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Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 21.09.2018 - 2 O 21/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32606
LG Ravensburg, 21.09.2018 - 2 O 21/18 (https://dejure.org/2018,32606)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 21.09.2018 - 2 O 21/18 (https://dejure.org/2018,32606)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 21. September 2018 - 2 O 21/18 (https://dejure.org/2018,32606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 312g Abs 1 S 1 BGB, Art 246 § 3 BGBEG
    Unwirksame Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensvertrag

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Darlehensvertrag kann wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung rückabgewickelt werden, wenn unwirksame Aufrechnungsklausel verwendet wird

  • RA Kotz

    Widerruf von Darlehensverträgen

  • andrehink.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei unzulässigem Aufrechnungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen wegen unwirksamer Aufrechnungsklausel fehlerhaft

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei unzulässigem Aufrechnungsverbot

  • stader-law.de (Kurzinformation)

    Widerruf wegen unwirksamer AGB-Klausel

  • n-tv.de (Pressebericht, 23.10.2018)

    Fehler in AGBs vieler Banken

  • drhoffmann-partner.de PDF (Kurzinformation)

    Wirksamer Widerruf wegen unwirksamer Aufrechnungsklausel

  • kanzlei-hersbruck.de (Kurzinformation)

    Widerrufsinformation wegen fehlerhafter Aufrechnungsklausel unwirksam

  • rae-schieder.de (Kurzinformation)

    Aufrechnungsverbotsklausel: Kreditwiderruf wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Darlehens bei unwirksamer AGB der Bank (Aufrechnungsverbotsklausel) nicht möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamer Kreditwiderruf wegen fehlender Aufrechnungsklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf Autokredit und Immobiliendarlehen: Verbraucherrechte gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditwiderruf: Klausel zum Aufrechnungsverbot der Sparkassen ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2405
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2018 - XI ZR 309/16

    Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

    Auszug aus LG Ravensburg, 21.09.2018 - 2 O 21/18
    Durch diese unwirksame AGB-Klausel (vgl. Urteil des BGH vom 20.03.2018 - XI ZR 309/16 - juris Rn. 19)entsteht bei einem Darlehensnehmer der unzutreffende Eindruck, dass er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen kann, so dass er nicht die Möglichkeit hätte, mit seinen sich aus dem Rückabwicklungsverhältnis nach einem Widerruf ergebenden Forderungen gegenüber den Forderungen der Beklagten aus dem Rückabwicklungsverhältnis aufzurechnen.
  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen: Zurückweisung …

    Auszug aus LG Ravensburg, 21.09.2018 - 2 O 21/18
    Die Beklagte musste dann geraume Zeit nach der vollständigen Erfüllung der Verträge nicht mehr mit einem Widerruf rechnen, sondern durfte auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2018 - XI ZR 298/17 - Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der …

    Auszug aus LG Ravensburg, 21.09.2018 - 2 O 21/18
    Darin liegt eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 108/16 - juris Rn. 21).
  • LG Düsseldorf, 05.04.2019 - 10 O 192/18

    Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehensvertrags

    Rn. 48 Schließlich steht der Ordnungsgemäßheit der Widerrufsinformation nicht entgegen, dass Nr. 11 c) der Darlehensbedingungen der Beklagten eine Klausel enthält, wonach die Darlehensnehmer gegen Ansprüche der Bank nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen dürfen (so aber LG Ravensburg, Urteil vom 21.09.2018, 2 O 21/18, Rn. 35, juris).
  • LG Düsseldorf, 18.01.2019 - 10 O 4/18

    Rechtsstreit über die Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags

    Rn. 49 Der Ordnungsgemäßheit der Widerrufsinformation steht auch nicht entgegen, dass Nr. 11 c) der Darlehensbedingungen der Beklagten eine Klausel enthält, wonach die Darlehensnehmer gegen Ansprüche der Bank nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen dürfen (so aber LG Ravensburg, Urteil vom 21.09.2018, 2 O 21/18, Rn. 35, juris).
  • LG Düsseldorf, 22.02.2019 - 10 O 75/18

    Erklärung des Widerrufs der auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten …

    Rn. 58 Schließlich steht der Ordnungsgemäßheit der Widerrufsinformation nicht entgegen, dass Nr. 11 c) der Darlehensbedingungen der Beklagten eine Klausel enthält, wonach die Darlehensnehmer gegen Ansprüche der Bank nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen dürfen (so aber LG Ravensburg, Urteil vom 21.09.2018, 2 O 21/18, Rn. 35, juris).
  • OLG Köln, 18.10.2018 - 4 U 90/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Zwar hat das Landgericht Ravensburg in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 21.09.2018 - 2 O 21/18) zur Frage der Bedeutung der unwirksamen Aufrechnungsklausel für die Ordnungsgemäßheit der Belehrung eine abweichende Auffassung vertreten.
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2020 - 4 U 70/18

    1. Die in einem Immobiliendarlehensvertrag geforderte Wohngebäudeversicherung …

    Rn. 72 Dies sieht der erkennende Senat entgegen der klägerseits zitierten, noch nicht rechtskräftigen, Entscheidung des LG Ravensburg (Urteil vom 21.09.2018 - 2 O 21/18, zitiert nach juris) im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung und im Einklang mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.10.2018 - 4 U 90/18; LG Darmstadt, Urteil vom 24.05.2019 - 1 O 213/18; LG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2019 - 10 O 192/18 alle zitiert nach juris) weiterhin ebenso.
  • LG München I, 03.07.2019 - 29 O 3954/19

    Anforderungen an Widerufsbelehrung

    Demgegenüber schließt sich das hiesige Gericht ausdrücklich nicht der Entscheidung des Landgerichts Ravensburg, Urteil v. 21.09.2018, 2 O 21/18, an.
  • LG Düsseldorf, 05.06.2020 - 10 O 388/19
    Rn. 43 Schließlich beeinträchtigt - entgegen der vereinzelt gebliebenen Auffassung des Landgerichts Ravensburg (Urteil vom 21.09.2018, 2 O 21/18, Rn. 35, juris) - der Umstand, dass die Darlehensbedingungen der Beklagten in Ziffer 29.2 eine Klausel enthalten, wonach die Darlehensnehmer gegen die Ansprüche der Bank nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen können, die Deutlichkeit bzw. Klarheit und Verständlichkeit der Widerrufsinformation nicht.
  • OLG Bamberg, 17.04.2019 - 8 U 153/18

    Zeitliche Beschränkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherkreditverträgen trotz …

    Der Senat verkennt zwar nicht, dass das Landgericht Ravensburg (Urteil vom 21.09.2018, Az.: 2 O 21/18, juris), und das Landgericht Saarbrücken (Vorlage-Beschluss vom 17.01.2019, Az.: 1 O 164/18, juris) zu einzelnen auch hier gegenständlichen Rechtsfragen abweichende Rechtsauffassungen vertreten, er weicht jedoch nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oder anderer Obergerichte ab.
  • LG Darmstadt, 24.05.2019 - 1 O 213/18
    Der Kläger beruft sich insoweit auch auf Rspr. des BGH ( insbes. BGH Az. XI ZR 108/16, Urteil vom 25.4.2017) sowie auf ein Urteil des LG Ravensburg vom 21.09.2018, Az. 2 O 21/18.
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