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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36799
OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12 (https://dejure.org/2012,36799)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2012 - 2 NB 220/12 (https://dejure.org/2012,36799)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2012 - 2 NB 220/12 (https://dejure.org/2012,36799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LVVO; § 4 Abs. 1 S. 2 LVVO
    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2012 an der Universität Göttingen im 1. bis 3. Fachsemester

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2012 an der Universität Göttingen im 1. bis 3. Fachsemester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2012 an der Universität Göttingen im 1. bis 3. Fachsemester

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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (32)

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2012 - 2 NB 359/11

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12
    Rn. 18 Diesem Berechnungsansatz des Verwaltungsgerichts folgt der Senat - wie bereits in seinen Entscheidungen vom 15. August 2012 - 2 NB 359/11 u.a. - (…juris Langtext Rdnr. 16 ff.) betreffend den Studiengang Humanmedizin und vom 9. August 2012 - 2 NB 334/11 u.a. - (…juris Langtext Rdnr. 10 ff.) betreffend den Studiengang Zahnmedizin zu gleichlautenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts zum vorangegangenen Wintersemester 2011/2012 ausgeführt - auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem das Wintersemester 2012/2013 betreffenden Beschluss vom 29. Oktober 2012 (- 8 C 703/12 u.a. -, S. 25 BU) weiterhin nicht.

    Zu gleichlautenden Einwänden hat er bereits in seinem das Wintersemester 2011/2012 betreffenden Beschluss vom 15. August 2012 - 2 NB 359/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 26 ff.) Folgendes ausgeführt:.

    Der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen in seinem - den Prozessbevollmächtigten dieser Antragsteller bekannten - Beschluss vom 15. August 2012 - 2 NB 359/11 u. a. - (…veröffentlicht und nachzulesen bei juris Langtext Rdnr. 33 ff.).

    Rn. 30 Der Senat hat in seinen das Wintersemester 2011/2012 betreffenden, insoweit gleichlautenden Beschlüssen (vgl. Beschl. v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 40 ff. ;… Beschl. v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 46 ff. ;… Beschl. v. 10.8.2012 - 2 NB 37/12 -, juris Langtext Rdnr. 49 ff. ;… Beschl. v. 14.8.2012 - 2 NB 51/12 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 69 ff. ) im Einzelnen ausgeführt, dass und warum entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts aus dem Zukunftsvertrag II bereits keine subjektiv-rechtlichen Schutzwirkungen für konkret bestimmbare Studienplatzbewerber folgen.

    Der Senat hält vielmehr erneut in diesem Punkt an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach ein Ansatz von 50 : 50 geboten ist, wenn - wie hier - Lehrpersonen aus unterschiedlichen Lehreinheiten eine Veranstaltung gemeinsam bestücken und sich hierbei jeweils gegenseitig unterstützen und ergänzen (vgl. zuletzt Senat Beschl. v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 55 m. w. N.).

    Rn. 35 2.2.6.3 Soweit diese Antragsteller schließlich - wie bereits zuvor einige Studienplatzbewerber in den das Wintersemester 2011/2012 betreffenden Beschwerdeverfahren - einwenden, an den Seminaren seien in erheblichem Umfang Lehrpersonen aus der Lehreinheit Klinik beteiligt, hat die Antragsgegnerin dem bereits in den vorangegangenen Beschwerdeverfahren durchgreifend entgegengehalten, dass die Seminare ausschließlich von Lehrpersonen der Lehreinheit Vorklinik gestaltet würden (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 15. August 2012 - 2 NB 359/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 56).

    Rn. 41 2.2.7.3 Die weiteren auf die von dem Verwaltungsgericht akzeptierte, um das Sommersemester 2011 aktualisierte Schwundberechnung der Antragsgegnerin bezogenen Einwände dieser Antragsteller erachtet der Senat wie bereits in seiner Entscheidung vom 15. August 2012 (- 2 NB 359/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 61 ff.) hingegen zum Teil als beachtlich.

    Rn. 57 Die Kritik der Antragsgegnerin an dieser - bereits zum vorangegangenen Wintersemester 2011/2012 vorgenommenen (vgl. Senat, Beschl. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 61 ff.) - Art der Schwundberechnung durch den Senat greift demgegenüber nicht durch.

    Diejenigen 17 Antragsteller, die sich aufgrund des Beschlusses des Senats vom 15. August 2012 (- 2 NB 359/11 u.a. - juris) in zulässiger Weise erst zum 30. September 2012 exmatrikuliert haben, sind hingegen in kapazitätsrechtlicher Hinsicht weiter zu berücksichtigen, da sie berechtigt waren, das seinerzeit laufende Sommersemester 2012 als 2. Fachsemester noch ordnungsgemäß zum Abschluss zu bringen.

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2011 - 2 NB 135/11

    Vorläufige Zulassung eines Bewerbers auf einen Teilstudienplatz zum Studium der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12
    Rn. 21 "Soweit einige … Antragsteller darauf hinweisen, dass der Vorschrift des § 7 Abs. 2 LVVO mit Blick auf das abstrakte Berechnungssystem der Kapazitätsverordnung ausschließlich dienstrechtliche Bedeutung zwischen den Lehrpersonen und ihrem Dienstherrn zukomme, ohne dass die aufgrund dieser Norm gewährten Deputatsverminderungen kapazitätsrechtlich relevant seien, folgt der Senat dem - wie bereits hinsichtlich der gleichlautenden Kritik in den vorherigen Semestern - weiterhin nicht (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 9.12.2011 - 2 NB 135/11 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 16 m. w. N.).

    Der Senat verweist hierzu auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 2 NB 135/11 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 26 ff.) zu gleichlautenden das Sommersemester 2011 betreffenden Einwänden.

    Denn diese sind grundsätzlich bereits mit der generellen Festlegung des Lehrdeputats berücksichtigt (Senat, Beschl. v. 9.12.2011 - 2 NB 135/11 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 27 m. w. N.).

    zu Recht eine Deputatsreduzierung gewährt worden ist (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 9.11.2011 - 2 NB 135/11 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 32).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 334/11

    Feststellung des Bestandes von weiteren Studienplätzen im Studiengang Zahnmedizin …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12
    Rn. 18 Diesem Berechnungsansatz des Verwaltungsgerichts folgt der Senat - wie bereits in seinen Entscheidungen vom 15. August 2012 - 2 NB 359/11 u.a. - (…juris Langtext Rdnr. 16 ff.) betreffend den Studiengang Humanmedizin und vom 9. August 2012 - 2 NB 334/11 u.a. - (…juris Langtext Rdnr. 10 ff.) betreffend den Studiengang Zahnmedizin zu gleichlautenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts zum vorangegangenen Wintersemester 2011/2012 ausgeführt - auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem das Wintersemester 2012/2013 betreffenden Beschluss vom 29. Oktober 2012 (- 8 C 703/12 u.a. -, S. 25 BU) weiterhin nicht.

    Fraglich ist bereits, ob die durch den Verordnungsgeber vorgenommene Erhöhung der Lehrverpflichtung als normative Festsetzung ein "Datum" für die Kapazitätsberechnung im Sinne des § 5 Abs. 2 KapVO darstellt (verneinend noch Senat, Beschl. v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 11;… bejahend hingegen etwa VGH Mannheim, Beschl. v. 13.8.2010 - NC 9 S 357/10 -, juris Langtext Rdnr. 26: "Daten" in diesem Sinn sind auch normative Festsetzungen, soweit sie für die Kapazitätsermittlung von Einfluss sind).

    Rn. 30 Der Senat hat in seinen das Wintersemester 2011/2012 betreffenden, insoweit gleichlautenden Beschlüssen (…vgl. Beschl. v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 40 ff. ; Beschl. v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 46 ff. ;… Beschl. v. 10.8.2012 - 2 NB 37/12 -, juris Langtext Rdnr. 49 ff. ;… Beschl. v. 14.8.2012 - 2 NB 51/12 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 69 ff. ) im Einzelnen ausgeführt, dass und warum entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts aus dem Zukunftsvertrag II bereits keine subjektiv-rechtlichen Schutzwirkungen für konkret bestimmbare Studienplatzbewerber folgen.

    Rn. 61 Dieser Methode der Kapazitätsberechnung des Verwaltungsgerichts für die höheren Semester folgt der Senat - wie bereits zuvor zuletzt in seinem das Wintersemester 2011/2012 betreffenden Beschluss vom 9. August 2012 - 2 NB 334/11 - weiterhin nicht.

  • VG Göttingen, 29.10.2012 - 8 C 703/12

    Verwaltungsgericht findet erneut weitere Studienplätze

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12
    Rn. 18 Diesem Berechnungsansatz des Verwaltungsgerichts folgt der Senat - wie bereits in seinen Entscheidungen vom 15. August 2012 - 2 NB 359/11 u.a. - (…juris Langtext Rdnr. 16 ff.) betreffend den Studiengang Humanmedizin und vom 9. August 2012 - 2 NB 334/11 u.a. - (…juris Langtext Rdnr. 10 ff.) betreffend den Studiengang Zahnmedizin zu gleichlautenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts zum vorangegangenen Wintersemester 2011/2012 ausgeführt - auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem das Wintersemester 2012/2013 betreffenden Beschluss vom 29. Oktober 2012 (- 8 C 703/12 u.a. -, S. 25 BU) weiterhin nicht.

    ebenfalls akzeptiert (vgl. VG Göttingen, Beschl. v. 29.10.2012 - 8 C 703/12 u.a. -, S. 36 BU).

    Rn. 68 Hieran hält der Senat nach erneuter Prüfung der Rechtslage und auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem das Wintersemester 2012/2013 betreffenden Beschluss vom 29. Oktober 2012 (- 8 C 703/12 u.a. -, S. 49 ff. BU) fest.

  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3656/11

    Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12
    Rn. 31 Soweit einige Antragsteller in diesem Zusammenhang entweder in ihrer Beschwerdebegründung oder kompensatorisch in ihrer Beschwerdeerwiderung des Weiteren anführen, ein anderes Ergebnis und die Ausweisung zusätzlicher Studienplätze gerade auch im Studiengang Humanmedizin sei insbesondere mit Rücksicht auf die überlange Wartezeit in diesem Studiengang, die die Grenze des verfassungsrechtlich Erträglichen überschritten habe, gefordert und hierzu auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 26. April 2012 - 6 K 3656/11 u.a. - (juris) verweisen, ist ihnen zum einen entgegenzuhalten, dass bereits weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass sie diese Wartezeit überschritten haben.

    Zum anderen hat selbst das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG Münster, Beschl. v. 8.11.2011 - 13 B 1212/11 u.a. -, NJW 2012, 1096) darauf hingewiesen, dass sich - anders als noch in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 28.9.2011 - 6z L 940/11 -, juris) angenommen - ein unmittelbarer Zulassungsanspruch auch in dem Fall des Verstreichens der verfassungsrechtlich noch hinzunehmenden Wartezeit nicht ergebe (VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 26.4.2012 - 6 K 3656/11 -, juris Langtext Rdnr. 213 ff. m. w. N.).

  • VG Osnabrück, 02.11.2011 - 1 C 15/11

    Anteilquote; beurlaubte Studierende; Beurlaubung; Deputatsreduzierung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12
    Soweit ersichtlich sind die Hochschulen im Land Niedersachsen dieser Verpflichtung vorab in ihren erstellten Kapazitätsberechnungen bereits zum Wintersemester 2011/2012 gefolgt und haben die übrigen Verwaltungsgerichte des Landes Niedersachsen ihren Überprüfungen der Kapazitäten in den einzelnen Studiengängen diesen Wert zugrunde gelegt (vgl. etwa VG Osnabrück, Beschl. v. 2.11.2011 - 1 C 15/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 46 f. ; VG Hannover, Beschl. v. 9.12.2011 - 8 C 3080/11 u.a. - ).

    Und schließlich bleibt es der Antragsgegnerin unbenommen, unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung ihren Kapazitätsberechnungen bereits von sich aus einen höheren als den normativ vorgegebenen (Mindest-)Wert zugrunde zu legen, da sich diese Vorgehensweise kapazitätserhöhend auswirkt und eine solche freiwillige Berücksichtigung kapazitätserhöhender Umstände weder durch § 5 Abs. 2 KapVO noch durch eine andere Vorschrift ausgeschlossen ist (so bereits VG Osnabrück, Beschl. v. 2.11.2011 - 1 C 15/11 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 47).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12
    Es räumt selbst ein, dass ein anderer Zeitpunkt des Inkrafttretens als derjenige der Verkündung angeordnet werden kann (vgl. insoweit z. B. BVerfG, Beschl. v. 7.7.1992 - 2 BvR 1631/90 u.a. -, BVerfGE 87, 48 = NVwZ 1992, 1182), wie es in der Praxis namhaften Umfangs insbesondere in Gestalt von Überleitungsvorschriften geschieht.
  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 16/95

    Aufhebung nicht in die Rentenversicherung überführter Versorgungsleistungen gemäß …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12
    Die damit verbundenen Wirkungen werden durchaus auch mit den Begriffen der inneren und äußeren Wirksamkeit gekennzeichnet (vgl. z. B. BSG, Urt. v. 30.1.1996 - 4 RA 16/95 -, BSGE 77, 253 = juris Langtext Rdnr. 36;… OVG Münster, Urt. v. 30.6.1997 - 10a D 93/94.NE -, juris Langtext Rdnr. 23 mit Hinweis auf Sodan/Ziekow, VwGO, Rdnr. 69, welche der Rdnr. 73 in der nunmehrigen 3. Aufl. entspricht;… OVG Lüneburg, Urt. v. 27.8.2008 - 1 KN 138/06 -, BRS 73 Nr. 34 = juris Langtext Rdnr. 189).
  • BVerfG, 06.09.2012 - 1 BvL 13/12

    Relevanz von Abiturnote bzw Wartezeit für Studienplatzvergabe im Fach …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zwischenzeitlich mit Beschluss vom 6. September 2012 - 1 BvL 13/12 - (juris) als unzulässig abgelehnt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 13 B 1212/11

    OVG gibt den Beschwerden der Stiftung für Hochschulzulassung gegen die vom VG …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12
    Zum anderen hat selbst das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG Münster, Beschl. v. 8.11.2011 - 13 B 1212/11 u.a. -, NJW 2012, 1096) darauf hingewiesen, dass sich - anders als noch in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 28.9.2011 - 6z L 940/11 -, juris) angenommen - ein unmittelbarer Zulassungsanspruch auch in dem Fall des Verstreichens der verfassungsrechtlich noch hinzunehmenden Wartezeit nicht ergebe (…VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 26.4.2012 - 6 K 3656/11 -, juris Langtext Rdnr. 213 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des …

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 NB 439/10

    Vorläufige Zulassung auf einen Vollstudienplatz zum Studium der Humanmedizin; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1997 - 10a D 93/94

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis und Antragsinhalt im …

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2012 - 2 NB 37/12

    Ordnungsgemäße Kapazitätsberechnung der Studienplätze für den Studiengang …

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 2 NB 51/12

    Berücksichtigungsfähige Stellen bei der Berechung des Lehrangebots im …

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

  • VG Gelsenkirchen, 28.09.2011 - 6z L 940/11

    Studium; Studienplatz; Medizin; Tiermedizin; Vergabe; Hochschulzulassung; …

  • BFH, 25.10.2007 - III R 90/03

    Kein Anspruch auf Kindergeld nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der …

  • BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2010 - NC 9 S 357/10

    Studienzulassung; Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter; …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2003 - NC 9 S 28/03

    Vorläufige Zulassung zum Studium - fehlende Dringlichkeit - Antragstellung nach …

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06

    Verfassungsrechtliches Gebot der Kapazitätsauslastung; Bestimmung der …

  • BVerfG, 15.04.2003 - 1 BvR 710/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2008 - 13 C 165/08

    Ordnungsgemäße Eingliederung eines Bewerbers in den Studienbetrieb und …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2003 - 6 D 11940/02

    Vorläufige Zulassung zum Studium - fehlende Dringlichkeit - Antragstellung nach …

  • VGH Hessen, 15.03.2002 - 8 WX 407/02

    Studium; Zulassung; Antragstellung; zur Ausschlussfrist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2004 - 13 C 14/04

    Erfordernis der ordnungsgemäßen Eingliederung in den laufenden Hochschulbetrieb …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2009 - 1 M 22/09

    Hochschulzulassung; Direktantragsfrist für Teilhabeanspruch

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.04.1981 - 10 B 1572/80
  • VG Göttingen, 27.04.2012 - 8 C 1/12

    Verwaltungsgericht findet erneut zahlreiche weitere Studienplätze

  • VG Bremen, 06.07.2011 - 5 V 304/11
  • VG Leipzig, 26.05.2011 - NC 2 L 223/11
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im …

    Damit verwirklicht er jedenfalls in dem nunmehr begonnenen Sommersemester 2013 und damit im für die Beurteilung des Anordnungsgrundes maßgeblichen Zeitpunkts der gerichtlichen Entscheidung durch den Senat (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 9 m. w. N.) das ihm eingeräumte Teilhaberecht, zumal die vorläufige Zuteilung eines Studienplatzes lediglich "zu den Rechtsverhältnissen" des streitgegenständlichen Semesters - hier des Wintersemesters 2012/2013 - erfolgt und auch dann noch möglich wäre, wenn der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erst in der Beschwerdeinstanz zu einem Zeitpunkt Erfolg hätte, in dem dieses Semester bereits verstrichen ist.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschl. v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 29 ff.;… Beschl. v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 u.a. -, NdsVBl. 2013, 115 = juris Langtext Rdnr. 40 ff., jeweils m. w. N.) folgen aus dem Zukunftsvertrag II bereits keine subjektiv-rechtlichen Schutzwirkungen für konkret bestimmbare Studienplatzbewerber.

    Rn. 83 2.3.4.2 Die Einwände der Antragsgegnerin gegen die der Schwundberechnung des Verwaltungsgerichts zugrundeliegenden Zahlen erachtet der Senat wie in den vorangegangenen Semestern (vgl. zuletzt Senat, Beschl. v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 41 ff. m. w. N.) auch unter Berücksichtigung ihres aktuellen Beschwerdevorbringens, das mit ihren Beschwerdeeinwänden aus vorangegangenen Semestern identisch ist, und nach erneuter Prüfung als unbeachtlich.

    Rn. 90 Dieser Methode der Kapazitätsberechnung des Verwaltungsgerichts für die höheren Semester folgt der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung - und zwar bereits unter Berücksichtigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Beschluss vom 29. Oktober 2012 zum streitgegenständlichen Wintersemester 2012/2013 nicht (vgl. zuletzt Senat, Beschl. v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 61 ff. m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13

    Kürzung des für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Curriculareigenanteils im …

    Rn. 16 Danach stellt die Tätigkeit von Prof. Dr. I. als Sprecher der Forschergruppe eine besondere Dienstaufgabe im Sinne des § 7 Abs. 2 LVVO dar, weil es sich im Wesentlichen - wie aus der Aufstellung des Prof. Dr. I. im Schreiben vom 27. Januar 2012 ersichtlich ist - um eine Verwaltungstätigkeit und im Übrigen um die Übernahme einer überobligatorischen Tätigkeit handelt (vgl. zur Tätigkeit als Sprecher und stellvertretender Sprecher auch Senatsbeschl. v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 -, juris Rdnr. 25).

    Das Verwaltungsgericht ist insoweit der Berechnung des Senats in seinem Beschluss betreffend das Sommersemster 2012 (Beschl. v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 -, juris Rdnr. 33) gefolgt.

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 2 NB 145/13

    Bestimmung der Berechnungsmethode für die Berechnung der Zulassungszahl für …

    Rn. 6 "Dieser Methode der Kapazitätsberechnung des Verwaltungsgerichts für die höheren Semester folgt der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung - und zwar bereits unter Berücksichtigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Beschluss vom 29. Oktober 2012 zum streitgegenständlichen Wintersemester 2012/2013 nicht (vgl. zuletzt Senat, Beschl. v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 61 ff. m. w. N.).

    Es ändert sich - bei einer abweichenden Festsetzung der Studienanfängerzahl durch das Gericht - lediglich die Variable (oder "Basiszahl"), nicht aber das Berechnungssystem (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 -, juris Rdnr. 69).

  • OVG Niedersachsen, 02.01.2017 - 2 NB 108/16

    Gestaltungsspielraum; Kapazität; Prognose; Prognoseentscheidung; …

    Diese Vorgehensweise widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, der der Auffassung des Verwaltungsgerichts zur Geltung des Kohortenprinzips seit Jahren nicht folgt (vgl. Beschl. v. 12.8.2011 - 2 NB 439/10 -, v. 8.8.2012 - 2 NB 318/11 -, v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 -, v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 198/12 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 -, v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 -, sämtlich in juris, u. v. 9. September 2015 - 2 NB 342/14 , n.v., vgl. zum Ganzen auch Senat, Urt. v. 7.4.2016 - 2 LB 60/15 -, juris).

    Rn. 13 (2) Die Antragsgegnerin ist auch nicht nach § 5 Abs. 2 KapVO gehalten, ihre Schwundberechnung nachträglich durch Einbeziehung der Bestandsdaten des jeweiligen Sommersemesters zu aktualisieren (anders noch Senatsbeschl. v. 27.4.2007 - 2 NB 887/06 -, juris, v. 12.5.2010 - 2 NB 75/09 u.a. -, n.V., u. v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 -, juris, im Ergebnis wie hier OVG NRW, Beschl. v. 18.10.2011 - 13 C 67/11 - u. v. 19.8.2008 - 13 C 213/08 -, beide in juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2014 - 13 B 200/14

    Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der Zuweisung eines …

    2012, 90 (1. Vorlesungstag, es sei denn gerichtliche Entscheidung wird nicht verzögert); OVG Hamburg, Beschlüsse vom 5. Juli 2002 - 3 Nc 6/02 -, juris, und vom 24. Juni 1991 - Bs III 193/91 -, NVwZ-RR 1992, 22 (1. Vorlesungstag bzw. 2 Wochen nach Bekanntgabe des innerkapazitären Ablehnungsbescheids); offen gelassen vom Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2012 - 2 NB 220/12 -, juris Rn. 6 f.; Rechtsprechungsüberblick bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 1, 2011, Rn. 137 ff.
  • VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 15 K 6604/11

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an einer Universität …

    Rn. 184 Vgl. in einer ähnlichen Fallgestaltung auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2012, 2 NB 220/12, juris Rdnr. 23).
  • OVG Hamburg, 27.03.2018 - 3 Nc 4/18

    Zulassungsanspruch zum Masterstudiengang Architektur

    Dieser Ansatz entspricht der - soweit ersichtlich - fast einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, wobei der äußerste Zeitpunkt für einen erfolgreichen Eilantrag unterschiedlich definiert wird (…Antragsstellung bis Ende des Bewerbungssemesters: OVG Münster, Beschl. v. 4.3.2014, 13 B 200/14, NWVBl. 2014, 272, juris Rn. 5;… OVG Saarlouis, Beschl. v. 16.11.2009, 2 B 469/09.NC, NVwZ-RR 2010, 434, juris Rn. 41;… VGH München, Beschl. v. 27.4.2005, 7 CE 05.10057 u.a., VGHE BY 58, 91, juris Rn. 8;… VGH Mannheim, Beschl. 11.8.2003, NC 9 S 28/03, NVwZ-RR 2004, 37, juris Rn. 5;… VGH Kassel, Beschl. v. 15. März 2002, 8 Wx 407/02, NVwZ-RR 2002, 750-751, juris Rn. 6;… Antragstellung solange sinnvoller Einstieg in das Semester möglich erscheint: OVG Greifswald, Beschl. v. 22.4.2009, 1 M 22/09, juris Rn. 7;… OVG Koblenz, Beschl. v. 13.1.2003, 6 D 11940/02, WissR 2003, 168, juris Rn. 2; offengelassen: OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.11.2012, 2 NB 220/12, juris Rn 7).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15

    Anschlussbeschwerde; Belegungsliste; CAq; Cardiovascular Science; …

    Rn. 19 Der Senat folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zur Geltung des sog. Kohortenprinzips seit Jahren nicht (vgl. Beschl. v. 12.8.2011 - 2 NB 439/10 -, v. 8.8.2012 - 2 NB 318/11 -, v. 9.8.2012 - 2 NB 334/11 -, v. 15.8.2012 - 2 NB 359/11 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 198/12 -, v. 15.11.2012 - 2 NB 220/12 -, v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, v. 16.4.2014 - 2 NB 145/13 -, sämtlich in juris, u. v. 9. September 2015 - 2 NB 342/14 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2014 - 2 NB 370/13

    Nachbesetzung von freiwerdenden Studienplätzen durch die Hochschule nach Beginn …

    Für die Kammer ergibt sich jedoch kein Grund, von dem bisher in Niedersachsen angewandten System abzuweichen (vgl. zur Systematik auch Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2012 - 2 NB 220/12 u.a. -, S. 17 f., zu Humanmedizin).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 5 NC 25.14

    "Zukunftsvertrag II"; 1. Fachsemester; Ansatz eines Sicherheitszuschlages von 30 …

    Ungeachtet dessen übersieht die Beschwerde, dass aus dem von ihr beständig genannten Zukunftsvertrag II keine subjektiv-rechtlichen Schutzwirkungen für die einzelnen Studienbewerber folgen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2012 - 2 NB 220/12 -, juris Rn. 30), ebenso wenig wie der Hochschulpakt 2020 individuelle Ansprüche von Studienplatzbewerbern auf Verwendung der durch ihn zur Verfügung gestellten Mittel zum Ausbau oder zur Beibehaltung von Ausbildungsressourcen gerade in dem Fach, das sie studieren wollen, begründet, und dies zwar selbst dann nicht, wenn es sich dabei um einen Studiengang mit "hartem" Numerus Clausus handelt (…st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 24. August 2009 - OVG 5 NC 7.09 - [Zahnmedizin, Wintersemester 2008/09], juris Rn. 4 ff. m.w.N. auch aus der Rechtsprechung anderer Obergerichte sowie zuletzt Beschluss vom 5. April 2012 - OVG 5 NC 2.12 - [Tiermedizin, Wintersemester 2011/12], juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.2013 - 2 NB 94/13

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Dienstleistungsexport Zahnmedizin; …

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 2 NB 114/16

    Kapazität; klinisches Semester; Nachbesetzung; Studienplatz

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