Rechtsprechung
| LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 280 Abs. 1 BGB
- Betriebs-Berater
Lehman-Zertifikate - Pflichtwidrige Kundenberatung durch die Bank
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Lehmann-Zertifikate - Pflichtwidrige Kundenberatung durch die Bank
- ad-hoc-news.de (Pressemeldung)
Bank muss für Falschberatung Schadenersatz zahlen
- weimann.de (Leitsatz)
Kick-Backs, Gewinnmarge
- weimann.de (Leitsatz und Auszüge)
- paluka.de (Kurzinformation)
Schadenersatz für Falschberatung
- kanzlei-klumpe.de
, S. 4 (Leitsatz)
Zu den Aufklärungspflichten beim Kauf von Lehman-Zertifikaten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Bank wegen Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Beratungsvertrag aus übergegangenem Recht; Voraussetzungen für das Vorliegen einer pflichtwidrigen Beratung eines als konservativ einzuordnenden Kunden durch eine Bank
Papierfundstellen
- WM 2010, 505
- BB 2010, 194
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07
Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …
Auszug aus LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09
Rn. 80 Nach dieser vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Entscheidungen entwickelten Rechtsprechung (BGHZ 146, 235 = NJW 2001, 962 - "Kick Back I"; BGHZ 170, 226 = NJW 2007, 1876 - "Kick Back II"; BGH, NJW 2009, 1416 - "Kick Back III") besteht eine Pflicht der Bank zur Offenlegung von verdeckten Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren (sog. "Kick Backs").Deshalb sei es geboten, den Kunden über etwaige Rückvergütungen aufzuklären und zwar unabhängig von der Rückvergütungshöhe (BGH, NJW 2009, 1416 [1417]).
Insoweit gilt nach der Rechtsprechung des BGH unabhängig vom Aufsichtsrecht eine allgemein anerkannte zivilrechtliche Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten (BGH, XI ZR 510/07, ZIP 2009, 455).
Rn. 96 Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, (NJW 2009, 1416 [1417]) die Entscheidungserheblichkeit der Pflichtverletzung uneingeschränkt bejaht, obwohl in dem dort zu beurteilenden Fall die Fondsbeteiligung bereits im Mai 2001 und damit jedenfalls lange vor der "Kick Back II"-Entscheidung, in der erstmals die Pflicht zur Offenlegung verdeckter Innenprovisionen postuliert wurde, vermittelt worden war.
Dass auch schon geringere Höhen bei Rückvergütungen potentiell den Anleger abhalten können, zeigt sich schon an der Kick Back III-Entscheidung des BGH, wonach die Bank über Rückvergütungen unabhängig von der Rückvergütungshöhe aufklären muss (BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416 [1417]).
- LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06
Zinsswapgeschäft: Inhaltskontrolle der Klauseln für die Berechnung der …
Auszug aus LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09
Sinn und Zweck der BGH-Rechtsprechung gebieten jedoch eine Ausdehnung der "Kick Back"-Rechtsprechung auf die Aufklärungspflicht einer Bank in Bezug auf eine Gewinnmarge beim Eigenvertrieb von Finanzmarktprodukten (LG Hamburg ZIP 2009, 1311; 2009, 1948; WM 2009, 1511; vgl. LG Frankfurt/M. WM 2008, 1061; LG Chemnitz WM 2009, 1505).Rn. 99 Diese neueste Rechtsprechung zur Kausalität beim Verschweigen von Rückvergütungen, der das erkennende Gericht im Ergebnis folgt, ist auch auf den Fall der pflichtwidrigen Nichtaufklärung über eine Gewinnmarge zu übertragen (so bereits Landgericht Frankfurt a.M., WM 2008, 1061, Rn. 124ff., für den Fall, dass eine Gewinnmarge durch die beklagte Bank bei SWAP-Geschäften im Prozess nicht offen gelegt wurde); denn in Bezug auf das Verhältnis zwischen Bank und Bankkunde liegt insoweit eine identische Interessenlage vor.
- BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09
Rn. 80 Nach dieser vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Entscheidungen entwickelten Rechtsprechung (BGHZ 146, 235 = NJW 2001, 962 - "Kick Back I"; BGHZ 170, 226 = NJW 2007, 1876 - "Kick Back II"; BGH, NJW 2009, 1416 - "Kick Back III") besteht eine Pflicht der Bank zur Offenlegung von verdeckten Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren (sog. "Kick Backs").Es bestehe die konkrete Gefahr, dass die Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH, NJW 2007, 1876 [1878]).
- BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08
Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern
- LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09
Zu den Aufklärungspflichten bei Anlageberatung über den Erwerb von …
Auszug aus LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09
Sinn und Zweck der BGH-Rechtsprechung gebieten jedoch eine Ausdehnung der "Kick Back"-Rechtsprechung auf die Aufklärungspflicht einer Bank in Bezug auf eine Gewinnmarge beim Eigenvertrieb von Finanzmarktprodukten (LG Hamburg ZIP 2009, 1311; 2009, 1948; WM 2009, 1511; vgl. LG Frankfurt/M. WM 2008, 1061; LG Chemnitz WM 2009, 1505).Im Übrigen ist der Vertrieb der Lehmann Papiere auch so gestaltet gewesen, dass teilweise Vertriebsprovisionen an die Banken gezahlt wurden, sodass es tatsächlich vom Zufall der Vereinbarung der Bank mit dem Emittenten abhängt, ob der Renditeerwartung der Bank über eine Provision oder eine Marge Rechnung getragen wird (siehe: LG Chemnitz, WM 2009, 1505).
- BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07
Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen
Auszug aus LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09
Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die unterlassene Aufklärung bezüglich der fehlenden Einlagensicherung und die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (zu letztem ausdrücklich BGH, Urteil vom 12.05.2009, Az. XI ZR 586/07, DB 2009, 1529;… zuvor bereits OLG Karlsruhe, a.a.O.). - BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04
Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von …
Auszug aus LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09
Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Anleger, der auf Grund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bereits durch deren Erwerb geschädigt (BGH, NJW 2005, 1579 [1580]). - BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im …
Auszug aus LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09
Rn. 100 Die Rechtsprechung, wonach es bei der Beweislast für den Ersatzberechtigten bleibt, weil eine ordnungsgemäße Aufklärung mangels einer einzigen Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens nur zu einem Entscheidungskonflikt für ihn geführt hätte (in diese Richtung jüngst wieder in einem Fall zur Steuerberaterhaftung BGH, NJW 2009, 1591) steht dem nicht entgegen. - OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 23 U 76/08
Schadenersatzanspruch: Aufklärungspflicht einer Bank hinsichtlich Gewinn bzw. …
Auszug aus LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09
Rn. 87 Die Argumente der Gegenansicht (OLG Celle ZIP 2009, 2091; OLG Frankfurt ZIP 2009, 1708; OLG Hamburg WM 2009, 2036 zu GM-Anleihen) tragen nach Auffassung der Kammer nicht. - OLG Celle, 30.09.2009 - 3 U 45/09
Beratungspflichten der Bank beim Abschluss von Termingeschäften
Auszug aus LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09
Rn. 87 Die Argumente der Gegenansicht (OLG Celle ZIP 2009, 2091; OLG Frankfurt ZIP 2009, 1708; OLG Hamburg WM 2009, 2036 zu GM-Anleihen) tragen nach Auffassung der Kammer nicht. - OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 149/07
Schadenersatz für verschwiegene Provision
- OLG Hamburg, 15.05.2009 - 1 U 85/08
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Ursächlichkeit einer unterlassenen …
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
- BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05
Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum …
- BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99
Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank
- LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
Lehman-Prozess: HASPA zum Schadensersatz verurteilt
- LG Köln, 21.01.2009 - 18 O 351/08
Maklerrecht - AGB wegen extremen Kleindrucks unwirksam
- BGH, 03.02.1986 - II ZR 201/85
Prüfungsverbot des § 549 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) und internationale …
- LG Hamburg, 10.07.2009 - 329 O 44/09
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärung über die Deckung durch ein …
- BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10
Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern
Rn. 36 Dies gilt entgegen der Auffassung der Revision auch für die hier vorliegende Konstellation, dass der Anleger von einer der Einlagensicherung unterliegenden in die ungesicherte Anlageform des Zertifikats wechselt (aA LG Heidelberg, WM 2010, 505, 508: "jedenfalls für einen vergleichsweise unerfahrenen Anleger"; Bömcke/Weck, VuR 2009, 53, 56; Maier, VuR 2009, 369, 370; offen gelassen von OLG Dresden, WM 2010, 1403, 1405). - OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 9 U 151/09
Schadensersatz für die Anlage in Lehmann-Zertifikate
Eine Pflicht der über den Kauf eines Zertifikats beratenden Bank zu dem Hinweis auf den Umstand, dass eine Absicherung durch ein Einlagensicherungssystem nicht besteht, haben einige Landgerichte angenommen (vgl. LG Mainz vom 22.6.2009, 5 O 384/08; LG Hamburg vom 10.7.2009, 329 O 44/09; LG Heidelberg vom 15.12.2009, 2 O 141/09 - zitiert nach juris).
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