Rechtsprechung
| OVG Saarland, 06.07.1984 - 2 N 2/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 47 VwGO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 354
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89
Beschränkung der erneuten Auslegung eines in einem Teilbereich geänderten …
Das Normenkontrollurteil weiche ferner von dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 6. Juli 1984 - 2 N 2/82 - (UPR 1985, 142) und dem anerkannten Rechtsgrundsatz ab, daß in dem Fall, daß beantragt werde, einen Teil einer Norm für ungültig zu erklären, die nicht beanstandeten Teile nur dann auf ihre Gültigkeit zu überprüfen seien, wenn sie mit dem angegriffenen in einem so engen und untrennbaren Zusammenhang ständen, daß auch sie von der Ungültigkeit erfaßt würden.Entgegen der Auffassung der Beschwerde war es nicht verpflichtet, die Sache dem Bundesverwaltungsgericht wegen einer Abweichung von dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. Juli 1984 - 2 N 2/82 - (UPR 1985, 142 = BRS 42 Nr. 31) vorzulegen.
- OVG Saarland, 20.01.1988 - 2 N 3/85
Gültigkeit eines Bebauungsplanes; Zulassung einer Nutzungsänderung; Erhebung …
Der Eigentumserwerb nach Abschluß der Planung schließt zwar die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren nicht von vorneherein aus (BVerwG…, Beschluß vom 09.11.1979, a.a.O.; Beschluß des Senats vom 06.07.1984 - 2 N 2/82 - UPR 1985, 142).Die Antragsteller können jedoch im Hinblick auf die Existenz des Planes im Zeitpunkt ihrer Entscheidung über den Erwerb jener Parzellen nicht mit Erfolg geltend machen, ihr Interesse, auch diese Grundstücke für betriebliche Zwecke nutzen zu können, habe zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört; seine negative Betroffenheit begründe daher einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12.08.1982, BRS 39 Nr. 40; zu einem anders gelagerten Sachverhalt Beschluß des Senats vom 06.07.1984 - 2 N 2/82 - a.a.O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 5 M 146/09
Planfeststellungsverfahren: Auslegung in amtsangehörigen Gemeinden, …
Rn. 51 Schließlich rechtfertigt auch die Bezugnahme des Antragstellers auf die Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Berlin, 05.09.1986 - OVG 2 A 1.85 -, DÖV 1986, 1068; OVG Saarlouis, 06.07.1984 - 2 N 2/82 -, NVwZ-RR 1985, 354, 355) kein für ihn günstigeres Ergebnis.
- VGH Hessen, 27.07.1988 - 3 UE 1870/84
Verhältnis Bebauungsplan, entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung
Hier ging es um klarstellende Hinweise redaktioneller Art zur Vermeidung von Mißverständnissen bzw. als Merkposten bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen, die den planerischen Inhalt des Flächennutzungsplans nicht berühren (vgl. dazu Saarl. OVG Beschluß vom 06.07.1984 - 2 N 2/82 - UPR 1985, 142, 143;… Gelzer, Bauplanungsrecht, 4. Aufl. 1984, Rdnr. 344). - OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1993 - 1 K 8/91
Stellplatz; Garage; Wohnruhe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Die Antragsbefugnis entfällt auch nicht deshalb, weil die Antragsteller ihr Grundstück erst nach Erlaß des Bebauungsplanes erworben haben (…ebenso: BVerwG, Beschl. v. 09.02.1989 - 4 NB 1.89 -, BayVBl. 1989, S. 665; OVG Saarlouis, Beschl. v. 06.07.1984 - 2 N 2/82 -, NVwZ 1985, S. 354;… OVG Berlin, Urt. v. 05.09.1986 - OVG 2 A 1.85 -, DÖV 1986, S. 1067;… wohl anders OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.1983 - 10 C 41/81 -, NVwZ 1983, S. 617). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2005 - 2 K 471/03
Bebauungsplan über den kommunalen Spielplatz ein "Auf der Grauwacke/Saures Tal" …
Bei dem von der Bauleitplanung verfolgten Ziel, gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen, muss auch das Interesse des Eigentümers eines Wohngrundstückes, von den Emissionen eines allgemein zugänglichen Kinderspielplatzes verschont zu bleiben, berücksichtigt werden (OVG Saarland, Beschl. v. 06.07.1984 - 2 N 2/82 - NVwZ 1985, 354). - BVerwG, 08.02.1989 - 4 NB 4.89
Rechtsmittel
Allerdings verweist die Beschwerde auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87) und auf zwei Entscheidungen des OVG Saarlouis (DÖV 1978, 215; NVwZ 1985, 354).
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