Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2010 - 2 O 115/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Prüfungsrecht: Wiederholung von Prüfungsleistungen wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Prüfungsrecht: Wiederholung von Prüfungsleistungen wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 17.09.2009 - 6 A 347/08
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2010 - 2 O 115/09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2010 - 2 O 115/09
Dieser Gefahr kann dadurch begegnet werden, dass eine nachträglich geltend gemachte Prüfungsunfähigkeit zwar als Rücktrittsgrund nicht ausgeschlossen ist, an ihre Glaubhaftmachung aber erhöhte Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.10.1988 - 7 C 8/88 -, zit. nach juris Rn. 11). - BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98
Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2010 - 2 O 115/09
Der Kläger hat die von ihm behauptete unerkannte Prüfungsfähigkeit nicht entsprechend seinen Mitwirkungsobliegenheiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.05.1998 - 6 C 12/98 -, zit. nach juris Rn. 19 ff.) glaubhaft gemacht. - BVerwG, 28.04.1997 - 6 B 6.97
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erneute Zulassung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2010 - 2 O 115/09
Denn jedenfalls können in dem Fall, in dem sich ein Prüfling auf seine gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit zur Begründung eines Härtefalls beruft, schon mit Rücksicht auf den das gesamte Prüfungsrecht beherrschenden Grundsatz der Chancengleichheit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.04.1997 - 6 B 6/97 -, Rn. 24) keine geringeren Anforderungen gelten, als sie bereits im Rahmen eines krankheitsbedingten Rücktritts von einer Wiederholungsprüfung aufgestellt sind. - BVerwG, 10.04.1990 - 7 B 48.90
Anforderungen an die Feststellung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2010 - 2 O 115/09
Diese erhöhte Anforderungen an die Glaubhaftmachung der seitens eines Prüflings behaupteten Prüfungsunfähigkeit soll den Missbrauch verhindern und dient gerade dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Grundsatz der Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.04.1990 - 7 B 48/90 -, zit. nach juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Zweite Juristische Staatsprüfung - unerkannte krankheitsbedingte …
Auch in diesen Fällen gelten jedoch die Nachweisanforderungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 JAPO (BayVGH vom 11.1.1999 Az. 7 ZB 98.3036 RdNr. 14 …und vom 31.8.2010 a.a.O., RdNr. 12; vgl. auch OVG NRW vom 8.12.2009 Az. 14 E 861/09 und OVG MV vom 19.2.2010 Az. 2 O 115/09 ). - VGH Hessen, 02.05.2024 - 1 A 938/22
Zweite Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung wegen eines in der …
Die Entscheidung des "OVG Greifswald" vom 19. Februar 2010 - 2 O 115/09 - betreffe ebenso wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 23. Februar 2017 - 2 K 16.43 - einen ganz anderen Fall. - VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Endgültiges Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Zulassung zur …
Dies gilt auch für die Geltendmachung zunächst unerkannter Prüfungsunfähigkeit (…z.B. BayVGH vom 15.11.2004 a.a.O. …und vom 20.6.2008 a.a.O. jeweils m.w.N.; vgl. für andere Studiengänge auch BayVGH vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und OVG MV vom 19.2.2010 Az. 2 O 115/09 ). - VG Koblenz, 26.01.2023 - 4 K 724/22
Wiederholung einer Prüfung wegen eines Härtefalls; unerkannte Prüfungsunfähigkeit
Von einer besonderen Härte ist in der Regel nur auszugehen, wenn ihre Folgen nicht mit den Instrumenten der einschlägigen Prüfungsordnung abzuwenden sind (so sinngemäß OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 2 O 115/09 -, juris, Rn. 3) und sie nicht auf veranlagungsbedingten Schwächen - Dauerleiden oder Prüfungsängsten - beruhen (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 10 D 10529/10.OVG -, juris, Rn. 4).Rn. 34 aa) Zwar kann eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen die Annahme eines Härtefalls begründen, der eine weitere Wiederholung des Prüfungsversuchs eröffnen kann (vgl. OVG Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 2 O 115/09 -, juris, LS).
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