGH, Urt. v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 -, juris Rn. 18 und v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 -, juris Rn. 13).Es kommt mithin darauf an, welche Schule räumlich am nächsten gelegen ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 7 und v. 4.3.2021 - 2 LA 331/20 -, juris Rn. 8).
- OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24
Behinderung; Schülerbeförderung; Schülerbeförderung im Wege eines …
Der Senat hat auch bereits entschieden, dass die Beschränkung in § 114 Abs. 3 Satz 5 NSchG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 11 m.w.N.).Er besucht - wie auch bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - die nächstgelegene Schule (vgl. dazu, dass die nächste Schule außerhalb des Gebiets des Trägers der Schülerbeförderung liegen kann: Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 9 i.S.d. § 114 Abs. 3 NSchG, für die somit ein Erstattungsanspruch besteht (allerdings begrenzt durch § 114 Abs. 3 Satz 5 1. Halbsatz NSchG).
- OVG Niedersachsen, 07.05.2026 - 2 ME 26/26
Beschwerde; Schülerbeförderung; Förderschule; Waldorfschule; Kumulation; …
Diese Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht gemäß § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG grundsätzlich nur für den Weg zur entfernungsmäßig nächsten Schule der gewählten Schulform (vgl. Senatsbeschl. v. 4.3.2021 - 2 LA 331/20 -, juris Rn. 8 u. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 7) und damit gerade nicht uneingeschränkt für den Schulweg zu der gewählten Schule (Littmann, in: Brockmann u.a., NSchG, § 114 S. 27). - OVG Niedersachsen, 22.01.2025 - 2 LA 19/23
Kostenerstattung; Schülerbeförderung
Sie ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es sich bei der Schülerbeförderung um eine nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht geschuldete freiwillige Leistung handelt (…vgl. im Einzelnen zu diesem Gesichtspunkt Senatsbeschl. v. 15.11.2024 - 2 ME 190/24 -, juris Rn. 7, sowie ferner Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66) und der vorgenannte Sachgrund im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG die zum Ausdruck gebrachte Differenzierung rechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 11, u. v. 15.11.2024 - 2 ME 190/24 -, juris Rn. 12). - OVG Niedersachsen, 04.03.2021 - 2 LA 331/20
Oberschule; Realschulzweig; Schülerbeförderung; Schülerbeförderungskosten; …
Diese Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht gemäß § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG grundsätzlich nur für den Weg zur entfernungsmäßig nächsten Schule der gewählten Schulform (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".