Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit von Kosten des von der Behörde bestellten Rechtsanwalts; Alternative Hinzuziehung eigener Mitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt; Bestellung eines Rechtsanwalts entgegen Treu und Glauben; Fragwürdige Motive der Behörde bei der Bestellung
Verfahrensgang
- VG Magdeburg - A 4 K 820/98
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - NC 9 S 98/90
Einzelfall nicht erstattungsfähiger Anwaltskosten
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03
Das gilt auch für die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Behörde vertritt, die über Mitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt verfügt; auch in diesen Fällen ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich gewesen ist (so auch NdsOVG, Beschl. v. 17.12.1997 - 5 O 5242/97 - [juris]; BayVGH, Beschl. v. 30.11.1977 - 81 I 77 -, BayVBl. 1978, 93; VGH BW, Beschl. v. 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388;… Redeker/von Oertzen, VwGO, Komm., 13. Aufl., § 162 RdNr. 10; Nomos-Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, § 162 RdNr. 67; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Komm., § 162 RdNr. 36). - VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91
Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts in einem …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03
Eine hiervon abweichende Beurteilung kommt aber dann in Betracht, wenn besondere Gründe aus der Sicht der Beklagten die Beauftragung eines "auswärtigen" Rechtsanwalts hätten angezeigt erscheinen lassen, etwa weil zu dem Bevollmächtigten ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand oder sich aufgrund besonderer Fachkenntnisse des Rechtsanwalts für eine verständige Partei die Übertragung des Mandats angeboten hat (VGH BW, Beschl. v. 28.02.1995 - 1 S 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 238; Beschl. v. 11.03.1991- A 14 S 110/91 -, EZAR 613 Nr. 21). - VGH Baden-Württemberg, 18.04.1996 - 2 S 928/96
Der Ausschluß der Beschwerde nach VwGO § 158 Abs 2 erfaßt nicht die im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03
Hingegen kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang ein förmlich bevollmächtigter Rechtsanwalt tätig geworden ist (VGH BW, Beschl. v. 18.04.1996 - 2 S 928/96 -, VBlBW 1996, 340 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 1 S 3/95
Zur Erstattung von Mehrkosten durch Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwaltes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03
Eine hiervon abweichende Beurteilung kommt aber dann in Betracht, wenn besondere Gründe aus der Sicht der Beklagten die Beauftragung eines "auswärtigen" Rechtsanwalts hätten angezeigt erscheinen lassen, etwa weil zu dem Bevollmächtigten ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand oder sich aufgrund besonderer Fachkenntnisse des Rechtsanwalts für eine verständige Partei die Übertragung des Mandats angeboten hat (VGH BW, Beschl. v. 28.02.1995 - 1 S 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 238; Beschl. v. 11.03.1991- A 14 S 110/91 -, EZAR 613 Nr. 21). - OVG Thüringen, 13.07.1995 - 1 VO 757/94
Umfang der Kostenerstattung; Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwaltes; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03
Zwar sind "notwendig" in der Regel nur die Reisekosten eines am Gerichtssitz oder in der näheren Umgebung des Wohnsitzes des Beteiligten ansässigen Rechtsanwalts, was bereits aus dem das Kostenrecht beherrschenden allgemeinen Grundsatz folgt, dass die durch das jeweilige Verfahren ausgelösten Kosten möglichst niedrig zu halten sind (so auch ThürOVG, Beschl. v. 13.07.1995 - 1 VO 757/94 -, ThürVBl. 1996, 36; OVG RP, Beschl. v. 01.07.1963 - 6 B 16/63 -, DVBl. 1993, 786). - OVG Niedersachsen, 17.12.1997 - 5 O 5242/97
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren; Behördenvertretung; Kosten: …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03
Das gilt auch für die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Behörde vertritt, die über Mitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt verfügt; auch in diesen Fällen ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich gewesen ist (so auch NdsOVG, Beschl. v. 17.12.1997 - 5 O 5242/97 - [juris]; BayVGH, Beschl. v. 30.11.1977 - 81 I 77 -, BayVBl. 1978, 93; VGH BW, Beschl. v. 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388;… Redeker/von Oertzen, VwGO, Komm., 13. Aufl., § 162 RdNr. 10; Nomos-Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, § 162 RdNr. 67; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Komm., § 162 RdNr. 36). - VGH Bayern, 28.05.1982 - 4 C 81 A.602
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03
Eine Ausnahme wird lediglich anerkannt, wenn die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Beklagten, der sich durch eigene Juristen vertreten lassen kann, gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (…Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 162 RdNr. 10; BayVGH, Beschl. v. 28.05.1982 - 4 C 81 A.602 -, NJW 1982, 2394). - OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1963 - 6 B 16/63
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03
Zwar sind "notwendig" in der Regel nur die Reisekosten eines am Gerichtssitz oder in der näheren Umgebung des Wohnsitzes des Beteiligten ansässigen Rechtsanwalts, was bereits aus dem das Kostenrecht beherrschenden allgemeinen Grundsatz folgt, dass die durch das jeweilige Verfahren ausgelösten Kosten möglichst niedrig zu halten sind (so auch ThürOVG, Beschl. v. 13.07.1995 - 1 VO 757/94 -, ThürVBl. 1996, 36; OVG RP, Beschl. v. 01.07.1963 - 6 B 16/63 -, DVBl. 1993, 786).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - 13 E 61/08
Erstattungsfähigkeit besonderer Auslagen eines Rechtsanwalts; Anforderungen an …
Rn. 5 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2005 - 6 E 372/05 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 2 O 237/03 -, juris. - VG Mainz, 05.10.2007 - 4 K 968/06
Vereinbarkeit der Berücksichtigung der Kosten eines Rechtsanwalts in einem …
Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn die Hinzuziehung eines Anwaltes gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen ( OVG Sachsen-Anhalt vom 30.06.2003, 2 O 237/03 - [...] - m.w.N.; Sodan/Ziekow, VwGO, 2.A. 2006, § 162 RdNr. 57, 58).
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