Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - 2 N 40.10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 34 BauGB, § 35 BauGB, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 VwGO, § 124 Abs 3 VwGO
Baugenehmigung; fehlende unmittelbare Zufahrt zum öffentlichen Wegenetz; gesicherte Erschließung; fehlende rechtliche Absicherung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 34 BauGB, § 35 BauGB, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 VwGO, § 124 Abs 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO
Baugenehmigung; fehlende unmittelbare Zufahrt zum öffentlichen Wegenetz; gesicherte Erschließung (verneint); fehlende rechtliche Absicherung; Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; selbständig tragende Begründung; besondere Schwierigkeiten; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erschließung nur bei unmittelbarer Zuwegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 05.11.2009 - 5 K 3651/04
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - 2 N 40.10
Wird zitiert von ...
- VG Cottbus, 30.10.2025 - 3 L 577/25
Ausreichende Erschließung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, …
Vielmehr muss die Zufahrt entweder öffentlich-rechtlich, also durch Baulast, oder dinglich, etwa durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit, gesichert sein (st. Rspr., vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. Mai 1988 4 C 54.85 , juris Rn. 14; OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2010 OVG 2 N 40.10 , juris Rn. 3; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 2 B 289/18 -, Rn. 19, juris).
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