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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2017 - 2 N 28.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26559
OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2017 - 2 N 28.17 (https://dejure.org/2017,26559)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2017 - 2 N 28.17 (https://dejure.org/2017,26559)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 2 N 28.17 (https://dejure.org/2017,26559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 35 Abs 1 BauGB, § 74 Abs 1 BauO BB, § 35 Abs 4 S 1 Nr 1 BauGB
    Bestandsschutz eines als Funktionsgebäude eines Ferienlagers genutzten Gebäudes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 35 Abs 1 BauGB, § 74 Abs 1 BauO BB
    Beseitigungsanordnung; Wohnhaus; Außenbereich; früheres Sozialgebäude eines Ferienlagers; Aufgabe der privilegierten Nutzung; materielle Baurechtswidrigkeit; Rechtskraft des die Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung abweisenden Urteils; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer ist für rechtmäßige Nutzungsmöglichkeit zuständig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2017 - 2 N 28.17
    Das Verwaltungsgericht bezieht sich insoweit zu Recht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 1975 - IV C 15.73 - (bei juris).

    Danach erfasst die Rechtskraft eines Urteils, durch das eine auf die Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung gerichtete Klage wegen materieller Rechtswidrigkeit des Vorhabens abgewiesen wurde, auch die Frage der materiellen Rechtswidrigkeit mit der Folge, dass der Kläger bei gleichbleibender Rechts- und Sachlage gehindert ist, in einem nachfolgenden Beseitigungsverfahren geltend zu machen, dass sein Vorhaben entgegen der vorangegangenen Entscheidung doch materiell baurechtmäßig sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1975, a.a.O., Rn. 16).

  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2017 - 2 N 28.17
    Entfällt die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB, weil die privilegierte Nutzung aufgegeben wurde, führt dies nach ständiger Rechtsprechung auch zum Verlust des Bestandsschutzes für das Gebäude (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2000 - 4 B 36.00 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG…, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 1 A 68/11 -, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Sachsen, 29.06.2012 - 1 A 68/11

    Anforderungen an das Vorliegen einer Anlagenänderung im Fall der Aufgabe einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2017 - 2 N 28.17
    Entfällt die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB, weil die privilegierte Nutzung aufgegeben wurde, führt dies nach ständiger Rechtsprechung auch zum Verlust des Bestandsschutzes für das Gebäude (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. November 2000 - 4 B 36.00 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 1 A 68/11 -, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 2 N 7.15

    Beseitigungsverfügung; Außenbereich; Landschaftsschutzgebiet; Einfriedung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2017 - 2 N 28.17
    Dies gilt nicht nur, wenn es darum geht, ob aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Beschränkung der Anordnung auf einen Rückbau der Anlage auf ein genehmigungsfähiges Maß in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu zuletzt m.w.N. Beschluss des Senats vom 19. April 2017 - OVG 2 N 7.15 -, juris Rn.16), sondern auch dann, wenn - wie hier nach dem rechtskräftigen Urteil im Vorprozess -, die Baurechtswidrigkeit der betroffenen Anlage im Wesentlichen daraus folgt, dass sie keinem der im Außenbereich privilegierten Zwecke (vgl. § 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3, 5 bis 8 BauGB) dient und öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2 und 3 BauGB).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2025 - 2 L 96/25

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung

    Vielmehr obliegt es dem Bauherrn, ein konkretes Angebot zur Funktionsänderung des Gebäudes zu machen, nach der sich dessen weitere Nutzung als baurechtskonform darstellt (zum Ganzen: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. Juli 2017 - OVG 2 N 28.17 - juris, Rn. 7 f.).
  • VG Ansbach, 06.06.2024 - AN 17 K 23.977

    Klage gegen die Beseitigungsanordnung von freizeitlich genutzten baulichen …

    Wenn die privilegierte Nutzung dauerhaft aufgegeben wurde, muss das auch zum Verlust des Bestandsschutzes für das Gebäude in seiner Bausubstanz führen (vgl. OVG Berlin-Bbg, B. v. 18.7.2017 - OVG 2 N 28.17 - mit Verweis auf BVerwG, B. v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - Rn. 10 und SächsOVG, B. v. 29.6.2021 - 1 A 68/11 - Rn. 9 ff., juris; VG Ansbach, U. v. 20.4.2023 - AN 17 K 21.01392).
  • VGH Bayern, 13.05.2024 - 2 ZB 23.709

    Rückbauverpflichtung für Anbau

    Rn. 10 Nach ständiger Rechtsprechung ist es nicht Sache der Bauaufsichtsbehörde, für den Bauherrn die Planung eines bauordnungsrechtlich beanstandungsfreien Vorhabens zu übernehmen und etwaige Möglichkeiten der Abänderung einer in ihrem gegenwärtigen Bestand materiell rechtswidrigen Anlage von Amts wegen zu prüfen und zu ermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2019 - 9 ZB 17.150 - juris Rn 6; OVG Berlin, B.v. 18.7.2017 - OVG 2 N 28.17 - juris Rn. 7;… OVG Münster, B.v. 18.5.2015 - 2 A 126/15 - juris Rn. 19;… BVerwG, B.v. 4.3.1991 - 4 B 22.91 - juris Rn. 9;… B.v. 12.6.1973 - IV B 58.72 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 17 K 21.01392

    Beseitigungsverfügung für bauliche Anlagen im Außenbereich

    Entfällt die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB, weil die privilegierte Nutzung aufgegeben wurde, führt dies auch zum Verlust des Bestandsschutzes für das Gebäude (OVG Berlin-Bbg, B.v. 18.7.2017 - OVG 2 N 28.17 - juris mit Verweis auf BVerwG, B.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - juris Rn. 10 und SächsOVG, B.v. 29.6.2012 - 1 A 68/11 - juris Rn. 9 ff.).
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