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Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 26.08.2013

Rechtsprechung
   LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6029
LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13 (https://dejure.org/2016,6029)
LG Krefeld, Entscheidung vom 10.02.2016 - 2 O 102/13 (https://dejure.org/2016,6029)
LG Krefeld, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 2 O 102/13 (https://dejure.org/2016,6029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch und Vorteilsausgleichung

    Auszug aus LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13
    Selbst wenn eine neue Mauer im Hinblick auf die technischen Fortschritte womöglich standfester und daher wertvoller sein sollte, würde sich daran nichts ändern (vgl. BGH NJW 1992, 2884).

    Allein die Notwendigkeit der Einziehung von Aussteifungspfeilern bzw. Stahlbetonpfeilern steht einer Vergleichbarkeit mit der zerstörten Mauer nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1992, 2884).

    Rn. 53 Einmal würde sich eine neue Mauer im Wert des Grundstücks niederschlagen (vgl. BGH NJW 1992, 2884).

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13
    Nach dem Grundsatz des Bereicherungsverbotes im allgemeinen Schadensrecht muss sich der Geschädigte jede bei ihm eingetretene Vermögensmehrung, die für ihn günstig wirkt, anrechnen lassen, soweit ihm dieses unter Berücksichtigung der Entlastung des Schädigers zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1959, 1078).
  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen …

    Auszug aus LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13
    Dieser kann sich schon daraus ergeben, dass der Betroffene die abzuwendende Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und nach seinen persönlichen Fähigkeiten auch nicht erkennen konnte (vgl. BGH Urt. v. 11.06.1999, V ZR 377/98).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines …

    Auszug aus LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13
    Eine bestimmte Art der Naturalrestitution ist erst dann ausgeschlossen, wenn die wiederhergestellte Sache (hier die neue Ziegelsteinmauer) als aliud erscheinen würde (vgl. BGHZ 102, 322, 328 f.).
  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 141/88

    Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln

    Auszug aus LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13
    Er orientiert sich bei der Bemessung an der Enteignungsentschädigung; auch die Grundsätze zur Vorteilsanrechnung sind zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1990, 3195).
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher …

    Auszug aus LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13
    Rn. 57 Nach ständiger Rechtsprechung kann aus § 906 Abs. 2 BGB analog ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch hergeleitet werden, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Nutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die über das Maß dessen hinausgehen, was ein Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Nachbarrechts entschädigungslos hinzunehmen hat, soweit er gegen diese Einwirkungen nicht gem. § 1004 BGB, sei es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, vorgehen konnte (vgl. BGH JZ 1968, 64; NJW 1995, 3195; NJW 2012, 2343).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 137/11

    Bruchteilseigentum an einem Hausgrundstück: Entsprechende Anwendung der …

    Auszug aus LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13
    Rn. 57 Nach ständiger Rechtsprechung kann aus § 906 Abs. 2 BGB analog ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch hergeleitet werden, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Nutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die über das Maß dessen hinausgehen, was ein Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Nachbarrechts entschädigungslos hinzunehmen hat, soweit er gegen diese Einwirkungen nicht gem. § 1004 BGB, sei es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, vorgehen konnte (vgl. BGH JZ 1968, 64; NJW 1995, 3195; NJW 2012, 2343).
  • BGH, 10.05.1995 - 3 StR 145/95

    Anforderungen an die Begründung eines die Öffentlichkeit ausschließenden …

    Auszug aus LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13
    Rn. 57 Nach ständiger Rechtsprechung kann aus § 906 Abs. 2 BGB analog ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch hergeleitet werden, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Nutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die über das Maß dessen hinausgehen, was ein Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Nachbarrechts entschädigungslos hinzunehmen hat, soweit er gegen diese Einwirkungen nicht gem. § 1004 BGB, sei es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, vorgehen konnte (vgl. BGH JZ 1968, 64; NJW 1995, 3195; NJW 2012, 2343).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1992 - 18 U 7/88

    Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Einsturz einer Mauer

    Auszug aus LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13
    Rn. 46 Von Literatur und Rechtsprechung wurden zur Errechnung der Alterswertminderung verschiedene Formeln entwickelt, nämlich etwa die Alterswertminderung nach Ross oder Vogels, die parabelförmige Wertminderung oder die § 23 ImmoWertVO zu Grunde liegende lineare Wertminderung (s. Stichwort Alterswertminderung bei Wikipedia; s. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 664).
  • LG Aachen, 28.02.2017 - 12 O 364/16

    Amtshaftung bei verfrühter Räumung eines Grabes

    Rn. 35 Die Höhe des Abzuges neu für alt darf bei einem langlebigen Wirtschaftsgut nicht auf fiktive, kalkulatorische, die Realität nicht zwingend widerspiegelnde finanzwirtschaftliche Faktoren oder buchhalterische Annahmen gestützt werden, sondern muss auf die individuelle Nützlichkeit des Vorteils einer neuen Sache für den Geschädigten abstellen (LG Krefeld, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 O 102/13).

    Deshalb unterliegen Ansprüche wegen Ersatzes langlebiger Wirtschaftsgüter, die nicht selbstständig handelbar und die nicht auf einen regelmäßigen Austausch wegen Verschleißes angelegt sind, nur mit Einschränkungen einem Vorteilsausgleich (LG Krefeld, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 O 102/13).

    Insbesondere muss die Vorteilsausgleichung dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen (LG Krefeld, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 O 102/13;… Grüneberg, in: Palandt, BGB, 76. Aufl., Vorb v § 249, Rn 68).

    Die Beklagte durfte diesen Wert nicht folgenlos zerstören (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 O 102/13).

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Rechtsprechung
   LG Hannover, 26.08.2013 - 2 O 102/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,75315
LG Hannover, 26.08.2013 - 2 O 102/13 (https://dejure.org/2013,75315)
LG Hannover, Entscheidung vom 26.08.2013 - 2 O 102/13 (https://dejure.org/2013,75315)
LG Hannover, Entscheidung vom 26. August 2013 - 2 O 102/13 (https://dejure.org/2013,75315)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 30.09.2016 - 20 U 83/16

    Haftung eines Berufsunfähigkeitsversicherers wegen Weitergabe eines die …

    Auf die Berufung des Klägers gegen das am 6. April 2016 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 251/15 - wird das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und es wird festgestellt, dass die Beklagte wegen der Weitergabe des Urteils des Landgerichts Hannover vom 26. August 2013 - 2 O 102/13 - an die U AG über andere Konzerngesellschaften der U AG und der damit verbundenen Datenweitergabe besonders geschützter personenbezogener Daten des Klägers verpflichtet ist, diesem den daraus entstandenen und zukünftig entstehenden Schaden zu ersetzen.

    Die daraufhin vom Kläger erhobene Zahlungsklage wies das Landgericht Hannover mit Urteil vom 26. August 2013 - 2 O 102/13 - (GA 8-16) mit der Begründung ab, die Beklagte habe ihre auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung aufgrund arglistiger Täuschung durch den Kläger wirksam angefochten.

    Rn. 8 festzustellen, dass die Beklagte wegen der unzulässigen Weitergabe des Urteils des Landgerichts Hannover vom 26.08.2013, Az. 2 O 102/13, an die U AG über andere Konzerngesellschaften der U AG und der damit verbundenen, unzulässigen Weitergabe besonders geschützter personenbezogener Daten verpflichtet ist, ihm den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen und noch zukünftig entstehenden Schaden zu ersetzen.

    Rn. 21 Rn. 22 1. festzustellen, dass die Beklagte wegen der unzulässigen Weitergabe des Urteils des Landgerichts Hannover vom 26.08.2013 - 2 O 102/13 - an die U AG über andere Konzerngesellschaften der U AG und der damit verbundenen, unzulässigen Datenweitergabe ihn betreffender besonders geschützter personenbezogener Daten verpflichtet ist, ihm den daraus entstandenen und noch zukünftig entstehenden Schaden zu ersetzen,.

    Rn. 26 Rn. 27 3. festzustellen, dass die Beklagte wegen der unzulässigen Weitergabe des Urteils des Landgerichts Hannover vom 26.8.2013 - 2 O 102/13 - an die U AG über andere Konzerngesellschaften der U AG und der damit verbundenen, unzulässigen Datenweitergabe ihn betreffender besonders geschützter personenbezogener Daten verpflichtet ist, ihm den daraus entstandenen materiellen wie immateriellen Schaden und noch zukünftig entstehenden Schaden zu ersetzen, soweit dieser einen Betrag in Höhe von 284.445,00 EUR brutto nebst monatlicher Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 6.900,00 EUR seit dem 01.12.2013, nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 37.000,00 EUR seit dem 01.2.2015 sowie auf weitere 37.000,00 EUR seit dem 01.2.2016 übersteigt.

    Rn. 32 Die Akten des Verfahrens 2 O 102/13 des Landgerichts Hannover haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

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