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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1819
OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03 (https://dejure.org/2004,1819)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 (https://dejure.org/2004,1819)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 (https://dejure.org/2004,1819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschwerdebegründung - neue Tatsachen; Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Kapazitätsberechnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Divergenz von festgesetzter Zulassungszahl und tatsächlich vorhandener Aufnahmekapazität; Berechnung der Aufnahmekapazität; Ausgestaltung nicht mehr besetzbarer Stellen; Umfang der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Divergenz von festgesetzter Zulassungszahl und tatsächlich vorhandener Aufnahmekapazität; Berechnung der Aufnahmekapazität; Ausgestaltung nicht mehr besetzbarer Stellen; Umfang der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 409
 
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Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03

    Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Die mit der Novellierung der Approbationsordnung verbundene und in § 2 Abs. 2 ÄAppO zum Ausdruck gebrachte Förderung des fächerübergreifenden Denkens, die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung nach fächerübergreifendem Unterricht sowie Unterricht in Querschnittsbereichen und das Postulat, die Vermittlung des theoretischen klinischen Wissens während der gesamten Ausbildung so weitgehend wie möglich miteinander zu verknüpfen, ändern nichts an der Organisationsbefugnis der Hochschule, die insoweit verbindlich in ihrer Studienordnung festgelegten Ausbildungsinhalte im Wesentlichen vom wissenschaftlichen Personal der Vorklinik vermitteln zu lassen (ebenso Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 15.4.2004 - 3 NB 16/03 u.a. -; VGH BW, Beschl. v. 29.7.2004 - NC 9 S 68/04 -).

    Andererseits muss der Antragsgegnerin bei der Ermittlung des Betreuungsaufwands für die Vorklinik zugute kommen, dass sie mit Anteilswerten von 0, 0333 für ein 14-stündiges Praktikum sowie von weiteren 0, 0500 für ein 14-stündiges Seminar in angemessenem Umfang in ihrer Studienordnung mit Blick auf das Wahlpflichtfach Lehrveranstaltungen vorsieht, zu deren Durchführung sie nach § 2 Abs. 8 ÄAppO einerseits verpflichtet ist, die andererseits bei der Berechnung des Curricularnormwertes aus welchen Gründen auch immer hingegen unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Dabei reicht es insbesondere nicht aus, die tatsächliche und rechtliche Würdigung der Vorinstanz nur mit pauschalen Angriffen oder formelhaften Wendungen zu rügen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; VGH BW, Beschl. v. 12.4.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 = VBlBW 2002, 398; ferner Seibert, NVwZ 2002, 265, 268 f.; Kienemund, NJW 2002, 1231, 1234).

    Insofern bleibt es auch in Ansehung von § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO für das Beschwerdegericht bei den Prüfungselementen, wie sie auch bei einer uneingeschränkten Beschwerdemöglichkeit anzunehmen wären (OVG NRW, Beschl. v. 18.3.2002, a.a.O.; Hess. VGH, Beschl. v. 3.12.2002 - 8 TG 2413/02 -, NVwZ-RR 2003, 756).

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Wie das Bundesverwaltungsgericht zur Präklusion neuen Tatsachenvorbringens im Zusammenhang mit den Zulassungsgründen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ausgeführt hat (Beschl. v. 14.6.2002 - 7 AV 1/02 -, DVBl. 2002, 1556), bedarf ein solcher Ausschluss einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung.
  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 18.9.1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77, 89) hat die Betreuungsrelation von g = 180 als eine Art Mittelwert angesehen, in welchen die Mittelung der Vorlesungsangebote großer und kleiner Universitäten ebenso Eingang gefunden habe wie eine Aggregation von in der Betreuungsrelation ihrerseits begrenzten Seminaren.
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 NB 889/04

    Anwaltsvorbringen; Anwaltsvortrag; Beschwerde; Beschwerdebegründung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Insoweit weisen die Antragsteller - wie auch vom Verwaltungsgericht selbst im Folgenden zutreffend angenommen - zu Recht darauf hin, dass mit den in Ansatz zu bringenden zutreffenden Festsetzungen der Zulassungszahlen die materiell richtigen Zulassungszahlen gemeint sind, also auch die durch Richterspruch veranlassten Zulassungszahlen berücksichtigen müssen (zuletzt Senatsbeschl. v. 1.6.2004 - 2 NB 889/04 u.a. -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - NC 9 S 39/94

    Zulassung zum Studium - Kapazitätsberechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Von diesem Curricularanteil der vorklinischen Ausbildung bei der Antragsgegnerin sind wiederum die Importanteile abzuziehen, und zwar - anders als das Verwaltungsgericht meint - ohne proportionale Kürzung, da nur auf diese Weise der Umfang der Dienstleistungen unverfälscht zur Geltung gebracht wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.4.1990 - 10 N 176/89 -; Brehm/Zimmerling/Becker, NVwZ 1996, 1173, 1178; a.A. VGH BW, Beschl. v. 13.2.1995 - NC 9 S 39/94 -).
  • OVG Hamburg, 12.05.2000 - 3 Nc 38/00

    Zulassung zum Psychologiestudium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Insoweit darf er den tatsächlichen Angaben mit Blick auf die Dienstpflicht eines Amtswalters, aufgeworfene Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, grundsätzlich Vertrauen entgegenbringen; anderes mag dann gelten, wenn Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, die Verwaltungsbehörde halte notwendige Angaben und Auskünfte pflichtwidrig zurück (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.5.2000 - 3 NC 38/00 -, Juris).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 - 2 BvF 2/02 - und die damit verbundene Feststellung der Nichtigkeit des Fünften Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften vom 16. Februar 2002 an dieser Betrachtung etwas ändern könnte, vermag der Senat entgegen der Annahme einiger Antragsteller nicht zu erkennen.
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Anders als die vorstehend genannten Verwaltungsgerichte teilt der Senat jedoch nicht die Ansicht, dass es in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wie den vorliegenden bei der Berücksichtigung eines Anteilwertes für Vorlesungen mit der Gruppengröße von g = 180 sein Bewenden haben müsse, sondern sieht sich angesichts der an die Verwaltungsgerichte gerichteten Forderung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85 und 610/85 -, BVerfGE 85, 36 ff.), Regelungen der Kapazitätsverordnung nicht nur am Willkürverbot zu messen, sondern die maßgeblichen Berechnungsparameter auch darauf zu überprüfen, ob sie den Erfordernissen rationaler Abwägung genügen, gehalten, unter Würdigung der bisher abgegebenen Begründungen und entsprechend dem derzeitigen Erkenntnis- und Erfahrungsstand der Frage nachzugehen, ob die Beibehaltung der umstrittenen Gruppengröße für Vorlesungen noch vertretbar ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Dabei reicht es insbesondere nicht aus, die tatsächliche und rechtliche Würdigung der Vorinstanz nur mit pauschalen Angriffen oder formelhaften Wendungen zu rügen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; VGH BW, Beschl. v. 12.4.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 = VBlBW 2002, 398; ferner Seibert, NVwZ 2002, 265, 268 f.; Kienemund, NJW 2002, 1231, 1234).
  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2413/02

    Anordnungsgrund bei wahrscheinlichem Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund bei …

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04

    (Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 13 C 79/04

    Anspruch auf Studienzulassung bei Überbuchung; Einhaltung und Überschreiten der …

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an …

    Dabei reicht es insbesondere nicht aus, die tatsächliche und rechtliche Würdigung der Vorinstanz nur mit pauschalen Angriffen oder formelhaften Wendungen zu rügen (Senat, Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409 m. w. N.; Beschl. v. 12.9.2008 - 2 ME 558/08 -).

    Dass nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 LVVO für Juniorprofessoren - und zwar auch für den Fall, dass sie sich bereits in der zweiten Anstellungsphase befinden - nunmehr eine Lehrverpflichtung von 4 LVS normiert ist, steht nicht im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Senats, die in der Vergangenheit bei diesem Personenkreis eine Lehrverpflichtung von sechs LVS in Ansatz gebracht hatte (vgl. etwa Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u. a. -).

    Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Senat mit Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße für Vorlesungen g = 250 (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) aufgegeben hat und hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde legt.

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 u. a. -, a. a. O.) festgestellt, dass dort, wo sich die Lehreinheit Vorklinische Medizin bei der Durchführung der die Ausbildungsinhalte verzahnenden Seminare der Dienstleistungen klinischer Lehreinheiten bedient, Korrekturen bei der Ermittlung der jeweiligen Ausbildungsanteile geboten sind.

  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester …

    Rn. 50 Zudem ist in der Rechtsprechung bezweifelt worden, ob der Beispielstudienplan der ZVS die Betreuungsrelation bei Vorlesungen noch angemessen abbildet und deshalb weiter bei der Ermittlung des Curricularanteils zugeordneter Studiengänge herangezogen werden kann, oder ob nur eine andere, der Hochschulwirklichkeit nähere Bestimmung der Betreuungsrelation dem Gebot erschöpfender Nutzung vorhandener Kapazität entspricht (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409; OVG Schleswig…, Beschluss vom 15. April 2004 - 3 NB 16/03 - juris Rn. 9 ff.; VGH München…, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 7 CE 04.10 742 - juris Rn. 20; andererseits: OVG Münster…, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - juris Rn. 29 ff.; OVG Berlin…, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 5 NC 44.04 - juris Rn. 51).
  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

    Die Kammer hat gegen die Berechnungsmethode der Antragsgegnerin keine grundsätzlichen Bedenken und folgt ihr nunmehr auch wieder im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts insoweit, als die Antragsgegnerin anstatt der bisher von der Kammer und dem Nds. OVG (Beschluss vom 30.11.2004 (2 NB 430/03 u.a.; Beschluss vom 21.12.2007 - 2 NB 303/07 u.a. -, S. 18) für Vorlesungen angenommenen Gruppengröße g = 250 eine solche von g = 180 beibehalten und der Berechnung des Anteilwertes zugrunde gelegt hat.

    "Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße g = 250 für Vorlesungen (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) auf und legt hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde.

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 u. a. -, a. a. O.) festgestellt, dass dort, wo sich die Lehreinheit Vorklinische Medizin bei der Durchführung der die Ausbildungsinhalte verzahnenden Seminare der Dienstleistungen klinischer Lehreinheiten bedient, Korrekturen bei der Ermittlung der jeweiligen Ausbildungsanteile geboten sind.

    Diese Begrifflichkeit teilt offenbar auch der 2. Senat des Nds. OVG in seiner bisherigen Rechtsprechung (Nds. OVG, Beschlüsse vom 08.06.2011 - 2 NB 423/10 -, juris, Rn 35, vom 29.10.2010 - 2 NB 388/09 -, Rn 38f, vom 24.09.2007 - 2 NB 1048/06 -, juris, Rn 26 und vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, juris, Rn 177).

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