Rechtsprechung
| LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1; BVB § 2
Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Vereinbarung einer Strafe von 0,2 v.H. des Endbetrages der Auftragssumme bei Überschreitung der Ausführungsfrist und Begrenzung derselben auf 5% der Auftragssumme; Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung unter dem ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auftragssumme als Bezugsgröße: Vertragsstrafenregelung unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Vereinbarung einer Strafe von 0,2 v.H. des Endbetrages der Auftragssumme bei Überschreitung der Ausführungsfrist und Begrenzung derselben auf 5% der Auftragssumme; Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung unter dem ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftragssumme als Bezugsgröße: Vertragsstrafenregelung unwirksam! (IBR 2012, 323)
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1285
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (BGH NJW 2003, 1805).Die Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Auftraggebers losgelöster Geldforderungen ist dagegen nicht Sinn einer Vertragsstrafe (BGH NJW 2003 1805).
Setzt sich in einer solchen Konstellation eine Verzögerung in einem nachfolgenden Bauabschnitt fort, führt das bei einer solchen Regelung nicht dazu, dass sich der Tagessatz oder der Höchstsatz in unzulässiger Weise erhöhen (vgl. BGH NJW 2003, 1805).
- BGH, 06.12.2007 - VII ZR 28/07
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Werkvertrag; Ausschluss …
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
In diesem Kontext kann dann der Begriff der "Auftragssumme" - entgegen der oben genannten "üblichen" Auslegung - aber auch als der Betrag zu verstehen sein, der sich ausgehend von der von den Parteien vor der Ausführung des Auftrages vereinbarten Vergütung der Klägerin bemisst (vgl. BGH BauR 2009, 1736; BGH BauR 2008, 508;… Werner/Pastor, 13. Aufl., Rn. 2584).In der Rechtsprechung hat sich eine Tagessatzhöhe von 0, 3% je Werktag als noch angemessen herausgebildet (vgl. BGH NJW-RR 2008, 615 m. w. N.).
- BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und zugleich den Gläubiger in den Stand setzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten (BGH NJW 2000, 2106; OLG Dresden, BauR 2001, 949).Die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zieht daraus den Schluss, dass die Vertragsstrafe nicht bereits nach einer relativ kurzen Verzögerung der geschuldeten Leistung vollständig verwirkt sein darf, da sie dann ihrer Funktion nicht mehr gerecht werde (BGH NJW 2000, 2106; OLG Dresden, BauR 2001, 949 ff.).
- OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00
Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe; Abnahmereife des Werks
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und zugleich den Gläubiger in den Stand setzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten (BGH NJW 2000, 2106; OLG Dresden, BauR 2001, 949).Die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zieht daraus den Schluss, dass die Vertragsstrafe nicht bereits nach einer relativ kurzen Verzögerung der geschuldeten Leistung vollständig verwirkt sein darf, da sie dann ihrer Funktion nicht mehr gerecht werde (BGH NJW 2000, 2106; OLG Dresden, BauR 2001, 949 ff.).
- BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07
Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer …
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
In diesem Kontext kann dann der Begriff der "Auftragssumme" - entgegen der oben genannten "üblichen" Auslegung - aber auch als der Betrag zu verstehen sein, der sich ausgehend von der von den Parteien vor der Ausführung des Auftrages vereinbarten Vergütung der Klägerin bemisst (vgl. BGH BauR 2009, 1736; BGH BauR 2008, 508;… Werner/Pastor, 13. Aufl., Rn. 2584). - BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98
Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes …
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Rn. 45 Unabhängig vom Einwand des Beklagten, dass sich bei einem Objekt wie demjenigen im vorliegenden Fall mit einer mehrjährigen Bauzeit dieselbe anfängliche Verzögerung nur äußerst unwahrscheinlich auch bis zum Ende der Bauzeit fortsetzt, ist zu beachten, dass nach der gefestigten Rechtsprechung bei der Formulierung von Vertragsstrafenvereinbarungen stets darauf zu achten ist, dass die Kumulierung von Tatbeständen, welche Vertragsstrafen auslösen können, nicht dazu führen darf, dass der Höchstbetrag bei an sich nur geringfügigen Verzögerungen bereits vollständig verwirkt ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.01.1999 - VII ZR 73/98;… BGH, Urt. v. 18.01.2001 - VII ZR 238/00;… OLG Hamm, Urt. v. 10.02.2000 - 21 U 85/98;… OLG Jena, Urt. v. 10.04.2002 - 7 U 938/01). - BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05
Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers …
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Eine Klausel genügt dem Bestimmtheitsgebot nur dann, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Verwenders so klar und präzise wie möglich umschreibt (BGHZ 165, 12, 21 f. - BGH, 18.01.2001 - VII ZR 238/00
Zusammenfassung von Vertragsstrafen in einer Klausel
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Rn. 45 Unabhängig vom Einwand des Beklagten, dass sich bei einem Objekt wie demjenigen im vorliegenden Fall mit einer mehrjährigen Bauzeit dieselbe anfängliche Verzögerung nur äußerst unwahrscheinlich auch bis zum Ende der Bauzeit fortsetzt, ist zu beachten, dass nach der gefestigten Rechtsprechung bei der Formulierung von Vertragsstrafenvereinbarungen stets darauf zu achten ist, dass die Kumulierung von Tatbeständen, welche Vertragsstrafen auslösen können, nicht dazu führen darf, dass der Höchstbetrag bei an sich nur geringfügigen Verzögerungen bereits vollständig verwirkt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 14.01.1999 - VII ZR 73/98; BGH, Urt. v. 18.01.2001 - VII ZR 238/00;… OLG Hamm, Urt. v. 10.02.2000 - 21 U 85/98;… OLG Jena, Urt. v. 10.04.2002 - 7 U 938/01). - OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10
Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Verzug des Unternehmers
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Rn. 44 13 Werktagen vollständig verwirkt ist und sich zudem faktisch ein Tagesssatz mit 0, 4% je Werktag bemisst (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2010, 1242 f.). - OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die Überschreitung von …
Auszug aus LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11
Rn. 45 Unabhängig vom Einwand des Beklagten, dass sich bei einem Objekt wie demjenigen im vorliegenden Fall mit einer mehrjährigen Bauzeit dieselbe anfängliche Verzögerung nur äußerst unwahrscheinlich auch bis zum Ende der Bauzeit fortsetzt, ist zu beachten, dass nach der gefestigten Rechtsprechung bei der Formulierung von Vertragsstrafenvereinbarungen stets darauf zu achten ist, dass die Kumulierung von Tatbeständen, welche Vertragsstrafen auslösen können, nicht dazu führen darf, dass der Höchstbetrag bei an sich nur geringfügigen Verzögerungen bereits vollständig verwirkt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 14.01.1999 - VII ZR 73/98;… BGH, Urt. v. 18.01.2001 - VII ZR 238/00;… OLG Hamm, Urt. v. 10.02.2000 - 21 U 85/98; OLG Jena, Urt. v. 10.04.2002 - 7 U 938/01). - OLG Hamm, 10.02.2000 - 21 U 85/98
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Zwischentermine
- LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11
Handwerksbetrieb hat Anspruch auf Zahlung von Werklohn wegen Unwirksamkeit einer …
- BGH, 20.06.2013 - VII ZR 82/12
Bauvertrag: Vertragsstrafenvereinbarung durch Ankreuzen eines Ankreuzfeldes in …
Rn. 21 3. Da keine Vertragsstrafe vereinbart worden ist, bedarf es keiner Entscheidung des Senats, ob die von der Beklagten verwendeten Vertragsstrafenklauseln mit dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) vereinbar sind, wie die Revision im Hinblick auf zwei Urteile geltend macht, die Klausel-werke aus diesem Grund beanstandet haben (LG Osnabrück, Urteil vom 31. März 2011 - 4 O 122/11, BeckRS 2011, 16306 = IBR 2011, 629 [Schliemann]; LG Kleve, Urteil vom 14. März 2012 - 2 O 272/11, BeckRS 2012, 10253 = IBR 2012, 323 [Franz]). - OLG München, 18.01.2022 - 9 U 2808/21
Berufung, Mitverschulden, Auslegung, Aufhebung, Vertragsstrafe, Ablehnung, …
Entgegen der Auffassung des Landgerichts Kleve im Urteil vom 14.03.2012 - 2 O 272/11 -, BauR 2012, 1285, lässt die hier streitgegenständliche Vertragsstrafenregelung "0,2 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer" nicht "mehrere Deutungen zu", sondern ist eindeutig bezogen auf die im Auftragsschreiben der Beklagten genannten Angebotssumme von 5.680.275,54 EUR.
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