Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2011 - 2 N 104.09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Anbringung eines Vordachs und einer Leuchte aus Edelstahl an einem Siedlungsbau
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 11 Abs 1 DSchG BE, Art 14 Abs 1 GG
Denkmalschutz; Siedlung "Roter Adler"; Anbringung eines Vordaches und einer Edelstahlleuchte; denkmalschutzrechtliche Genehmigung; Denkmalbereich; öffentliches Erhaltungsinteresse; bauliche Veränderungen; Denkmalpflegeplan; Entgegenstehen von Gründen des Denkmalschutzes; ...
- Deutsches Notarinstitut
VwGO § 124; GG Art. 14
Denkmalrechtliche Genehmigung für Glasdach und Edelstahllampe an geschützter Fassade - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Können einfache Siedlungsbauten ein Denkmal bilden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Anbringung eines Vordachs und einer Leuchte aus Edelstahl an einem Haus in der Siedlung "Roter Adler"
Verfahrensgang
- VG Berlin, 16.10.2009 - 16 A 166.08
- VG Berlin, 27.10.2009 - 16 A 166.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2011 - 2 N 104.09
Papierfundstellen
- BauR 2012, 687
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2011 - 2 N 104.09
Nach der Rechtsprechung des Senats entfällt das öffentliche Erhaltungsinteresse eines Denkmals nur ausnahmsweise dann, wenn derart weit reichende bauliche Veränderungen erfolgt sind, dass die jeweilige Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr sichtbar ist (…vgl. Urteile des Senats vom 27. Oktober 2011 - OVG 2 B 5.10 -, juris Rn. 38 und vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris Rn. 18).Denn die Genehmigungspflicht nach § 11 Abs. 1 Satz 1 DSchG Bln setzt nicht voraus, dass der bestehende Zustand der historische bzw. originale ist, denn insbesondere der Austausch einzelner Bauteile eines Denkmals stellt stets eine relevante Veränderung dar (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris Rn. 20).
- BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2011 - 2 N 104.09
Derartige Zweifel setzen voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, 1063). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 2 B 5.10
Berufungsfrist; Faxübermittlung; Anscheinsbeweis; Sendeprotokoll; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2011 - 2 N 104.09
Nach der Rechtsprechung des Senats entfällt das öffentliche Erhaltungsinteresse eines Denkmals nur ausnahmsweise dann, wenn derart weit reichende bauliche Veränderungen erfolgt sind, dass die jeweilige Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr sichtbar ist (vgl. Urteile des Senats vom 27. Oktober 2011 - OVG 2 B 5.10 -, juris Rn. 38 …und vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris Rn. 18). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2007 - 2 N 19.06
Genehmigung zum Anbau eines Glasvordaches an einem denkmalgeschützten Haus
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2011 - 2 N 104.09
Soweit der Kläger darauf verweist, mit dem Vordach den Eingangsbereich seines Hauses vor Regen, Schnee und Vereisung zu schützen und mit der Anbringung einer Lampe Unfallgefahren zu minimieren, ist nicht ersichtlich, dass ein schutzwürdiges Interesse an der Anbringung eines Glasvordaches bzw. einer Lampe aus Edelstahl unter Inkaufnahme von negativen Veränderungen an dem Erscheinungsbild des Denkmals besteht (vgl. zur Genehmigungsfähigkeit für die Anbringung eines Glasvordaches an einem denkmalgeschützten Reihenhaus: Beschluss des Senats vom 16. Mai 2007 - OVG 2 N 19.06 -, juris Rn. 6).
- OVG Hamburg, 23.06.2016 - 3 Bf 100/14
Denkmalschutz; ipsa-lege-Prinzip; Beschränkung der Denkmalfeststellungen; …
Ein Wegfall der ehedem vorhandenen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes kommt außerdem in Betracht, wenn - was die Klägerin, wie sie in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hat, vorliegend vor allem für erwägenswert erachtet - als Folge von weitreichenden Veränderungen ein Objekt entstanden ist, das seine Gestalt und seinen Charakter ganz wesentlich auch durch die neu errichteten Bestandteile erhalten hat (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 21.7.1999, 7 A 3387/98, BauR 2000, 384, juris Rn. 4 ff.) und bei dem deshalb die Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr erlebbar ist (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.2.2008, OVG 2 B 12.06, BRS 73 Nr. 204, juris Rn. 18; Beschl. v. 27.12.2011, OVG 2 N 104.09, BauR 2012, 687, juris Rn. 3). - VG Hamburg, 18.03.2015 - 9 K 1021/13
Denkmalschutz - Klage gegen Unterschutzstellungsbescheid
Rn. 45 Nach verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung, der die Kammer folgt, führen Umbauten nur dann zum Verlust des Denkmalwertes, wenn die historische Substanz des Gebäudes soweit verlorengegangen ist, dass sie ihre Funktion, Aussagen über geschichtliche Umstände oder Vorgänge zu dokumentieren, nicht mehr erfüllen kann (…OVG Münster, Urt. v. 26.8.2008, 10 A 3250/07, juris, Rn. 47), wenn durch die Umbauten die Identität des Gebäudes aufgehoben wird, also der Aussagewert des Kulturdenkmals verloren gegangen ist (…OVG Bautzen, Beschl. v. 23.6.2006, 1 B 227/05, juris, Rn. 6, m.w.N.) oder wenn derart weitreichende bauliche Veränderungen erfolgt sind, dass die jeweilige Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr sichtbar ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.12.2011, OVG 2 N 104.09, juris, Rn 3). - VG Hamburg, 21.07.2015 - 9 K 2909/11
Denkmalschutz; geschichtliche Bedeutung; Traditionalismus; örtlicher Bezugsrahmen …
Rn. 58 Nach verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung, der die Kammer folgt, führen Umbauten nur dann zum Verlust der Denkmaleigenschaft, wenn die historische Substanz des Gebäudes soweit verlorengegangen ist, dass sie ihre Funktion, Aussagen über geschichtliche Umstände oder Vorgänge zu dokumentieren, nicht mehr erfüllen kann (…OVG Münster, Urt. v. 26.8.2008, 10 A 3250/07, juris, Rn. 47), wenn durch die Umbauten die Identität des Gebäudes aufgehoben wird, also der Aussagewert des Kulturdenkmals verloren gegangen ist (…OVG Bautzen, Beschl. v. 23.6.2006, 1 B 227/05, juris, Rn. 6, m.w.N.) oder wenn derart weitreichende bauliche Veränderungen erfolgt sind, dass die jeweilige Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr sichtbar ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.12.2011, OVG 2 N 104.09, juris, Rn 3). - VG Berlin, 14.08.2012 - 16 K 109.11
Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbilds einer denkmalgeschützten …
Rn. 55 In der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.08.2005 -OVG 2 N 153.05- [unveröffentlicht], Beschl. v. 31.05.2006 -OVG 2 N 328.04 und OVG 2 N 329.04- [unveröffentlicht], Beschl. v. 27.12.2011 -OVG 2 N 104.09-, Juris;… vgl. ferner OVG Hamburg, Urt. v. 16.05.2007, NVwZ-RR 2008, 300, 303) ist mehrfach ausgesprochen worden, dass denkmalgeschützte Siedlungen für Abweichungen von dem städtebaulich-architektonisch einheitlich konzipierten Erscheinungsbild besonders sensibel sind, weil gerade auf Grund der vielfachen Wiederholung denkmalprägender Elemente Unregelmäßigkeiten als denkmalunverträglicher Störfaktor wahrgenommen werden.
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