Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.02.2007 - 2 N 05.1695 |
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.02.2007 - 2 N 05.1695
- BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 12.07
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 18.01.2008 - 2 N 07.566
Normenkontrolle; Verlängerung einer Veränderungssperre
Den dagegen erhobenen Normenkontrollantrag der Antragsteller hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 2. Februar 2007 (Az. 2 N 05.1695) abgelehnt; die hierzu erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. März 2007 (Az. 4 BN 12.07) zurückgewiesen.Im Übrigen wird wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Behördenakten sowie die Gerichtsakten bezüglich der Veränderungssperre vom 23. Februar 2005 (Az. 2 N 05.1695) Bezug genommen.
Aufgrund des rechtskräftigen, die Parteien dieses Verfahrens bindenden Urteils des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Februar 2007 (Az. 2 N 05.1695) steht fest, dass es sich bei der am 23. Februar 2005 als Satzung beschlossenen Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Westliche Biegenhofstraße" - unbeschadet der hinsichtlich des für unwirksam erklärten früheren Bebauungsplans erlassenen Veränderungssperren - um eine neue Veränderungssperre im Sinne von § 14 Abs. 1 BauGB handelt.
- VGH Bayern, 18.01.2008 - 2 B 03.705
Nutzungsänderung; Vergnügungsstätte; Videokabinen, Kleinkino; entgegenstehende …
Den dagegen erhobenen Normenkontrollantrag u.a. der Klägerin hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 2. Februar 2007 (Az. 2 N 05.1695) abgelehnt; die hierzu erhobene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. März 2007 (Az. 4 BN 12.07) zurückgewiesen.Im Übrigen wird wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie die Gerichtsakten bezüglich der Veränderungssperre vom 23. Februar 2005 (Az. 2 N 05.1695) und ihrer Verlängerung (Az. 2 N 07.566) und die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.
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