Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2021 - 2 O 137/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 63 Abs 3 S 2 GKG 2004, § 68 Abs 1 S 3 GKG 2004
Frist für die Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts nach Klagerücknahme - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eingang der Rücknahmeerklärung löst Frist für Streitwertbeschwerde aus!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Unzulässige Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung
Verfahrensgang
- VG Halle, 15.05.2020 - 2 A 67/20
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2021 - 2 O 137/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 2 OA 205/20
Berichterstatter; Berichterstatter, Streitwertbeschwerde; berufseröffnend; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2021 - 2 O 137/20
§ 66 Abs. 6 Satz 1 GKG soll jedoch in der Beschwerdeinstanz zum Zweck der Verfahrensvereinfachung eine Entscheidung durch den gesamten Spruchkörper immer dann entbehrlich machen, wenn in der ersten Instanz ebenfalls kein Kollegialgericht mit der angegriffenen Festsetzung befasst war (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 2 OA 205/20 - juris Rn. 2 m.w.N.). - VGH Bayern, 10.09.2020 - 9 C 20.1533
Beginn der Beschwerdefrist bei der Streitwertbeschwerde (hier: übereinstimmende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2021 - 2 O 137/20
Demgegenüber kommt dem Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts nur deklaratorische Bedeutung zu; für die Berechnung der Beschwerdefrist nach § 68 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG sind weder das Datum des Einstellungsbeschlusses noch das seiner Bekanntgabe von Bedeutung (vgl. OVG BBg…, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - OVG 1 L 49, 09 - juris Rn. 2 m.w.N.; BayVGH Beschluss vom 10. September 2020 - 9 C 20.1533 - juris Rn. 4 m.w.N. zu übereinstimmenden Erledigungserklärungen).
- FG Hessen, 30.01.2024 - 11 Ko 1250/23
Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung; Keine Wiedereinsetzung wegen schuldhafter …
Überdies ist auf Folgendes hinzuweisen: Ist eine Änderung der Streitwertfestsetzung von Amts wegen allein innerhalb der Ausschlussfrist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG möglich (so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.09.2020 - 9 C 20.1533, juris; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.01.2021 - 2 O 137/20, juris), leuchtet schon nicht ein, warum eine Gegenvorstellung, mit welcher eine Änderung der Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG (lediglich) angeregt wird [s. oben 1.], auch außerhalb dieser Frist noch zulässig sein sollte.
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